Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Aktuelle Wettbewerbe – beiteiligt euch!

Liebe Mitglieder,

auch in diesem Jahr finden wieder einige Wettbewerbe statt, an denen ihr euch mit euren Kompositionen beteiligen könnt! Wir möchten euch mit diesem Newsletter über die nächsten Wettbewerbe informieren und freuen uns, wenn ihr der Geschäftsstelle eine kurze Information zukommen lasst, wenn ihr an einem der Wettbewerbe teilnehmt.

Radio Advertising Award
In diesem Jahr findet der Radio Advertising Award bereits zum achten Mal statt (Verleihung am 25. April 2022). Eingereicht werden können kreative Spots von Agenturen, Tonstudios und Werbungtreibenden. Dabei kommt es den Gastgebern der Radiozentrale insbesondere auf außergewöhnliche und inspirierende Radiospots und Audio-Ideen an, die das Jahr 2021 geprägt haben. In turbulenten Zeiten wie diesen ist es eine besondere Herausforderung, kommunikativ angemessen auf die Stimmung der Gesellschaft zu reagieren, heißt es bei der Radiozentrale.
Zugelassen sind alle Spots, die vom 6. Februar 2021 bis 25. Februar 2022 erstmalig in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ausgestrahlt wurden. Es können sowohl Einzelspots (Gebühr: 110,- EUR) als auch Serienspots (max. drei Spots, Gebühr insgesamt: 165,- EUR) eingereicht werden. In der Kategorie „Best Innovative Idea“ betragen die Gebühren eines Einzel- oder Serienspots pauschal 110,- EUR.
Einsendeschluss ist der 25.02.2022.
Alle weiteren Informationen findet ihr hier: https://www.radio-advertising-award.de/#einreichung/1

Green Screen Festival
Das Internationale Naturfilmfestival GREEN SCREEN (07. – 11. September 2022) ist das populärste Festival für Naturdokumentationen in Europa. Jährlich sehen tausende naturbe-geisterte Filmfreunde Filme aus aller Welt bei GREEN SCREEN.
Seit 2007 findet das Festival jährlich in Eckernförde an der Ostsee statt. GREEN SCREEN bietet ein breites Spektrum an herausragenden Dokumentationen, die die Schönheit der Natur darstellen und brisante Themen zum Schutz der Natur, zum Klimawandel und zum Artensterben aufgreifen.
Der Kern des Festivals ist der internationale GREEN SCREEN Wettbewerb für die BESTEN NATURFILME des Jahres, bei dem Preise in 16 Wettbewerbskategorien vergeben werden. Hunderte von eingereichten Produktionen werden dazu jährlich von einer Nominierungs- und einer Preisjury bewertet.
Ihr könnt euch als Komponisten für die Kategorie „Beste Musik“ bewerben. Dieser Preis belohnt die beste komponierte Filmmusik (Filmlänge > 20 Min.) und deren dramaturgischen Einsatz. Bewertet werden:
– Kreativität, die entsprechende Stimmungsbilder schafft
– feinfühlige Unterstützung des Inhalts, der Botschaft des Films
Im Jahr 2020 gewann unser Mitglied Oliver Heuss den begehrten Preis für seine Komposition zum Film „Im Reich der Wolga – ein Strom wird zum Meer“. Und auch in 2021 war er mit seiner Musik zum Film „Wild horses – A tale from the Puszta“ unter den Nominierten für diese Kategorie.
Dotierung: 1.000,- Euro
Einreichgebühr: 60,- €
Einsendeschluss ist der 15. März 2022.
Alle weiteren Informationen findet ihr hier: https://www.greenscreen-festival.de/professional/

SoundTrack_Cologne – Peer Raben Music Award
Auch 2022 wird im Rahmen der SoundTrack_Cologne 19 (08. – 11. Juni 2022) wieder der PEER RABEN MUSIC AWARD für die beste Musik in einem Kurzfilm verliehen. Film-komponisten*innen und Filmemacher*innen sind herzlich eingeladen, ihre Kurzfilme mit ihren Originalkompositionen einzureichen.
Prämiert werden Filmmusiken mit innovativem und dramaturgisch schlüssigem Einsatz von Musik und Ton in Bezug auf die Erzählung.
Die Wettbewerbsvorführung und die Preisgala finden am 11. Juni 2022 statt.
Einsendeschluss ist der 4. April 2022.
Alle weiteren Informationen findet ihr hier: https://www.soundtrackcologne.de/competitions/peer-raben-music-award/

Reeperbahn-Festival – International Sound Awards (ISA)
Die International Sound Awards (ISA) richten sich an smarte, innovative und nützliche Projekte aus den Bereichen Musik, Audio und Tech. Seit 2017 ist es das Ziel des Awards, Sound-Projekten eine Plattform zu bieten – von Music Technology, Audio-Dienstleistungen, Hard- und Software, zu Audio-Marketing, Klangkunst und darüber hinaus.
Nach einer Pause im Jahr 2021 gehen die International Sound Awards dieses Jahr in eine neue Runde. Erneut werden die „Oscars of Sound“ an die weltbesten Arbeiten in Music, Audio & Tech vergeben.
Einsendeschluss ist der 15. Mai 2022.
Gebühr: 300,- € (bis zum 15. März gibt es 20 % Frühbucherrabatt)
Alle weiteren Informationen findet ihr hier: https://www.international-sound-awards.com/isa2022/

Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann

Deutscher Filmmusikpreis und SoundTrack_Cologne – Rückblick

Liebe Mitglieder,

in den vergangenen zehn Tagen haben zwei interessante Veranstaltungen stattgefunden, die auch vom Vorstand des Composers Club sowie von einigen von euch besucht wurden: Die Verleihung des Deutschen Filmmusikpreises und die diesjährige SoundTrack_Cologne.

Am 18.November 2021 fand in Halle/Saale durch die IAMA (International Academy of Media & Arts) und die Stadt Halle die Verleihung des Deutschen Filmmusikpreises statt, den in diesem Fall stellvertretend für alle Komponist*innen im audiovisuellen Medienbereich die Vorstandsmitglieder Christoph Rinnert (Composers Club e.V.) und Micki Meuser (DEFKOM), sowie die Filmkomponistin Martina Eisenreich erhalten haben. Überreicht wurde die Aus-zeichnung von dem bekannten US-amerikanischen Komponisten und Jazzmusiker Jeff Beal („Pollok“ / TV Serie „Monk“ etc).

Diese Auszeichnung ehrt uns sehr und geht natürlich damit auch an euch.

Aber warum sind Halle und das Filmmusikfestival eigentlich so wichtig? Dazu ein paar Kurz-informationen für euch:

  • Das Festival fand bereits zum 14. Mal (Filmmusiktage Sachsen Anhalt) statt.
  • Dort ein kultureller Höhepunkt (https://filmmusiktage.de/), den Filmkomponist*innen gewidmet und mit dem Angebot von Masterclasses, Seminaren und begleitenden Veranstaltungen, hätte dieses Festival in Berlin unter ferner liefen stattgefunden.
  • Wer ist die IAMA? Das sind u. a. die Filmproduzent*innen und der Zusammenschluss namhafter Medienunternehmen, die das mitfinanzieren und die in Sachsen Anhalt mittler-weile einige Postproduction-Studios aufgebaut haben und dort auch große Kinofilme endfertigen.
  • Dieses Get Together ermöglicht es überdies, (wiederholt) über Probleme der Vergütung, Lizenzierung, Zweitverwertung, Buyouts etc. zu sprechen.
  • Das gemeinsame kontinuierliche Zusammenkommen stößt auf große Zustimmung beim Kulturstaatsministerium (noch Monika Grütters) und es laufen Vorverhandlungen zu einem neuen Funding (gemeinsam mit der IAMA).
  • Das Festival ist auch wichtig für die nachfolgende Generation von Filmkomponist*innen.

Der Composers Club kuratiert das Festival seit langem, die DEFKOM ist dort allerdings bekannter. In diesem Jahr hatte unser Vorstandsmitglied Christoph Rinnert die Chance, den Composers Club, unsere Arbeit und unseren Einsatz für euch in Einzelgesprächen intensiv und ausführlich zu beschreiben und stärker in den Fokus zu rücken. In Pandemie-bedingter kleiner Runde konnte er so detailliert erläutern was der Composers Club macht, wo wir uns von anderen Verbänden abgrenzen und für welche Werte und Ziele wir uns einsetzen.

Christoph Rinnert hat sich im Anschluss an die Auszeichnung im Namen des Composers Club bei der Stadt Halle bedankt. Dieser Dank kam gut an, und so waren wir als Berufsverband genau zum richtigen Zeitpunkt an der richtigen Stelle, um diese Auszeichnung entgegennehmen zu können.

Vom 17. bis 20.November 2021 fand die SoundTrack_Cologne erneut als Hybrid-Veran-staltung statt. Wie üblich gab es sehr gute und informative Vorträge von interessanten Komponist*innen die Einblicke in ihre Arbeit, anhand von aktuellen Film-, Serien- und Gamesprojekten, boten. Das wichtige Ziel des „Networking“ konnte mal wieder perfekt realisiert werden.

Auch der politische Bereich war gut abgedeckt, es gab etliche Panels die sich mit den Problemen von uns Komponist*innen und Musiker*innen in der immer globaler und digitaler werdenden Welt befassten und hier mit interessanten Gesprächsteilnehmern für spannenden Austausch sorgten. Leider mussten diesmal ein paar für die Auseinandersetzung und den Informationsaustausch wichtige Teilnehmer*innen kurzfristig absagen. Das konnte aber von den restlichen Teilnehmer*innen und den rege beteiligten Besucher*innen gut abgefangen werden.

Der CC war wieder gut vertreten, und wir können nur allen Mitgliedern empfehlen sich einmal die Zeit zu nehmen, an der SoundTrack_Cologne teilzunehmen, hoffentlich nächstes Jahr in einer (bezüglich der Corona-Maßnahmen) entspannteren Situation. Für Composers Club Mitglieder gibt es zudem vergünstigte Akkreditierungen.

Viele Grüße,
euer Vorstand

Hier einige Bilder der Veranstaltungen:

Deutscher Filmmusikpreis:

Deutscher Filmmusikpreis (Foto von Jessen Mordhorst)
(von links nach rechts: Christoph Rinnert, Composers Club, Micki Meuser, DEFKOM, Martina Eisenreich, DEFKOM, Jeff Beal, Komponist und Jazzmusiker)

 

Deutscher Filmmusikpreis (Foto von Jessen Mordhorst)
(von links nach rechts: Micki Meuser, DEFKOM, Christoph Rinnert, Composers Club)

 

Deutscher Filmmusikpreis (Foto von Jessen Mordhorst)
(von links nach rechts: Christoph Rinnert, Composers Club, Martina Eisenreich, DEFKOM, Jeff Beal, Komponist und Jassmusiker, Micki Meuser, DEFKOM)

 

SoundTrack_Cologne:

SoundTrack_Cologne (Foto aus Privatbesitz) (von links nach rechts: Matthias Krüger, Composers Club, Dr. Anselm Kreuzer, Composers Club, Marc du Moulin, ECSA, Tina Pepper, DEFKOM)

SoundTrack_Cologne (Foto aus Privatbesitz)
(von links nach rechts: Matthias Krüger, Composers Club, Dr. Anselm Kreuzer, Composers Club, Marc du Moulin, ECSA, Tina Pepper, DEFKOM)

 

SoundTrack_Cologne (Foto aus Privatbesitz)
(von links nach rechts: Helienne Lindvall, The Ivors Academy of Music Creators, UK,
Dr. Anselm Kreuzer, Composers Club, Marc du Moulin, ECSA)

SoundTrack_Cologne 18 und SoundTrack_Zurich 02

Liebe Mitglieder,

mit der SoundTrack_Zurich 02 und der SoundTrack_Cologne 18 stehen in den nächsten Monaten zwei sehr interessante und renommierte Veranstaltungen bevor.

Den Anfang macht die SoundTrack_Zurich (28. September 2021 bis zum 01. Oktober 2021). Der europäische Filmmusik-Kongress findet im Rahmen des Zurich Film Festival statt. Nach der ersten Veranstaltung im Jahr 2020 wartet auch die zweite Ausgabe mit großen Namen aus der Film- und Serienmusik auf. Ehrengast ist Mychael Danna (Oscar für „Life of Pi“), der im Rahmen des 17. Zurich Film Festival den „Career Achievement Award“ erhält. Weitere renommierte Komponist*innen auf der SoundTrack_Zurich sind Volker Bertelmann aka Hauschka („Monte Veritá“), Anne-Sophie Versnaeyen („OSS 117: Alerte rouge en Afrique Noire”), Lele Marchitelli („The Young Pope”/“The New Pope”) und Dominik Scherrer („The Serpent“).

Auch unser Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer ist als Referent für drei Panels mit dabei:
1) Digital Challenge 2021 (Herausforderungen, denen sich Verwertungsgesellschaften (hier die SUISA) in den neuen Märkten stellen müssen)
2) European Music Supervisors (Musikbedarf von Musikberatern)
3) TrackCheck (Analyse und Diskussion zur Tauglichkeit von Production-Music-Tracks)

Alle weiteren Informationen (Programm, Akkreditierung, Hygienekonzept, COVID-19-Leit-faden etc.) findet ihr hier: www.soundtrackzurich.com

Vom 17. bis zum 20. November 2021 ist es dann Zeit für die diesjährige Ausgabe der SoundTrack_Cologne, Europas führender Kongress für Musik und Ton in Film, Games und Medien. In mehr als 40 Roundtables, Panels, Workshops und Networking-Events fokussiert die Veranstaltung auf aktuelle Entwicklungen in Kultur, Recht, Marketing und Technik der Medienmusik und bietet zudem Business Cases und Networking-Events.

Der PEER RABEN MUSIC AWARD für die beste Musik in einem Kurzfilm wird auch in diesem Jahr wieder im Rahmen der SoundTrack_Cologne vergeben. Die Wettbewerbsvorführung und die Preisverleihung finden am 20. November 2021 statt.

Alle weiteren Informationen findet ihr hier: www.soundtrackcologne.de

Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle

Patricia Bochmann

GEMA-Mitgliederversammlung 2021 – Rückblick

Liebe Mitglieder,

auch die diesjährige GEMA-MV (08. – 10. Juni 2021) fand wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online statt. Verwaltung, Aufsichtsrat (kurz AR) und Vorstand der GEMA waren sowohl technisch als auch inhaltlich sehr gut vorbereitet – die Erfahrungen der Mitgliederversammlung 2020 und der inzwischen vielen Online-Meetings zeigten sich deutlich. An dieser Stelle vielen Dank an die GEMA und den Technikstab für die gelungene Mitgliederversammlung. Der Ablauf orientierte sich wie in 2020 weitgehend an den gewohnten Vor-Ort-Versammlungen und es gab ebenso Möglichkeiten zu Diskussion und Meinungsaustausch. Insgesamt nahmen 373 Mitglieder teil (144 Komponisten, 34 Textdichter und 195 Verleger; inklusive Delegierter der außerordentlichen Mitglieder).

Die Versammlung war erneut stark von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen und Einschränkungen sowie dem veränderten Kultursektor geprägt. In seiner Rede ging Dr. Harald Heker auf diese „Stille in der Musik“ ein und betonte, dass auch in 2021 Hilfen geplant seien: die GEMA werde die Urheber*innen mittels eines neuen „Schutzschirms“ (https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/) sowie eines Stipendienprogramms (Informationen folgen auf der GEMA-Homepage) weiterhin unterstützen.

Dr. Heker ging zudem auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie ein, die der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Dr. Heker dazu: „Das Kernstück sind die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook sind künftig in der Pflicht. Sie müssen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden. Die Kreativen werden für die Nutzung ihrer Werke von den Plattformen eine Vergütung erhalten – ohne Wenn und Aber.“ Zudem werde es künftig deutlich schwieriger, Urheber*innen gegen ihren Willen zu Total-Buyout-Verträgen zu zwingen. Außerdem werde die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das bewährte System der kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheber*innen und Verleger*innen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften werde insgesamt gestärkt. Überdies werde aus dem „Notice-and-Takedown“ ein „Notice-and-Staydown“. Das heißt: Auf Verlangen der Rechteinhaber müssen die Plattformen nicht-lizenzierte Werke künftig dauerhaft sperren. Bisher mussten Rechteinhaber dies für jede einzelne Plattform mühsam vor Gericht erstreiten. Ein Aufwand, den viele gescheut haben.

Dr. Heker ging auch auf die so genannten „15-Sekunden-Nutzungen“ für Musik ein. So bleibe es dabei, dass kommerzielle Nutzungen von „Schnipseln“ genehmigungspflichtig bleiben. Auch wurde seiner Ansicht nach das Urheberpersönlichkeitsrecht verbessert, um Missbrauch schneller verhindern zu können. „Wir als GEMA sehen die Regelung nach wie vor kritisch, aber sie wurde auch auf unser Drängen wenigstens entschärft. Uns war besonders wichtig, dass der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Ebenso darf diese Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Vergütung der Musikurheber zur Folge haben“, führte Dr. Heker aus – die freie Nutzbarkeit von Schnipseln im non-kommerziellen Bereich sei an eine Vergütungspflicht der Plattformen gekoppelt.

Weitere Themen waren die Bilanz des Geschäftsjahres 2020 und ein Ausblick auf 2021, die Langfriststrategie der GEMA, Zebralution, der MusicHub, und der Deutsche Musikautorenpreis. Dr. Heker wies auch noch auf die Beteiligung der GEMA am Unternehmen deecoob hin, das mit einer Software Veranstaltungen digital ausfindig machen kann. So könne die GEMA nicht-lizenzierte oder falsch gemeldete Musiknutzungen identifizieren und nachlizenzieren, was die Erträge für die Mitglieder steigere.

Die komplette Rede findet ihr hier als PDF: https://bit.ly/3wMO74T oder hier als Video: https://www.youtube.com/watch?v=pV7026x3aTY&t=4s

Anschließend berichtete AR-Mitglied Dr. Ralf Weigand von den Tätigkeiten des AR. Hier ging es vor allem um die Themen EU-Urheberrechts-Direktive, Hilfe für Mitglieder in Pandemie-Zeiten, wirtschaftliche Aspekte (Einnahmen/Ausgaben der GEMA), die Langfriststrategien zu Zebralution, deecoob, Musik Hub etc. Er lobte auch die ergebnisorientierte Arbeit unter erschwerten Bedingungen in den letzten knapp 1,5 Jahren innerhalb der GEMA, von Verwaltung bis AR. Es folgten kurze Informationen zu den einzelnen Ausschüssen (Tarif-, Hörfunk- und Personalausschuss, Mitglieder Ausschüsse (Werk, Wertung etc.)) sowie zur Arbeitsgemeinschaft GOP. Dr. Weigand dankte auch dem Vorstand für ihren großen Verzicht bei der eigenen Vergütung ihrer Tätigkeiten in Pandemie-Zeiten. Weitere Themen waren die Umsetzung der EU-Urheberrechts-Direktive, Online-Plattformen, Labels und Publisher sowie Verbesserungen des Reklamationssystems und des Fingerprintings/ Monitorings. Abschließend folgten ein Bericht der Abschlussprüfer und ein Auszug aus dem Geschäftsbericht. Es gab keine Einwände gegen Jahresabschluss und Lagebericht.

Unter TOP 5 bis Top 7 folgten die Abstimmung zum Transparenzbericht, die Entlastung des Vorstands und des AR sowie ein Bericht zur Versammlung der außerordentlichen Mitglieder. Insgesamt wurde das gute Engagement der außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder erwähnt. Die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder wünschen sich zudem mehr Vernetzung untereinander.

Weiter (TOP 8 bis TOP 10) berichtete Dr. Weigand über Ersatzwahlen und kam bei TOP 11 zu den AR-Wahlen. Bei den Komponisten wurden CC-Mitglied Jörg Evers, Matthias Hornschuh, Dr. Charlotte Seither; Dr. Ralph Weigand, Micki Meuser sowie Jochen Schmidt-Hambrock gewählt. Als Stellvertreter wurden Alexander Zuckowski und Wolfgang Lackerschmidt gewählt. Der Vorstand des Composers Club gratuliert Jörg Evers ganz herzlich zu seiner erfolgreichen Wiederwahl.

Unter TOP 12 und 13 folgten die Ergebnisse zur Besetzung der unterschiedlichen Ausschüsse. Der Composers Club ist in folgenden Ausschüssen vertreten: Sitzungsgeldkommission (Christian Wilckens als Stellvertreter) Werkausschuss (Dr. Anselm Kreuzer als Stellvertreter), Wertungsausschuss (Christoph Rinnert).

Die TOP 17 bis 34 befassten sich mit den Anträgen zur Mitgliederversammlung (nachzulesen in der Tagesordnung: https://bit.ly/3vNet5P). Sehr lobend wurde der vom Composers Club initiierte Antrag 25 erwähnt (Änderungsantrag zu § 58 Absatz 2 des Verteilungsplans („Verteilungsplan Allgemeiner Teil, Kapitel 2, Abschnitt 5 Ausschüttung“)). Dieser wurde in den drei Kurien mit großer Mehrheit angenommen und sorgt dafür, dass in der Nutzungsaufstellung nunmehr auch der Titel der Sendung sowie die Uhrzeit der Nutzung aufgelistet werden, sofern die GEMA die entsprechenden Daten vorliegen hat. Generell fanden alle Anträge mit einer Ausnahme eine sehr große Akzeptanz und ihnen wurde zugestimmt. Die Ausnahme bildete Antrag 27 (Änderungsantrag zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) – „Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“, den AR und Vorstand der GEMA nach der Ablehnung im vergangenen Jahr erneut gestellt hatten. Diesem wurde von Seiten der Komponisten und Textdichter trotz seiner Kompromisshaftigkeit in hohem Maße zugestimmt, die Verleger lehnten ihn erneut ab. Damit kann der Antrag mit diesem Wortlaut nicht erneut gestellt werden.

Der Composers Club hatte aus pragmatischen Gründen auch in 2021 zur Annahme des Antrags geraten, da die nun über mehr als zwei Jahre laufende Debatte längst zeigt, dass eine Einigung zwischen den Kurien schwer zu erzielen ist bei substanziellerem Eingriff. So haben insbesondere Berufsgruppen, deren Werke wenig in den durch die TV-Koeffizienten geregelten Nutzungszusammenhängen gespielt werden und somit von den Tantiemen-Reduktionen selbst nicht betroffen sind, regelmäßig ein Interesse an indirektem Profit durch die Verbesserung des Minutenwerts, was manche Modifikation hin zu mehr Einzelfall-Gerechtigkeit verhindert. Aus Sicht des Composers Club formuliert der Antrag keineswegs eine langfristig zu begrüßende Verteilung. So sei es, sobald die GEMA genügend Erfahrungen mit der bereits implementierten Fingerprinting-Technologie gesammelt habe, eher kurz- als mittelfristig dringend geboten, Koeffizienten an Fakten zur formatbedingten Repetitivität von Musik anstatt von Mutmaßungen aufgrund pauschaler Format-Einordnungen auszurichten. Überdies weise die GEMA-Satzung ein Manko auf, indem sie an keiner Stelle den Grund dafür benenne, dass Ausschüttungen für Musiknutzungen format- oder auch häufigkeitsabhängig gedeckelt werden müssen. Der Composers Club wird weiterhin intensiv das Gespräch mit AR und Verwaltung der GEMA im Blick auf einen neuen Vorstoß suchen.

Die GEMA-Mitgliederversammlung 2022 ist vom 17. bis 19. Mai 2022 in Berlin geplant. Weitere Informationen folgen auf der Homepage der GEMA: www.gema.de.

Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 gegeben zu haben. Alle Infos seitens der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit-2021/.

Viele Grüße
euer Vorstand

„Beste Musik”: CC-Mitglied Oliver Heuss erneut beim GREEN SCREEN Festival nominiert

Liebe Mitglieder,

der CC-Vorstand freut sich, euch auch in diesem Jahr die Nominierung unseres Mitglieds Oliver Heuss in der Kategorie „Beste Musik“ beim GREEN SCREEN Festival in Eckernförde (04. – 19. September 2021) mitteilen zu können.

Oliver Heuss konnte den Preis in der Kategorie „Beste Musik“ bereits im vergangenen Jahr gewinnen. Damals wurde er für seine Komposition zu „Im Reich der Wolga – ein Strom wird zum Meer“ ausgezeichnet.

In diesem Jahr nimmt der Film „Wild horses – A tale from the Puszta“ die Zuschauer auch musikalisch erneut mit auf eine Reise nach Osteuropa: auf den grasbewachsenen Ebenen von Ungarn leben noch immer Przewalski-Pferde, die einzige echte Wildpferdart der Welt. Obwohl sie eigentlich aus der Mongolei stammen, wurden einige vor etwa 25 Jahren in Ungarn angesiedelt. Heute ist es mit 300 Tieren eine der größten Wildpferdeherden der Welt!

Der Komponist und Produzent Oliver Heuss wurde in Sao Paulo (Brasilien) geboren und lebt mit Zwischenstation in Köln seit 2007 in Hamburg, sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Komposition von Film- und TV-Musiken. Neben der Nominierung für die Musik in dem Dokumentarfilm „Wild horses – A tale from the Puszta“ hat Oliver Heuss für die Filme „Pantanal – Brasiliens geheimnisvolle Wasserwelt“ (nominiert für Heinz-Sielmann-Filmpreis) und „Die ostfriesischen Inseln – geboren aus Sand“ (nominiert für Nordischer Naturfilmpreis) ebenfalls die Musik komponiert.

Der Vorstand wünscht Oliver Heuss viel Erfolg und drückt die Daumen!

Weitere Informationen zum GREEN SCREEN Festival findet ihr hier: https://www.greenscreen-festival.de

Viele Grüße aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: ein Schritt in Richtung faires Urheberrecht

Liebe Mitglieder,

nach über 20 Jahren Haftungsdiffusion im Internet zum Nachteil von Urheber*innen ist gestern (20. Mai 2021) das neue „Internetgesetz“ vom Bundestag beschlossen worden. Der CC Composers Club e.V. hat sich in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht, der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) und weiteren Institutionen seit vielen Jahren maßgeblich für eine solche Änderung eingesetzt und begrüßt den Beschluss. Manches an der konkreten Ausgestaltung ist kompromisshaft und wird in Praxis und Rechtsprechung geschärft werden müssen.

Aber fest steht, dass es nunmehr einen überfälligen Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness und Nachhaltigkeit gibt: Internet-Plattformen müssen Lizenzen erwerben und für Inhalte Vergütungen leisten, durch deren Verbreitung sie Geld verdienen – zu Gunsten derer, die die Inhalte erschaffen haben und ohne die das milliardenschwere Geschäftsmodell „Plattform für User Generated Content“ nicht existieren würde. Das neue Gesetz ist eine Chance für Kreativschaffende sowie die für ihre Vergütung existenziell wichtigen Verwertungsgesell-schaften, mit Plattformen auf Augenhöhe über angemessene Vergütungen zu verhandeln. Zusätzlich bietet das neue Gesetz, das auf der Basis der 2019 verabschiedeten EU-Direktive zum Urheberrecht ausgestaltet wurde, erweiterte Auskunftsansprüche für Urheber*innen über die Nutzung ihrer Werke.

Der Composers Club wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der Praxis trotz einiger darin enthaltener Kompromisse zu einer nachhaltigen künstlerischen und wirtschaftlichen Zukunft für Komponist*innen beitragen wird. Der nachfolgenden Presseerklärung der Initiative Urheberrecht schließt sich der Composers Club an.

Viele Grüße
euer Vorstand

 

Presseerklärung der Initiative Urheberrecht

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht

Berlin, 20.05.2021. Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären. Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen. Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt. Die Initiative Urheberrecht stellt fest: Das Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen zu stärken, wurde im Wesentlichen erreicht.

Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre mehr als 40 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, betrachtet die Umsetzung der EU-Direktive in deutsches Recht als Paradigmenwechsel: „Nach acht Jahren harter Verhandlungen gibt es endlich faire Spielregeln im Netz. Die Klärung der Verantwortlichkeit für die Nutzung geschützter Werke und Leistungen im Netz dient allen, nicht nur Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sondern auch den Nutzer:innen und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Auch wenn das Gesetz mit der umstrittenen Bagatellregel, also der Erlaubnis über die kostenfreie Nutzung von kurzen Musikstücken und kleinen Bildausschnitten unter bestimmten Voraussetzungen, der Einführung einer weiten Pastiche-Schranke und der Ablehnung der Verbandsklage nicht alle Erwartungen erfüllt, wurde insgesamt ein annehmbarer Interessenausgleich gefunden“, ergänzt Pfennig.

Die IU betrachtet insbesondere den neuen Direktvergütungsanspruch als Meilenstein für die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen nicht nur gegenüber den Diensteanbieter auf Plattformen, sondern langfristig auch bei der sonstigen Werkverwertung.

Insgesamt stellt das Gesetzespaket die Weichen in Richtung der Herstellung des seit langem geforderten fairen „Level Playing Fields“, besonders im Digitalen. So kommentiert Micki Meuser, Komponist und Musikproduzent: „Eine faire Lizenzierung bringt dem Urheber mehr als Sperrungen.“ Aelrun Goette, Autorin und Regisseurin, betont: „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen.“

Die IU erwartet nun die zügige Umsetzung des Gesetzespakets in die Praxis der verschiedenen Branchen.

Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen

Lesen Sie in Kürze einen Kommentar von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht: www.urheber.info

Die Initiative Urheberrecht vertritt die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Belletristik und Sachbuch, Bildende Kunst, Design, Dokumentarfilm, Film und Fernsehen, Fotografie, Illustration, Journalismus, Komposition, Orchester, Schauspiel, Spieleentwicklung Tanz, und vielen mehr.

Rückfragen und Kontakt:
Initiative Urheberrecht I Katharina Uppenbrink | Geschäftsführung | Taubenstr. 1 | D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 2091 5807| katharina.uppenbrink@urheber.info | www.urheber.info