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Liebe Mitglieder,

auch die diesjährige GEMA-MV (08. – 10. Juni 2021) fand wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online statt. Verwaltung, Aufsichtsrat (kurz AR) und Vorstand der GEMA waren sowohl technisch als auch inhaltlich sehr gut vorbereitet – die Erfahrungen der Mitgliederversammlung 2020 und der inzwischen vielen Online-Meetings zeigten sich deutlich. An dieser Stelle vielen Dank an die GEMA und den Technikstab für die gelungene Mitgliederversammlung. Der Ablauf orientierte sich wie in 2020 weitgehend an den gewohnten Vor-Ort-Versammlungen und es gab ebenso Möglichkeiten zu Diskussion und Meinungsaustausch. Insgesamt nahmen 373 Mitglieder teil (144 Komponisten, 34 Textdichter und 195 Verleger; inklusive Delegierter der außerordentlichen Mitglieder).

Die Versammlung war erneut stark von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen und Einschränkungen sowie dem veränderten Kultursektor geprägt. In seiner Rede ging Dr. Harald Heker auf diese „Stille in der Musik“ ein und betonte, dass auch in 2021 Hilfen geplant seien: die GEMA werde die Urheber*innen mittels eines neuen „Schutzschirms“ (https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/) sowie eines Stipendienprogramms (Informationen folgen auf der GEMA-Homepage) weiterhin unterstützen.

Dr. Heker ging zudem auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie ein, die der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Dr. Heker dazu: „Das Kernstück sind die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook sind künftig in der Pflicht. Sie müssen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden. Die Kreativen werden für die Nutzung ihrer Werke von den Plattformen eine Vergütung erhalten – ohne Wenn und Aber.“ Zudem werde es künftig deutlich schwieriger, Urheber*innen gegen ihren Willen zu Total-Buyout-Verträgen zu zwingen. Außerdem werde die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das bewährte System der kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheber*innen und Verleger*innen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften werde insgesamt gestärkt. Überdies werde aus dem „Notice-and-Takedown“ ein „Notice-and-Staydown“. Das heißt: Auf Verlangen der Rechteinhaber müssen die Plattformen nicht-lizenzierte Werke künftig dauerhaft sperren. Bisher mussten Rechteinhaber dies für jede einzelne Plattform mühsam vor Gericht erstreiten. Ein Aufwand, den viele gescheut haben.

Dr. Heker ging auch auf die so genannten „15-Sekunden-Nutzungen“ für Musik ein. So bleibe es dabei, dass kommerzielle Nutzungen von „Schnipseln“ genehmigungspflichtig bleiben. Auch wurde seiner Ansicht nach das Urheberpersönlichkeitsrecht verbessert, um Missbrauch schneller verhindern zu können. „Wir als GEMA sehen die Regelung nach wie vor kritisch, aber sie wurde auch auf unser Drängen wenigstens entschärft. Uns war besonders wichtig, dass der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Ebenso darf diese Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Vergütung der Musikurheber zur Folge haben“, führte Dr. Heker aus – die freie Nutzbarkeit von Schnipseln im non-kommerziellen Bereich sei an eine Vergütungspflicht der Plattformen gekoppelt.

Weitere Themen waren die Bilanz des Geschäftsjahres 2020 und ein Ausblick auf 2021, die Langfriststrategie der GEMA, Zebralution, der MusicHub, und der Deutsche Musikautorenpreis. Dr. Heker wies auch noch auf die Beteiligung der GEMA am Unternehmen deecoob hin, das mit einer Software Veranstaltungen digital ausfindig machen kann. So könne die GEMA nicht-lizenzierte oder falsch gemeldete Musiknutzungen identifizieren und nachlizenzieren, was die Erträge für die Mitglieder steigere.

Die komplette Rede findet ihr hier als PDF: https://bit.ly/3wMO74T oder hier als Video: https://www.youtube.com/watch?v=pV7026x3aTY&t=4s

Anschließend berichtete AR-Mitglied Dr. Ralf Weigand von den Tätigkeiten des AR. Hier ging es vor allem um die Themen EU-Urheberrechts-Direktive, Hilfe für Mitglieder in Pandemie-Zeiten, wirtschaftliche Aspekte (Einnahmen/Ausgaben der GEMA), die Langfriststrategien zu Zebralution, deecoob, Musik Hub etc. Er lobte auch die ergebnisorientierte Arbeit unter erschwerten Bedingungen in den letzten knapp 1,5 Jahren innerhalb der GEMA, von Verwaltung bis AR. Es folgten kurze Informationen zu den einzelnen Ausschüssen (Tarif-, Hörfunk- und Personalausschuss, Mitglieder Ausschüsse (Werk, Wertung etc.)) sowie zur Arbeitsgemeinschaft GOP. Dr. Weigand dankte auch dem Vorstand für ihren großen Verzicht bei der eigenen Vergütung ihrer Tätigkeiten in Pandemie-Zeiten. Weitere Themen waren die Umsetzung der EU-Urheberrechts-Direktive, Online-Plattformen, Labels und Publisher sowie Verbesserungen des Reklamationssystems und des Fingerprintings/ Monitorings. Abschließend folgten ein Bericht der Abschlussprüfer und ein Auszug aus dem Geschäftsbericht. Es gab keine Einwände gegen Jahresabschluss und Lagebericht.

Unter TOP 5 bis Top 7 folgten die Abstimmung zum Transparenzbericht, die Entlastung des Vorstands und des AR sowie ein Bericht zur Versammlung der außerordentlichen Mitglieder. Insgesamt wurde das gute Engagement der außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder erwähnt. Die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder wünschen sich zudem mehr Vernetzung untereinander.

Weiter (TOP 8 bis TOP 10) berichtete Dr. Weigand über Ersatzwahlen und kam bei TOP 11 zu den AR-Wahlen. Bei den Komponisten wurden CC-Mitglied Jörg Evers, Matthias Hornschuh, Dr. Charlotte Seither; Dr. Ralph Weigand, Micki Meuser sowie Jochen Schmidt-Hambrock gewählt. Als Stellvertreter wurden Alexander Zuckowski und Wolfgang Lackerschmidt gewählt. Der Vorstand des Composers Club gratuliert Jörg Evers ganz herzlich zu seiner erfolgreichen Wiederwahl.

Unter TOP 12 und 13 folgten die Ergebnisse zur Besetzung der unterschiedlichen Ausschüsse. Der Composers Club ist in folgenden Ausschüssen vertreten: Sitzungsgeldkommission (Christian Wilckens als Stellvertreter) Werkausschuss (Dr. Anselm Kreuzer als Stellvertreter), Wertungsausschuss (Christoph Rinnert).

Die TOP 17 bis 34 befassten sich mit den Anträgen zur Mitgliederversammlung (nachzulesen in der Tagesordnung: https://bit.ly/3vNet5P). Sehr lobend wurde der vom Composers Club initiierte Antrag 25 erwähnt (Änderungsantrag zu § 58 Absatz 2 des Verteilungsplans („Verteilungsplan Allgemeiner Teil, Kapitel 2, Abschnitt 5 Ausschüttung“)). Dieser wurde in den drei Kurien mit großer Mehrheit angenommen und sorgt dafür, dass in der Nutzungsaufstellung nunmehr auch der Titel der Sendung sowie die Uhrzeit der Nutzung aufgelistet werden, sofern die GEMA die entsprechenden Daten vorliegen hat. Generell fanden alle Anträge mit einer Ausnahme eine sehr große Akzeptanz und ihnen wurde zugestimmt. Die Ausnahme bildete Antrag 27 (Änderungsantrag zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) – „Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“, den AR und Vorstand der GEMA nach der Ablehnung im vergangenen Jahr erneut gestellt hatten. Diesem wurde von Seiten der Komponisten und Textdichter trotz seiner Kompromisshaftigkeit in hohem Maße zugestimmt, die Verleger lehnten ihn erneut ab. Damit kann der Antrag mit diesem Wortlaut nicht erneut gestellt werden.

Der Composers Club hatte aus pragmatischen Gründen auch in 2021 zur Annahme des Antrags geraten, da die nun über mehr als zwei Jahre laufende Debatte längst zeigt, dass eine Einigung zwischen den Kurien schwer zu erzielen ist bei substanziellerem Eingriff. So haben insbesondere Berufsgruppen, deren Werke wenig in den durch die TV-Koeffizienten geregelten Nutzungszusammenhängen gespielt werden und somit von den Tantiemen-Reduktionen selbst nicht betroffen sind, regelmäßig ein Interesse an indirektem Profit durch die Verbesserung des Minutenwerts, was manche Modifikation hin zu mehr Einzelfall-Gerechtigkeit verhindert. Aus Sicht des Composers Club formuliert der Antrag keineswegs eine langfristig zu begrüßende Verteilung. So sei es, sobald die GEMA genügend Erfahrungen mit der bereits implementierten Fingerprinting-Technologie gesammelt habe, eher kurz- als mittelfristig dringend geboten, Koeffizienten an Fakten zur formatbedingten Repetitivität von Musik anstatt von Mutmaßungen aufgrund pauschaler Format-Einordnungen auszurichten. Überdies weise die GEMA-Satzung ein Manko auf, indem sie an keiner Stelle den Grund dafür benenne, dass Ausschüttungen für Musiknutzungen format- oder auch häufigkeitsabhängig gedeckelt werden müssen. Der Composers Club wird weiterhin intensiv das Gespräch mit AR und Verwaltung der GEMA im Blick auf einen neuen Vorstoß suchen.

Die GEMA-Mitgliederversammlung 2022 ist vom 17. bis 19. Mai 2022 in Berlin geplant. Weitere Informationen folgen auf der Homepage der GEMA: www.gema.de.

Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 gegeben zu haben. Alle Infos seitens der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit-2021/.

Viele Grüße
euer Vorstand