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GEMA-Sozialkasse im Überblick

Wir möchten euch hier einen Überblick über die GEMA-Sozialkasse sowie Erläuterungen zur Antragstellung zur Verfügung stellen. Denn: gelegentlich wird deutlich, dass in der Kollegenschaft erhebliche Unklarheiten oder auch falsche Vorstellungen über Aufgaben, Möglichkeiten und Arbeitsweise der GEMA-Sozialkasse (GSK) bestehen. Das ist einerseits verständlich, denn wer liest schon gern Satzungen, wo doch die eigentliche künstlerische Tätigkeit im Vordergrund steht und ihre Zeit beansprucht. Andererseits kann die Beschäftigung mit Satzung und Ausführungsbestimmungen zur GSK unnötige Verzögerungen bei der Antragstellung oder auch falsche Erwartungen ersparen.

WICHTIG: eine „Schwachstelle“ der Sozialkasse (Sollbruchstelle) beim Procedere der Beantragung wiederkehrender Leistungen:
Es ist festgeschrieben, dass zur Bemessung der Zuwendungshöhe der wiederkehrenden Leistungen die Steuererklärung des vorletzten Jahres (also aktuell wäre das 2020) unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens, auch eheähnlicher/ehemäßiger Verhältnisse, zugrunde gelegt wird. Dieses Verfahren ist einerseits nachvollziehbar und transparent, kann aber dann irreführend sein, wenn es die Situation der Bedürftigkeit, also der Berechtigung auf Inanspruchnahme, nicht vollständig erfasst:

Beispiel:
– Nehmen wir den Fall, eine Kollegin/ein Kollege beantragt in 2022 wiederkehrende Leistungen durch die GEMA Sozialkasse (anspruchsberechtigt – 65. Lebensjahr/ordentliches Mitglied seit 12 Jahren).
– Er/Sie ist aktuell nicht mehr so im Geschäft, verfügt nur noch über geringe Einnahmen.
– Die Bemessungsgrundlage ist nun die Steuererklärung 2020, in der er/sie noch Einkünfte in so einer Höhe hatte, dass sich keine Bedürftigkeit erkennen lässt.
– Diese Zahlen würden der Kollegin/dem Kollegen keine Berechtigung in 2022 auf Inanspruchnahme wiederkehrende Leistungen durch die GEMA Sozialkasse gewährleisten.

Der Vorstand ist bzgl. dieser Problematik bereits im Gespräch mit der GEMA!

Solltet ihr Fragen haben: eine Kontaktadresse zur GEMA-Sozialkasse findet ihr am Ende der Mitgliederinformation: https://www.composers-club.de/wp-content/uploads/MI_0822_GEMA_Sozialkasse_neu-1.pdf