Dass es irgendwann zu einer dramatischen Schieflage im Wertungsverfahren kommen würde, war den Verantwortlichen eigentlich seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, bekannt. Insofern muss sich die GEMA den Vorwurf gefallen lassen, nicht schon früher transparent und selbstkritisch das Problem angegangen zu haben. Stattdessen wurden jahrelang aussagekräftige Zahlen über die „kryptische“ E-Wertung zurückgehalten und unbequeme Fragesteller ins Abseits gestellt. Manch einer dürfte sich also verwundert die Augen gerieben haben, als die zuvor als Bewahrer des Status Quo bekannte GEMA vor zwei Jahren plötzlich ihr eigenes althergebrachtes U/E-System infrage stellte.
Wir habe hier ein paar statistische Daten zusammengefasst, die ihr auch auf der Website der GEMA finden könnt. Spätestens in Kenntnis dieser Zahlen dürfte jedem klar werden, dass dringender Handlungsbedarf besteht:
– Durchschnittlich erhalten Teilnehmer am E-Wertungsverfahren das 2,5-Fache ihrer Tantiemen als Förderung, während Teilnehmer am U-Wertungsverfahren im Durchschnitt weniger als ein Zehntel davon bekommen, nämlich das 0,2-Fache (Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2024).
– Die Schutzfrist im deutschen Urheberrecht beträgt 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Das bedeutet, dass die GEMA immer weniger Einnahmen durch ältere, umsatzstarke E-Musikwerke generiert (wie bspw. von S. Rachmaninow, gest. 1943, R. Strauss, gest. 1949; S. Prokofiev, gest. 1953). Die Sparte E erwirtschaftet mittlerweile nur noch 3 % der gesamten Wertungsmittel, während die E-Wertung weiterhin 30 % der gesamten Wertungsmittel erhält. Die gesamten E-Wertungsmittel betragen jährlich 14,1 Mio. €. Das bedeutet: Die Sparte U subventioniert die Sparte E jährlich mit 13,7 Mio. €.
– Hinzu kommt: immer weniger Berechtigte teilen sich den E-Wertungstopf, was unter anderem zur Folge hat, dass in den letzten 10 Jahren die durchschnittliche Wertung für E-Komponist*innen um 43 % gestiegen ist. Dabei „belohnt“ das E-Wertungsverfahren die Älteren – und benachteiligt die Jüngeren: die über 60-Jährigen bekommen 63 %, die unter 40-Jährigen nur 3 % der E-Wertungsmittel.
– Interessant ist auch der Blick auf die Spitzenreiter der E-Musik: die Top 18 % unter den Teilnehmern am E-Wertungsverfahren erhalten 84 %, die Top 2,5 % bekommen 33 %, und die Top 1 % erhalten 17 % der E-Wertungsmittel. Die erfolgreichsten E-Komponist*innen, die jährlich Tantiemen von 100.000 € und mehr für die Nutzungen ihrer Werke erhalten, bekommen im Durchschnitt darüber hinaus eine E-Wertung in ebenfalls sechsstelliger Höhe (bis zu 160.000 €). Währenddessen gehen die meisten Newcomer in der E-Musik mehr oder weniger leer aus. Die größten Profiteure des E-Fördersystems sind also insbesondere diejenigen, die eigentlich nicht gefördert werden müssten.
Wie ihr wisst, unternehmen Aufsichtsrat und Vorstand bei der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung einen zweiten Versuch, das Wertungsverfahren zu reformieren. Sehr verkürzt dargestellt, ist das Ziel des Antrags (Nr. 15), den auf die E-Wertung entfallenden 30 %-Anteil an den Wertungsmitteln auch für andere Musikgenres zu öffnen.
Es liegt auf der Hand, dass die Wünsche der GEMA-Mitglieder für eine neue GEMA-Kulturförderung individuell verschieden sind. Was den Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand angeht, geben wir zu, dass auch wir an der einen oder anderen Stelle andere Wege besser gefunden hätten. Um aber notwendige Reformen einzuleiten, kann nicht jeder individuelle Wunsch berücksichtigt werden. Wir sollten also einen Kompromiss schließen, der zum einen den derzeitigen Zustand beendet und zum anderen die Möglichkeit eröffnet, zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen und Veränderungen vorzunehmen. Deshalb empfehlen wir die Annahme dieses Antrags.
Darüber hinaus gibt es naturgemäß (Gegen-)Anträge zum Thema aus den Reihen der E-Musik, die wir uns schon aus Gründen der Fairness ebenso interessiert anhören sollten: wie oft waren wir selbst in der Situation, die Mitgliederversammlung von unserer (oft abweichenden) Meinung überzeugen zu wollen!
Nicht unerwähnt bleiben sollte darüber hinaus der Antrag 15f mit dem Ziel, die Zuwendungen für die E-Wertung – analog zum Anteil der E-Musik an der Finanzierung der Fördermittel – von 30 % auf 3 % abzusenken. Das hätte zur Folge, dass der Anteil der U-Wertung auf 97 % ansteigen würde. Vielleicht bewegt spätestens dieses dramatische Szenario den einen oder anderen aus dem Bereich der E-Musik, für den (Kompromiss-)Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand zu stimmen.
Dass die jährliche, weltweit einzigartige Subventionierung der zeitgenössischen deutschen E-Musik in Millionenhöhe aktuell zu einem dementsprechenden internationalen Erfolg führt, darf man bezweifeln. Nach unserer Einschätzung liegt das (wie überall in Fällen von Subventionierung und Umverteilung) daran, dass die Systematik des E-Wertungsverfahrens offensichtliche Fehlanreize bietet. Eine Kulturförderung, die das Ausnutzen des Regelwerks attraktiv macht und gleichzeitig die Publikumsnachfrage vernachlässigt, ist nach unserer Auffassung nicht zur Förderung erfolgsversprechender Trends und Nischen geeignet.
Die U-Musik finanziert 97 % der E-Wertung. Diese erhebliche Transferleistung von U nach E haben über die Jahre eine Art „Versorgungswerk“ für (überwiegend ältere) E-Komponist*nnen entstehen lassen. Natürlich haben wir Verständnis für alle, die sich auf lebenslang wiederkehrende Einkünfte eingerichtet haben und nun womöglich Einbußen erleiden werden. Andererseits ist es aber auch nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die Musikschaffenden im Bereich der „Unterhaltungsmusik“, die sich ohne finanzielle Absicherung dem Publikumsvotum und den Entwicklungen von Konjunktur und KI stellen müssen, weiterhin für diese Rundum-Versorgung bezahlen sollen.
Beste Grüße,
der Vorstand des Composers Club e.V.