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Musical von Composers Club Mitglied Hanjo Gäbler ausgezeichnet

Musical über Martin Luther King von Composers Club e.V. Mitglied Hanjo Gäbler gewinnt bundesweiten Wettbewerb

Im vergangenen Jahr ging der Song „We can do better“ aus dem Musical „Martin Luther King“ von CC-Mitglied Hanjo Gäbler aus Kiebitzreihe (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) um die Welt. Er wurde sogar zum Kampagnensong für „Brot für die Welt“ der Welthungerhilfe.

Nun hat das Bündnis für Demokratie und Toleranz (Mitglied der Bundeszentrale für politische Bildung) das Musical sogar ausgezeichnet. Die Komponisten Hanjo Gäbler und Christoph Terbuyken gewannen den bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“.

„Gerade in der derzeitigen weltpolitischen Situation setzt das Musical ein Zeichen gegen Gewalt und Rassismus“, so Hanjo Gäbler. Seit 2019 standen für das Musical rund 16.000 Sänger*innen bei 17 Aufführungen in Deutschland auf der Bühne. Dann stoppte die Pandemie zunächst den Erfolg von „Martin Luther King“. Nun soll es endlich wieder losgehen. Zunächst in Süddeutschland und der Schweiz, 2023 soll dann eine Arenen-Tour folgen, bei der auch der Norden Deutschlands in den Genuss des Musicals kommt. „Das Konzept bleibt wie zu Beginn“, erläutert Musiker und Produzent Hanjo Gäbler. „Neben professionellen Musicaldarsteller*innen und Berufsmusiker*innen gibt es in jeder Stadt, in der das Musical gastiert, eigens dafür zusammengestellte Chöre mit jeweils 500 bis 2.500 Sänger*innen. Diese lassen das Musical gemeinsam mit den Profis erst zu dem werden was es ist – ein musikalisches Highlight, eine Hommage an Martin Luther King und ein Zeichen für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz!“

Die Termine für die kommenden Aufführungen sowie Informationen zur Teilnahme an den Chören finden sich auf der Homepage: https://www.king-musical.de/

Der Song „We can do better“ ist u. a. auf Spotify verfügbar und zeigt im Multiscreen-Video (z. B. https://www.youtube.com/watch?v=UYgR0rP3hS4) sämtliche Mitwirkende des „Hope Choir. Mehr als 700 Sänger*innen aus dem In- und Ausland haben den Song 2021 während der Pandemie per Smartphone, Tablet, im eigenen Studio etc. aufgenommen, teilweise waren sogar Choraufnahmen in Lagerräumen oder Baumärkten möglich. So entstand der „Hope Choir“. Die Hauptgesangsteile stammen von Hanjo Gäbler und der Hamburger Sängerin Jessy Martens.

Der Vorstand des Composers Club e.V.

Über Hanjo Gäbler:
Der gebürtige Bremer Hanjo Gäbler ist ein Allroundtalent: Pianist und Keyboarder, Organist, Sänger, Komponist für TV- und Filmmusik sowie Gospelmusiker. Und auch im Live-Bereich und in der Jazz- und Soul-Musik ist er tätig. Dazu zählen z. B. Engagements für Alicia Keys, Lala Hathaway und Céline Dion. Zudem betreibt der 44-jährige sein eigenes Tonstudio „Funkworld“, das an den Musikverlag „Funkworld Medien“ angegliedert ist. An der Musikhoch-schule Hamburg ist er als Lehrbeauftragter für Jazz- und Kirchenmusik tätig und unterrichtet auch am Nordkolleg in Rendsburg. Hanjo Gäbler bietet überdies europaweit Workshops für Gospelmusik, Chormusik und Keyboard an.

Fotos:
Uraufführung 09.02.2019, Grugahalle in Essen, Quelle: Stiftung Creative Kirche https://www.composers-club.de/wp-content/uploads/Urauffuehrung_Essen-scaled.jpg
Hanjo Gäbler (links) und Christoph Terbuyken (rechts), Quelle: Stiftung Creative Kirche https://www.composers-club.de/wp-content/uploads/Gaebler_Terbuyken.jpg

Über den Composers Club:
Der Composers Club e.V. (kurz CC) ist mit ca. 300 Mitgliedern Deutschlands größter Medien-Komponistenverband und vereint Komponist*innen aus den Bereichen TV-Film/-Serien, Film, Dokumentation, Werbung, Pop-Produktion, Sound-Branding und -Design etc. Ziel und Aufgabe ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler und internationaler Ebene. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gibt der Verband unter anderem Hilfestellung in GEMA-, Rechts- und Urheberfragen, wendet sich gegen die Ausbeutung von Autor*innen, setzt sich für Bewahrung und Schutz des Urheberrechts und für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA ein (Abrechnung, Monitoring, Verteilungs-plan etc.). Der CC bemüht sich zudem durch Verhandlungen mit Verwerterverbänden um gerechte gemeinsame Vergütungsregeln.

Pressekontakt:
Composers Club e.V.
Geschäftsstelle
Patricia Bochmann
Bachstraße 6
25337 Elmshorn

Composers Club kritisiert Teilnahmebedingungen für Friedenssong-Wettbewerb

Der Berufsverband der Auftragskomponisten in Deutschland, der Composers Club e.V. (kurz: CC), kritisiert die Teilnahmebedingungen für den vierten Deutscher Friedenssong-Wettbewerb der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (kurz: DFG).

Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass für die Songs (und somit auch für deren Autor*innen) keinerlei Bindung an die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft be-stehen darf. Siehe auch https://www.friedensmusik.de.

Diese Bedingung ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht von angehenden oder bereits avancierten Musikautor*innen, sondern zudem bizarr vor dem Hintergrund der Friedens- und Gerechtig-keitsmission, die mit dem Wettbewerb verbunden ist. Der CC begrüßt ausdrücklich den Friedenssong-Wettbewerb und stimmt mit den Organisatoren darin überein, dass Musik sowie Musikschaffende einen wesentlichen Beitrag zum Weltfrieden leisten können.

ABER: Musikautor*innen genießen Urheberrechtsschutz, der in Deutschland (und infolge neuer Gesetzgebungen durch die EU-Richtlinie auch in den meisten europäischen Ländern) ein Recht auf angemessene Beteiligung an den Nutzungserlösen der Musik beinhaltet. Die GEMA nimmt dieses Recht treuhänderisch für ihre Mitglieder wahr. Wenn nun also gefordert wird, dass Teilnehmende am Wettbewerb nicht Mitglied der GEMA sein dürfen, wird deren gesetzlich verbrieftes Recht auf angemessene Vergütung untergraben. Nutznießer einer Nichtausübung von urheberrechtlichen Ansprüchen sind insbesondere Plattformen und Konzerne, die mit dem Vertrieb von Musik Geld verdienen. Jahrelang haben der Composers Club, die European Composer & Songwriter Alliance (ECSA) und viele Verbände in Europa dafür gekämpft, der Ungerechtigkeit einer Nicht-Beteiligung von Musikschaffenden an den Plattform-Erlösen entgegenzuwirken. Da erscheint es uns kaum verständlich, einen Aufruf „Musik für Frieden und Gerechtigkeit“ mit derart ungerechten Konditionen für die Autor*innen der Musik zu verbinden.

Überdies können bei der GEMA einzelne Werke unter eine „vergütungsfreie Lizenz“ gestellt werden, so dass bei Einbindung auf non-kommerziellen Websites (insbesondere auch bei den non-kommerziellen Downloadern des Songs) keine Kosten anfallen. Ein kategorischer Ausschluss von GEMA-Mitgliedschaft hingegen ist mit weitreichenden Konsequenzen für Musikschaffende verbunden und bedeutet für den Friedenssong-Wettbewerb, dass der inhaltliche Input für den Wettbewerb eingeschränkt wird, indem man Personen ausschließt, die einen gewissen Professionalitätsgrad vielleicht schon erreicht haben und daher Mitglieder der GEMA sind.

Keiner sollte das besser erklären können als der Schirmherr des Wettbewerbs, Konstantin Wecker. Er ist jahrzehntelanges GEMA-Mitglied, hat sich vor zehn Jahren dezidiert gegen die Aushöhlung des Urheberrechts durch Piraterie etc. gestellt und in diesem Zuge auch in den Aufsichtsrat der GEMA wählen lassen.

Es wirkt regelrecht zynisch, wenn die Forderung einer Nicht-Mitgliedschaft in der GEMA mit der Schirmherrschaft durch eine Person verbunden wird, die von der GEMA in erheblichem Umfang über Jahrzehnte profitiert hat. Jungen Musikautor*innen ebenbürtige Konditionen zu verwehren hat etwas von herrschaftlichem Zweierleimaß: Tantiemen nur für die Großen, die Kleinen gehen leer aus. Wir fragen uns, in welchem Umfang Herr Wecker in die Wettbewerbs-bedingungen eingeweiht ist. Sollte er sie mittragen, wäre das aus unserer Sicht ein Skandal.

Wir hoffen, dass die Wettbewerbsbedingungen für zukünftige Wettbewerbe überarbeitet werden und den Gewinnern dieses Wettbewerbs nicht länger von einer GEMA-Mitgliedschaft abgeraten wird!

Leider hat der DFG keine Stellungnahme auf einen Brief (https://www.composers-club.de/wp-content/uploads/Brief_Friedenssong.pdf) des CC-Vorstands an Helmuth Jawtusch, Sprecher der DFG-VK-Gruppe Bonn-Rhein-Sieg, abgegeben.

Der Vorstand des Composers Club e.V.

Über den Composers Club:
Der Composers Club e.V. (kurz CC) ist mit ca. 300 Mitgliedern Deutschlands größter Medien-Komponistenverband und vereint Komponist*innen aus den Bereichen TV-Film/-Serien, Film, Dokumentation, Werbung, Pop-Produktion, Sound-Branding und -Design etc.

Ziel und Aufgabe ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler und internationaler Ebene. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gibt der Verband unter anderem Hilfestellung in GEMA-, Rechts- und Urheberfragen, wendet sich gegen die Ausbeutung von Autor*innen, setzt sich für Bewahrung und Schutz des Urheberrechts und für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA ein (Abrechnung, Monitoring, Verteilungs-plan etc.). Der CC bemüht sich zudem durch Verhandlungen mit Verwerterverbänden um gerechte gemeinsame Vergütungsregeln.

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Composers Club warnt: „docs for democracy“ ist eine gefährliche Utopie

Der Composers Club e.V. unterstützt die Bekanntgaben von BVR (Bundesverband Regie), VDD (Verband Deutscher Drehbuchautoren) und BVK (Bundesverband Kinematographie), eine Vergesellschaftung des Bereichs Dokumentarfilm durch die Initiative „docs for democracy“ abzulehnen. Die Forderungen der Initiative, zwei Prozent der Haushaltsabgabe der öffentlich-rechtlichen Sender zu verwenden, um Dokumentarfilme unter sogenannte „freie Lizenzen“ (Creative-Commons-Lizenzen) zu stellen, ist aus Sicht des Composers Club populistisch und sachlich ungerechtfertigt. Es wird suggeriert, dass ohne „freie Lizenzen“ die Verfügbarkeit von Dokumentationsfilmen für die Allgemeinheit nicht gewährleistet werden könnte. In Wirklichkeit ist die Bereitstellung über Mediatheken und Online-Plattformen jedoch problemlos möglich und sorgt bereits jetzt für eine breite Verfügbarkeit.

„Freie Lizenzen“ würden hingegen die gesetzlichen Standards zur Vergütung von Autor*innen für die Nutzung der Filminhalte gemäß EU-DSM-Richtlinie unterlaufen. Das würde die Schaffensbedingungen der schon jetzt oft unterbezahlten Kreativschaffenden im Bereich Dokumentarfilm zusätzlich beschädigen und mittelfristig zu einem Nachlassen an Qualität und Vielfalt auf diesem Sektor führen. Zudem würde die Befreiung „öffentlich-rechtlicher“ Inhalte von Nutzungsvergütungen den Wettbewerb mit der filmischen Privatwirtschaft verzerren, indem urheberrechtliche Standards unter Berufung auf die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zum Dienst an die Allgemeinheit umschifft würden. Der Composers Club tritt dafür ein, dass weiterhin angemessene Anteile der Haushaltsabgabe darauf verwendet werden, Nutzungsvergütungen für Urheber*innen zu leisten und damit Nachhaltigkeit sowie breite Verfügbarkeit von Filminhalten zu gewährleisten.

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Der CC Composers Club e.V. (kurz CC) ist mit ca. 300 Mitgliedern Deutschlands größter Medien-Komponistenverband und vereint Komponist*innen aus den Bereichen TV-Film/-Serien, Film, Dokumentation, Werbung, Pop-Produktion, Sound-Branding und -Design etc.
Ziel und Aufgabe ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler und internationaler Ebene. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gibt der Verband unter anderem Hilfestellung in GEMA-, Rechts- und Urheberfragen, wendet sich gegen die Ausbeutung von Autor*innen, setzt sich für Bewahrung und Schutz des Urheberrechts und für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA ein (Abrechnung, Monitoring, Verteilungsplan etc.). Der CC bemüht sich zudem durch Verhandlungen mit Verwerterverbänden um gerechte gemeinsame Vergütungsregeln.

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Dr. Anselm Kreuzer in Vorstand der ECSA gewählt

Composers Club-Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer in Vorstand der ECSA gewählt
Der Composers Club e.V. freut sich, bekannt zu geben, dass unser Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer am 14. Februar 2022 in den Vorstand der European Composer and Songwriter Alliance (ECSA) gewählt wurde. Er tritt damit die Nachfolge von John Groves an, der maßgeblich zur Gründung der ECSA beigetragen und sich dort jahrelang auf internationaler Ebene für die Belange der Komponisten – und damit auch der Mitglieder des Composers Club – eingesetzt hat. John Groves bleibt weiterhin Vorstandsvorsitzender des Composers Club.

Die neu gewählten Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der drei ECSA-Ausschüsse, APCOE (Popular Music), FFACE (Film and Audio-Visual Music) und ECF (Art & Contemporary Music), bilden den neuen ECSA-Vorstand. Den Vorsitz des FFACE übernimmt künftig Jesper Hansen aus Dänemark, Dr. Anselm Kreuzer und der Spanier Luis Ivars wurden zu den stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Dr. Anselm Kreuzer freut sich sehr über seine Wahl und das damit in ihn gesetzte Vertrauen: „Es bewegt und ehrt mich sehr, dass die hoch geschätzten Kolleg*innen im FFACE-Komitee mir so eindeutig ihr Vertrauen ausgesprochen und mir ihre Stimme gegeben haben. Die Wahl in den Vorstand bedeutet für mich eine große Verantwortung, die ich gern übernehme. In den sechs Jahren, die ich ihre Arbeit nun aktiv begleite und unterstütze, ist mir die ECSA sehr ans Herz gewachsen. Sie reflektiert die kulturelle Vielfalt Europas in Verbindung mit der Vision, durch eine einheitliche Stimme ein Gegengewicht zu globalen Entwicklungen zu sein, bei denen die Bedingungen für kulturelles Schaffen ins Hintertreffen geraten könnten. Die erfolgreiche Einführung der EU-Direktive zum Urheberrecht hat bewiesen, wie kraft- und wertvoll dieser internationale Schulterschluss für die Stärkung der Rechte von Autor*innen ist. Viele weitere Aufgaben sind zu bewältigen für die Schaffung der Voraussetzungen für nachhaltige Wertschöpfung, angemessene Vergütung und Chancengleichheit im Bereich des musikalischen Schaffens, und ich freue mich darauf, die Arbeit der ECSA nun noch enger zu begleiten.
Mit Hochachtung betrachte ich den Einsatz meines Vorgängers John Groves, ohne dessen initiales Engagement es die ECSA in ihrer heutigen Form nicht geben würde. Er ist ein Vorbild dafür, wie die kulturellen Hintergründe verschiedener Länder konstruktiv vereint und in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden können. Ich danke John persönlich ganz herzlich für alle vertrauensvolle Unterstützung, die er mir innerhalb der ECSA entgegengebracht hat.“

Auch John Groves begrüßt die Wahl sehr: „Nach 15 Jahren im Vorstand der ECSA freue ich mich, den Posten in die Hände eines neuen, jungen und motivierten Teams zu legen. Ich freue mich sehr, dass mein Vorstandskollege im Composers Club, Dr. Anselm Kreuzer, mein Nach-folger ist und dafür sorgen wird, dass wir weiterhin am Puls der europäischen Komponistenpolitik bleiben.“

Mit der im Vereinten Königreich lebenden Schwedin Helienne Lindvall steht erstmals eine Frau als Präsidentin an der Spitze der ECSA. Ihre Stellvertreter sind Zahra Mani (Österreich) und Jesper Hansen (Dänemark). Lindvalls Vorgänger, Alfons Karabuda (Schweden), wurde zum ECSA-Ehrenpräsidenten gewählt. Der bisherige Vizepräsident Bernard Grimaldi (Frank-reich) zum Vize-Ehrenpräsidenten.

Über die ECSA:
Die ECSA ist ein europäisches Netzwerk, dessen Hauptziel es ist, die Rechte von Musik-autor*innen insbesondere auf europäischer Ebene, aber auch darüber hinaus zu verteidigen und zu fördern. Mitglieder der ECSA sind Verbände für Musikautor*innen in ganz Europa (über die EU hinaus). Die Allianz vertritt die Interessen von mehr als 30.000 Komponist*innen und Songwriter*innen, setzt sich für gerechte Geschäftsbedingungen ein und strebt eine Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Konditionen des Musikschaffens in Europa an.

Über die ECSA-Komitees:
FFACE befasst sich mit Themen, die Komponist*innen von Film-, Werbe- und anderer audio-visueller Musik betreffen. Ziel des Komitees ist es, die Besonderheit des Berufsstandes zu behaupten und zu erhalten, den Dialog mit Produzent*innen, Redakteur*innen und Sendern zu stärken und den Austausch von Fachleuten zu erleichtern.

APCOE befasst sich speziell mit Themen, die Komponist*innen und Songschreiber*innen von Popmusik betreffen, z. B. Autorenrechte, faire Vergütung oder kollektive Rechtewahrnehmung.

ECF befasst sich mit Themen, die Komponist*innen von Kunst- und Konzertmusik betreffen. Sie initiiert Aktivitäten zur Förderung des zeitgenössischen Musikschaffens in Europa und arbeitet an der Sensibilisierung und Rezeption zeitgenössischer Musik. Zudem ist das Thema Bildung ein Schwerpunkt dieses Komitees.

Über den Composers Club:
Der CC Composers Club e.V. (kurz CC) ist mit ca. 300 Mitgliedern Deutschlands größter Medien-Komponistenverband und vereint Komponist*innen aus den Bereichen TV-Film/-Serien, Film, Dokumentation, Werbung, Pop-Produktion, Sound-Branding und -Design etc. Ziel und Aufgabe ist die Vertretung der Mitgliederinteressen auf nationaler und internationaler Ebene. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung gibt der Verband unter anderem Hilfestellung in GEMA-, Rechts- und Urheberfragen, wendet sich gegen die Ausbeutung von Autor*innen, setzt sich für Bewahrung und Schutz des Urheberrechts und für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA ein (Abrechnung, Monitoring, Verteilungs-plan etc.). Der CC bemüht sich zudem durch Verhandlungen mit Verwerterverbänden um gerechte gemeinsame Vergütungsregeln.

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Pressemitteilung – Europas Komponisten und Songwriter fordern konsequente Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive

Europas Komponisten und Songwriter fordern konsequente Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive

Die ECSA, European Composer and Songwriter Alliance, hielt am 5. Februar 2020 in Brüssel ihre Generalversammlung ab. Der Dachverband von Komponistenverbänden aus ganz Europa besprach dabei insbesondere die Herausforderungen der einzelnen Länder bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsdirektive und aktuelle Entwicklungen in der digitalen Musiknutzung. Zwei Tage zuvor hatte die von der ECSA initiierte Creators Conference mit einem intensiven Austausch zwischen Kreativschaffenden und Politikern in Brüssel stattgefunden. Autorinnen und Autoren nicht nur aus dem musikalischen Bereich waren sich einig, dass ihr wirtschaftliches und künstlerisches Überleben insbesondere im Zuge der zunehmend digitalen Werknutzung maßgeblich von einer konsequenten Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive abhängt.

John Groves, Präsident des Composers Club e.V. dazu: „Ich bin sehr stolz auf die Ergebnisse unserer Komponistenorganisation in Europa. Obwohl die ECSA rund 30.000 Komponisten vertritt, ist sie – im Vergleich zu anderen kreativen Gewerkschaften in Brüssel – immer noch ein kleines Licht. Durch die unermüdliche Vernetzung und das strategische Zusammenführen der Kräfte aller Interessengruppen waren die Komponisten jedoch eine treibende Kraft, die dazu beigetragen hat, ein positives Ergebnis für die derzeitige Urheberrechtsrichtlinie zu erzielen. Vielen Dank an unser tolles Team in Brüssel!“

Über den Composers Club:
Seit über 30 Jahren vertritt der Composers Club die Interessen von professionellen Komponisten. Die rund 300 Mitglieder kommen aus allen Bereichen der Auftragskomposition (u. a. Soundtracks, Film- und TV-Produktionen, Werbung, Audio-Branding, Pop-Produktionen). Der Composers Club ist eine anerkannte Größe und im Kampf gegen unfaire Verträge (coercion) ein Vorreiter. Die Bewahrung und der Schutz des Urheberrechts sind ein ebenso wichtiges Anliegen wie der Einsatz für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA.

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Bildunterschrift: John Groves, Vorstandsmitglied der ECSA und Präsident des Composers Club e.V., Verband der Auftragskomponisten in Deutschland

Pressemitteilung – Composers Club e.V. beteiligt sich an internationalem „Welcome Hub“ für Komponisten und Songwriter

Composers Club e.V. beteiligt sich an internationalem „Welcome Hub“ für Komponisten und Songwriter

Die European Composer and Songwriter  Alliance (ECSA) eröffnet weltweit Welcome Hubs, um anderen Komponisten und Songwritern aus dem ECSA-Netzwerk Hilfe und Unterstützung zu bieten. Der Composers Club e.V. ist die derzeit einzige Organisation in Deutschland, die diesen Service anbietet. John Groves, Präsident des Composers Club, dazu: „Wir beabsichtigen, in jeder Sektion mit eigener Leitung einen Vertreter zu haben, der als Ansprechpartner für Gastkollegen aus dem Ausland fungiert. Zu diesem Zweck werden wir einen Katalog mit Diensten und Informationen erstellen, der sicherlich einiges an zusätzlicher Arbeit mit sich bringt. Zunächst sollten alle Anfragen an den ersten Creators Hub in Hamburg gerichtet werden. Lasst uns gemeinsam Komponisten und Songwriter aus anderen Ländern begrüßen und unterstützen!“ Der Kontakt erfolgt zunächst über die Geschäftsstelle des Composers Club.

Was ist ein Welcome Hub?
Das Ziel eines Welcome Hubs ist es, die transnationale Mobilität von Komponisten, Songwritern und Repertoire durch die Einrichtung einer Gastgeberstruktur in den ECSA-Mitgliedsländern zu unterstützen. Die Idee ist, den Horizont der europäischen Musikschaffenden zu erweitern, gegenseitige Netzwerkmöglichkeiten zu schaffen und ihre Chancen zu verbessern, ein neues und breiteres Publikum zu erreichen. Die Hubs sollen die Zusammenarbeit zwischen Komponisten und Songschreibern erleichtern und verschiedene Mitglieder mit heterogenem Wissen anziehen, immer innerhalb des ECSA-Netzwerks. Der Welcome Hub soll eine erste Anlaufstelle mit Möglichkeit zum Austausch mit Gleichgesinnten bieten. Er bietet Komponisten und Songwritern Informationen und Unterstützung zu beruflichen Möglichkeiten und Vernetzungsaktivitäten, wie z. B. Konzertorte oder Aufnahmestudios, sowie praktische Informationen zu geeigneten Unterkünften, Bewerbung für einen vorübergehenden Aufenthalt etc.

Über den Composers Club:
Seit über 30 Jahren vertritt der Composers Club die Interessen von professionellen Komponisten. Die rund 300 Mitglieder kommen aus allen Bereichen der Auftragskomposition (u. a. Soundtracks, Film- und TV-Produktionen, Werbung, Audio-Branding, Pop-Produktionen). Der Composers Club ist eine anerkannte Größe und im Kampf gegen unfaire Verträge (coercion) ein Vorreiter. Die Bewahrung und der Schutz des Urheberrechts sind ein ebenso wichtiges Anliegen wie der Einsatz für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA.

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Bildunterschrift: Alfons Karabuda (Präsident ECSA), John Groves (Präsident CC) und Dr. Anselm Kreuzer (Vorstandsmitglied CC) unterschreiben die Vereinbarung zum ersten deutschen „Welcome Hub“ (v.l.n.r.)