Werbekomponisten sollten ihre Auftraggeber unbedingt über Art und Umfang der zu übertragenen Nutzungsrechte informieren. Wir empfehlen Euch daher, diesen von CC-Justiziar Gunnar Berndorff verfassten Formtext für die Übertragung von Musik-Nutzungsrechten zu Werbezwecken in Euren Angeboten und Rechnungen zu verwenden.
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