von Patricia Bochmann | Apr. 24, 2026 | Newsletter
Dass es irgendwann zu einer dramatischen Schieflage im Wertungsverfahren kommen würde, war den Verantwortlichen eigentlich seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten, bekannt. Insofern muss sich die GEMA den Vorwurf gefallen lassen, nicht schon früher transparent und selbstkritisch das Problem angegangen zu haben. Stattdessen wurden jahrelang aussagekräftige Zahlen über die „kryptische“ E-Wertung zurückgehalten und unbequeme Fragesteller ins Abseits gestellt. Manch einer dürfte sich also verwundert die Augen gerieben haben, als die zuvor als Bewahrer des Status Quo bekannte GEMA vor zwei Jahren plötzlich ihr eigenes althergebrachtes U/E-System infrage stellte.
Wir habe hier ein paar statistische Daten zusammengefasst, die ihr auch auf der Website der GEMA finden könnt. Spätestens in Kenntnis dieser Zahlen dürfte jedem klar werden, dass dringender Handlungsbedarf besteht:
– Durchschnittlich erhalten Teilnehmer am E-Wertungsverfahren das 2,5-Fache ihrer Tantiemen als Förderung, während Teilnehmer am U-Wertungsverfahren im Durchschnitt weniger als ein Zehntel davon bekommen, nämlich das 0,2-Fache (Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2024).
– Die Schutzfrist im deutschen Urheberrecht beträgt 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Das bedeutet, dass die GEMA immer weniger Einnahmen durch ältere, umsatzstarke E-Musikwerke generiert (wie bspw. von S. Rachmaninow, gest. 1943, R. Strauss, gest. 1949; S. Prokofiev, gest. 1953). Die Sparte E erwirtschaftet mittlerweile nur noch 3 % der gesamten Wertungsmittel, während die E-Wertung weiterhin 30 % der gesamten Wertungsmittel erhält. Die gesamten E-Wertungsmittel betragen jährlich 14,1 Mio. €. Das bedeutet: Die Sparte U subventioniert die Sparte E jährlich mit 13,7 Mio. €.
– Hinzu kommt: immer weniger Berechtigte teilen sich den E-Wertungstopf, was unter anderem zur Folge hat, dass in den letzten 10 Jahren die durchschnittliche Wertung für E-Komponist*innen um 43 % gestiegen ist. Dabei „belohnt“ das E-Wertungsverfahren die Älteren – und benachteiligt die Jüngeren: die über 60-Jährigen bekommen 63 %, die unter 40-Jährigen nur 3 % der E-Wertungsmittel.
– Interessant ist auch der Blick auf die Spitzenreiter der E-Musik: die Top 18 % unter den Teilnehmern am E-Wertungsverfahren erhalten 84 %, die Top 2,5 % bekommen 33 %, und die Top 1 % erhalten 17 % der E-Wertungsmittel. Die erfolgreichsten E-Komponist*innen, die jährlich Tantiemen von 100.000 € und mehr für die Nutzungen ihrer Werke erhalten, bekommen im Durchschnitt darüber hinaus eine E-Wertung in ebenfalls sechsstelliger Höhe (bis zu 160.000 €). Währenddessen gehen die meisten Newcomer in der E-Musik mehr oder weniger leer aus. Die größten Profiteure des E-Fördersystems sind also insbesondere diejenigen, die eigentlich nicht gefördert werden müssten.
Wie ihr wisst, unternehmen Aufsichtsrat und Vorstand bei der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung einen zweiten Versuch, das Wertungsverfahren zu reformieren. Sehr verkürzt dargestellt, ist das Ziel des Antrags (Nr. 15), den auf die E-Wertung entfallenden 30 %-Anteil an den Wertungsmitteln auch für andere Musikgenres zu öffnen.
Es liegt auf der Hand, dass die Wünsche der GEMA-Mitglieder für eine neue GEMA-Kulturförderung individuell verschieden sind. Was den Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand angeht, geben wir zu, dass auch wir an der einen oder anderen Stelle andere Wege besser gefunden hätten. Um aber notwendige Reformen einzuleiten, kann nicht jeder individuelle Wunsch berücksichtigt werden. Wir sollten also einen Kompromiss schließen, der zum einen den derzeitigen Zustand beendet und zum anderen die Möglichkeit eröffnet, zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls Anpassungen und Veränderungen vorzunehmen. Deshalb empfehlen wir die Annahme dieses Antrags.
Darüber hinaus gibt es naturgemäß (Gegen-)Anträge zum Thema aus den Reihen der E-Musik, die wir uns schon aus Gründen der Fairness ebenso interessiert anhören sollten: wie oft waren wir selbst in der Situation, die Mitgliederversammlung von unserer (oft abweichenden) Meinung überzeugen zu wollen!
Nicht unerwähnt bleiben sollte darüber hinaus der Antrag 15f mit dem Ziel, die Zuwendungen für die E-Wertung – analog zum Anteil der E-Musik an der Finanzierung der Fördermittel – von 30 % auf 3 % abzusenken. Das hätte zur Folge, dass der Anteil der U-Wertung auf 97 % ansteigen würde. Vielleicht bewegt spätestens dieses dramatische Szenario den einen oder anderen aus dem Bereich der E-Musik, für den (Kompromiss-)Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand zu stimmen.
Dass die jährliche, weltweit einzigartige Subventionierung der zeitgenössischen deutschen E-Musik in Millionenhöhe aktuell zu einem dementsprechenden internationalen Erfolg führt, darf man bezweifeln. Nach unserer Einschätzung liegt das (wie überall in Fällen von Subventionierung und Umverteilung) daran, dass die Systematik des E-Wertungsverfahrens offensichtliche Fehlanreize bietet. Eine Kulturförderung, die das Ausnutzen des Regelwerks attraktiv macht und gleichzeitig die Publikumsnachfrage vernachlässigt, ist nach unserer Auffassung nicht zur Förderung erfolgsversprechender Trends und Nischen geeignet.
Die U-Musik finanziert 97 % der E-Wertung. Diese erhebliche Transferleistung von U nach E haben über die Jahre eine Art „Versorgungswerk“ für (überwiegend ältere) E-Komponist*nnen entstehen lassen. Natürlich haben wir Verständnis für alle, die sich auf lebenslang wiederkehrende Einkünfte eingerichtet haben und nun womöglich Einbußen erleiden werden. Andererseits ist es aber auch nicht hinnehmbar, dass ausgerechnet die Musikschaffenden im Bereich der „Unterhaltungsmusik“, die sich ohne finanzielle Absicherung dem Publikumsvotum und den Entwicklungen von Konjunktur und KI stellen müssen, weiterhin für diese Rundum-Versorgung bezahlen sollen.
Beste Grüße,
der Vorstand des Composers Club e.V.
von Patricia Bochmann | Apr. 23, 2026 | News
Ihr seid ORDENTLICHE GEMA-Mitglieder und könnt NICHT vor Ort oder digital an der GEMA-Mitgliederversammlung teilnehmen und möchtet nicht, dass eure Stimme „verloren“ geht? Kein Problem: Der Composers Club e.V. ist für euch da und stellt euch gerne eine/n Stellvertreter*in zur Verfügung! Und dafür müsst ihr nicht einmal Mitglied bei uns sein (könnt es aber gerne werden)!
Denn das wichtige Reformvorhaben der GEMA zur Aufhebung der starren Unterscheidung zwischen E- und U-Musik ist letztes Jahr an nur wenigen Stimmen gescheitert und wird jetzt erneut abgestimmt. Außerdem hat der Composers Club durch eigene Anträge weitere Reformimpulse gesetzt, die nur wirken, wenn es genügend Stimmen dafür gibt.
Meldet euch einfach bis Mittwoch, 29. April 2026, über das Formular auf unserer Homepage, wenn ihr eine Stellvertretung benötigt:
https://www.composers-club.de/service/gema-mv-2026/
WICHTIG: Das Stellvertreter-Passwort findet ihr in eurem GEMA Online-Postfach. Dort liegt neben eurer Einladung zur MGV eine ZWEITE Mitteilung, in der ihr euer persönliches STELLVERTRETER-PASSWORT findet. Ihr habt die Einladung per Post erhalten, dann findet ihr das Stellvertreterpasswort in diesem Brief. Bitte meldet euch nicht selbst bei der GEMA an! Dann muss das nämlich erst rückgängig gemacht werden, damit der Stellvertreter eure Daten eingeben kann.
von Patricia Bochmann | Mai 5, 2025 | Newsletter
In unserem aktuellen Newsletter möchten wir euch über die geplante GEMA-Reform zur E- und U-Musik informieren. Hintergrund ist, dass bei der GEMA-Mitgliederversammlung nächste Woche wegweisende Entscheidungen anstehen und die Ausübung des Stimmrechts aller ordentlichen Mitglieder für eine starke Willensbildung wünschenswert ist. Solltet ihr nicht in Präsenz in München oder digital teilnehmen, kann euch der nachfolgende Artikel von Christoph Rinnert in der Kulturrat-Zeitung „Politik & Kultur“ vielleicht einen Anstoß geben, euch als ordentliches GEMA-Mitglied vertreten lassen!
Artikel aus der „Politik & Kultur“ vom 02. Mai 2025:
Ich bin Filmkomponist und Musikproduzent, bin ordentliches Mitglied der GEMA in der Kurie der Komponisten, lebe also auch von meinen Lizenzeinnahmen. Ich bin im Vorstand des Composers Club e.V. (CC), des Berufsverbandes der Auftragskomponisten in Deutschland. Die Mitglieder des CC arbeiten hauptsächlich im audiovisuellen Medienbereich, unsere Musik wird überwiegend in Kino, TV, Radio, online aufgeführt und genutzt. Die meisten von uns sind ordentliche Mitglieder der GEMA – entscheiden also mit, wie, wann, wohin Lizenzeinnahmen verteilt werden, immer unter Aufsicht des DPMA (Deutschen Patent- und Markenamtes). Uns beschäftigt die Frage: Was bedeutet heutzutage E-Musik? Wer bestimmt, dass diese Musik eine E-Musik ist? Wie grenze ich diesen Begriff im 21. Jahrhundert ab? Viele unserer Mitglieder haben Musik studiert, Komposition und Tonsatz, orchestrieren ihre Werke, einige dirigieren selbst – aber die Bewertung ihrer Werke geschieht als U-Musik.
Hier der Versuch einer Herleitung:
Im Jahre 1903 wurde von der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) die „Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ – die AFMA gegründet, der Vorläufer der GEMA. Geführt wurde die GDT von den erfolgreichsten Komponisten der Ernsten Musik (E-Musik) der damaligen Zeit, unter anderem von Engelbert Humperdinck, Georg Schumann und vor allem von Richard Strauss. Der Vorstand der GDT war gleichzeitig der Vorstand der AFMA. Die Deutsche Grammophon AG, gegründet 1900, hatte zu dem Zeitpunkt bereits mehr als 5.000 Titel im Programm, Operettenhäuser im deutschen Sprachraum wurden immer populärer, in Frankreich gab es seit 50 Jahren die SACEM. Es war der Beginn einer Wertschöpfung aus der kollektiven Vergabe von Lizenzen zur Rechtenutzung durch eine Wahrnehmungsgesellschaft – Aufführungsrechte, Vervielfältigungsrechte und graphisches Recht (Notendruck). E Musik fand in Konzerthäusern statt, U-Musik in Ballhäusern und Biergärten – 2 Welten, 2 unterschiedliche Musikniveaus, 2 sich unterscheidende Lizenzierungen und eine werkbezogene Förderung, die ausschließlich der E-Musik bis heute zugutekommt.
Wie gestaltet sich diese finanzielle Förderung, die nur der E-Musik zugutekommt?
10% der Lizenzeinnahmen aller Mitglieder und ausländischen Rechteinhaber*innen, die im Rahmen der Gegenseitigkeitsverträge von der GEMA in Deutschland vertreten werden, gelangen in den Topf für kulturelle und soziale Zwecke. Zu 95% sind diese Einnahmen Abzüge aus dem Bereich U-Musik, 30% dieser Gelder fließen in den E-Bereich mit ca. 350 Mitgliedern. Die Schutzfristen der großen Werke klassischer Musik, die früher Lizenzeinnahmen im E-Musik Bereich geriert hatten, sind lange abgelaufen. Der Topf für kulturelle und soziale Zwecke wird heute aus Lizenzeinnahmen der U-Musik finanziert. Unter den rund 99.000 Mitgliedern genießen also nur 350 Komponist*innen der E-Musik die Vorzüge dieser besseren Bewertung ihres Schaffens in Form von besonderen Förderungen und eines hochkomplexen speziellen werkbezogenen Wertungsschlüssels der E-Musik, finanziert aus dem Inkasso der U-Musik.
Der Composers Club wünscht eine Förderung, die Kulturschaffende anderer Musikbereiche miteinschließt. Als moderner Berufsverband verstehen wir nicht, warum sich Fördermodelle der GEMA hauptsächlich auf E-Musik und deren Urheber*innen beziehen und dabei von uns U-Komponist*innen finanziert werden. Die GEMA als Solidargemeinschaft – wir verstehen die GEMA nicht nur als Inkassoinstitut – muss sich die Frage stellen: Was ist an dem Modell, eine wachsende Menge an Fördermitteln (s. steigende Einnahmen U-Musik) einer immer kleiner werdenden Gruppe (E-Komponist*innen) zukommen zu lassen eigentlich noch solidarisch?
Wir wünschen uns Chancengleichheit in der kulturellen Förderung, die Genre-offen ist und auch die nachfolgenden Generationen von Komponist*innen mit einbezieht, weg von werkbezogener Förderung, hin zu kontextbezogenen Förderprogrammen. Wir begrüßen eine Förderung, die Kulturschaffende aller Musikbereiche potenziell miteinschließt. Das Reformvorhaben der GEMA ist zudem so angelegt, dass der Umfang an kultureller Förderung keineswegs geringer ist als aktuell. Eine umfassende Förderung ist allerdings nur gewährleistet, wenn die Trennung zwischen E und U aufgehoben wird. Allein durch die Kategorisierung gab es den nicht mehr haltbaren privilegierten Zugang zu den Fördermitteln und ihre Inanspruchnahme, der Komponist*innen vieler Schaffensbereiche kategorisch ausschloss. Die GEMA musste sich deswegen die Frage stellen: Ist dieses bestehende Konstrukt zukunftsfähig im 21. Jahrhundert?
Die Musikindustrie hat sich in den 120 Jahren seit Gründung der GEMA verändert, Deutschland und Österreich sind die einzigen Länder, deren Wahrnehmungsgesellschaften noch zwischen E und U unterscheiden. Die Partnergesellschaften aus Europa machen Druck, der überwiegende Teil der Lizenzeinnahmen der GEMA kommt aus der Nutzung des anglo-amerikanischen Repertoires – warum sollen ausländische Komponist*innen und Textdichter*innen die E-Musik Förderprogramme der GEMA in Deutschland finanzieren? Dieses Missverhältnis und die einhergehende Intransparenz zwingen die GEMA und ihre Mitglieder, sich neu zu orientieren.
Der Composers Club ist zuversichtlich, dass der GEMA ihr Reformvorhaben gelingen wird.
von Patricia Bochmann | Juli 6, 2022 | Newsletter
Liebe Mitglieder,
die GEMA-MV 2022 (16. – 19. Mai 2022) fand nach virtuellen Versammlungen 2020 und 2021 erstmals hybrid statt. Es war sowohl die virtuelle als auch die Teilnahme vor Ort möglich. Rund 450 Mitglieder nutzen die Möglichkeit und kamen nach Berlin, um in Präsenz teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung des Composers Club fand wie gewohnt im Rahmen der GEMA-Versammlung statt – als reine Präsenzveranstaltung in Berlin. Nachfolgend erhaltet ihr die wichtigsten Informationen zu den beiden Mitglieder- und den Kurienversammlungen.
Kurienversammlungen und GEMA-Mitgliederversammlung:
Vor dem Bericht zur Rede von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, und dem Rückblick auf das GEMA-Jahr 2021, zunächst die wichtigsten Informationen zu den mit Spannung erwarteten Abstimmungsergebnissen der drei Kurien zu den Tagesordnungspunkten (TOP). Besonderes Interesse für unsere Berufsgruppe lag hier bei TOP 12, TOP 17 und – aus unserer Sicht besonders wichtig – TOP 19.
TOP 12: En-Bloc-Wahl. Nach der beantragten Neuregelung sollte zukünftig grundsätzlich eine En-Bloc-Wahlerfolgen, wenn die Zahl der Kandidierenden die Zahl der zu besetzenden Plätze nicht übersteigt. In den Reihen des CC wurde dieser Antrag kritisch gesehen, weil bei einer En-Bloc-Wahl nicht ersichtlich wird, wieviel Stimmen auf jeden einzelnen Kandidaten entfallen wären. Während die anderen Kurien dem Antrag mit deutlicher Mehrheit zustimmten, lehnte die Komponistenkurie diesen mit nur 51,50 % Zustimmung ab. Der Antrag ist damit gescheitert. Aus unserer Sicht die richtige Entscheidung im Sinne der Transparenz.
TOP 14: Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (Zwangsinverlagnahme). Dem Antrag wurde in der Komponistenkurie annähernd einstimmig (auch auf Anraten des CC Vorstands) zugestimmt. Erfreulich war die positive Resonanz bei der Verlegerkurie, so dass TOP 14 von allen drei Kurien positiv beschieden wurde. Das bedeutet eine deutliche Stärkung der Rolle der Verbände, denn durch eine Verbandszugehörigkeit ist es möglich, dass der Verband auf Missstände hinweist. Die Annahme ist ein erster Schritt, die Praxis wird alles Weitere zeigen.
TOP 19: Fälligkeit bei Reklamationen. Der Antrag wurde vom Vorstand des Composers Club als äußerst kritisch eingestuft. Und so gab es in der Kurienversammlung reichlich Gesprächs- und Diskussionsbedarf. Der Antrag konnte schließlich knapp mit 36,63 % Nein-Stimmen abgelehnt werden, möglicherweise auch deshalb, weil viele die Bedenken des CC geteilt haben. Die anderen Kurien stimmten zwar zu, doch das reichte nicht, um TOP 19 positiv zu bescheiden. Der Antrag soll im kommenden Jahr in geänderter Form erneut gestellt werden.
In seiner Rede wies Dr. Heker darauf hin, dass das Geschäftsergebnis immer noch von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen geprägt sei. Es gab aber auch Positives zu berichten. Im Bereich „Sendungen“ (Rundfunk und Fern-sehen) lag der Ertrag 2021 bei 338,3 Mio. Euro, ein Plus von 53 Mio. Euro gegenüber 2020 und damit so hoch wie noch nie im Sende-Bereich. Die Erträge der öffentlich-rechtlichen Sender lagen auf Vorjahres-Niveau, die Erlöse der privaten Fernseh- und Hörfunksender erholten sich mit einem Plus von 21,7 Mio. Euro. Maßgeblich beigetragen zu dem guten Ergebnis hat auch ein Einmaleffekt: ein großer Vertragsabschluss im Bereich der Kabelweitersendung, der Altzeiträume mit umfasst.
Weiter berichtete Dr. Heker über aktuelle Tarifverhandlungen mit den Sendern: Ziel sei es, die vollständige Verwendung des GEMA-Repertoires online wie linear sicherzustellen und die Vergütung zu erhöhen. Mit den Verhandlungspartnern der privaten Sender seien bereits neue längerfristige Verträge unterschrieben bzw. grundlegende Einigungen erzielt worden. Gerade für die Online-Angebote der Sender konnten die Konditionen deutlich gesteigert werden. Auch wurde laut Dr. Heker verabredet, wie die Sender die Nutzung des GEMA Repertoires vollständiger erfassen können. Stichwort Monitoring.
Der Bereich „Online“ brachte laut Dr. Heker auch 2021 das stärkste Ertragswachstum: knapp über 238 Mio. Euro (ein Plus von 58,7 Mio. Euro gegenüber 2020). Mit dafür verantwortlich: die europäische Urheberrechtsreform. Vor allem in den Verhandlungen mit z. B. YouTube habe sich die neue Gesetzgebung wirklich ausgezahlt. Die verbesserte Rechtslage in Deutschland erhöhte für YouTube die Risiken einer streitigen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis eines deutlich besseren Vertragsabschlusses. Die Vergütung steigt ab 2022 um fast 50 %.
In diesem Zusammenhang kam Dr. Heker auch auf die Vertragsverhandlungen mit Spotify zu sprechen. Die GEMA will die Lizenzkonditionen von Spotify anpassen, so dass sie angemessen(er) sind. Spotify weigere sich, Konditionen zu bezahlen, die andere (kleinere) Marktteilnehmer längst akzeptiert hätten. Gemeinsam mit den englischen und schwedischen Partnern (Gemeinschaftsunternehmen ICE) streitet sich die GEMA derzeit mit Spotify vor Gericht. Als gut bewertete Dr. Heker, dass die GEMA mit Spotify eine Vereinbarung treffen konnte, die eine Zahlung (und damit auch Verteilung) für die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung sicherstellt. Nun sei der Verfahrensausgang abzuwarten. Unabhängig davon rechne die GEMA im Bereich Online für das laufende Jahr mit einer weiteren Zunahme der Erträge, getrieben durch Streaming. Weitere Themen der Rede waren u. a. die Rechtmäßigkeit der EU-Urheberrechtsreform, MusicHub, Monitoring und der Bereich Streaming.
Composers Club (CC) Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung 2022 des CC fand am 17. Mai 2022 nach zwei Jahren wieder in Präsenz statt. Insgesamt nahmen 40 Mitglieder persönlich und in Vertretung in Berlin teil. Es gab auf nationaler wie internationaler Ebene viel zu berichten. In Vertretung für den verhinderten Vorstandsvorsitzenden John Groves übernahm Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer den Vorsitz der MV. Nach der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit verlas Vorstandsmitglied Matthias Krüger (in Vertretung für Reinhard Besser) den Kassenbericht für das Jahr 2021 und stellte den Haushaltsplan für 2022 vor.
An der MV nahm auch CC-Justiziar Gunnar Berndorff teil. Er erläuterte kurz die wesentlichen Punkte der geplanten Satzungsänderung des CC. Da es in der Versammlung keine Fragen und/oder Anmerkungen zu den beantragten Änderungen der Satzung gab, erfolgte die Abstimmung über die Satzungsänderung offen per Handzeichen und nach Nachfrage bei den Mitgliedern en-Bloc. Die Satzungsänderung wurde einstimmig angenommen.
Nach diesem internen Teil der MV wurden auch Gäste zugelassen, der Teilnahme von insgesamt vier Gästen wurde einstimmig zugestimmt.
Es folgen Berichte der Vorstandsmitglieder zu einigen CC-Aktivitäten: Arbeitsgruppe Finger-printing, ECSA, Künstlersozialkasse, Initiative Urheberrecht (Streaming-Gruppe), GEMA-Sozialkasse und Versicherungsangebot der GEMA.
Zum Thema Fingerprinting wurden vom Vorstand die bisherigen Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CC, GEMA und DEFKOM vorgestellt. Ebenso die weitere Planung für die Zukunft bzgl. dieses heiklen Themas. Eike Hosenfeld erläuterte, dass AV-Listen zu TV-Auftragsproduktionen auch eingescannt und an produkte@gema.de gesendet werden können. Er erklärte das Procedere: Es sei wichtig, die Listen zu schicken, auch wenn die Sender das nicht möchten. Durch das Einpflegen der Daten aus den Listen sei es möglich, das Fingerprinting zu überschreiben und so eine genauere Abrechnung zu erhalten. In der nachfolgenden ausführlichen Diskussion berichteten einige Mitglieder von großen Problemen mit dem Fingerprinting und dadurch verursachten massiv fehlerhaften Abrechnungen. Für die nähere Zukunft ist von Seiten des CC ein virtueller Workshop/eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder zum Thema Fingerprinting geplant.
Anschließend berichtete Dr. Anselm Kreuzer als neues Vorstandsmitglied der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) von den internationalen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der ECSA: Royalty Free Music (GEMA-freie Musik), Music Streaming Royalties, Buyout-Verträge etc.. Das Thema sei inzwischen auch von der GEMA und der GVL aufgenommen worden. Weiter berichtete er über erste positive Wirkungen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die in vielen Ländern bereits gesetzlich verankert ist.
Vorstandsmitglied Christoph Rinnert informierte über die Aktivitäten in Berlin, vor allem über die Künstlersozialkasse (kurz: KSK). Hier sei bei Eintritt in die Rente einiges zu beachten: Die KSK zahlt im Rentenalter den Arbeitgeberanteil bei der Krankenkasse nur, wenn man weiterhin Einkünfte aus soloselbstständiger künstlerischer Tätigkeit bezieht. Ansonsten wird man an die GKV (Gesetzliche Krankenkasse) weitergeleitet und zahlt dann den gesamten Beitrag. Auch die Sozialkasse der GEMA, in der Christoph Rinnert mitarbeitet, war Thema. Hier wird es in Kürze ein gemeinsames Informationsschreiben von Composers Club und GEMA Kuratoren der Sozialkasse zum Thema „Inanspruchnahme wiederkehrender Leistungen durch die GEMA-Sozialkasse“ geben. Zudem informierte er über die Streaminggruppe der Initiative Urheberrecht. Abschließend kam Christoph Rinnert noch auf seine neue Aufgabe als Sprecher im Deutschen Medienrat zu sprechen. Der Deutsche Medienrat ist ein Zusammenschluss von Verbänden, Dachverbänden und anderen Organisationen aus den Bereichen des Films, des Rundfunks und der audiovisuellen Medien, so ist auch der CC seit langer Zeit im Deutschen Medienrat vertreten. Die Mitglieder sind bundesweit organisiert und definieren ihre Aufgabe kulturell. Sie sind Mitglied im Deutschen Kulturrat und bringen sich aktiv in den Sprecherrat und die Fachausschüsse ein.
Es folgte eine Diskussion über die Anträge zur GEMA-MV. CC-Vorstandsmitglied Christian Wilckens erläuterte TOP 14 (Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (Zwangsinverlagnahme)) der GEMA-MV näher. In diesem Zusammenhang verwies der Vorstand auch noch einmal auf die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle, die als wichtige Instanz in diesem Zusammenhang angesehen wird. Hierzu wird es für die CC-Mitglieder noch eine gesonderte Information geben.
Wir freuen uns, dass wir einige von euch in diesem Jahr persönlich in Berlin begrüßen konnten. Es gab lebhafte Diskussionen mit vielen interessanten Informationen von euch, liebe Mitglieder, die uns bei unserer Arbeit unterstützen und zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Denn: eure Meinung und eure Stimme zählen und machen uns zu einer starken Gemeinschaft, die viel erreichen kann! Bleibt gesund!
Die GEMA-Mitgliederversammlung 2023 findet voraussichtlich vom 09. bis 11. Mai 2023 in München statt.
Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die CC- und GEMA-Mitgliederversammlungen 2022 gegeben zu haben. Weitere Infos der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit2022/
Viele Grüße
euer Vorstand
von Patricia Bochmann | Juni 25, 2021 | Newsletter
Liebe Mitglieder,
auch die diesjährige GEMA-MV (08. – 10. Juni 2021) fand wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online statt. Verwaltung, Aufsichtsrat (kurz AR) und Vorstand der GEMA waren sowohl technisch als auch inhaltlich sehr gut vorbereitet – die Erfahrungen der Mitgliederversammlung 2020 und der inzwischen vielen Online-Meetings zeigten sich deutlich. An dieser Stelle vielen Dank an die GEMA und den Technikstab für die gelungene Mitgliederversammlung. Der Ablauf orientierte sich wie in 2020 weitgehend an den gewohnten Vor-Ort-Versammlungen und es gab ebenso Möglichkeiten zu Diskussion und Meinungsaustausch. Insgesamt nahmen 373 Mitglieder teil (144 Komponisten, 34 Textdichter und 195 Verleger; inklusive Delegierter der außerordentlichen Mitglieder).
Die Versammlung war erneut stark von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen und Einschränkungen sowie dem veränderten Kultursektor geprägt. In seiner Rede ging Dr. Harald Heker auf diese „Stille in der Musik“ ein und betonte, dass auch in 2021 Hilfen geplant seien: die GEMA werde die Urheber*innen mittels eines neuen „Schutzschirms“ (https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/) sowie eines Stipendienprogramms (Informationen folgen auf der GEMA-Homepage) weiterhin unterstützen.
Dr. Heker ging zudem auf die EU-Urheberrechtsrichtlinie ein, die der Deutsche Bundestag am 20. Mai 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Dr. Heker dazu: „Das Kernstück sind die Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen: Anbieter wie YouTube oder Facebook sind künftig in der Pflicht. Sie müssen Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen, wenn deren Werke auf ihrer Plattform genutzt werden. Die Kreativen werden für die Nutzung ihrer Werke von den Plattformen eine Vergütung erhalten – ohne Wenn und Aber.“ Zudem werde es künftig deutlich schwieriger, Urheber*innen gegen ihren Willen zu Total-Buyout-Verträgen zu zwingen. Außerdem werde die Verlegerbeteiligung an gesetzlichen Vergütungsansprüchen wird auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Das bewährte System der kollektiven Rechtewahrnehmung von Urheber*innen und Verleger*innen in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften werde insgesamt gestärkt. Überdies werde aus dem „Notice-and-Takedown“ ein „Notice-and-Staydown“. Das heißt: Auf Verlangen der Rechteinhaber müssen die Plattformen nicht-lizenzierte Werke künftig dauerhaft sperren. Bisher mussten Rechteinhaber dies für jede einzelne Plattform mühsam vor Gericht erstreiten. Ein Aufwand, den viele gescheut haben.
Dr. Heker ging auch auf die so genannten „15-Sekunden-Nutzungen“ für Musik ein. So bleibe es dabei, dass kommerzielle Nutzungen von „Schnipseln“ genehmigungspflichtig bleiben. Auch wurde seiner Ansicht nach das Urheberpersönlichkeitsrecht verbessert, um Missbrauch schneller verhindern zu können. „Wir als GEMA sehen die Regelung nach wie vor kritisch, aber sie wurde auch auf unser Drängen wenigstens entschärft. Uns war besonders wichtig, dass der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt bleibt. Ebenso darf diese Nutzung keine negativen Auswirkungen auf die Vergütung der Musikurheber zur Folge haben“, führte Dr. Heker aus – die freie Nutzbarkeit von Schnipseln im non-kommerziellen Bereich sei an eine Vergütungspflicht der Plattformen gekoppelt.
Weitere Themen waren die Bilanz des Geschäftsjahres 2020 und ein Ausblick auf 2021, die Langfriststrategie der GEMA, Zebralution, der MusicHub, und der Deutsche Musikautorenpreis. Dr. Heker wies auch noch auf die Beteiligung der GEMA am Unternehmen deecoob hin, das mit einer Software Veranstaltungen digital ausfindig machen kann. So könne die GEMA nicht-lizenzierte oder falsch gemeldete Musiknutzungen identifizieren und nachlizenzieren, was die Erträge für die Mitglieder steigere.
Die komplette Rede findet ihr hier als PDF: https://bit.ly/3wMO74T oder hier als Video: https://www.youtube.com/watch?v=pV7026x3aTY&t=4s
Anschließend berichtete AR-Mitglied Dr. Ralf Weigand von den Tätigkeiten des AR. Hier ging es vor allem um die Themen EU-Urheberrechts-Direktive, Hilfe für Mitglieder in Pandemie-Zeiten, wirtschaftliche Aspekte (Einnahmen/Ausgaben der GEMA), die Langfriststrategien zu Zebralution, deecoob, Musik Hub etc. Er lobte auch die ergebnisorientierte Arbeit unter erschwerten Bedingungen in den letzten knapp 1,5 Jahren innerhalb der GEMA, von Verwaltung bis AR. Es folgten kurze Informationen zu den einzelnen Ausschüssen (Tarif-, Hörfunk- und Personalausschuss, Mitglieder Ausschüsse (Werk, Wertung etc.)) sowie zur Arbeitsgemeinschaft GOP. Dr. Weigand dankte auch dem Vorstand für ihren großen Verzicht bei der eigenen Vergütung ihrer Tätigkeiten in Pandemie-Zeiten. Weitere Themen waren die Umsetzung der EU-Urheberrechts-Direktive, Online-Plattformen, Labels und Publisher sowie Verbesserungen des Reklamationssystems und des Fingerprintings/ Monitorings. Abschließend folgten ein Bericht der Abschlussprüfer und ein Auszug aus dem Geschäftsbericht. Es gab keine Einwände gegen Jahresabschluss und Lagebericht.
Unter TOP 5 bis Top 7 folgten die Abstimmung zum Transparenzbericht, die Entlastung des Vorstands und des AR sowie ein Bericht zur Versammlung der außerordentlichen Mitglieder. Insgesamt wurde das gute Engagement der außerordentlichen und ordentlichen Mitglieder erwähnt. Die Delegierten der außerordentlichen Mitglieder wünschen sich zudem mehr Vernetzung untereinander.
Weiter (TOP 8 bis TOP 10) berichtete Dr. Weigand über Ersatzwahlen und kam bei TOP 11 zu den AR-Wahlen. Bei den Komponisten wurden CC-Mitglied Jörg Evers, Matthias Hornschuh, Dr. Charlotte Seither; Dr. Ralph Weigand, Micki Meuser sowie Jochen Schmidt-Hambrock gewählt. Als Stellvertreter wurden Alexander Zuckowski und Wolfgang Lackerschmidt gewählt. Der Vorstand des Composers Club gratuliert Jörg Evers ganz herzlich zu seiner erfolgreichen Wiederwahl.
Unter TOP 12 und 13 folgten die Ergebnisse zur Besetzung der unterschiedlichen Ausschüsse. Der Composers Club ist in folgenden Ausschüssen vertreten: Sitzungsgeldkommission (Christian Wilckens als Stellvertreter) Werkausschuss (Dr. Anselm Kreuzer als Stellvertreter), Wertungsausschuss (Christoph Rinnert).
Die TOP 17 bis 34 befassten sich mit den Anträgen zur Mitgliederversammlung (nachzulesen in der Tagesordnung: https://bit.ly/3vNet5P). Sehr lobend wurde der vom Composers Club initiierte Antrag 25 erwähnt (Änderungsantrag zu § 58 Absatz 2 des Verteilungsplans („Verteilungsplan Allgemeiner Teil, Kapitel 2, Abschnitt 5 Ausschüttung“)). Dieser wurde in den drei Kurien mit großer Mehrheit angenommen und sorgt dafür, dass in der Nutzungsaufstellung nunmehr auch der Titel der Sendung sowie die Uhrzeit der Nutzung aufgelistet werden, sofern die GEMA die entsprechenden Daten vorliegen hat. Generell fanden alle Anträge mit einer Ausnahme eine sehr große Akzeptanz und ihnen wurde zugestimmt. Die Ausnahme bildete Antrag 27 (Änderungsantrag zu § 63 Absatz 1 Ziffer 8, § 64 Ziffer 7, § 100 Absatz 4 und § 107 des Verteilungsplans (Jahrbuch Seite 372, 374, 388 und 390 f.) – „Regelmäßige Ausstrahlung im Rundfunkbereich“, den AR und Vorstand der GEMA nach der Ablehnung im vergangenen Jahr erneut gestellt hatten. Diesem wurde von Seiten der Komponisten und Textdichter trotz seiner Kompromisshaftigkeit in hohem Maße zugestimmt, die Verleger lehnten ihn erneut ab. Damit kann der Antrag mit diesem Wortlaut nicht erneut gestellt werden.
Der Composers Club hatte aus pragmatischen Gründen auch in 2021 zur Annahme des Antrags geraten, da die nun über mehr als zwei Jahre laufende Debatte längst zeigt, dass eine Einigung zwischen den Kurien schwer zu erzielen ist bei substanziellerem Eingriff. So haben insbesondere Berufsgruppen, deren Werke wenig in den durch die TV-Koeffizienten geregelten Nutzungszusammenhängen gespielt werden und somit von den Tantiemen-Reduktionen selbst nicht betroffen sind, regelmäßig ein Interesse an indirektem Profit durch die Verbesserung des Minutenwerts, was manche Modifikation hin zu mehr Einzelfall-Gerechtigkeit verhindert. Aus Sicht des Composers Club formuliert der Antrag keineswegs eine langfristig zu begrüßende Verteilung. So sei es, sobald die GEMA genügend Erfahrungen mit der bereits implementierten Fingerprinting-Technologie gesammelt habe, eher kurz- als mittelfristig dringend geboten, Koeffizienten an Fakten zur formatbedingten Repetitivität von Musik anstatt von Mutmaßungen aufgrund pauschaler Format-Einordnungen auszurichten. Überdies weise die GEMA-Satzung ein Manko auf, indem sie an keiner Stelle den Grund dafür benenne, dass Ausschüttungen für Musiknutzungen format- oder auch häufigkeitsabhängig gedeckelt werden müssen. Der Composers Club wird weiterhin intensiv das Gespräch mit AR und Verwaltung der GEMA im Blick auf einen neuen Vorstoß suchen.
Die GEMA-Mitgliederversammlung 2022 ist vom 17. bis 19. Mai 2022 in Berlin geplant. Weitere Informationen folgen auf der Homepage der GEMA: www.gema.de.
Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die GEMA-Mitgliederversammlung 2021 gegeben zu haben. Alle Infos seitens der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit-2021/.
Viele Grüße
euer Vorstand