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Liebe Mitglieder,

die GEMA-MV 2022 (16. – 19. Mai 2022) fand nach virtuellen Versammlungen 2020 und 2021 erstmals hybrid statt. Es war sowohl die virtuelle als auch die Teilnahme vor Ort möglich. Rund 450 Mitglieder nutzen die Möglichkeit und kamen nach Berlin, um in Präsenz teilzunehmen. Die Mitgliederversammlung des Composers Club fand wie gewohnt im Rahmen der GEMA-Versammlung statt – als reine Präsenzveranstaltung in Berlin. Nachfolgend erhaltet ihr die wichtigsten Informationen zu den beiden Mitglieder- und den Kurienversammlungen.

Kurienversammlungen und GEMA-Mitgliederversammlung:
Vor dem Bericht zur Rede von Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, und dem Rückblick auf das GEMA-Jahr 2021, zunächst die wichtigsten Informationen zu den mit Spannung erwarteten Abstimmungsergebnissen der drei Kurien zu den Tagesordnungspunkten (TOP). Besonderes Interesse für unsere Berufsgruppe lag hier bei TOP 12, TOP 17 und – aus unserer Sicht besonders wichtig – TOP 19.

TOP 12: En-Bloc-Wahl. Nach der beantragten Neuregelung sollte zukünftig grundsätzlich eine En-Bloc-Wahlerfolgen, wenn die Zahl der Kandidierenden die Zahl der zu besetzenden Plätze nicht übersteigt. In den Reihen des CC wurde dieser Antrag kritisch gesehen, weil bei einer En-Bloc-Wahl nicht ersichtlich wird, wieviel Stimmen auf jeden einzelnen Kandidaten entfallen wären. Während die anderen Kurien dem Antrag mit deutlicher Mehrheit zustimmten, lehnte die Komponistenkurie diesen mit nur 51,50 % Zustimmung ab. Der Antrag ist damit gescheitert. Aus unserer Sicht die richtige Entscheidung im Sinne der Transparenz.

TOP 14: Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (Zwangsinverlagnahme). Dem Antrag wurde in der Komponistenkurie annähernd einstimmig (auch auf Anraten des CC Vorstands) zugestimmt. Erfreulich war die positive Resonanz bei der Verlegerkurie, so dass TOP 14 von allen drei Kurien positiv beschieden wurde. Das bedeutet eine deutliche Stärkung der Rolle der Verbände, denn durch eine Verbandszugehörigkeit ist es möglich, dass der Verband auf Missstände hinweist. Die Annahme ist ein erster Schritt, die Praxis wird alles Weitere zeigen.

TOP 19: Fälligkeit bei Reklamationen. Der Antrag wurde vom Vorstand des Composers Club als äußerst kritisch eingestuft. Und so gab es in der Kurienversammlung reichlich Gesprächs- und Diskussionsbedarf. Der Antrag konnte schließlich knapp mit 36,63 % Nein-Stimmen abgelehnt werden, möglicherweise auch deshalb, weil viele die Bedenken des CC geteilt haben. Die anderen Kurien stimmten zwar zu, doch das reichte nicht, um TOP 19 positiv zu bescheiden. Der Antrag soll im kommenden Jahr in geänderter Form erneut gestellt werden.

In seiner Rede wies Dr. Heker darauf hin, dass das Geschäftsergebnis immer noch von der Pandemie und den damit für die Urheber*innen verbundenen finanziellen Einbußen geprägt sei. Es gab aber auch Positives zu berichten. Im Bereich „Sendungen“ (Rundfunk und Fern-sehen) lag der Ertrag 2021 bei 338,3 Mio. Euro, ein Plus von 53 Mio. Euro gegenüber 2020 und damit so hoch wie noch nie im Sende-Bereich. Die Erträge der öffentlich-rechtlichen Sender lagen auf Vorjahres-Niveau, die Erlöse der privaten Fernseh- und Hörfunksender erholten sich mit einem Plus von 21,7 Mio. Euro. Maßgeblich beigetragen zu dem guten Ergebnis hat auch ein Einmaleffekt: ein großer Vertragsabschluss im Bereich der Kabelweitersendung, der Altzeiträume mit umfasst.

Weiter berichtete Dr. Heker über aktuelle Tarifverhandlungen mit den Sendern: Ziel sei es, die vollständige Verwendung des GEMA-Repertoires online wie linear sicherzustellen und die Vergütung zu erhöhen. Mit den Verhandlungspartnern der privaten Sender seien bereits neue längerfristige Verträge unterschrieben bzw. grundlegende Einigungen erzielt worden. Gerade für die Online-Angebote der Sender konnten die Konditionen deutlich gesteigert werden. Auch wurde laut Dr. Heker verabredet, wie die Sender die Nutzung des GEMA Repertoires vollständiger erfassen können. Stichwort Monitoring.

Der Bereich „Online“ brachte laut Dr. Heker auch 2021 das stärkste Ertragswachstum: knapp über 238 Mio. Euro (ein Plus von 58,7 Mio. Euro gegenüber 2020). Mit dafür verantwortlich: die europäische Urheberrechtsreform. Vor allem in den Verhandlungen mit z. B. YouTube habe sich die neue Gesetzgebung wirklich ausgezahlt. Die verbesserte Rechtslage in Deutschland erhöhte für YouTube die Risiken einer streitigen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis eines deutlich besseren Vertragsabschlusses. Die Vergütung steigt ab 2022 um fast 50 %.

In diesem Zusammenhang kam Dr. Heker auch auf die Vertragsverhandlungen mit Spotify zu sprechen. Die GEMA will die Lizenzkonditionen von Spotify anpassen, so dass sie angemessen(er) sind. Spotify weigere sich, Konditionen zu bezahlen, die andere (kleinere) Marktteilnehmer längst akzeptiert hätten. Gemeinsam mit den englischen und schwedischen Partnern (Gemeinschaftsunternehmen ICE) streitet sich die GEMA derzeit mit Spotify vor Gericht. Als gut bewertete Dr. Heker, dass die GEMA mit Spotify eine Vereinbarung treffen konnte, die eine Zahlung (und damit auch Verteilung) für die Zeit der gerichtlichen Auseinandersetzung sicherstellt. Nun sei der Verfahrensausgang abzuwarten. Unabhängig davon rechne die GEMA im Bereich Online für das laufende Jahr mit einer weiteren Zunahme der Erträge, getrieben durch Streaming. Weitere Themen der Rede waren u. a. die Rechtmäßigkeit der EU-Urheberrechtsreform, MusicHub, Monitoring und der Bereich Streaming.

Composers Club (CC) Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung 2022 des CC fand am 17. Mai 2022 nach zwei Jahren wieder in Präsenz statt. Insgesamt nahmen 40 Mitglieder persönlich und in Vertretung in Berlin teil. Es gab auf nationaler wie internationaler Ebene viel zu berichten. In Vertretung für den verhinderten Vorstandsvorsitzenden John Groves übernahm Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer den Vorsitz der MV. Nach der Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit verlas Vorstandsmitglied Matthias Krüger (in Vertretung für Reinhard Besser) den Kassenbericht für das Jahr 2021 und stellte den Haushaltsplan für 2022 vor.

An der MV nahm auch CC-Justiziar Gunnar Berndorff teil. Er erläuterte kurz die wesentlichen Punkte der geplanten Satzungsänderung des CC. Da es in der Versammlung keine Fragen und/oder Anmerkungen zu den beantragten Änderungen der Satzung gab, erfolgte die Abstimmung über die Satzungsänderung offen per Handzeichen und nach Nachfrage bei den Mitgliedern en-Bloc. Die Satzungsänderung wurde einstimmig angenommen.

Nach diesem internen Teil der MV wurden auch Gäste zugelassen, der Teilnahme von insgesamt vier Gästen wurde einstimmig zugestimmt.

Es folgen Berichte der Vorstandsmitglieder zu einigen CC-Aktivitäten: Arbeitsgruppe Finger-printing, ECSA, Künstlersozialkasse, Initiative Urheberrecht (Streaming-Gruppe), GEMA-Sozialkasse und Versicherungsangebot der GEMA.

Zum Thema Fingerprinting wurden vom Vorstand die bisherigen Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe von CC, GEMA und DEFKOM vorgestellt. Ebenso die weitere Planung für die Zukunft bzgl. dieses heiklen Themas. Eike Hosenfeld erläuterte, dass AV-Listen zu TV-Auftragsproduktionen auch eingescannt und an produkte@gema.de gesendet werden können. Er erklärte das Procedere: Es sei wichtig, die Listen zu schicken, auch wenn die Sender das nicht möchten. Durch das Einpflegen der Daten aus den Listen sei es möglich, das Fingerprinting zu überschreiben und so eine genauere Abrechnung zu erhalten. In der nachfolgenden ausführlichen Diskussion berichteten einige Mitglieder von großen Problemen mit dem Fingerprinting und dadurch verursachten massiv fehlerhaften Abrechnungen. Für die nähere Zukunft ist von Seiten des CC ein virtueller Workshop/eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder zum Thema Fingerprinting geplant.

Anschließend berichtete Dr. Anselm Kreuzer als neues Vorstandsmitglied der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) von den internationalen Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der ECSA: Royalty Free Music (GEMA-freie Musik), Music Streaming Royalties, Buyout-Verträge etc.. Das Thema sei inzwischen auch von der GEMA und der GVL aufgenommen worden. Weiter berichtete er über erste positive Wirkungen der EU-Richtlinie zum Urheberrecht, die in vielen Ländern bereits gesetzlich verankert ist.

Vorstandsmitglied Christoph Rinnert informierte über die Aktivitäten in Berlin, vor allem über die Künstlersozialkasse (kurz: KSK). Hier sei bei Eintritt in die Rente einiges zu beachten: Die KSK zahlt im Rentenalter den Arbeitgeberanteil bei der Krankenkasse nur, wenn man weiterhin Einkünfte aus soloselbstständiger künstlerischer Tätigkeit bezieht. Ansonsten wird man an die GKV (Gesetzliche Krankenkasse) weitergeleitet und zahlt dann den gesamten Beitrag. Auch die Sozialkasse der GEMA, in der Christoph Rinnert mitarbeitet, war Thema. Hier wird es in Kürze ein gemeinsames Informationsschreiben von Composers Club und GEMA Kuratoren der Sozialkasse zum Thema „Inanspruchnahme wiederkehrender Leistungen durch die GEMA-Sozialkasse“ geben. Zudem informierte er über die Streaminggruppe der Initiative Urheberrecht. Abschließend kam Christoph Rinnert noch auf seine neue Aufgabe als Sprecher im Deutschen Medienrat zu sprechen. Der Deutsche Medienrat ist ein Zusammenschluss von Verbänden, Dachverbänden und anderen Organisationen aus den Bereichen des Films, des Rundfunks und der audiovisuellen Medien, so ist auch der CC seit langer Zeit im Deutschen Medienrat vertreten. Die Mitglieder sind bundesweit organisiert und definieren ihre Aufgabe kulturell. Sie sind Mitglied im Deutschen Kulturrat und bringen sich aktiv in den Sprecherrat und die Fachausschüsse ein.

Es folgte eine Diskussion über die Anträge zur GEMA-MV. CC-Vorstandsmitglied Christian Wilckens erläuterte TOP 14 (Kollektives Prüfverfahren über systematische Nichterbringung verlegerischer Leistungen (Zwangsinverlagnahme)) der GEMA-MV näher. In diesem Zusammenhang verwies der Vorstand auch noch einmal auf die Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle, die als wichtige Instanz in diesem Zusammenhang angesehen wird. Hierzu wird es für die CC-Mitglieder noch eine gesonderte Information geben.

Wir freuen uns, dass wir einige von euch in diesem Jahr persönlich in Berlin begrüßen konnten. Es gab lebhafte Diskussionen mit vielen interessanten Informationen von euch, liebe Mitglieder, die uns bei unserer Arbeit unterstützen und zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Denn: eure Meinung und eure Stimme zählen und machen uns zu einer starken Gemeinschaft, die viel erreichen kann! Bleibt gesund!

Die GEMA-Mitgliederversammlung 2023 findet voraussichtlich vom 09. bis 11. Mai 2023 in München statt.

Wir hoffen, euch mit diesem Newsletter einen guten Überblick über die CC- und GEMA-Mitgliederversammlungen 2022 gegeben zu haben. Weitere Infos der GEMA findet ihr hier: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/pressekit2022/

Viele Grüße
euer Vorstand