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AVW-Nummern für TV-Werbespots, Inquiry-Listen

Liebe Mitglieder,

im Zuge unseres Dialogs mit der GEMA wurden wir über folgende wichtige Neuerungen informiert:

AVW-Nummern für TV-Werbespots:

Die GEMA führt die Regelung ein, dass jedem TV-Spot verpflichtend eine individuelle AVW-Nummer zugeordnet werden muss. Diese Nummer ist vom Berechtigten, der Werbeagentur, Mediaagentur o.ä. bei der GEMA zu beantragen und in die AV-Anmeldung einzutragen. Die GEMA sagt zu, die AVW-Nummer bei Anfragen zwischen den Werktagen Mo-Do. innerhalb von 24 Std. nach Antrag mitzuteilen, Anfragen am Freitag werden am darauffolgenden Werktag beantwortet. Die Neuregelung wird ab sofort umgesetzt.

Im Falle von TV-Spots wird zukünftig nur noch eine AV-Anmeldung mit Unterschrift des Kunden für den ersten Spot einer Kampagne verlangt, alle Spot-Versionen mit identischem Musikinhalt (hinsichtlich Werk und Spieldauer) können unter derselben AVW-Nummer subsumiert werden und ohne Unterschrift direkt an die GEMA geschickt werden. Im Falle von Cut-Downs (gleiches Werk, aber abweichende Musikdauer) entfällt ebenfalls die Unterschrift, es wird jedoch eine neue AV-vergeben.

„Inquiry-Listen„:

Wie wir erst jetzt erfuhren, veröffentlicht die GEMA bereits seit längerem im LogIn-Bereich auf ihrer Website sog. Inquiry-Listen (https://www.gema.de/musikurheber/online-services-fuer-gema-mitglieder/inquiry-listen/) für AV-Produktionen. Es handelt sich dabei um Listen, in denen nicht verteilungsfähige Sendungen der letzten 3 Jahre aufgelistet sind und in denen das Mitglied nach Nutzungen eigener Werke suchen kann. Inquiry-Listen für Werbespots beinhalten das aktuelle und das letzte Geschäftsjahr.

Euer Vorstand

FilmTonArt 2016

Liebe Mitglieder,

wie wir Euch berichteten, fand im Juni die FilmTonArt 2016 in München statt. Der Composers Club hat diese Veranstaltung erneut unterstützt.

Zur von Anke Mai (Leiterin Programmbereich Kultur im BR) geleiteten Podiumsdiskussion „Urhebervertragsrecht in der Reform“ war unser Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer angereist, um mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ansgar Ohly, der auf das Musikverlagswesen spezialisierten Anwältin Ama Walton und dem Justiziar des RBB Dr. Reinhard Binder zu debattieren. Da die meisten von Euch der hochinteressanten Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, wird es in Kürze einen ausführlichen Bericht geben.

Bis dahin freundliche Grüßen
Eure Eva Bekker

Deutscher Filmmusikpreis 2016 – Einreichung bis 31. Juli

Liebe Mitglieder,

die Verleihung des diesjährigen Deutschen Filmmusikpreises wird am 28. Oktober in Halle a.d. Saale im Rahmen einer großen Gala im Steintor Theater stattfinden. Am folgenden Tag wird die Staatskapelle Halle die Musik der Preisträger im großen Filmmusikkonzert zu Gehör bringen.

Wettbewerbsbeiträge können bis zum 31. Juli 2016 eingereicht werden. Die Richtlinien und das Einreichungsformular findet Ihr hier als pdfs, ebenso die offizielle Pressemitteilung.

Einreichungsformular_DFMP 2016

Pressemitteilung_DtFilmmusikpreis_

Einreichung Richtlinien_DFMP_2016 (2)

Ich wünsche allen, die teilnehmen wollen, viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Eva Bekker

Brexit hat keine Auswirkungen auf die Arbeit der ECSA

Liebe Mitglieder,

die wichtige Arbeit der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) wird nicht von Großbritanniens Rückzug aus der EU beeinträchtigt. Das teilte der Generalsekretär der ECSA Patrick Ager am 24. Juni mit. Die Zusammenarbeit werde unverändert – also mit den Verbänden des Vereinigten Königreich – fortgeführt.

„Brexit oder nicht, ECSAs Hauptziel bleibt es, in Zeiten von ‚safe harbor’, unfairen Verträgen, Direktlizenzierung durch multinationale Verlage und der konstanten Bedrohung der kollektiven Rechtewahrnehmung eine starke Stimme für Urheber wie auch ihrer Rechte zu bleiben.“

Mit freundlichen Grüßen aus der Gechäftsstelle

Eva Bekker

24. Juni 2016 FilmTonArt in München

Liebe Mitglieder,

am Freitag findet in München im BR die FilmTonArt statt. Wie schon im letzten Jahr cooperiert der Composers Club mit dem BR.
Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer wird um 14:30 Uhr zum Programmpunkt
„Urhebervertragsrecht in der Reform“
auf dem Podium sitzen.
Es wird viele interessante Panels geben. Details findet Ihr im beigefügten Programm-Flyer. Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens 22. Juni 2016

Mitglieder, die gern an der Abendveranstaltung, FilmTonArtLounge, teilnehmen möchten, die wenden sich bitte bis 22. Juni 12:00 Uhr an die Geschäftsstelle. Ich leite dem BR dann die Namen weiter.

Ich wünsche einen spannenden Tag!

Mit besten Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

filmtonart Programm 2016

 

Berlin: CC-Präsident John Groves vertritt den Composers Club bei Podiumsdiskussion im Deutschen Bundestag

Liebe Mitglieder,

am Mittwoch, den 8. Juni 2016 fand unter der Reichstagskuppel eine Podiumsdiskussion über die Bedeutung der Kultur für Gesellschaft und Wirtschaft statt. Mit dabei waren Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kulturstaatsministerin Monika Grütters sowie andere MdBs und Vertreter der Kulturwirtschaft.

Bundeskanzlerin Merkel hielt eine sehr ausgewogene, gute, entspannte, humorvolle Rede, in der es keinen Zweifel gab, dass sie die Rechte der Autoren versteht und unterstützt. Ihre Aussage „Inhalte sind nicht zum Nulltarif zu haben“ lässt hoffen, dass die Bundesregierung uns im schwierigen Prozess der Veränderungen auf dem Nutzungsmarkt unterstützen wird, auch wenn es sicherlich nicht populär ist, für Autorenrechte einzutreten.

Im Rahmen der Veranstaltung hielt auch der Pianist und Dirigent Daniel Barenboim eine exzellente Rede, verbunden mit einem kleinen Konzert mit vier Mitgliedern seines israelisch-arabischen Orchesters.

Nach den einführenden Reden gab es vier parallel ablaufende Podiumsdiskussionen. Unser Präsident John Groves nahm an der Veranstaltung „Der Wert geistigen Eigentums und das Urheberrecht“ teil. Dort sprachen Stefan Heck (MdB), Dieter Gorny (Vorstandsvorsitzender Bundesverband Musikindustrie), Jo Lendle (Schriftsteller und Verleger, Carl Hanser Verlag) und Dr. Clemens Trautmann (Präsident Deutsche Grammophon).

Auffällig war hier, dass es sich bei den Vertretern der Kreativwirtschaft ausschließlich um Verwerter und nicht Urheber handelte. Die Verwerter waren alle auf ihre Art bemüht, zu betonen, dass sie in vielfacher Weise kreativ tätig waren oder sind.

Bei der Publikumsdiskussion kam John Groves als erster Teilnehmer zu Wort und drückte seine Enttäuschung darüber aus, dass kein Urheber auf dem Panel saß. Er betonte zudem, dass sich die Online-Welt bedauerlicherweise zu einem Opt-Out-System entwickelt hat, in dem Kreativschaffende nicht gefragt werden, ob ihre Inhalte verbreitet werden dürfen, sondern allenfalls nachträglich Inhalte – auf eigene Anstrengung hin – löschen lassen können, was in der Regel nicht zu einem „Stay-Down-Effekt“ führt, da die Inhalte meist kurzerhand von anderen Nutzern wieder hochgeladen werden. Er betonte die Notwendigkeit einer nachhaltigen Lösung in Form eines Stay-Down-Gesetzes und sorgte dafür, dass eine von verschiedenen Politikern geäußerte These relativiert wurde, nämlich, dass Kreative in der digitalen Sphäre doch sehr wohl durch die Möglichkeit von Löschanfragen eine Handhabe über ihr geistiges Eigentum hätten. In diesem Zusammenhang stellte John Groves auch den Vorschlag aus der politischen Runde in Frage, „Künstler“ sollten doch mehr live spielen und hätten durch 360-Grad-Deals mit Plattenfirmen oder anderen Verwertern ganz neue Merchandising-Möglichkeiten. Vor allem sei darauf zu achten, dass der Begriff „Künstler“ nicht missverständlich gebraucht werde, da es sich bei vielen Urhebern eben nicht um die Art „Künstler“ handelt, für die Merchandising und Ähnliches in Frage kommt.

Beim Thema Urhebervertragsrecht stimmte John Groves den Rednern zu, dass der erste Entwurf zu weit gegangen sei, da es die gemeinsamen Schaffensgrundlagen von Verwertern und Urhebern gefährdet hätte. Jedoch seien insbesondere vertragliche Transparenz und angemessene Vergütung aller stattfindenden Nutzungen von Werken unerlässlich für das wirtschaftliche Überleben der Urheber. Damit stellte John Groves sich auch gegen die durch die Verwerter auf dem Podium vertretene These, dass es nicht möglich sei, das Wort „angemessen“ in Vergütungsfragen zu definieren. Er sprach sich dafür aus, hier historische Vergleiche (ähnlich dem Vorgehen bei Gewerkschaften) heranzuziehen und vor allem zunächst mal klar unangemessene Vergütungspraktiken zu benennen. Die bei Urhebern ankommenden Vergütungen legaler Streamingdienste seien hier ein gutes Anfangsbeispiel.

Insgesamt bot die Veranstaltung eine gute Gelegenheit zu konstruktiven Gesprächen mit Kollegen aus der Kreativwirtschaft und Politikern aus dem Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand