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2019 – das Jahr ist fast vorbei!

Liebe Mitglieder des Composers Club,

same procedure as every year… Ihr kennt das ja schon: Zum Ende des Jahres blicken wir noch einmal zurück auf das, was für Euch und den Composers Club interessant und wichtig war. Das ist inzwischen Tradition – und mit Traditionen soll man nicht brechen.

Nach einem eher gemächlichen Start in das neue Jahr luden wir zusammen mit SoundTrack_Cologne, Braunschweig International Filmfestival, Defkom, mediamusic und Cinema Musica im Februar zum alljährlichen Empfang der Filmmusikszene im Rahmen der Berlinale ein. Wie schon so oft war die Veranstaltung sehr gut besucht, es gab spannende Reden, jeder kam mit jedem ins Gespräch. So zu sagen ein guter Kick Off in ein kreatives 2019.

Schon im März liefen die Vorbereitungen für die GEMA-Mitgliederversammlung an. Die damit zusammenhängende Organisation bedeutet jedes Mal ein wirklich heftiges Stück Arbeit für die Geschäftsstelle. Darum schon hier meine Bitte für 2020: Antwortet auf die Fragen zur Teilnahme, damit Vollmachtgeber und Bevollmächtigte beizeiten in Kontakt kommen können, um sicher zu stellen, dass auch jeder, der nicht teilnehmen kann, vertreten wird. Eigentlich ist es ja ganz einfach: Lest die Mails, die aus der Geschäftsstelle kommen, dort wird alles erklärt und Ihr könnt schnell die Schritte gehen, die notwendig sind.

Im März wurden Vorstandswahlen bei der ECSA und bei FFACE durchgeführt. Composers Club-Präsident John Groves wurde dabei in beiden europäischen Verbänden erneut gewählt.

Im April konnten wir mit Freude berichten, dass das neue EU-Urheberrecht nun endgültig beschlossen wurde. Am 15. hatte der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzes­vorhaben zugestimmt, wenn auch denkbar knapp. Die Richtlinie verspricht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponistinnen und Komponisten.

Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) werden künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Da der Composers Club sich seit vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert hat, z.B. im Dachverband ECSA und der Initiative Urheberrecht, die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben, waren wir stolz und froh, dass sich dieser Einsatz – trotz erheblichen Gegenwinds – ausgezahlt hat! Mittelfristig erwarten wir nun ein verbessertes Tantiemeneinkommen aus digitalen Nutzungen für Urheber und Urheberinnen.

Dennoch war der April nicht nur ein Monat zum Feiern. Wir mussten Abschied nehmen von Martin Böttcher, der am 19. im Alter von 91 Jahren verstarb. Martin war 20 Jahre lang Mitglied im Composers Club, wir alle haben diesen wahren Gentleman sehr geschätzt!

Der Mai stand ganz im Zeichen der GEMA in München. Bei unserer Mitgliederversammlung gab es eine Entlastung des Vorstands ohne Gegenstimme, es wurde berichtet über die aktuellen Aktivitäten, Diskussionen zu den GEMA-Anträgen wurden geführt. Und wir hatten einen Gast, Herr Henke-Jantz von der GVL war gekommen, Eure Fragen zu beantworten. Leider war die Zeit sehr knapp bemessen, so dass vieles offen bleiben musste. Das GEMA-Mitgliederfest beschloss den ersten der drei GEMA-Tage.

Die Kurienversammlung verlief erfreulich konstruktiv. Wer dazu nähere Informationen möchte, der sehe sich auf unserer Website (oder in der persönlichen Mailbox) unseren Newsletter vom 4. Juni an. Die Vollversammlung war natürlich geprägt vom Thema Urheberrechtsreform.

Im Juli wurde unsere Nutzungsrechteliste überarbeitet, sie enthält nun zusätzlich auch Angaben zum Einsatz im Web und in Apps.

Der August brachte Verhandlungen mit Monitoring Anbietern, und wir konnten Euch mitteilen, dass es neue Vereinbarungen für Euch mit BMAT, Tunesat und XAD gibt. Details findet Ihr in den Newslettern 9 und 10 aus dem September und Oktober.

Der Herbst brachte viele politische Aktivitäten für den Vorstand. Christoph Rinnert war u.a. bei der Tagung des Deutschen Musikrats und beim Symposium des Medienrats. Seine interessanten Berichte sind festgehalten in den Newsletter 11 und 13 aus dem Oktober. Desweiteren vertrat er den Composers Club bei vielen politischen Veranstaltungen in Berlin.

Anselm Kreuzer nahm in Brüssel am ersten „Stakeholder Dialogue über Art.17 der neuen Urheberrechtsrichtlinie“ teil. Anselm hatte im Zuge seiner Aktivität in der ECSA das Mandat erhalten, die ECSA und damit die Perspektive der europäischen Musikautoren zu vertreten und war der einzige Musikautor in der Runde. Er hielt das Eröffnungs-Statement, das sehr positiv aufgenommen wurde. Außerdem nahm er an verschiedenen Gesprächsrunden bei der GEMA teil.

Im November schließlich stiegen die Filmmusiktage in Halle. Auch hier war Christoph Rinnert für den Composers Club dabei. Besonders haben wir uns bei der Vergabe des Deutschen Filmmusikpreises darüber gefreut, dass auch zwei unserer Mitglieder ausgezeichnet wurden: Frank Schreiber und Tom Stöwer – herzlichen Glückwunsch!

Und wahrscheinlich passieren noch mehr aufregende Dinge bis das Jahr wirklich mit Getöse verabschiedet wird. Aber bis dahin möchte ich hier noch einmal daran erinnern, dass der Vorstand wirklich sehr viel Energie investiert, um Eure Interessen zu vertreten. Ungezählte Konferenzen, Skype-Sitzungen, Mail-Korrespondenzen und Telefonate – das kostet viel Zeit! Und es kostet auch Geld, denn Reisen zu Meetings in Brüssel oder anderen europäischen Orten zahlen sie in der Regel aus eigener Tasche. Diese Arbeit machen sie noch immer ehrenamtlich! Dafür sei Ihnen ein herzlicher Dank ausgesprochen.

Noch ein ganz persönlicher Dank geht an Sebastian und Christoph: Ihr beide habt mir oft in der Not den Allerwertesten gerettet im Kampf mit dem Computer. Ihr Ritter in schillernder Rüstung!

Wir beschließen das Jahr 2019 mit 307 Mitgliedern und gehen stark weiter! Seien wir gespannt, was 2020 für alle bereit hält!

Dieses war nun mein letzter Newsletter an Euch. Ich wünsche Euch allen eine entspannte Weihnachtszeit, einen gefahrlosen Rutsch in das neue Jahr und alles erdenklich Gute für die Zukunft!

Mit den allerbesten Grüßen

Eure Eva Bekker

Bitte nicht vergessen: Neu ab 01.Januar 2020!

CC Composers Club e.V., Patricia Bochmann

Bachstraße 6, D-25337 Elmshorn

Tel: +49 4121 7004598 * mobil: 49 162 5359344

E-Mail: contact@composers-club.de (unverändert)

und patricia@composers-club.de

 

… und natürlich: Viel Glück, Patricia!

 

 

 

… in eigener Sache …

Liebe Mitglieder des Composers Club,

seit fast 20 Jahren, genauer seit Mai 2000, bin ich die „Geschäftsstellentante“ des Composers Club, doch nun ist die Zeit gekommen, diese Aufgabe weiterzugeben.

Ab Januar 2020 wird die Geschäftsstelle eine neue Anschrift haben, und Patricia Bochmann wird die Leitung übernehmen.

An dieser Stelle möchte ich Euch allen, besonders dem Vorstand, für das mir entgegengebrachte Vertrauen und die nette Zusammenarbeit danken. Ich habe diese Arbeit immer sehr gern gemacht, habe dem Composers Club mit Freude beim stetigen Wachsen zugesehen und dabei viele freundliche Menschen kennengelernt, einige schöne persönliche Kontakte geknüpft.

Es ist geplant, dass ich im Mai 2020 ein letztes Mal bei der CC-Mitgliederversammlung und der GEMA-Mitgliederversammlung in Berlin (12. bis 14. – schon mal vormerken, bitte!) dabei sein werde, um zur Not noch etwas Unterstützung zu geben.

Ich bin sicher, Patricia wird frischen Wind und neue Ideen mit sich bringen! Ich wünsche ihr von Herzen, dass auch sie so viel Freundlichkeit und Vertrauen von Euch erfährt, so dass sie diese Arbeit ebenso mit Freude und Engagement ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Eure Eva Bekker

Neu ab 01.Januar 2020!

CC Composers Club e.V., Patricia Bochmann

Bachstraße 6, 25337 Elmshorn

Tel: +49 4121 7004598

E-Mail: contact@composers-club.de (unverändert)

und patricia@composers-club.de

Bericht vom Forum Kultur- und Kreativwirtschaft 2019 am 13.11.2019

Zum ersten Mal fand dieses Forum in Berlin statt, veranstaltet von der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Dieses Mal waren einige „Piloten“ (Gewinner-Startups https://kultur-kreativpiloten.de) aus dem Bereich Musik (Service, Produktion, Sounddesign, Audio-Branding Formate, akustische 3D/AR [Augmented Reality]) dabei.

Dieses Veranstaltungsformat dient dazu, Kultur und Wirtschaft miteinander zu vernetzen. Kreative Wettbewerbsteilnehmer (Musikproduzenten, Komponisten, Trickfilmanimateure, Gamedesigner, Mode, Design, Gastronomie, Literatur, Podcast… ) werden als „Piloten“ (die Gewinner des Wettbewerbes) ein Jahr lang von „Business-Angels“ begleitet, d.h., es wird ihnen geholfen, Netzwerke aufzubauen, sie werden bei der Finanzierung ihres Unternehmens unterstützt und es wird natürlich bei der Auftragsvergabe geholfen… Ich war zunächst skeptisch, habe dann aber in Gesprächen mit den „Musik-Piloten“ gemerkt, dass hier ein ernstzunehmendes Get-Together stattfindet.

Im Fokus standen auch hier Fragen der Plattformlösungen, insbesondere die Kulturstaatsministerin und Dr. Nussbaum (Wirtschaftsministerium) sprachen über die notwendige Neugestaltung der Gewinnverteilung an Rechtehalter.

Das Thema nimmt an Fahrt auf. Die Wirtschaft signalisierte, dass die Schaffung von Weltmarken ohne kreative Gestaltung undenkbar sein wird, und dass zum Erhalt des kreativen Outputs die Plattformen beitragen müssen durch

  • Steuerabgaben
  • Lizenzen
  • Beiträge zur Sozialversicherung

 

Das Thema dieses Forums: Zukünftige Relevanz der Creative Economies – Bekannte und neue Narrative

  • Kreativbranche im Wandel
  • Kreativität – die neue Wirtschaftsmacht

In kleinen Arbeitsgruppen wurden diese Themen mit Beteiligten aus der Branche diskutiert.

Anwesend waren Matthias Hornschuh (Panelteilnehmer) und ich….

Natürlich ist der Themenkomplex gigantisch, die Antworten der Panelteilnehmer aus der Wirtschaft waren mit Allgemeinpositionen besetzt (insbesondere BMG Rights-management, Dachverband Filmwirtschaft und Gamer).

Die Tatsache aber, dass auch andere Bereiche der Kreativwirtschaft die Geschäftsmodelle der Plattformen kritisch zu hinterfragen beginnen, zeigt, es bewegt sich etwas….und man sollte präsent und im Gespräch bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Rinnert für den Vorstand

CC-Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer zu Gast beim Landesmusikrat NRW

Pressmitteilung des Composers Club vom 14.11.2019

Der Landesmusikrat NRW e.V., CREATIVE.NRW und das Komuk Kompetenzzentrum Kultur und Kreativwirtschaft Düsseldorf hatten für den 12. November 2019 zu einem Fachgespräch zum Thema „von Musik leben“ ins Gerhart-Hauptmann-Haus Düsseldorf eingeladen. Mit dabei als Gast war CC-Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer. Er sprach mit Moderator Peter Grabowski darüber, wie die Lizenzierung von Musik für audiovisuelle Produktionen funktioniert, wie man ein nachhaltiges Einkommen aufbaut und welch wichtige Rolle dabei die Verwertungsgesellschaften spielen und wie zentral eine gute Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie für die Rahmenbedingungen der Zukunft sei.

Auf besonderes Interesse stieß der von Kreuzer in die Diskussion eingebrachte Begriff des Nutzerprivilegs: Für Radio und Fernsehen habe das etablierte „Senderprivileg“ eine komfortable Situation geschaffen und erlaube den Sendern auf Basis ihrer Zahlungen an Verwertungsgesellschaften, ohne Einzel-Lizenzierung auf einen großen Pool von Musik zurückgreifen. Ein solches Modell könne mit der EU-Richtlinie auf Plattformnutzer übertragen werden. Diese bekämen auf der Basis von Zahlungen der Plattformen an Verwertungsgesellschaften Rechte und Freiheiten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, die sie gegenwärtig nicht haben.

Anselm Kreuzer im Gespräch mit Minister Pinkwart (Foto © Matthias Hornschuh)

Nach vielfältigen Impulsreferaten von verschiedenen Vertretern der Musikwirtschaft, u. a. von Christopher Annen (AnnenMayKantereit) und Reinher Karl (Justiziar des VUT), stieß NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hinzu und diskutierte zum Abschluss der Veranstaltung mit Komponist Matthias Hornschuh, Anselm Kreuzer, Verlegerin Dorette Gonschorek und Moderator Peter Grabowski über die Situation der Musikwirtschaft. Pinkwart zeigte sich versiert in digitalen spendenbasierten Erlösmodellen und Technologien wie „Blockchain“, hob den hohen Wert der Demokratisierung von Kunst und Kultur hervor und forderte er eine gesellschaftliche Debatte über den Wert von Musik und Kunst, um mehr Zahlungsbereitschaft zu schaffen. Matthias Hornschuh legte dar, dass die Gesamtheit der Inhaltebranchen so sehr dem disruptiven Druck monopolistischer Plattformanbieter ausgesetzt sei, dass die üblichen Verteilungskämpfe zwar weiter stattfänden, den dramatischen Auswirkungen des Value Gap aber ohne eine beherzte Umsetzung der Richtlinie nichts entgegenzusetzen hätten. Anselm Kreuzer unterstützte Pinkwarts Gedanken, machte jedoch deutlich, dass keine Technologie zeitgemäße rechtliche Grundlagen für Urheberinnen und Urheber ersetzen könne. Von der Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und der Schaffung eines Nutzerprivilegs als Basis einer echten Demokratisierung dürfe nicht durch die Parallel-Debatte über Bezahlungsmodelle abgelenkt werden, denn ohne Rechtsanspruch liefe jede Bezahl-Technologie im Umgang mit größeren Plattformen hinsichtlich einer Schließung des „Value Gap“ ins Leere.

Urheberrechtskonferenz: Forderung nach fairer Aufteilung der Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits

Auszüge aus: 12.11.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Urheber und Künstler wollen das Internet und die Plattformen als Transportmedium für Kunstwerke aller Art nutzen, es ist die Basis ihrer Kommunikation mit den Usern, den Fans, das beste Mittel zur Verbreitung ihrer Werke. In seinem jetzigen rechtlichen Zustand ist es allerdings auch eine große Herausforderung: bewährte Geschäftsmodelle brechen zusammen, neue entwickeln sich unter den Bedingungen des Raubtierkapitalismus – ich erinnere nur an ein gerade erschienenes Gespräch in der FAZ vom 8. November 2019 zu manchen Praktiken bei Facebook unter dem Titel „Die Märkte sollen nicht die menschliche Zukunft verkaufen“.  Wir sind hier noch weit entfernt von den geregelten Verhältnissen in der analogen Vergangenheit, in der nicht nur für demokratische Binnenstrukturen in der Medienwirtschaft Sorge getragen wird sondern – mehr oder weniger effizient – auch dafür, dass die professionellen Kreativen von ihrer Arbeit, von der Nutzung ihrer Werke durch die Öffentlichkeit und private Nutzer angemessen leben können, was uns in der Initiative Urheberrecht naturgemäß ganz besonders interessiert.

………..

In der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Verabschiedung der Richtlinie wird unter Punkt 3 ausgeführt: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber, letztlich alle Kreative“ und, so im Folgenden, „die Durchsetzung der angemessenen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, deren Werke und Leistungen im Netz genutzt werden.“ In der Richtlinie geht es jedoch nicht nur um die Sicherung der Existenzgrundlage der schöpferisch tätigen Menschen, der Urheber und ausübenden Künstler. Sie eröffnet wesentlich weiterreichende Perspektiven für den Weg in die digitale Zukunft. Sie bietet vielen Beteiligten am kulturellen Leben und den Akteuren aus der Kulturwirtschaft eine Fülle von neuen Chancen, die Vermittlung von Werken über Plattformen aller Art wird auf eine neue, sichere Basis gestellt, Nutzer werden entlastet, Lizenzierungen werden erleichtert. Diese Möglichkeiten, die die Richtlinie eröffnet, gilt es jetzt im Umsetzungsprozess im Interesse aller Beteiligten optimal nutzbar zu machen.

„Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen.“

Mit wesentlichen Aspekten dieser Herkulesaufgabe haben wir uns in unserer Konferenz am 11.November 2019 beschäftigt.

Es ging im Einzelnen um folgende Punkte:

  • Die Erleichterung des Zugangs zu gesetzlich erlaubten Nutzungen für Wissenschaft und Kultur, soweit die legitimen Vergütungsansprüche der Urheber gesichert bleiben. Dies unterstützen die Urheber und ausübenden Künstler uneingeschränkt; dazu gehört z.B. auch die Verbesserung des Zugangs zu vergriffenen Werken.
  • Die Einführung neuer bzw. verbesserter Lizenzierungsverfahren für neuartige Werknutzungen (z.B. Video – Abrufdienste), um möglichst breiten Bevölkerungsschichten die Nutzung der Möglichkeiten, die die digitale Technologie bietet, umfangreich zu erschließen; hierzu gehört auch die Verbesserung der Möglichkeiten zum  Erwerb von Nutzungsrechten ganz allgemein, sofern die Verwaltung der Rechte in der Hand der Verwertungsgesellschaften liegt und individuelle Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben: auch dies unterstützen wir. Alles, was den Zugang zu Werken für die Nutzer erleichtert, ist auch in deren Interesse. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die zweite Richtlinie dieses Pakets erwähnen, die sich mit der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehsendungen und begleitender Dienste in neuen digitalen Formaten beschäftigt.
  • In der Plattformwirtschaft kommt es zu einem Paradigmenwechsel: zukünftig sollen nicht mehr die individuellen User für den Rechteerwerb verantwortlich sein – und notfalls haften müssen. Vielmehr sollen die großen Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften bzw. Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen; Filtersysteme, die bisher und seit langem im Einsatz sind, werden dann weitgehend überflüssig und lediglich zur Werkidentifizierung benötigt, um die Vergütungen fair zu verteilen. Plattformen sollen auch Presseverlagen und Journalisten für die Nutzung von Werkteilen Vergütungen zahlen, weil sie davon in erheblichem Umfang profitieren. Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass dies noch nicht reicht: gerade bei neuen Nutzungen von Werken auf Plattformen und durch neuartige Dienste muss eine faire Aufteilung der erzielten Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits – notfalls auch durch Gesetzesänderungen – gewährleistet werden, um die oben zitierten Ziele der Richtlinie zu erreichen.
  • Die Zusammenarbeit von Urhebern mit Verlegern, die in Europa eine lange Tradition hat, soll zukünftig auf eine rechtssichere Basis gestellt werden. Ziel ist, Erlöse aus Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen sinnvoll und gerecht in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu verwalten. Und zu verteilen. Diese Zusammenarbeit sollte sich zukünftig auch auf weitere Felder der Rechteverwertung erstrecken, wo eine derartige Zusammenarbeit für beide Seiten erforderlich und sinnvoll ist.
  • Weiter führt die Richtlinie zu erforderlichen Regelungen bzw. Klarstellungen im deutschen und europäischen Urhebervertragsrecht, die in manchen Staaten erstmals eingeführt und in Deutschland Lücken schließen werden, die nach der jüngsten Reform in der vergangenen Legislaturperiode offengeblieben sind, besonders im kollektiven Urhebervertragsrecht.
  • Dem Zweck, Zugang zu erleichtern, dienen auch zahlreiche Vorschläge für Schlichtungen und die Einrichtung von auf konsensuale Lösungen zielenden Institutionen bzw. Verfahren. Sie müssen allerdings vereinfacht und vereinheitlicht werden, um die Verfahren zu erleichtern und abzukürzen und gleichzeitig möglichst Prozesse vor Gerichten zu vermeiden.

„Die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.“

  • Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen und faire und einfache Vergütungslösungen zu finden für alle, die allein oder gemeinsam Werke schaffen und Leistungen erbringen, die digital verbreitet werden und möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern im In- und Ausland einfach und schnell zugänglich gemacht werden sollen.

Wir können und wollen jedoch nicht vergessen machen, dass im Beratungsprozess zur Richtlinie insbesondere in Deutschland von denjenigen, denen die ganze Richtung nicht passte, Bedenken geschürt wurden, die viele vor allem junge Menschen zu harter Kritik und zu öffentlichen Demonstrationen bewegt haben. Durch falsche Beschreibungen der Fakten und Leugnung der Realität der Plattformwirtschaft in ihrer gegenwärtigen Form, in der schon heute aufgrund der E-Commerce-Richtlinie seit dem Jahr 2000 vielfältige Uploadfilter angewendet werden – ich verweise nur auf die Google–Stellungnahme zur Umsetzung – wurde die Zielsetzung der Richtlinie auf das Projekt der Einführung eines gigantischen Filtermanövers reduziert. Dadurch wurden Befürchtungen geweckt, dass es um nichts Anderes gehe als um Zensur und die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.

Parteien und Fraktionen haben diesen Besorgnissen merkwürdige und zum Teil untaugliche Vorschläge gegenübergestellt, die nicht durchdacht sind, statt zu helfen, die Diskussion zu versachlichen.  Die Spaltung in Gegner und Befürworter der Richtlinie bekam dadurch ideologische Dimensionen und ist leider noch nicht überwunden. Uns kann man mit diesen Bedenken keine Vorwürfe machen: nichts liegt den Urhebern und Künstlern ferner als Zensur und ähnliches: die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.

Jüngste Entwicklungen und schwerste Straftaten mit Vorbereitung im oder Unterstützung durch das Netz haben neuerdings aus einer ganz anderen Perspektive zu begründeten Forderungen nach Kontrolle im Netz und besonders auf Plattformen geführt.  Ich erinnere nur an eine Äußerung der Justizministerin in der FAZ vom 7.November 1919, in der sie die Forderung aufstellt, die sozialen Netzwerke „stärker in die Pflicht zu nehmen“, strafbare Äußerungen zu kontrollieren und ggf. sogar Straftaten zur Anzeige zu bringen. Diese Pläne gehen über die Aufgaben der im Frühjahr dieses Jahres in Deutschland, nicht aber in den Nachbarstaaten der EU problematisierten „Uploadfilter“ weit hinaus. Diese sollen im Wesentlichen nichts weiter erreichen, als Werkidentifizierungen zu erleichtern und die Verteilung von Lizenzerlösen zu ermöglichen, also in Zukunft genau das tun, was sie schon seit vielen Jahren unbeanstandet verrichten. In dieser Situation geht es jetzt uns und hoffentlich auch der Politik darum, aufzuklären, Brücken zu bauen und mit denen, die die Befürchtungen mit Umsetzung der Richtlinie verbinden, endlich ins Gespräch zu kommen bzw. zu im Gespräch zu bleiben.

Aus der Keynote von Prof. Dr. Gerhard Pfennig auf der 7. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht am 11.11.2019 in Berlin

https://214138.seu2.cleverreach.com/m/11653884/569358-9f022bc86614a9c2aa325e69e9a07c08

Deutscher Filmmusikpreis Halle/Saale

Sumup:

Dieses Jahr stand die Veranstaltung auf der Kippe. Ein großer Sponsor war abgesprungen. Dass es dann dennoch geklappt hat, ist dem Team von Mike Riemenschneider in Halle zu danken. Mike hat sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die Unterstützung durch den Composers Club bedankt.

Der Deutsche Filmmusikpreis ist eine Auszeichnung die die neue KollegInnen-Generation einbezieht, die Sparte Animationsfilm (Animationsfilm = 7% des Gesamt-outputs der Deutschen Filmwirtschaft, aber 50% des internationalen Deutschen Boxoffice-Anteils ) ist dieses Jahr neu hinzugekommen, so dass es nun 7 Kategorien für die Preisvergabe sind:

  • Nachwuchspreis Anna Kühlein (Ku’Damm 59)
  • Bester Song im Film Michael Beckmann, Tom Stöwer, Anja Krabbe, Tamara Olorga („Komm zurück“ aus „Schneewittchen und der Zauber der Zwerge“)
  • Kurzfilm Score Award Marcus Sander
  • Animation Score Award Frank Schreiber, Steffen Wick, Simon Detel (Manou –   flieg flink)
  • International Award John Ottman ( Bohemian Rhapsody Oscar )
  • Movie Award David Reichelt (8Tage)
  • Ehrenpreis Enjott Schneider

Der Abend war kurzweilig, insbesondere durch das musikalische Rahmenprogramm der Universitäts-Bigband Halle/Saale. Es war das 12.Jahr, in dem die Internationalen Filmmusiktage Halle/Saale stattfanden, zum 6. Mal wurde der „Deutsche Filmmusikpreis“ vergeben. Auch einige unserer CC-Mitglieder sind in den letzten Jahren ausgezeichnet worden, waren in der Jury vertreten und haben mitgeholfen, diese Veranstaltung zu fördern. Wir freuen uns besonders über die Auszeichnung unserer Mitglieder Frank Schreiber und Tom Stöwer!

Ein persönlicher Gruß per Videozuschaltung von Brian May ( als Überraschung ) an John Ottman während der Verleihung des Internationalen Preises, sowie Glückwünsche an Enjott per Video von ehemaligen Studenten und Kollegen machten die Preisverleihung im Steintor Varieté zu einem wunderbaren Abend, es wurde gelacht und gefeiert.

Die mahnenden Worte kamen von Micki. Er bemängelte den verschwindenden Anteil von Musik in der Musik zu Gunsten von Sounddesign und Ambiences (denen er natürlich grundsätzlich die Berechtigung dabei nicht absprach). Es sei dieses Mal weniger substanziell

musikalische Filmmusik bei der Jury eingereicht worden als sonst. Die Musik der nominierten KandidatInnen war neben klassisch-orchestrierten Arrangements auch eingebunden in Elektronik. Beeindruckend war die Musik von David Reichelt zu „8 Tage“.

Nach der Veranstaltung war dann das große Gettogether. Beherrschendes Thema: Was wird aus einer angemessenen Vergütung, verhandelbar im Rahmen des GVRs ( Gesamtver-gütungsrahmens) mit ZDF/ARD für den Bereich Online/Mediatheken….. )

Bemerkenswert: Thilo Gerlach (GVL) war zum ersten Mal anwesend und wirkte slightly not amused about the present situation @ GVL….

Herzlichen Glückwunsch Halle/Saale, und Grüße vom Composers Club, ein gelungener Abend!

Christoph Rinnert für den Vorstand