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Pressmitteilung des Composers Club vom 14.11.2019

Der Landesmusikrat NRW e.V., CREATIVE.NRW und das Komuk Kompetenzzentrum Kultur und Kreativwirtschaft Düsseldorf hatten für den 12. November 2019 zu einem Fachgespräch zum Thema „von Musik leben“ ins Gerhart-Hauptmann-Haus Düsseldorf eingeladen. Mit dabei als Gast war CC-Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer. Er sprach mit Moderator Peter Grabowski darüber, wie die Lizenzierung von Musik für audiovisuelle Produktionen funktioniert, wie man ein nachhaltiges Einkommen aufbaut und welch wichtige Rolle dabei die Verwertungsgesellschaften spielen und wie zentral eine gute Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie für die Rahmenbedingungen der Zukunft sei.

Auf besonderes Interesse stieß der von Kreuzer in die Diskussion eingebrachte Begriff des Nutzerprivilegs: Für Radio und Fernsehen habe das etablierte „Senderprivileg“ eine komfortable Situation geschaffen und erlaube den Sendern auf Basis ihrer Zahlungen an Verwertungsgesellschaften, ohne Einzel-Lizenzierung auf einen großen Pool von Musik zurückgreifen. Ein solches Modell könne mit der EU-Richtlinie auf Plattformnutzer übertragen werden. Diese bekämen auf der Basis von Zahlungen der Plattformen an Verwertungsgesellschaften Rechte und Freiheiten im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, die sie gegenwärtig nicht haben.

Anselm Kreuzer im Gespräch mit Minister Pinkwart (Foto © Matthias Hornschuh)

Nach vielfältigen Impulsreferaten von verschiedenen Vertretern der Musikwirtschaft, u. a. von Christopher Annen (AnnenMayKantereit) und Reinher Karl (Justiziar des VUT), stieß NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hinzu und diskutierte zum Abschluss der Veranstaltung mit Komponist Matthias Hornschuh, Anselm Kreuzer, Verlegerin Dorette Gonschorek und Moderator Peter Grabowski über die Situation der Musikwirtschaft. Pinkwart zeigte sich versiert in digitalen spendenbasierten Erlösmodellen und Technologien wie „Blockchain“, hob den hohen Wert der Demokratisierung von Kunst und Kultur hervor und forderte er eine gesellschaftliche Debatte über den Wert von Musik und Kunst, um mehr Zahlungsbereitschaft zu schaffen. Matthias Hornschuh legte dar, dass die Gesamtheit der Inhaltebranchen so sehr dem disruptiven Druck monopolistischer Plattformanbieter ausgesetzt sei, dass die üblichen Verteilungskämpfe zwar weiter stattfänden, den dramatischen Auswirkungen des Value Gap aber ohne eine beherzte Umsetzung der Richtlinie nichts entgegenzusetzen hätten. Anselm Kreuzer unterstützte Pinkwarts Gedanken, machte jedoch deutlich, dass keine Technologie zeitgemäße rechtliche Grundlagen für Urheberinnen und Urheber ersetzen könne. Von der Notwendigkeit der Umsetzung der EU-Richtlinie und der Schaffung eines Nutzerprivilegs als Basis einer echten Demokratisierung dürfe nicht durch die Parallel-Debatte über Bezahlungsmodelle abgelenkt werden, denn ohne Rechtsanspruch liefe jede Bezahl-Technologie im Umgang mit größeren Plattformen hinsichtlich einer Schließung des „Value Gap“ ins Leere.