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Auszüge aus: 12.11.2019. Von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Urheber und Künstler wollen das Internet und die Plattformen als Transportmedium für Kunstwerke aller Art nutzen, es ist die Basis ihrer Kommunikation mit den Usern, den Fans, das beste Mittel zur Verbreitung ihrer Werke. In seinem jetzigen rechtlichen Zustand ist es allerdings auch eine große Herausforderung: bewährte Geschäftsmodelle brechen zusammen, neue entwickeln sich unter den Bedingungen des Raubtierkapitalismus – ich erinnere nur an ein gerade erschienenes Gespräch in der FAZ vom 8. November 2019 zu manchen Praktiken bei Facebook unter dem Titel „Die Märkte sollen nicht die menschliche Zukunft verkaufen“.  Wir sind hier noch weit entfernt von den geregelten Verhältnissen in der analogen Vergangenheit, in der nicht nur für demokratische Binnenstrukturen in der Medienwirtschaft Sorge getragen wird sondern – mehr oder weniger effizient – auch dafür, dass die professionellen Kreativen von ihrer Arbeit, von der Nutzung ihrer Werke durch die Öffentlichkeit und private Nutzer angemessen leben können, was uns in der Initiative Urheberrecht naturgemäß ganz besonders interessiert.

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In der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Verabschiedung der Richtlinie wird unter Punkt 3 ausgeführt: „Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber, letztlich alle Kreative“ und, so im Folgenden, „die Durchsetzung der angemessenen Vergütung der Urheber und ausübenden Künstler, deren Werke und Leistungen im Netz genutzt werden.“ In der Richtlinie geht es jedoch nicht nur um die Sicherung der Existenzgrundlage der schöpferisch tätigen Menschen, der Urheber und ausübenden Künstler. Sie eröffnet wesentlich weiterreichende Perspektiven für den Weg in die digitale Zukunft. Sie bietet vielen Beteiligten am kulturellen Leben und den Akteuren aus der Kulturwirtschaft eine Fülle von neuen Chancen, die Vermittlung von Werken über Plattformen aller Art wird auf eine neue, sichere Basis gestellt, Nutzer werden entlastet, Lizenzierungen werden erleichtert. Diese Möglichkeiten, die die Richtlinie eröffnet, gilt es jetzt im Umsetzungsprozess im Interesse aller Beteiligten optimal nutzbar zu machen.

„Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen.“

Mit wesentlichen Aspekten dieser Herkulesaufgabe haben wir uns in unserer Konferenz am 11.November 2019 beschäftigt.

Es ging im Einzelnen um folgende Punkte:

  • Die Erleichterung des Zugangs zu gesetzlich erlaubten Nutzungen für Wissenschaft und Kultur, soweit die legitimen Vergütungsansprüche der Urheber gesichert bleiben. Dies unterstützen die Urheber und ausübenden Künstler uneingeschränkt; dazu gehört z.B. auch die Verbesserung des Zugangs zu vergriffenen Werken.
  • Die Einführung neuer bzw. verbesserter Lizenzierungsverfahren für neuartige Werknutzungen (z.B. Video – Abrufdienste), um möglichst breiten Bevölkerungsschichten die Nutzung der Möglichkeiten, die die digitale Technologie bietet, umfangreich zu erschließen; hierzu gehört auch die Verbesserung der Möglichkeiten zum  Erwerb von Nutzungsrechten ganz allgemein, sofern die Verwaltung der Rechte in der Hand der Verwertungsgesellschaften liegt und individuelle Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben: auch dies unterstützen wir. Alles, was den Zugang zu Werken für die Nutzer erleichtert, ist auch in deren Interesse. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die zweite Richtlinie dieses Pakets erwähnen, die sich mit der grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernsehsendungen und begleitender Dienste in neuen digitalen Formaten beschäftigt.
  • In der Plattformwirtschaft kommt es zu einem Paradigmenwechsel: zukünftig sollen nicht mehr die individuellen User für den Rechteerwerb verantwortlich sein – und notfalls haften müssen. Vielmehr sollen die großen Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften bzw. Rechteinhabern Lizenzverträge abschließen; Filtersysteme, die bisher und seit langem im Einsatz sind, werden dann weitgehend überflüssig und lediglich zur Werkidentifizierung benötigt, um die Vergütungen fair zu verteilen. Plattformen sollen auch Presseverlagen und Journalisten für die Nutzung von Werkteilen Vergütungen zahlen, weil sie davon in erheblichem Umfang profitieren. Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass dies noch nicht reicht: gerade bei neuen Nutzungen von Werken auf Plattformen und durch neuartige Dienste muss eine faire Aufteilung der erzielten Vergütungen zwischen Urhebern und ausübenden Künstlern einerseits und Verlagen und Produzenten andererseits – notfalls auch durch Gesetzesänderungen – gewährleistet werden, um die oben zitierten Ziele der Richtlinie zu erreichen.
  • Die Zusammenarbeit von Urhebern mit Verlegern, die in Europa eine lange Tradition hat, soll zukünftig auf eine rechtssichere Basis gestellt werden. Ziel ist, Erlöse aus Vergütungen für gesetzlich erlaubte Nutzungen sinnvoll und gerecht in gemeinsamen Verwertungsgesellschaften zu verwalten. Und zu verteilen. Diese Zusammenarbeit sollte sich zukünftig auch auf weitere Felder der Rechteverwertung erstrecken, wo eine derartige Zusammenarbeit für beide Seiten erforderlich und sinnvoll ist.
  • Weiter führt die Richtlinie zu erforderlichen Regelungen bzw. Klarstellungen im deutschen und europäischen Urhebervertragsrecht, die in manchen Staaten erstmals eingeführt und in Deutschland Lücken schließen werden, die nach der jüngsten Reform in der vergangenen Legislaturperiode offengeblieben sind, besonders im kollektiven Urhebervertragsrecht.
  • Dem Zweck, Zugang zu erleichtern, dienen auch zahlreiche Vorschläge für Schlichtungen und die Einrichtung von auf konsensuale Lösungen zielenden Institutionen bzw. Verfahren. Sie müssen allerdings vereinfacht und vereinheitlicht werden, um die Verfahren zu erleichtern und abzukürzen und gleichzeitig möglichst Prozesse vor Gerichten zu vermeiden.

„Die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.“

  • Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Umsetzung der Richtlinie bei gutem Willen auf allen Seiten ihr Ziel erreichen wird: besseren und zukunftsfesten Zugang zu Werken im Internet zu schaffen und faire und einfache Vergütungslösungen zu finden für alle, die allein oder gemeinsam Werke schaffen und Leistungen erbringen, die digital verbreitet werden und möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern im In- und Ausland einfach und schnell zugänglich gemacht werden sollen.

Wir können und wollen jedoch nicht vergessen machen, dass im Beratungsprozess zur Richtlinie insbesondere in Deutschland von denjenigen, denen die ganze Richtung nicht passte, Bedenken geschürt wurden, die viele vor allem junge Menschen zu harter Kritik und zu öffentlichen Demonstrationen bewegt haben. Durch falsche Beschreibungen der Fakten und Leugnung der Realität der Plattformwirtschaft in ihrer gegenwärtigen Form, in der schon heute aufgrund der E-Commerce-Richtlinie seit dem Jahr 2000 vielfältige Uploadfilter angewendet werden – ich verweise nur auf die Google–Stellungnahme zur Umsetzung – wurde die Zielsetzung der Richtlinie auf das Projekt der Einführung eines gigantischen Filtermanövers reduziert. Dadurch wurden Befürchtungen geweckt, dass es um nichts Anderes gehe als um Zensur und die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.

Parteien und Fraktionen haben diesen Besorgnissen merkwürdige und zum Teil untaugliche Vorschläge gegenübergestellt, die nicht durchdacht sind, statt zu helfen, die Diskussion zu versachlichen.  Die Spaltung in Gegner und Befürworter der Richtlinie bekam dadurch ideologische Dimensionen und ist leider noch nicht überwunden. Uns kann man mit diesen Bedenken keine Vorwürfe machen: nichts liegt den Urhebern und Künstlern ferner als Zensur und ähnliches: die Freiheit der Meinungsäußerung ist für uns alle das wichtigste, was es gibt, wir kämpfen dafür, dass sie erhalten bleibt.

Jüngste Entwicklungen und schwerste Straftaten mit Vorbereitung im oder Unterstützung durch das Netz haben neuerdings aus einer ganz anderen Perspektive zu begründeten Forderungen nach Kontrolle im Netz und besonders auf Plattformen geführt.  Ich erinnere nur an eine Äußerung der Justizministerin in der FAZ vom 7.November 1919, in der sie die Forderung aufstellt, die sozialen Netzwerke „stärker in die Pflicht zu nehmen“, strafbare Äußerungen zu kontrollieren und ggf. sogar Straftaten zur Anzeige zu bringen. Diese Pläne gehen über die Aufgaben der im Frühjahr dieses Jahres in Deutschland, nicht aber in den Nachbarstaaten der EU problematisierten „Uploadfilter“ weit hinaus. Diese sollen im Wesentlichen nichts weiter erreichen, als Werkidentifizierungen zu erleichtern und die Verteilung von Lizenzerlösen zu ermöglichen, also in Zukunft genau das tun, was sie schon seit vielen Jahren unbeanstandet verrichten. In dieser Situation geht es jetzt uns und hoffentlich auch der Politik darum, aufzuklären, Brücken zu bauen und mit denen, die die Befürchtungen mit Umsetzung der Richtlinie verbinden, endlich ins Gespräch zu kommen bzw. zu im Gespräch zu bleiben.

Aus der Keynote von Prof. Dr. Gerhard Pfennig auf der 7. Urheberrechtskonferenz der Initiative Urheberrecht am 11.11.2019 in Berlin

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