Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: ein Schritt in Richtung faires Urheberrecht

Liebe Mitglieder,

nach über 20 Jahren Haftungsdiffusion im Internet zum Nachteil von Urheber*innen ist gestern (20. Mai 2021) das neue „Internetgesetz“ vom Bundestag beschlossen worden. Der CC Composers Club e.V. hat sich in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht, der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) und weiteren Institutionen seit vielen Jahren maßgeblich für eine solche Änderung eingesetzt und begrüßt den Beschluss. Manches an der konkreten Ausgestaltung ist kompromisshaft und wird in Praxis und Rechtsprechung geschärft werden müssen.

Aber fest steht, dass es nunmehr einen überfälligen Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness und Nachhaltigkeit gibt: Internet-Plattformen müssen Lizenzen erwerben und für Inhalte Vergütungen leisten, durch deren Verbreitung sie Geld verdienen – zu Gunsten derer, die die Inhalte erschaffen haben und ohne die das milliardenschwere Geschäftsmodell „Plattform für User Generated Content“ nicht existieren würde. Das neue Gesetz ist eine Chance für Kreativschaffende sowie die für ihre Vergütung existenziell wichtigen Verwertungsgesell-schaften, mit Plattformen auf Augenhöhe über angemessene Vergütungen zu verhandeln. Zusätzlich bietet das neue Gesetz, das auf der Basis der 2019 verabschiedeten EU-Direktive zum Urheberrecht ausgestaltet wurde, erweiterte Auskunftsansprüche für Urheber*innen über die Nutzung ihrer Werke.

Der Composers Club wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der Praxis trotz einiger darin enthaltener Kompromisse zu einer nachhaltigen künstlerischen und wirtschaftlichen Zukunft für Komponist*innen beitragen wird. Der nachfolgenden Presseerklärung der Initiative Urheberrecht schließt sich der Composers Club an.

Viele Grüße
euer Vorstand

 

Presseerklärung der Initiative Urheberrecht

Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht

Berlin, 20.05.2021. Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären. Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen. Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt. Die Initiative Urheberrecht stellt fest: Das Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen zu stärken, wurde im Wesentlichen erreicht.

Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre mehr als 40 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, betrachtet die Umsetzung der EU-Direktive in deutsches Recht als Paradigmenwechsel: „Nach acht Jahren harter Verhandlungen gibt es endlich faire Spielregeln im Netz. Die Klärung der Verantwortlichkeit für die Nutzung geschützter Werke und Leistungen im Netz dient allen, nicht nur Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sondern auch den Nutzer:innen und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Auch wenn das Gesetz mit der umstrittenen Bagatellregel, also der Erlaubnis über die kostenfreie Nutzung von kurzen Musikstücken und kleinen Bildausschnitten unter bestimmten Voraussetzungen, der Einführung einer weiten Pastiche-Schranke und der Ablehnung der Verbandsklage nicht alle Erwartungen erfüllt, wurde insgesamt ein annehmbarer Interessenausgleich gefunden“, ergänzt Pfennig.

Die IU betrachtet insbesondere den neuen Direktvergütungsanspruch als Meilenstein für die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen nicht nur gegenüber den Diensteanbieter auf Plattformen, sondern langfristig auch bei der sonstigen Werkverwertung.

Insgesamt stellt das Gesetzespaket die Weichen in Richtung der Herstellung des seit langem geforderten fairen „Level Playing Fields“, besonders im Digitalen. So kommentiert Micki Meuser, Komponist und Musikproduzent: „Eine faire Lizenzierung bringt dem Urheber mehr als Sperrungen.“ Aelrun Goette, Autorin und Regisseurin, betont: „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen.“

Die IU erwartet nun die zügige Umsetzung des Gesetzespakets in die Praxis der verschiedenen Branchen.

Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen

Lesen Sie in Kürze einen Kommentar von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht: www.urheber.info

Die Initiative Urheberrecht vertritt die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Belletristik und Sachbuch, Bildende Kunst, Design, Dokumentarfilm, Film und Fernsehen, Fotografie, Illustration, Journalismus, Komposition, Orchester, Schauspiel, Spieleentwicklung Tanz, und vielen mehr.

Rückfragen und Kontakt:
Initiative Urheberrecht I Katharina Uppenbrink | Geschäftsführung | Taubenstr. 1 | D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 2091 5807| katharina.uppenbrink@urheber.info | www.urheber.info

 

Pressemitteilung – Europas Komponisten und Songwriter fordern konsequente Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive

Europas Komponisten und Songwriter fordern konsequente Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive

Die ECSA, European Composer and Songwriter Alliance, hielt am 5. Februar 2020 in Brüssel ihre Generalversammlung ab. Der Dachverband von Komponistenverbänden aus ganz Europa besprach dabei insbesondere die Herausforderungen der einzelnen Länder bei der Implementierung der EU-Urheberrechtsdirektive und aktuelle Entwicklungen in der digitalen Musiknutzung. Zwei Tage zuvor hatte die von der ECSA initiierte Creators Conference mit einem intensiven Austausch zwischen Kreativschaffenden und Politikern in Brüssel stattgefunden. Autorinnen und Autoren nicht nur aus dem musikalischen Bereich waren sich einig, dass ihr wirtschaftliches und künstlerisches Überleben insbesondere im Zuge der zunehmend digitalen Werknutzung maßgeblich von einer konsequenten Umsetzung der EU-Urheberrechtsdirektive abhängt.

John Groves, Präsident des Composers Club e.V. dazu: „Ich bin sehr stolz auf die Ergebnisse unserer Komponistenorganisation in Europa. Obwohl die ECSA rund 30.000 Komponisten vertritt, ist sie – im Vergleich zu anderen kreativen Gewerkschaften in Brüssel – immer noch ein kleines Licht. Durch die unermüdliche Vernetzung und das strategische Zusammenführen der Kräfte aller Interessengruppen waren die Komponisten jedoch eine treibende Kraft, die dazu beigetragen hat, ein positives Ergebnis für die derzeitige Urheberrechtsrichtlinie zu erzielen. Vielen Dank an unser tolles Team in Brüssel!“

Über den Composers Club:
Seit über 30 Jahren vertritt der Composers Club die Interessen von professionellen Komponisten. Die rund 300 Mitglieder kommen aus allen Bereichen der Auftragskomposition (u. a. Soundtracks, Film- und TV-Produktionen, Werbung, Audio-Branding, Pop-Produktionen). Der Composers Club ist eine anerkannte Größe und im Kampf gegen unfaire Verträge (coercion) ein Vorreiter. Die Bewahrung und der Schutz des Urheberrechts sind ein ebenso wichtiges Anliegen wie der Einsatz für mehr Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz gegenüber und innerhalb der GEMA.

Pressekontakt:
Composers Club e.V.  |  Geschäftsstelle  |  Patricia Bochmann
Tel       +49 4121 700 45 98
Mail     contact@composers-club.de
Web    www.composers-club.de

Bildunterschrift: John Groves, Vorstandsmitglied der ECSA und Präsident des Composers Club e.V., Verband der Auftragskomponisten in Deutschland

Erster Stakeholder Dialogue über Art. 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in Brüssel

Liebe Mitglieder,

vergangene Woche fand in der Europäischen Kommission in Brüssel der erste Stakeholder Dialogue über Art. 17 der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie statt. Dort waren neben Experten aus der EC (European Commission) Vertreter von Verbänden, Dachverbänden und größeren Unternehmen aus den Bereichen Musikindustrie (Verlage, Labels, Digitalvertriebe), Journalismus, andere Kreativsektoren, Verwertungsgesellschaften (vertreten über die GESAC), Games-Industrie, Plattform-Wirtschaft (z.B. YouTube, Facebook, Vimeo, SoundCloud), digitale Startup-Unternehmen sowie Nutzer- und Verbraucherschutz vertreten. Unser Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer hatte im Zuge seiner Aktivität in der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) das Mandat erhalten, die ECSA und damit die Perspektive der europäischen Musikautoren zu vertreten und war der einzige Musikautor in der Runde.

Ziel des nunmehr fortgeführten Dialogs ist es, dass die Kommission ein tieferes Verständnis der aktuellen Marktlage und Probleme bei der Verwertung und angemessenen Vergütung von urheberrechtlich geschützten Werken im Digitalen Raum erlangt und damit den Gesetzgebungsprozess praxisnah begleiten kann.

Wegen des von der Kommission explizit so benannten Modell-Charakters der Musikrechtewahrnehmung für die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht in den EU-Mitgliedsstaaten und aufgrund der Einsicht, dass die Urheber im Zentrum der Gesetzgebung stehen sollten, bekam Anselm Kreuzer die Chance, das Eröffnungs-Statement zu der ganztägigen Sitzung abzuhalten. Dieses wurde zusammen mit weiteren in die spätere Diskussion eingebrachten Aspekten von der Kommission sehr positiv aufgenommen, wie diese zurückmeldete.

Stichpunkte für die Perspektive der Musikautoren: Herstellung eines „level playing field“ zwischen OCSSPs (Online Content Sharing Service Providers) und Autoren sowie Intermediären, durchsetzbarer Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung, Notwendigkeit der Übermittlung transparenter Nutzungsdaten durch Plattformen, Alternativlosigkeit der kollektiven Rechtewahrnehmung für die Lizenzierung großer Repertoires, Möglichkeit zur Teilhabe von Autoren an Content-Management-Systemen der Plattformen ohne zwischengeschaltete Intermediäre, Beibehaltung von Notice-And-Takedown/Staydown-Verfahren insbesondere im Blick auf Urheberpersönlichkeitsrechte, Heranziehung sämtlicher Wertschöpfungen von Plattformen für die Berechnung einer angemessenen Vergütung sowie Kooperation von Plattformen mit Rechteinhabern inkl. Optimierung von Claiming-Regeln. Diese Aspekte wurden insbesondere von Verleger-Dachverbänden und von der GESAC als Dachverband europäischer Verwertungsgesellschaften aufgegriffen und zielführend weiter beleuchtet.

Ein mehrfach von Plattform-Vertretern vorgebrachtes Argument bestand darin, dass die durch die Richtlinie und insbesondere durch Art. 17 geforderten Maßnahmen in der Praxis völlig überzogen seien, da viele Plattformen faktisch nur in sehr geringem Umfang rechtsverletzende Inhalte führten. Gegenwärtige Notice-And-Takedown/Staydown-Verfahren seien so weit gediehen, dass es kaum noch Rechtsverletzungen und damit auch keine Notwendigkeit zum Eingreifen durch die Gesetzgebung gäbe. Anselm Kreuzer konnte dieser Argumentation eindringlich entgegenhalten, dass es bei der neuen Gesetzgebung nicht primär um die Fernhaltung rechtsverletzender Inhalte, sondern um die angemessene Vergütung rechtskonform verfügbar gemachter Inhalte geht. Eine Plattform, die ihre Inhalte rechtskonform erwirbt, muss über eine neue Gesetzgebung verpflichtet werden, angemessene Teile des mit den Inhalten erzielten Profits an die Urheber und Interpreten zurückfließen zu lassen.

Ansonsten bestand der Kern der Einwände gegen Art. 17 in der Furcht eines „Overblockings“ und der übertriebenen Anwendung von „Upload-Filtern“. Die verschiedenen Vertreter insbesondere der Musikindustrie und der Verwertungsgesellschaften machten deutlich, dass es zu einem solchen Effekt nicht kommen wird, wenn breit angelegte Verträge zwischen Plattformen und Verwertungsgesellschaften abgeschlossen werden: Kollektive Lizenzierung ist der Schlüssel, um im Gegenteil urheberrechtlich geschützte Inhalte noch breiter und ohne massenhafte Takedowns zur Verfügung zu stellen. Anselm Kreuzer hob die besondere Rolle der Urheber-Persönlichkeitsrechte hervor, die unabhängig von der Richtlinie bestehen und deren gewissenhaftes Management in der Praxis dringend erforderlich ist.

Es wurden viele, teilweise aus unserer Sicht bizarre, Einwände gegen Art. 17 diskutiert, und insgesamt entstand der Eindruck, dass die Europäische Kommission die Forderungen von Autoren versteht und angemessen in der Begleitung der Gesetzgebung berücksichtigen wird. Der Dialog wird im November und voraussichtlich auch darüber hinaus fortgeführt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Urheberrechtsreform beschlossen!

 

Liebe Mitglieder,

das neue EU-Urheberrecht ist nun endgültig beschlossen worden. Heute hat der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzesvorhaben zugestimmt. Die Abstimmung war denkbar knapp – hätte Deutschland sich enthalten oder mit „nein“ gestimmt, wäre die Reform gescheitert.

Die nun unumstößliche Gesetzesrichtlinie bewirkt aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponist/innen. So werden Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Anders als bei den bisherigen Verhandlungen können sich Plattformen dann nicht mehr darauf berufen, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Lizenzvereinbarung gibt. Kleinere Plattformen sowie Startups in der IT-Branche sind jedoch nach gewissen Maßgaben von der Haftung ausgenommen, was wir für angemessen halten.

Zu den in der öffentlichen Diskussion sehr kontrovers besprochenen sogenannten „Upload-Filtern“, die von Nutzern hochgeladene Inhalte schon im Vorfeld blockieren könnten, wird es unserer Einschätzung nach nicht in größerem Umfang als bisher kommen. Wenn Plattformen umfassende Lizenzvereinbarungen treffen, gibt es keinen Grund, in größerem Umfang zu filtern als bisher auch – lediglich muss dann in größerem und zuverlässigerem Umfang vergütet werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Der Composers Club hat sich seit nun vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert, u. a. über den Dachverband ECSA und die Initiative Urheberrecht, in der die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben. Wir sind froh und stolz, dass sich dieser Einsatz nun trotz der erhitzten öffentlichen Debatte in Form einer sachgerechten gesetzlichen Rahmenregelung ausgezahlt hat. Für Urheber/innen erwarten wir mittelfristig eine Verbesserung des Tantiemeneinkommens aus digitalen Nutzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

 

 

Neues zur Urheberrechtsdirektive


Liebe Mitglieder,

wir möchten euch auf dem Laufenden halten, was die Verhandlungen über die Artikel11, 13 und 14 der für uns im Grundsatz sehr guten Urheberrechtsdirektive desEuropäischen Parlaments angeht. Insbesondere unser Dachverband ECSA, in demJohn Groves als Vorstandsmitglied vertreten ist, ist in dieser Sache sehraktiv, ebenso wie der Composers Club. In diesen Tagen finden wesentliche Verhandlungenund Anhörungen in Brüssel und Strasbourg statt, und der Composers Club vertrittdie Interessen von Komponisten in Dingen, die für die wirtschaftliche Zukunftin höchstem Maße brisant sind.

Der für unsere digitale Zukunft im Blick auf Plattformnutzungen entscheidende Artikel 13, der den Value Gap zwischen den Plattformen und den benachteiligten Urhebern schließen soll, ist immer noch stark in der Diskussion. Google/Youtube opponieren heftig. Zusätzlich gab es einen gemeinsamen Brief von Sendern und AV-Produzenten, die die im Artikel 13 vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Urheber auf musikalische Werke beschränkt wissen wollen. Das würde audiovisuelle Werke vom Schutz ausnehmen und wäre für uns inakzeptabel. Die EC ist um einen Kompromiss bemüht, und die ECSA kämpft hart in der Sache für unsere Rechte.

Heute (13. Dezember) findet eine Verhandlung in Strasbourg statt, deren Ziel es ist, eine Einigung über viele wesentliche Punkte zu erzielen. Dennoch steht zu befürchten, dass keine abschließende Einigung erzielt werden kann. Wir alle sind gefragt, Überzeugungsarbeit zu leisten, und zwar nicht nur an den Knotenpunkten in Brüssel und Strasbourg, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei Lokal-, Kommunal- und Bundespolitikern. Für die für uns jenseits von Artikel 13 hoch relevanten Themen Angemessene Vergütung und Rückrufrecht haben wir daher (unten) die Bitte an Euch, diese Themen – wo auch immer ihr könnt – auf die Agenda zu setzen. Schließlich nehmen „unsere“ Politiker einen entscheidenden Einfluss auf die in Brüssel und Strasbourg wahrgenommene Interessenlage in Deutschland.

Zunächst aber auch zu den positiven Errungenschaften bis heute: Ein hohes Maß an Einigkeit herrscht hinsichtlich des in Artikel 14 geregelten Auskunftsanspruchs. Alle EU-Mitgliedsstaaten sollen dafür sorgen, dass Autoren regelmäßig (mindestens jährlich) aussagekräftige Informationen zur Nutzung ihrer Werke hinsichtlich der gesamten Welt von den Verwertern erhalten können. Auch wurde einer Ergänzung zugestimmt, wonach Stillschweigevereinbarungen zwischen Autoren und Verwertern insoweit für Autoren ungültig sind, wie Autoren die relevanten Informationen zur Ausübung ihrer ansonsten von der Direktive vorgeschriebenen Rechte benötigen.

Hinsichtlich Artikel 15 (Nachvergütung / Vertragsanpassung) herrscht weitgehend Einigkeit, dass Autoren prinzipiell eine nachträgliche Vergütung bekommen können sollen, wenn ihre ursprünglich vertraglich ausgehandelte Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Nutzungen steht. Dennoch wird weiter verhandelt, inwieweit dieser Mechanismus auch für Organisationen gilt, die Autoren repräsentieren und inwieweit „Angemessenheit“ wirklich in die Gesetzestexte aufzunehmen ist.

Angemessene Vergütung und Rückrufrecht:

Die Mitgliedsstaaten sind zurückhaltend, den Begriff der „Angemessenheit“ im Sinne einer proportionalen Beteiligung von Autoren am Erfolg ihrer Werke ins Gesetz aufzunehmen. Es besteht ein hohes Interesse, Pauschalvergütungen weiter möglich zu machen und Safe-Harbor-Regulierungen aufrecht zu erhalten. Beim Rückrufrecht sind die Mitgliedsstaaten grundsätzlich zunächst offen, neigen aber dazu, durchsetzen zu wollen, dass dieses Recht nicht für „zusammengesetzte Werke“ mit einer Vielzahl an Autoren gelten soll. Eine Durchsetzung dieser Position wäre unter Umständen schädlich für uns audiovisuelle Komponisten. Grundsätzlich soll das Rückrufrecht vor allem regeln, dass Autoren ihre Werke von Verlagen zurückfordern können, die nicht hinreichend für die Auswertung der Werke sorgen und/oder nicht regelmäßig über stattfindende Nutzungen Auskunft geben und entsprechend abrechnen.

Deshalb unsere Bitte: Überzeugt an allen Stellen, wo ihr könnt, von der Notwendigkeit eines umfassenden Rückrufrechts für alle Autoren, auch die Autoren zusammengesetzter Werke.  Das Rückrufrecht muss in der europäischen Direktive enthalten und verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten bleiben, damit keine Unterbietung von Konditionen stattfindet. Über diese grundsätzliche Forderung hinaus bemüht sich die ECSA, zu argumentieren, dass Musik – auch als Teil eines Filmwerks – einzeln zu betrachten ist, da es keine gemeinsame Urheberschaft am Filmwerk gibt, sondern jeder Autor jedes Gewerks einzeln zeichnet und damit nicht vom Rückrufrecht abgeschnitten werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand