3. Kompensationsfonds
Wer nachweisen kann, dass sein Werk mehr als 500.000 Aufrufe auf YouTube (Deutschland, Österreich, Schweiz) hatte, kann sich mit einem Antrag auf Direktverrechnung an den „Kompensationsfonds“ (4 % der Verteilungssumme) wenden. Der Betrag pro YouTube-Abruf wird von der GEMA mit 0,015 Cent (= 0,00015 Euro) angegeben. Der Anspruch eines Mitglieds an den Fonds kann allerdings erst gestellt werden, wenn der daraus resultierende Anspruch mindestens das Doppelte des erhaltenen Zuschlags beträgt. Darüber hinaus wird sein Anspruch mit dem YouTube-Zuschlag auf sein gesamtes (zuschlagsrelevantes) GEMA-Aufkommen verrechnet.
Jedes GEMA-Mitglied mit einem einigermaßen „relevanten“ GEMA-Aufkommen wird unter diesen Bedingungen keine Direktverrechnung aus dem Fonds erhalten.
4. Mangelnde Mitbestimmung der Mitgliederversammlung
Wir gehen davon aus, dass die GEMA auch zukünftig in nur geringem Umfang Nutzungsmeldungen von „Gemischten Online-Plattformen“ wie z.B. YouTube bekommen wird.
Für den Fall, dass diese Nutzungsmeldungen keinen Rückschluss auf ihren Anteil an der Gesamtnutzungsdauer zulassen (was nach unserer Einschätzung regelmäßig der Fall sein dürfte), soll folgende Regelung gelten:
Die Quote zur Verteilung der Erträge mittels
– Direktverrechnung (auf Basis von Nutzungsmeldungen) und
– Zuschlagsverteilung (mangels Nutzungsmeldungen)
soll zukünftig vom Aufsichtsrat festgelegt werden.
Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass die Entscheidung über Verteilungsregeln, wie sonst auch, nicht beim Aufsichtsrat sondern bei der Mitgliederversammlung liegen sollte.
Voraussetzung für die Annahme des Antrags 20 „YouTube-Verteilung“ wäre aus unserer Sicht eine geeignete Modifikation des Antrags.
Bitte informiert Euch bei den bevorstehenden CC-Sektionssitzungen:
Berlin Mo., 23.4.
Frankfurt Di., 25.4.
Hamburg Mi., 25.4.
Köln-Düsseldorf Mi., 25.4.
München Mi., 25.4.