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Urheberrechtsreform beschlossen!

 

Liebe Mitglieder,

das neue EU-Urheberrecht ist nun endgültig beschlossen worden. Heute hat der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzesvorhaben zugestimmt. Die Abstimmung war denkbar knapp – hätte Deutschland sich enthalten oder mit „nein“ gestimmt, wäre die Reform gescheitert.

Die nun unumstößliche Gesetzesrichtlinie bewirkt aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponist/innen. So werden Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Anders als bei den bisherigen Verhandlungen können sich Plattformen dann nicht mehr darauf berufen, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Lizenzvereinbarung gibt. Kleinere Plattformen sowie Startups in der IT-Branche sind jedoch nach gewissen Maßgaben von der Haftung ausgenommen, was wir für angemessen halten.

Zu den in der öffentlichen Diskussion sehr kontrovers besprochenen sogenannten „Upload-Filtern“, die von Nutzern hochgeladene Inhalte schon im Vorfeld blockieren könnten, wird es unserer Einschätzung nach nicht in größerem Umfang als bisher kommen. Wenn Plattformen umfassende Lizenzvereinbarungen treffen, gibt es keinen Grund, in größerem Umfang zu filtern als bisher auch – lediglich muss dann in größerem und zuverlässigerem Umfang vergütet werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Der Composers Club hat sich seit nun vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert, u. a. über den Dachverband ECSA und die Initiative Urheberrecht, in der die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben. Wir sind froh und stolz, dass sich dieser Einsatz nun trotz der erhitzten öffentlichen Debatte in Form einer sachgerechten gesetzlichen Rahmenregelung ausgezahlt hat. Für Urheber/innen erwarten wir mittelfristig eine Verbesserung des Tantiemeneinkommens aus digitalen Nutzungen.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

 

 

Composers Club Präsident John Groves erneut FFACE Vice Chair und ECSA Treasurer

Liebe Mitglieder,

Composers Club Präsident John Groves wurde bei den diesjährigen Wahlen der Europäischen Verbände FFACE (Federation of Film- and Audio Composers in Europe) und ECSA (European Composer and Songwriter Association) erneut in den Vorstand gewählt.

Wir freuen uns, dass John, zusammen mit Anselm Kreuzer, auch auf Europa-Ebene für die Interessen der Komponisten politisch aktiv ist und wünschen ihm weiterhin alles Gute für diese verantwortungsvollen Aufgaben!

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

ECSA Vorstand 2019 in Brüssel- Foto Francois de Ribaucourt

Neues zur Urheberrechtsdirektive


Liebe Mitglieder,

wir möchten euch auf dem Laufenden halten, was die Verhandlungen über die Artikel11, 13 und 14 der für uns im Grundsatz sehr guten Urheberrechtsdirektive desEuropäischen Parlaments angeht. Insbesondere unser Dachverband ECSA, in demJohn Groves als Vorstandsmitglied vertreten ist, ist in dieser Sache sehraktiv, ebenso wie der Composers Club. In diesen Tagen finden wesentliche Verhandlungenund Anhörungen in Brüssel und Strasbourg statt, und der Composers Club vertrittdie Interessen von Komponisten in Dingen, die für die wirtschaftliche Zukunftin höchstem Maße brisant sind.

Der für unsere digitale Zukunft im Blick auf Plattformnutzungen entscheidende Artikel 13, der den Value Gap zwischen den Plattformen und den benachteiligten Urhebern schließen soll, ist immer noch stark in der Diskussion. Google/Youtube opponieren heftig. Zusätzlich gab es einen gemeinsamen Brief von Sendern und AV-Produzenten, die die im Artikel 13 vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Urheber auf musikalische Werke beschränkt wissen wollen. Das würde audiovisuelle Werke vom Schutz ausnehmen und wäre für uns inakzeptabel. Die EC ist um einen Kompromiss bemüht, und die ECSA kämpft hart in der Sache für unsere Rechte.

Heute (13. Dezember) findet eine Verhandlung in Strasbourg statt, deren Ziel es ist, eine Einigung über viele wesentliche Punkte zu erzielen. Dennoch steht zu befürchten, dass keine abschließende Einigung erzielt werden kann. Wir alle sind gefragt, Überzeugungsarbeit zu leisten, und zwar nicht nur an den Knotenpunkten in Brüssel und Strasbourg, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit bei Lokal-, Kommunal- und Bundespolitikern. Für die für uns jenseits von Artikel 13 hoch relevanten Themen Angemessene Vergütung und Rückrufrecht haben wir daher (unten) die Bitte an Euch, diese Themen – wo auch immer ihr könnt – auf die Agenda zu setzen. Schließlich nehmen „unsere“ Politiker einen entscheidenden Einfluss auf die in Brüssel und Strasbourg wahrgenommene Interessenlage in Deutschland.

Zunächst aber auch zu den positiven Errungenschaften bis heute: Ein hohes Maß an Einigkeit herrscht hinsichtlich des in Artikel 14 geregelten Auskunftsanspruchs. Alle EU-Mitgliedsstaaten sollen dafür sorgen, dass Autoren regelmäßig (mindestens jährlich) aussagekräftige Informationen zur Nutzung ihrer Werke hinsichtlich der gesamten Welt von den Verwertern erhalten können. Auch wurde einer Ergänzung zugestimmt, wonach Stillschweigevereinbarungen zwischen Autoren und Verwertern insoweit für Autoren ungültig sind, wie Autoren die relevanten Informationen zur Ausübung ihrer ansonsten von der Direktive vorgeschriebenen Rechte benötigen.

Hinsichtlich Artikel 15 (Nachvergütung / Vertragsanpassung) herrscht weitgehend Einigkeit, dass Autoren prinzipiell eine nachträgliche Vergütung bekommen können sollen, wenn ihre ursprünglich vertraglich ausgehandelte Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Nutzungen steht. Dennoch wird weiter verhandelt, inwieweit dieser Mechanismus auch für Organisationen gilt, die Autoren repräsentieren und inwieweit „Angemessenheit“ wirklich in die Gesetzestexte aufzunehmen ist.

Angemessene Vergütung und Rückrufrecht:

Die Mitgliedsstaaten sind zurückhaltend, den Begriff der „Angemessenheit“ im Sinne einer proportionalen Beteiligung von Autoren am Erfolg ihrer Werke ins Gesetz aufzunehmen. Es besteht ein hohes Interesse, Pauschalvergütungen weiter möglich zu machen und Safe-Harbor-Regulierungen aufrecht zu erhalten. Beim Rückrufrecht sind die Mitgliedsstaaten grundsätzlich zunächst offen, neigen aber dazu, durchsetzen zu wollen, dass dieses Recht nicht für „zusammengesetzte Werke“ mit einer Vielzahl an Autoren gelten soll. Eine Durchsetzung dieser Position wäre unter Umständen schädlich für uns audiovisuelle Komponisten. Grundsätzlich soll das Rückrufrecht vor allem regeln, dass Autoren ihre Werke von Verlagen zurückfordern können, die nicht hinreichend für die Auswertung der Werke sorgen und/oder nicht regelmäßig über stattfindende Nutzungen Auskunft geben und entsprechend abrechnen.

Deshalb unsere Bitte: Überzeugt an allen Stellen, wo ihr könnt, von der Notwendigkeit eines umfassenden Rückrufrechts für alle Autoren, auch die Autoren zusammengesetzter Werke.  Das Rückrufrecht muss in der europäischen Direktive enthalten und verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten bleiben, damit keine Unterbietung von Konditionen stattfindet. Über diese grundsätzliche Forderung hinaus bemüht sich die ECSA, zu argumentieren, dass Musik – auch als Teil eines Filmwerks – einzeln zu betrachten ist, da es keine gemeinsame Urheberschaft am Filmwerk gibt, sondern jeder Autor jedes Gewerks einzeln zeichnet und damit nicht vom Rückrufrecht abgeschnitten werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Bericht vom ECSA Vorstands-Meeting in Madrid

Liebe Mitglieder,

letzte Woche traf sich der ECSA-Vorstand in Madrid, dem „Geburtsort“ der ECSA im Jahr 2007, ein Jahr nachdem ein europäischer Komponisten-Kongress in Wien den Wunsch entwickelte, ein europäisches Bündnis der Komponisten-Verbände zu gründen.

Der ECSA-Vorstand betrachtete die aktuellen Entwicklungen bezgl. der vorgeschlagenen Copyright-Direktive im EU-Parlament und bewertete den ECSA-Arbeitsplan im Hinblick auf ECSA-Projekte wie z.B. den transatlantischen Dialog zu Musik mit langer Verwertungsdauer, Video-Games-Musik oder kulturelle Veranstaltungen wie „Grand Scores“.

ECSA Board and staff. Photo by: Luis Camacho/SGAE

In Madrid traf eine hochrangige ECSA-Delegation Repräsentanten verschiedener politischer Parteien und des Kultur-Komitees des spanischen Parlaments. Dieses Treffen diente dazu, die spanische Gesetzes-Initiative zum Status der Künstler und der vertraglichen Vergütung zu diskutieren. Außerdem traf die ECSA-Delegation den Generaldirektor des Instituto Nacional de Las Artes Escenicas Y de la Musica (INAEM), um Standpunkte zu ECSAs und INAEMs kulturellen Aktivitäten zur Förderung der Fertigkeiten und Leistungsfähigkeit der Musik-Kreativen in Bezug auf die digitale Umgebung auszutauschen.

Die Vorstandssitzung war zugleich die Gelegenheit, die Feier zum 10jährigen Bestehen der ECSA mit einem offiziellen Jubiläums-Akt in den Räumen der SGAE zu starten. SGAE-Präsident Jose Miguel Fernandez Sastron begrüßte die ECSA-Delegation sowie zahlreiche spanische Komponisten und Songwriter. ECSA-Präsident Alfons Karabuda und das spanische Vorstandsmitglied Luis Ivars erinnerten an die Highlights unter den Verdiensten der ECSA und gab einen Überblick zu den wichtigsten Zielen der ECSA. SGAE-Vizepräsident Javier Losada unterstrich noch einmal die Bedeutung der Beziehungen zwischen der spanischen Komponisten- und Songwriter-Community und ihren europäischen Kollegen.

Von links: Patrick Ager (ECSA), Guillermo Diaz (Ciudadanos), Ivan Garcia-Pelayo (FEMA), José Andres Torres Mora (PSOE), Maria José Garcia-Pelayo (PP), Rosana Pastor (Podemos), Alfons Karabuda (ECSA), Bernard Grimaldi (ECSA), Antonio Narejos (FAIC), Javier de Juan (AMA), Luis Ivars (Musimagen), Santiago Perez Lopez (PP), John Groves (ECSA). Photo by: ECSA

Das 10-Jahres Jubiläum soll mit allen ECSA-Mitgliedern in ganz Europa im Rahmen der Herbst-Meetings gefeiert werden, die vom 11. bis zum 13. Oktober in Wien stattfinden sollen. Neben der Vorstandssitzung und der Vollversammlung werden die Highlights ein Konzert im Porgy & Bess Music Club, ein Jubiläums­empfang sowie die achte Ausgabe des ECCO-Konzerts mit dem Wiener Konzert-Verein.

Darüber hinaus freut sich ECSA über ein neues Mitglied, die Belgian Screen Composers Guild, sowie über ein neues Fördermitglied, Israel Composers’ League.

Zwei EP-Ausschüsse übernehmen ihren Standpunkt in der Unterstützung der Urheber

Am 11. Juli 2017 haben die Aussschüsse CULT (Kultur und Bildung) und ITRE (Industrie, Forschung und Energie) ihren beratenden Standpunkt zur Copyright-Direktive übernommen. ECSA begrüßt diesen Standpunkt, insbesondere die explizite Stärkung der Ausschuss-Vorschläge bezgl. Online-Plattformen und die Transparenzverpflichtung verbunden mit dem Rechte-Rückfall-Mechanismus im ITRE-Standpunkt.

ECSA wird weiterhin befürwortende Anstrengungen unternehmen und den Fokus auf die verbleibenden Ausschussentscheidungen richten, die nach der Sommerpause anstehen. Die LIBE*-Ausschussentscheidung wird höchstwahrscheinlich ende September fallen, während die JURI**-Ausschussentscheidung für den 9. Oder 10. Oktober 2017geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

*   LIBE – Ausschuss Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

** JURI – Ausschuss Recht

 

 

 

Das war unser Panel auf der Musikmesse 2017

Liebe Mitglieder,

der CC war mit seinem Panel „Der Musik-Dienstleister im Zeitalter von Copy & Paste oder was bin ich wert und wie komm ich an mein Geld ? “ am 07.04. auf der Frankfurter Musikmesse präsent.

   

(Bild 1 von links: Alfons Karabuda (ECSA), Matthias Krüger, Tina Pepper, Andreas Lucas, Anselm Kreuzer. Rechtes Bild: Christoph Rinnert)

Anlässlich des Treffens im November 2016 zur Vorbereitung der Musikmesse Frankfurt 2017 wurde der CC in die thematische Planung mit einbezogen.Die Idee des CC war es, sich mit einem ansprechenden Thema (s.o.) an den jüngeren Komponisten zu wenden.

So, nun stehen da also Tina Pepper, Anselm Kreuzer, Andreas Lucas, Matthias Krüger, Christoph Rinnert und Alfons Karabuda (ECSA Präsident) in einer Riesenhalle (Halle 8 – die Halle der Streichinstrumente und der Blasorchester), unter einem Dauergeräuschpegel von Violinen, Celli und Kontrabässen, also Orchestergrabenstimmung, und dem Blasorchester der Bundeswehr und werden dem Pavillon für das Panel zugeteilt ( Nr 56 8D)

Eine professionelle Bühnentechnik ermöglichte uns, dass wir uns gegen das Sounddesign der Halle durchsetzen konnten und schon bald waren wir von sehr interessierten jungen Kollegen umgeben. Insbesondere viele anschließende Gespräche und Fragen des Publikums lassen vermuten, dass wir mit dem Thema und der Art der Präsentation richtig lagen.

Ein ganz besonderer Dank gilt Alfons Karabuda, dem Präsidenten der ECSA und Anselm Kreuzer. Anselm hat in seiner Moderation alle gängigen Themenunseres Berufsalltags reflektiert und unter den Panelteilnehmern zurDiskussion gestellt.

Mit kollegialen Grüßen

Euer Vorstand