Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

SoundTrack_Cologne 13 – 24. bis 28. August 2016

Liebe Mitglieder,

in 3 Wochen startet die Soundtrack_Clogne 13! Wie schon in den vergangenen Jahren unterstützen wir auch in diesem Jahr wieder das große Event. Programm-Details findet Ihr in der Mailinglist oder hier: http://www.soundtrackcologne.de/

Für Interessierte Mitglieder können wir einige wenige Vollakkreditierungen zum Sonderpreis von 40 Euro anbieten. Wenn diese vergeben sind – also schnell sein! – gilt für Composers Club-Mitglieder eine Ermäßigung des regulären Preises von 100 € auf 60 €. Wenn Ihr von diesem Angebot Gebrauch machen wollt, dann sendet bitte eine kurze Mail an die Geschäftsstelle contact@composers-club.de.

 

Wir wünschen Euch interessante Tage in Köln!

Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

GEMA-Tarife für Werbespots im Internet

Liebe Mitglieder,

seit dem 1. Oktober des letzten Jahres gilt der neue GEMA-Tarif T-W-AV

(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_t_w_av.pdf).

Für die Nutzung von Online-Werbespots auf Basis dieses Tarifs gelten folgende Vergütungssätze:

Auszug aus GEMA-Tarif T-W-AV:

 37,50 €           für Vervielfältigung, je angefangene Musikminute und je Produktion.

75,00 €           für öffentliche Zugänglichmachung und Wiedergabe, je angefangene Musikminute je Monat und je Produktion (oder pauschal 1.800,- €)

Nun gab es wiederholt Beschwerden von Kundenseite über die zum Teil erheblichen GEMA-Kosten durch die Anwendung dieses Tarifs.

            Dies erklärt sich bei Betrachtung eines – zwar theoretischen, oder dennoch branchenüblichen – Fallbeispiels:

             Eine Werbefimproduktion vertritt 10 Regisseure, die mit jeweils 10 Spots auf der Website der Filmproduktion präsentiert werden (= ges. 100 Spots). 

            Nach dem Tarif T-W-AV wäre pro Jahr eine Summe von 93.750,- € an die GEMA zu zahlen (100 x 37,50 € + 100 x 75,00 € x 12 Monate).

Wir vertreten zwar den Standpunkt, dass Nutzung Werbemusik im Internet angemessen zu vergüten ist. In diesem Fall sind wir jedoch der Meinung, dass die Anwendung dieses Tarifs in vielen Fällen zur Vermeidung von GEMA-Repertoire im Internet führen wird und letztendlich geeignet ist, die Kundenbeziehungen des Komponisten zu Werbekunden, Agenturen und Filmproduktion zu beeinträchtigen.

Der Composers Club hat daher Kontakt mit der GEMA aufgenommen, um das Problem zu schildern. Dabei haben wir unser Bedauern darüber ausgedrückt, dass man den CC nicht in die Überlegungen zu diesem neuen Tarif einbezogen hatte. Die gute Nachricht ist, dass die GEMA unsere Bedenken nachvollziehen konnte und daher eine (meist kostengünstigere) Alternative zum Tarif T-W-AV anbietet:

Die GEMA-Lizenzierung von Online-Werbespots ist – laut schriftlicher Bestätigung der GEMA gegenüber dem Composers Club – ebenfalls möglich über den Tarif VR-W I

(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_w_i.pdf).

Dieser Tarif gilt eigentlich nur für die Nutzung von „Hintergrundmusik, Funktionsmusik oder Streaming von Musik auf Internetseiten und Intranetseiten“, kann jedoch laut offizieller Bestätigung der GEMA gegenüber dem Composers Club wahlweise ebenfalls für die Nutzung von Werbespots auf Internetseiten verwendet werden.

Auszug aus GEMA-Tarif VR-W I:

400,30 €                      Kategorie 2: „Produktpräsentation und Information, Verkaufsförderung, Angebots- oder Leistungspräsentation; der Kauf von Waren und Dienstleistungen über diese Internetseite ist nicht möglich“ 

pro Jahr, für alle Werke auf der Internetseite, je angefangene 120.000 Zugriffe pro Jahr

kann auch angewendet werden für Werbespots (also alle Werbespots auf der Internetseite)

Unabhängig von der eben beschriebenen Wahlmöglichkeit muss das Vervielfältigungsrecht (Tarif T-W-AV, siehe oben) immer gesondert erworben werden.

Bitte informiert ggf. Eure Kunden über diese Option. Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch auf uns berufen, uns liegt, wie gesagt, die schriftliche Zusage der GEMA vor.

Euer Vorstand

AVW-Nummern für TV-Werbespots, Inquiry-Listen

Liebe Mitglieder,

im Zuge unseres Dialogs mit der GEMA wurden wir über folgende wichtige Neuerungen informiert:

AVW-Nummern für TV-Werbespots:

Die GEMA führt die Regelung ein, dass jedem TV-Spot verpflichtend eine individuelle AVW-Nummer zugeordnet werden muss. Diese Nummer ist vom Berechtigten, der Werbeagentur, Mediaagentur o.ä. bei der GEMA zu beantragen und in die AV-Anmeldung einzutragen. Die GEMA sagt zu, die AVW-Nummer bei Anfragen zwischen den Werktagen Mo-Do. innerhalb von 24 Std. nach Antrag mitzuteilen, Anfragen am Freitag werden am darauffolgenden Werktag beantwortet. Die Neuregelung wird ab sofort umgesetzt.

Im Falle von TV-Spots wird zukünftig nur noch eine AV-Anmeldung mit Unterschrift des Kunden für den ersten Spot einer Kampagne verlangt, alle Spot-Versionen mit identischem Musikinhalt (hinsichtlich Werk und Spieldauer) können unter derselben AVW-Nummer subsumiert werden und ohne Unterschrift direkt an die GEMA geschickt werden. Im Falle von Cut-Downs (gleiches Werk, aber abweichende Musikdauer) entfällt ebenfalls die Unterschrift, es wird jedoch eine neue AV-vergeben.

„Inquiry-Listen„:

Wie wir erst jetzt erfuhren, veröffentlicht die GEMA bereits seit längerem im LogIn-Bereich auf ihrer Website sog. Inquiry-Listen (https://www.gema.de/musikurheber/online-services-fuer-gema-mitglieder/inquiry-listen/) für AV-Produktionen. Es handelt sich dabei um Listen, in denen nicht verteilungsfähige Sendungen der letzten 3 Jahre aufgelistet sind und in denen das Mitglied nach Nutzungen eigener Werke suchen kann. Inquiry-Listen für Werbespots beinhalten das aktuelle und das letzte Geschäftsjahr.

Euer Vorstand

FilmTonArt 2016

Liebe Mitglieder,

wie wir Euch berichteten, fand im Juni die FilmTonArt 2016 in München statt. Der Composers Club hat diese Veranstaltung erneut unterstützt.

Zur von Anke Mai (Leiterin Programmbereich Kultur im BR) geleiteten Podiumsdiskussion „Urhebervertragsrecht in der Reform“ war unser Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer angereist, um mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ansgar Ohly, der auf das Musikverlagswesen spezialisierten Anwältin Ama Walton und dem Justiziar des RBB Dr. Reinhard Binder zu debattieren. Da die meisten von Euch der hochinteressanten Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, wird es in Kürze einen ausführlichen Bericht geben.

Bis dahin freundliche Grüßen
Eure Eva Bekker

Deutscher Filmmusikpreis 2016 – Einreichung bis 31. Juli

Liebe Mitglieder,

die Verleihung des diesjährigen Deutschen Filmmusikpreises wird am 28. Oktober in Halle a.d. Saale im Rahmen einer großen Gala im Steintor Theater stattfinden. Am folgenden Tag wird die Staatskapelle Halle die Musik der Preisträger im großen Filmmusikkonzert zu Gehör bringen.

Wettbewerbsbeiträge können bis zum 31. Juli 2016 eingereicht werden. Die Richtlinien und das Einreichungsformular findet Ihr hier als pdfs, ebenso die offizielle Pressemitteilung.

Einreichungsformular_DFMP 2016

Pressemitteilung_DtFilmmusikpreis_

Einreichung Richtlinien_DFMP_2016 (2)

Ich wünsche allen, die teilnehmen wollen, viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Eva Bekker

Brexit hat keine Auswirkungen auf die Arbeit der ECSA

Liebe Mitglieder,

die wichtige Arbeit der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) wird nicht von Großbritanniens Rückzug aus der EU beeinträchtigt. Das teilte der Generalsekretär der ECSA Patrick Ager am 24. Juni mit. Die Zusammenarbeit werde unverändert – also mit den Verbänden des Vereinigten Königreich – fortgeführt.

„Brexit oder nicht, ECSAs Hauptziel bleibt es, in Zeiten von ‚safe harbor’, unfairen Verträgen, Direktlizenzierung durch multinationale Verlage und der konstanten Bedrohung der kollektiven Rechtewahrnehmung eine starke Stimme für Urheber wie auch ihrer Rechte zu bleiben.“

Mit freundlichen Grüßen aus der Gechäftsstelle

Eva Bekker