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Erklärung zur Verlegerbeteiligung

Liebe Mitglieder,

wir möchten Euch in Sachen Verlegerbeteiligung darauf hinweisen, dass es im Fall, dass ihr eine Beteiligung nicht bestätigen wollt, zusätzlich ratsam ist, die GEMA diesbezüglich zu informieren und den Wunsch der Nicht-Beteiligung des betreffenden Verlags ausdrücklich gegenüber der GEMA zu erklären. Hintergrund ist, dass die GEMA – wie auf den Roadshows teilweise kommuniziert wurde – Verlagen offenbar die Möglichkeit bietet, im Einzelfall statt eines vom Urheber oder Rechtsnachfolger unterzeichneten Bestätigungsschreibens den Verlagsvertrag im elektronischen Bestätigungsverfahren hochzuladen, verbunden mit der Erklärung, dass der Vertrag eine Beteiligung begründet. Es reicht somit im Zweifelsfall nicht, eine vom Verlag zugesandte Bestätigung nicht zu unterzeichnen.

Euer Vorstand

Verteilungsungerechtigkeit SR / SWR

Liebe Mitglieder,

nach mehrfacher Korrespondenz mit dem GEMA-Vorstand möchten wir Euch über eine spezifische Ungerechtigkeit in der GEMA-Verteilung hinsichtlich der Sender SR (Saarländischer Rundfunk) und SWR (Südwestrundfunk) in den Abrechnungszeiträumen 2013 bis 2015 hinweisen. Ein relativ großer Anteil des SWR-Programms wird zeitgleich auf dem SR ausgestrahlt, jedoch wurden die in diesem Zusammenhang stehenden SR-Nutzungen nicht separat vergütet. Der Vorstand der GEMA bestätigte uns gegenüber, dass diese SR-Nutzungen bereits in den SWR-Koeffizienten eingerechnet seien. Wir sehen darin eine unnötig ungerechte Verteilung, da bei der Vergütung von SWR-Nutzungen keinerlei Unterschied dahingehend gemacht wurde, ob SWR-Sendungen tatsächlich zeitgleich auf dem SR ausgestrahlt wurden. Im Verteilungsverhältnis wurden, wie wir unmittelbar aus den uns von der GEMA gemachten Angaben schließen können, reine SWR-Nutzungen zu hoch vergütet, da sie von der Einrechnung gar nicht gegebener SR-Parallelausstrahlungen profitierten. Gleichzeitig wurden SR-Parallelausstrahlungen zu gering vergütet, da die Einrechnung in den SWR-Koeffizienten nicht sachgerecht den tatsächlichen SR-Parallelausstrahlungen zugewiesen wurde.

Darüber hinaus haben wir Zweifel daran, ob reine SR-Nutzungen (ohne Übernahme von SWR-Programm) in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 sachgerecht abgerechnet wurden. Nach Inkrafttreten der Rundfunkverteilungsreform war der SR-Koeffizient für das Geschäftsjahr 2013 auf 0,27 festgesetzt worden, was wir in Anbetracht des niedrigen Senderinkassos für plausibel halten. Im Geschäftsjahr 2014 lag der SR-Koeffizient dann plötzlich bei 3,5 und im Geschäftsjahr 2015 bei 2,8 (vgl. https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/information_verteilung_fernsehen.pdf). Begründet wurde diese Auffälligkeit durch einen niedrigen Musikverbrauch beim SR in den betreffenden Verteilungsjahren. Wir können uns aber nicht vorstellen, dass von einem Jahr zum nächsten der Musikverbrauch auf grob ein Zehntel absinkt. Daher haben wir die GEMA-Verwaltung mehrfach gefragt, ob nicht ein Zusammenhang mit der Nicht-Einzelabrechnung von Parralelausstrahlungen besteht. Es könnte schließlich sein, dass alle auf den SR entfallenden Inkasso-Anteile unter den wenigen ausschließlich dem SR zuzurechnenden Nutzungen verteilt wurden. Der GEMA-Vorstand hat hierzu leider keine Stellung bezogen, sondern infolge unseres Nachhakens nunmehr bekannt gegeben, dass die Verteilung ab dem 1.1.2017 neu geregelt wird.

Ab sofort wird es einen SWR-SR-Einheitskoeffizienten geben, der in voller Höhe nur noch dann angewendet wird, wenn tatsächlich eine Nutzung in allen zugehörigen Sendegebieten (inklusive SR) stattfindet. Fällt ein Sendegebiet aus der Ausstrahlung heraus, wird eine Abstufung vorgenommen.

Falls jemand von Euch negativ von der nicht sachgerechten Verteilung betroffen ist oder weitere Fragen hat, kann er sich gern beim Vorstand des Composers Club zur weiteren Besprechung melden.

Euer Vorstand

GVL: Anmeldefähigkeit Werbemusik TV

Liebe Mitglieder,

unser Protest vom Anfang letzten Jahres

DPMA reagiert auf unsere Beschwerde bezgl. fehlender Ausschüttungen der GVL seit GJ 2010 für die Berechtigten im Bereich Fernsehproduktionen und Werbung

führt jetzt – zumindest ansatzweise – zu Ergebnissen:

Seit Anfang dieses Jahren können GVL-Berechtigte ihre Mitwirkungen an Werbemusik in den Jahren 2010 bis 2012 anmelden.
Anbei das (Muster-)Schreiben der GVL als PDF dazu. Die zugrunde liegenden Daten hat die GVL von der GEMA erworben. nl01_anlage_gvl

Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand

2016 – wieder ein ereignisreiches Jahr!

Liebe Mitglieder,

Ihr kennt das ja schon, um diese Zeit gibt es einen Jahresrückblick. Noch einmal kurz zurück schauen auf das, was den Composers Club in diesem Jahr beschäftigt hat, bevor wir in das neue Jahr starten. In unseren Newslettern und Berichten haben wir Euch regelmäßig informiert, aber erfahrungsgemäß ist längst nicht jeder in der Lage, immer alle Texte zu lesen. Somit gibt es hier noch einmal einen „Schnelldurchlauf“ für Euch. Wer dann zum einen oder anderen Thema noch genauer nachlesen möchte, der folge diesem Link: http://www.composers-club.de/category/inhalte/newsletter/ und hier gibt es einige längere Berichte: http://www.composers-club.de/category/inhalte/berichte/ .

Anlass zur Freude gab es für einige Mitglieder, deren Arbeit in diesem Jahr ausgezeichnet wurde: Stefan Will/Deutscher Fernsehpreis; Siggi Müller/Max Ophüls Preis; Nicolai von Sallwitz/Deutscher Werbefilmpreis; Christoph Zirngibl/Preis der Deutschen TV-Akademie; Frank Schreiber wurde beim International Sound & Film Festival ausgezeichnet und Moritz Denis lieferte die Musik zu einer bei der Sundance 2016 Cinema Doc Competition preisgekrönten Dokumentation. Allen einen herzlichen Glückwunsch! Vielleicht gab es noch mehr Preisträger? Leider bekomme ich nicht alle diesbezüglichen Veröffentlichungen mit. Also bitte schickt mir zukünftig eine kleine Info, falls Ihr „übersehen“ werdet.

Im Februar luden wir gemeinsam mit Defkom und mediamusic zum Empfang der Filmmusik-Szene im Rahmen der Berlinale ein. Der Empfang ist inzwischen schon zur Tradition geworden, es gab wie immer angeregte Gespräche, alte sowie neue Kontakte wurden gepflegt.

Im April fand die GEMA-Mitgliederversammlung und auch unsere Mitgliederversammlung statt. Leider mussten wir feststellen, dass nur wenige CCler den Weg nach Berlin fanden. Eine Folge davon war, dass wir nicht beschlussfähig waren. Bitte versucht im nächsten Jahr, an unserer Versammlung teilzunehmen, oder macht zumindest Gebrauch von Eurem Recht der Stimmübertragung, geregelt in der Satzung in §9, Abs.2.

Und wo wir gerade bei der GEMA-Mitgliederversammlung sind; notiert Euch doch bitte schon jetzt den Termin für die nächste MV:

  1. Mai 2017 bis 24. Mai 2017 in München (CC-MV am 22. nachmittags)

Über das Jahr verteilt gab es einen regen Austausch mit der GVL und dem DPMA, welches auf unsere Beschwerde bezgl. fehlender Ausschüttungen der GVL seit 2010 im Bereich Fernsehproduktion und Werbung reagierte. Der Austausch dauert an, wir werden Euch auch weiterhin vom Fortgang berichten.

Noch ganz frisch ist das Kammergericht-Urteil im Prozess Bruno Kramm gegen die GEMA, in dem die GEMA bekanntlich unterlag. Wir haben Euch eine Analyse des –für Normalverbraucher nur schwer verständlichen – Urteils geschickt, die unsere Justiziarin Dr. Rossbach verfasst hat, dazu eine Stellungnahme des CC-Vorstands. Es wurde und wird sicher weiterhin viel über dieses Urteil und die Auswirkungen auf den einzelnen Urheber, die Verleger und die GEMA diskutiert. In Folge des Urteils teilte die GEMA ihren Mitgliedern mit, dass Ausschüttungen im April und Juli um 2 Monate verschoben werden. Darauf haben wir mit einem offenen Brief an den GEMA-Vorstand reagiert und ausdrücklich gegen diese Verschiebung protestiert. Wir werden Euch über alle weiteren Entwicklungen natürlich auf dem Laufenden halten.

Die Vorstände waren übers Jahr in vielen Bereichen aktiv und nahmen an einer Reihe Veranstaltungen teil. So vertrat John Groves die Interessen der Urheber bei einer Podiumsdiskussion im Bundestag, Anselm Kreuzer saß bei der filmtonart zum Thema Urhebervertragsrecht und bei der SoundtrackCologne sowie bei den Filmmusiktagen Sachsen-Anhalt zum Thema Digitalvergütung auf dem Podium. Auch als Moderatoren waren beide aktiv bei der SoundTrackCologne_13.

Daneben gab es viele Aktivitäten verschiedener Vorstände „hinter den Kulissen“. Hans Hafner war für Euch bei der Tagesveranstaltung Internationalisierung in der Kultur- und Kreativwirtschaft – Neue Märkte, neue Chancen”, ausgerichtet vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Christoph Rinnert steht im engen Kontakt zur Initiative Urheberrecht, die ebenfalls verschiedene Treffen organisierte und in direktem Gespräch mit „der Politik“ steht. Die ver.di-Verhandlungen zwischen der ARD, der Produzenten­allianz, der Degeto Film GmbH und Urhebern sowie Leistungsschutzberechtigten (Filmkreative) laufen noch immer. Dort ist ebenfalls Christoph Rinnert als Vertreter der Komponisten dabei. Es gibt noch weitere, nicht weniger wichtige Aktivitäten, bei denen auch die anderen Vorstände eingebunden sind, insbesondere auf EU-Ebene diverse Meetings der ECSA in Brüssel und Ljubljana. Jedoch möchte ich Eure Geduld nicht überstrapazieren. Lassen wir es also bei den hier aufgezählten. Aber es gibt noch weitere Aufgaben: Wir freuen uns, dass Christoph Rinnert von Andrea Nahles zum Beirat der Künstlersozialkasse für den Bereich Musik in den Jahren 2017 bis 2020 berufen wurde. Als sein Stellvertreter wurde John Groves berufen.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die Vorstände ihre gesamte Arbeit und notwendige Reisen für den Composers Club ehrenamtlich erledigen. Das bedeutet, dass sie auch die dafür anfallenden Kosten selbst übernehmen – sie investieren also nicht nur viel Zeit und Energie sondern auch Geld, um für Euch und Eure Interessen einzutreten. Ihnen allen gebührt dafür ein herzlicher Dank!

Ein paar Zahlen zum Schluss: Wir beschließen das Jahr mit 300 Mitgliedern. Etwa 1400 Posts wurden in der Mailing-Liste ausgetauscht (hochgerechnet). Die Vorstände brachten es im direkten Austausch mit einander auf mehr als beachtliche 800 Mails. Dieser Newsletter trägt die Nummer 31, dazu gab es 4 längere Berichte zu weiteren wichtigen Ereignissen.

Wie üblich möchte ich Euch wieder an dieser Stelle bitten, mir etwaige Adress-Änderungen, neue Bankdaten oder Veränderungen im GEMA-Mitgliedsstatus zeitig mitzuteilen, um bürokratischen Stress zu vermeiden.

 

Und nun bleibt nur noch eines: Euch allen ein schönes Weihnachtsfest, einen sicheren Rutsch in das Jahr 2017 und vor allem Gesundheit, Frieden, Liebe!

Mit freundlichen und weihnachtsbemützten Grüßen

Eure Eva Bekker

 

 

Offener Brief an den Vorstand der GEMA – Kammergerichtsurteil zur Verlegerbeteiligung

Sehr geehrter Herr Dr. Heker,

zu der den GEMA-Mitgliedern per Mail zugegangenen „Mitgliederinformation“ vom 12. Dezember haben wir folgende Fragen und Anmerkungen:

  1. Ordentliche Mitgliedschaft, Gremienzugehörigkeit

Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die GEMA Verleger nicht mehr pauschal an den Ausschüttungen beteiligen darf. Aus diesem Grund sollen nun Verleger und Urheber (von der GEMA vorformulierte) Beteiligungsvereinbarungen schließen, um rückwirkend und für die Zukunft eine Beteiligung der Verleger zu ermöglichen. Ob oder in welchem Umfang es solche Beteiligungsvereinbarungen für sämtliche in Frage kommenden Werke geben wird, ist derzeit naturgemäß nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass für Werke, für welche die Verleger eine solche Bestätigung nicht beibringen können, keine Verlegerbeteiligung erfolgt.

Daraus folgt, dass es möglicherweise Fälle gibt, in denen Verlage die ordentliche Mitgliedschaft auf Basis (aus heutiger Sicht) zu unrecht erfolgter Beteiligungen erlangt haben. Bisher wurde seitens der GEMA nicht beantwortet, wie mit der Teilnahme solcher Verlage in den Gremien der GEMA – Mitgliederversammlung, Ausschüsse und Kommissionen, Aufsichtsrat – zu verfahren ist.

 

Fragen:

Wie schätzt die GEMA diese Problematik ein? Werden solche Fälle im Zuge der Erfassung der Beteiligungsvereinbarungen erkannt? Wird in solchen Fällen der Ausschluss von Verlagen erfolgen? Sind ggf. gefasste Beschlüsse von Gremien der GEMA im Nachhinein unwirksam?

 

  1. Wertungsverfahren

Es steht zu vermuten, dass in zahlreichen Fällen eine nachträgliche Beteiligungsvereinbarung von Urheber und Verleger nicht zustande kommt. Das bedeutet, dass die Verlegerbeteiligungen für diese Werke rückwirkend als unrechtmäßig zu werten sind. Auf Basis solcher zu Unrecht erfolgter Ausschüttungen haben Verlage jedoch ggf. eine höhere Wertungsgruppe erlangt und sind in unrechtmäßiger Höhe am Wertungsverfahren beteiligt worden.

 

Fragen:

Erfasst die GEMA diese Fälle? Wird die GEMA ggf. Zurückstufungen (Wertungsgruppe) und Rückverrechnungen vornehmen?

 

  1. Spätere Ausschüttungstermine 2017

Unstrittig sind die Urheberanteile an sämtlichen Werken. Trotzdem kündigt die GEMA an, die Zahlungstermine für alle Berechtigten (also auch Komponisten und Textdichter) zum 1.April 2017 und 1. Juli 2017 um jeweils zwei Monate zu verschieben. Wir geben zu bedenken, dass die Ausschüttung zum 1. Juli (unter anderem) für TV-Auftragskomponisten den wesentlichen Teil ihres Jahreseinkommens ausmacht. Die Verschiebung des Zahlungstermins ist für sie mit teils erheblichen finanziellen Problemen verbunden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass es sich in zahlreichen Fällen um unverlegte Werke handelt (Manuskript), für die keine Beteiligungs­vereinbarung vorgelegt werden muss.

 

Fragen:

Wird es – bzw.: in welcher Form wird es – die Möglichkeit für GEMA-Mitglieder geben, einen Vorschuss zu den regulären Zahlungsterminen zu bekommen?

In welcher Höhe wird dieser Vorschuss gewährt?

 

Der Composers Club protestiert ausdrücklich gegen die zweimonatigen Verschiebungen der Zahlungstermine zum 1.April 2017 und 1. Juli 2017. Wir erkennen an, dass die Erfassung der eingegangenen Beteiligungsvereinbarungen einen erhöhten Aufwand für die Verwaltung der GEMA und somit ggf. einen höheren Zeitbedarf bedeutet. Aus unserer Sicht ist jedoch nicht einzusehen, dass die völlig unstrittigen Urheberanteile ebenfalls zwei Monate später ausgeschüttet werden sollen. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Fälle unterlegter Werke. Wir fordern die GEMA hiermit auf, ihren Beschluss dahingehend abzuändern, dass alle Urheberanteile auch zukünftig zu den festgelegten Zahlungsterminen ausgeschüttet werden.

Mit der Bitte um Beantwortung bis zum 22. Dezember

und den besten Grüßen

Ihr Composers Club

– der Vorstand –