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Liebe Mitglieder,

nach mehrfacher Korrespondenz mit dem GEMA-Vorstand möchten wir Euch über eine spezifische Ungerechtigkeit in der GEMA-Verteilung hinsichtlich der Sender SR (Saarländischer Rundfunk) und SWR (Südwestrundfunk) in den Abrechnungszeiträumen 2013 bis 2015 hinweisen. Ein relativ großer Anteil des SWR-Programms wird zeitgleich auf dem SR ausgestrahlt, jedoch wurden die in diesem Zusammenhang stehenden SR-Nutzungen nicht separat vergütet. Der Vorstand der GEMA bestätigte uns gegenüber, dass diese SR-Nutzungen bereits in den SWR-Koeffizienten eingerechnet seien. Wir sehen darin eine unnötig ungerechte Verteilung, da bei der Vergütung von SWR-Nutzungen keinerlei Unterschied dahingehend gemacht wurde, ob SWR-Sendungen tatsächlich zeitgleich auf dem SR ausgestrahlt wurden. Im Verteilungsverhältnis wurden, wie wir unmittelbar aus den uns von der GEMA gemachten Angaben schließen können, reine SWR-Nutzungen zu hoch vergütet, da sie von der Einrechnung gar nicht gegebener SR-Parallelausstrahlungen profitierten. Gleichzeitig wurden SR-Parallelausstrahlungen zu gering vergütet, da die Einrechnung in den SWR-Koeffizienten nicht sachgerecht den tatsächlichen SR-Parallelausstrahlungen zugewiesen wurde.

Darüber hinaus haben wir Zweifel daran, ob reine SR-Nutzungen (ohne Übernahme von SWR-Programm) in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 sachgerecht abgerechnet wurden. Nach Inkrafttreten der Rundfunkverteilungsreform war der SR-Koeffizient für das Geschäftsjahr 2013 auf 0,27 festgesetzt worden, was wir in Anbetracht des niedrigen Senderinkassos für plausibel halten. Im Geschäftsjahr 2014 lag der SR-Koeffizient dann plötzlich bei 3,5 und im Geschäftsjahr 2015 bei 2,8 (vgl. https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/information_verteilung_fernsehen.pdf). Begründet wurde diese Auffälligkeit durch einen niedrigen Musikverbrauch beim SR in den betreffenden Verteilungsjahren. Wir können uns aber nicht vorstellen, dass von einem Jahr zum nächsten der Musikverbrauch auf grob ein Zehntel absinkt. Daher haben wir die GEMA-Verwaltung mehrfach gefragt, ob nicht ein Zusammenhang mit der Nicht-Einzelabrechnung von Parralelausstrahlungen besteht. Es könnte schließlich sein, dass alle auf den SR entfallenden Inkasso-Anteile unter den wenigen ausschließlich dem SR zuzurechnenden Nutzungen verteilt wurden. Der GEMA-Vorstand hat hierzu leider keine Stellung bezogen, sondern infolge unseres Nachhakens nunmehr bekannt gegeben, dass die Verteilung ab dem 1.1.2017 neu geregelt wird.

Ab sofort wird es einen SWR-SR-Einheitskoeffizienten geben, der in voller Höhe nur noch dann angewendet wird, wenn tatsächlich eine Nutzung in allen zugehörigen Sendegebieten (inklusive SR) stattfindet. Fällt ein Sendegebiet aus der Ausstrahlung heraus, wird eine Abstufung vorgenommen.

Falls jemand von Euch negativ von der nicht sachgerechten Verteilung betroffen ist oder weitere Fragen hat, kann er sich gern beim Vorstand des Composers Club zur weiteren Besprechung melden.

Euer Vorstand