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Liebe Mitglieder,

wir wenden uns heute mit der dringenden Bitte an alle Komponisten von Werbemusik.

Wir empfehlen euch, in allen KVAs und Rechnungen an eure Kunden zukünftig den folgenden und von CC-Justiziar Gunnar Berndorff verfassten Formtext für die Übertragung von Musik-Nutzungsrechten zu Werbezwecken zu verwenden:

Bei den Nutzungsrechten handelt es sich um die Befugnis, mein (unser) Werk in Verbindung mit der (den) von mir (uns) hergestellten Aufnahme(n) für die im Auftrag bezeichneten Werbezwecke/Werbespots zu verwenden. Nicht übertragen werden alle nutzungsabhängigen Rechte, die typischerweise von der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, insbes. Sende-, Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Sämtliche Rechte an Layouts verbleiben bei (Name der/des Urheber/s).

Denkt bitte außerdem daran, in euren Angeboten und Rechnungen die Nutzungsrechte zu spezifizieren:
– Zeitraum, Territorium, Medium
– Soll das musikalische Bearbeitungsrecht mit übertragen werden? Soll die Erlaubnis zur Verbindung mit Werken Dritter erteilt werden?

Hintergrund: Wie wir aktuell von Seiten der GEMA hören, erklären Werbekunden regelmäßig gegenüber YouTube, dass ihnen die Urheber der Musik in ihren Werbespots sämtliche Rechte für die Nutzung auf YouTube übertragen hätten. Aus unserer Sicht ist das jedoch nicht möglich, weil so gut wie alle Werbekomponisten wesentliche Rechte an ihrer Musik bereits an die GEMA (oder eine ausländische Verwertungsgesellschaft) übertragen haben. Im Falle von YouTube nimmt die GEMA das „Recht der öffentlichen Zugänglichmachung“ für ihre Mitglieder wahr. Demnach können – bzw. dürfen – Urheber von Werbemusik in aller Regel nicht pauschal alle Rechte an ihren Werken an ihre Auftraggeber übertragen.

Uns liegt bisher keine Aussage aus erster Hand vor, welche die Darstellung von YouTube belegen würde. Wir gehen davon aus, dass es sich möglicherweise um ein Gerücht oder eine reine Behauptung seitens YouTube handeln könnte. Auf jeden Fall aber werden wir dieses Thema zum Anlass nehmen, die GEMA aufzufordern, YouTube und andere Online-Plattformen wirksam über den Umfang der von der GEMA wahrgenommenen Rechte in Kenntnis zu setzen.

Die aktuelle Entwicklung zeigt erneut die Notwendigkeit, Werbekunden detailliert über den Umfang der zu übertragenen Nutzungsrechte zu informieren. Bitte informiert also auch andere Kollegen und leitet den „CC-Formtext für die Übertragung von Musik-Nutzungsrechten zu Werbezwecken“ gerne an andere weiter.

Viele Grüße
euer Vorstand