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Geplante „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ Bericht von der Sitzung der „erweiterten Verteilungsplankommission“ am 15.11. in Berlin

Liebe Mitglieder,

die GEMA hatte am vergangenen Freitag jeweils acht Vertreter aus den Berufsgruppen Komponisten / Textdichter / Verleger eingeladen, um ihnen den derzeitigen Stand der Planung der sog. „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ zu präsentieren. Außerdem waren Mitglieder des GEMA-Aufsichtsrates (inkl. der zuständigen „Arbeitsgruppe“), der Vorstand der GEMA, Vertreter der Verwaltung und der Rechtsabteilung sowie ein Vertreter des DPMA anwesend, sodass die Runde aus mehr als 50 Teilnehmern bestand. Für den Composers Club durften leider nur zwei Vertreter teilnehmen. Wir entschieden uns für die CC-Vorstände Christoph Rinnert und Christian Wilckens.

Würde das neue Modell umgesetzt, käme es nach folgender vorläufiger Prognose zu folgenden Änderungen in der Verteilung:

 Öffentlich-rechtliches Fernsehen:                 + 10 %

Privates Fernsehen:                                          –  16 %

Öffentlich-rechtliches Radio:                          –    6 % 

Privates Radio:                                                  + 41 %

 Die Grundzüge sind ja seit längerem bekannt: Der zukünftige TV- und Radio-Verteilungsplan soll sich grundsätzlich am Sender-Inkasso für die jeweiligen TV-Programme und Radiowellen orientieren. Der bisherige „einheitliche Minutenwert“ für TV und Radio soll in zwei Minutenwerte aufgeteilt werden.

Für die privaten Sender war nach dem bisherigen Verteilungsplan bereits die Verrechnung im Verhältnis zum Inkasso vorgesehen. D. h., auch hier gab es bisher „variable Senderkoeffizienten“. Ob das Absinken der Erträge für das private TV aufgrund der neuen Verträge mit den Sendern zu noch größeren Einbußen in der Verteilung in diesem Bereich führen wird, wurde nicht klar.

Neu ist, dass nun (im Gegensatz zu bisher) auch für die öffentlich-rechtlichen TV-Programme und Radiowellen variable Senderkoeffizienten eingeführt werden sollen. Dies soll auf Basis der sog. „KEF-Zuweisungen“ (den Mittelzuweisungen aus dem GEZ-Gebührentopf) geschehen. Das wird zu deutlichen Veränderungen führen: Die Verteilungssumme für größere Sender wie den WDR wird steigen, für kleinere Sender wie den SR wird sie hingegen fallen. Auch das Verhältnis von „Das Erste“ (ARD) zum ZDF wird sich zugunsten von „Das Erste“ verschieben, weil hier (u.a. durch die Erstübertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga) die KEF-Zuweisungen unterschiedlich ausfallen. Insgesamt werden die Erträge von den öffentlich-rechtlichen Sendern aufgrund der neuen Verträge jedoch steigen.

Insbesondere die Vertreter der Textdichter äußerten Befürchtungen, dass durch die geplanten Veränderungen ihre Aufkommen dramatisch sinken würden. Und tatsächlich wurde bestätigt, dass ohne die Anwendung so genannter „Kulturfaktoren“ (mehr dazu weiter unten) die Verteilungssumme für die „betroffenen Berechtigten“ (die offenbar überwiegend im öffentlich-rechtlichen Radio gesendet werden) um rd. 50 Prozent einbrechen würde.

Die o.g. prognostizierten Verschiebungen innerhalb des Radiobereichs würden übrigens trotz Berücksichtigung der geplanten sog. „Kulturfaktoren“ eintreten. Diese Faktoren sollen eingeführt werden, um die Ausschüttungssummen für Radiowellen mit größerem kulturellen Schwerpunkt im Musikprogramm zu erhöhen (und so die befürchteten Verluste zu reduzieren). Derzeit sind folgende 10 „Kulturfaktoren“ geplant (Änderungen noch möglich):

 

1.         Anteil deutschsprachiges Repertoire

2.         Anteil Eigen-/Auftrags-Produktionen

3.         Anteil Live-Produktionen/-Mitschnitte

4.         Anteil redaktionelle Musikbeiträge

5.         Anteil E- / Jazz / Filmmusik

6.         Anteil regionales Repertoire

7.         Anteil Nischenrepertoire

8.         Anteil Nachwuchsbands / -künstler

9.         Schaffung kultureller Ereignisse

10.       Programmvielfalt

 

Um welchen Wert sich die Ausschüttungssumme für einzelne Radiowellen durch die Anwendung der Kulturfaktoren maximal erhöhen lässt, wurde nicht klar.

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Gesamtkonzept der „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ außerordentlich komplex ist. Wir hatten den Eindruck, dass sich die meisten der Eingeladenen bei Weitem noch kein vollständiges Bild davon haben machen können. Einige wichtige Aspekte wurden in der Sitzung lediglich pauschal oder überhaupt nicht berücksichtigt, wie z.B.:

 

–           Es fehlte die Aufteilung der „sonstigen Erträge“ im Einzelnen auf TV und Radio nach Beträgen (es handelt sich hierbei um riesige Summen!)

 

–          Es gab keine Zusammenfassung über die genauen Verschiebungen zwischen den einzelnen Sendern

 

–           Es fehlte ein auch nur grober Überblick über die verschiedenen Sender-Erträge, die zukünftig Grundlage für die Abrechnung sein sollen

 

Die vom CC kritisierte, durch die geplanten Veränderungen verstärkte Ungleichbehandlung, dass „kleine“ öffentlich-rechtliche Sender nach Programm abgerechnet werden, während „kleine“ Privatsender unter die „Programm­verrechnungsgrenze“ fallen, soll übrigens beibehalten werden.

 

Wir werden Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Notiert Euch unbedingt den Termin der vorgezogenen

GEMA-Mitgliederversammlung  7. – 9. April 2014 in Berlin und plant Eure Teilnahme!

 

Euer Vorstand

„Neuordnung der Rundfunkverteilung“ Stellungnahme der GEMA zu Fragenkatalog des CC

Liebe Mitglieder,

wie wir Euch bereits mehrfach mitgeteilt haben, stehen aufgrund der neuen Gesamt-verträge mit den Sendeanstalten erhebliche Änderungen des TV- und Radio-Verteilungsplans bevor. Wie uns mitgeteilt wurde, wird sich im für Euch besonders relevanten TV-Bereich die Verteilung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender und zulasten der Privatsender verschieben. Diese Änderungen des Verteilungsplans soll bei einer

 vorgezogenen GEMA-Mitgliederversammlung am 7. – 9. April 2014 in Berlin

von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die GEMA hat mitgeteilt, dass sie vom Patent- und Markenamt angewiesen worden sei, im Falle der Ablehnung des Antrags keine TV/Radio-Ausschüttung zum 1. Juli 2014 vornehmen zu dürfen. Gegen diese Vorbedingung hat der CC Protest beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt.

Da diese „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ für uns alle von außerordentlich großer Bedeutung sein dürfte, haben wir einen zweiten Fragenkatalog an die GEMA geschickt, auf den wir nun nach über vier Wochen endlich Antwort bekommen haben.

Wir haben hier unser Anschreiben, unsere Fragen, die Antworten der GEMA sowie unsere Kommentare dazu für Euch zusammengestellt und empfehlen Euch in Eurem eigenen Interesse, Euch die Zeit zum Lesen zu nehmen:

Schreiben des CC an die GEMA:

 (…) Wie die GEMA auf ihrer Website mitteilt, „erhält die GEMA künftig sowohl von den öffentlich-rechtlichen wie den privaten Rundfunkveranstaltern konkrete programmbezogene Inkassi ( … )“.  Das jeweilige Inkasso wird sich demnach einerseits am Umsatz der Rundfunkveranstalter (geldwerte Vorteile) und an­dere­rseits am Musikanteil des jeweiligen Programms (bzw. der jew. Welle) orientieren. Aus dieser neuen, transparenten Inkassosituation ergibt sich bekanntermaßen die zukünftige Verpflichtung der GEMA, ihre Einnahmen grundsätzlich möglichst nutzungsbezogen zu verteilen.

 

Der GEMA-Mitgliederversammlung wird bei einer vorgezogenen Mitglieder­versammlung 2014 die Aufgabe zufallen, über ein neues Verteilungsmodell TV/Radio abzustimmen. Eine solche wichtige Entscheidung kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn konkrete Zahlen zu diesen zentralen Bewertungs­kriterien (s.o.) vorliegen:

 –   jeweiliges programmbezogenes Inkasso

–   jeweiliger Musikanteil der Wellen bzw. Programme

 Aus diesem Grund bitten wir Sie im Namen unserer Mitglieder um die (möglichst zeitnahe) Beantwortung folgender drei Fragen für die jeweils 50 inkassostärksten TV- und Hörfunksender:

 Fragen des CC an die GEMA:

1.                  Wie hoch wird das voraussichtliche Inkasso der GEMA für 2013 pro Sendeunternehmen und Sender sein?

(Falls diese Zahlen noch nicht vorliegen: Wie hoch war das Inkasso für 2012 pro Sendeunternehmen und Sender?)

2.                  Welcher prozentuale Musikanteil am Programm (bzw. Welle) wird nach den neuen Gesamtverträgen pro Sender zugrunde gelegt?

 Antwort der GEMA:

„Zu 1. + 2.:  Die Erträge pro Sender können aufgrund ent­gegenstehender schutzwürdiger Interessen der Sendeunternehmen nicht offengelegt werden. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet, die tendenziellen finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Parameter des neuen Modells rechtzeitig vor einer mit der Entscheidung befassten Mitgliederversammlung zu ermitteln, um auch insoweit eine informierte Entscheidung der Mitglieder zu ermöglichen.“

 Unser Kommentar: 

Wie Ihr lest, vertritt die GEMA die Ansicht, dass wir die Erträge der einzelnen Sender nicht erfahren dürfen. Wir meinen jedoch, dass die Mitgliederversammlung nicht verantwortungsvoll über einen neuen, inkassobezogenen Verteilungsplan abstimmen kann, wenn ausgerechnet das Inkasso geheim bleiben soll.

Unsere Frage Nr. 2 wurde leider nicht beantwortet. Dabei ist der pro Sender zugrunde gelegte Musikanteil von enormer Wichtigkeit für die Höhe des Inkassos und damit der Ausschüttung an die Berechtigten. Da lt. GEMA der Musikanteil am jeweiligen Programm bereits fest vereinbart wurde, sollten diese Musikanteile den Mitgliedern unbedingt mitgeteilt werden.

Frage des CC an die GEMA:

3.                  Wie wurde bzw. wird dieser prozentuale Musikanteil pro Sender er­mittelt und kontrolliert? 

Antwort der GEMA:

Die neuen Gesamtverträge sehen vor, dass der Musikanteil für das gesamte Programm eines Sendeunternehmens einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit ermittelt wird und mit einer gewissen Toleranzschwelle ausgestattet sein soll, innerhalb derer keine Anpassung des Musikanteils während der Vertragslaufzeit weder nach oben noch nach unten erfolgt. Dies dient der Planungssicherheit sowohl für den Lizenznehmer als auch für die GEMA. Im Hörfunk wird der Musikanteil EDV-gestützt durch die Lizenznehmer ermittelt. Im Fernsehbereich wird der Musikanteil aufgrund der Programmdaten objektiver Dritter in Verbindung mit den Sendemeldungen der Sendeunternehmen an die GEMA festgestellt.

Unser Kommentar: 

Leider erschließt sich aus der Antwort der GEMA nicht eindeutig, wie der Musikanteil der TV-Sendern tatsächlich ermittelt wird. Insbesondere aus der Formulierung „Programmdaten objektiver Dritter“ wird überhaupt nicht ersichtlich, ob der GEMA geeignete technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Musikanteile verlässlich zu kontrollieren.

 Fazit: Wenn die GEMA-Mitglieder bei einer vorgezogenen GEMA-Mitgliederver­sammlung im April 2014 über einen neuen Verteilungsplan abstimmen sollen, brauchen sie dringend detailliertere Informationen und eine wirklich transparente Darstellung aller wichtigen Parameter, auf Basis derer zukünftig abgerechnet werden soll.

Euer Vorstand