Liebe Mitglieder,
die GEMA hatte am vergangenen Freitag jeweils acht Vertreter aus den Berufsgruppen Komponisten / Textdichter / Verleger eingeladen, um ihnen den derzeitigen Stand der Planung der sog. „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ zu präsentieren. Außerdem waren Mitglieder des GEMA-Aufsichtsrates (inkl. der zuständigen „Arbeitsgruppe“), der Vorstand der GEMA, Vertreter der Verwaltung und der Rechtsabteilung sowie ein Vertreter des DPMA anwesend, sodass die Runde aus mehr als 50 Teilnehmern bestand. Für den Composers Club durften leider nur zwei Vertreter teilnehmen. Wir entschieden uns für die CC-Vorstände Christoph Rinnert und Christian Wilckens.
Würde das neue Modell umgesetzt, käme es nach folgender vorläufiger Prognose zu folgenden Änderungen in der Verteilung:
Öffentlich-rechtliches Fernsehen: + 10 %
Privates Fernsehen: – 16 %
Öffentlich-rechtliches Radio: – 6 %
Privates Radio: + 41 %
Die Grundzüge sind ja seit längerem bekannt: Der zukünftige TV- und Radio-Verteilungsplan soll sich grundsätzlich am Sender-Inkasso für die jeweiligen TV-Programme und Radiowellen orientieren. Der bisherige „einheitliche Minutenwert“ für TV und Radio soll in zwei Minutenwerte aufgeteilt werden.
Für die privaten Sender war nach dem bisherigen Verteilungsplan bereits die Verrechnung im Verhältnis zum Inkasso vorgesehen. D. h., auch hier gab es bisher „variable Senderkoeffizienten“. Ob das Absinken der Erträge für das private TV aufgrund der neuen Verträge mit den Sendern zu noch größeren Einbußen in der Verteilung in diesem Bereich führen wird, wurde nicht klar.
Neu ist, dass nun (im Gegensatz zu bisher) auch für die öffentlich-rechtlichen TV-Programme und Radiowellen variable Senderkoeffizienten eingeführt werden sollen. Dies soll auf Basis der sog. „KEF-Zuweisungen“ (den Mittelzuweisungen aus dem GEZ-Gebührentopf) geschehen. Das wird zu deutlichen Veränderungen führen: Die Verteilungssumme für größere Sender wie den WDR wird steigen, für kleinere Sender wie den SR wird sie hingegen fallen. Auch das Verhältnis von „Das Erste“ (ARD) zum ZDF wird sich zugunsten von „Das Erste“ verschieben, weil hier (u.a. durch die Erstübertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga) die KEF-Zuweisungen unterschiedlich ausfallen. Insgesamt werden die Erträge von den öffentlich-rechtlichen Sendern aufgrund der neuen Verträge jedoch steigen.
Insbesondere die Vertreter der Textdichter äußerten Befürchtungen, dass durch die geplanten Veränderungen ihre Aufkommen dramatisch sinken würden. Und tatsächlich wurde bestätigt, dass ohne die Anwendung so genannter „Kulturfaktoren“ (mehr dazu weiter unten) die Verteilungssumme für die „betroffenen Berechtigten“ (die offenbar überwiegend im öffentlich-rechtlichen Radio gesendet werden) um rd. 50 Prozent einbrechen würde.
Die o.g. prognostizierten Verschiebungen innerhalb des Radiobereichs würden übrigens trotz Berücksichtigung der geplanten sog. „Kulturfaktoren“ eintreten. Diese Faktoren sollen eingeführt werden, um die Ausschüttungssummen für Radiowellen mit größerem kulturellen Schwerpunkt im Musikprogramm zu erhöhen (und so die befürchteten Verluste zu reduzieren). Derzeit sind folgende 10 „Kulturfaktoren“ geplant (Änderungen noch möglich):
1. Anteil deutschsprachiges Repertoire
2. Anteil Eigen-/Auftrags-Produktionen
3. Anteil Live-Produktionen/-Mitschnitte
4. Anteil redaktionelle Musikbeiträge
5. Anteil E- / Jazz / Filmmusik
6. Anteil regionales Repertoire
7. Anteil Nischenrepertoire
8. Anteil Nachwuchsbands / -künstler
9. Schaffung kultureller Ereignisse
10. Programmvielfalt
Um welchen Wert sich die Ausschüttungssumme für einzelne Radiowellen durch die Anwendung der Kulturfaktoren maximal erhöhen lässt, wurde nicht klar.
Insgesamt lässt sich sagen, dass das Gesamtkonzept der „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ außerordentlich komplex ist. Wir hatten den Eindruck, dass sich die meisten der Eingeladenen bei Weitem noch kein vollständiges Bild davon haben machen können. Einige wichtige Aspekte wurden in der Sitzung lediglich pauschal oder überhaupt nicht berücksichtigt, wie z.B.:
– Es fehlte die Aufteilung der „sonstigen Erträge“ im Einzelnen auf TV und Radio nach Beträgen (es handelt sich hierbei um riesige Summen!)
– Es gab keine Zusammenfassung über die genauen Verschiebungen zwischen den einzelnen Sendern
– Es fehlte ein auch nur grober Überblick über die verschiedenen Sender-Erträge, die zukünftig Grundlage für die Abrechnung sein sollen
Die vom CC kritisierte, durch die geplanten Veränderungen verstärkte Ungleichbehandlung, dass „kleine“ öffentlich-rechtliche Sender nach Programm abgerechnet werden, während „kleine“ Privatsender unter die „Programmverrechnungsgrenze“ fallen, soll übrigens beibehalten werden.
Wir werden Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten. Notiert Euch unbedingt den Termin der vorgezogenen
GEMA-Mitgliederversammlung 7. – 9. April 2014 in Berlin und plant Eure Teilnahme!
Euer Vorstand