von Patricia Bochmann | März 21, 2020 | Newsletter
Verlegung der GEMA-Mitgliederversammlung auf 29.09 – 01.10.2020 in München
und Neuplanung Composers Club Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
in Anbetracht der Corona-Virus-Lage in Deutschland hat sich die GEMA am Freitag, 20.03.2020, dazu entschlossen, die diesjährige Mitgliederversammlung (12. – 14.05.2020 in Berlin) zu verschieben. Unserer Ansicht nach die richtige Entscheidung.
Hier die Pressemitteilung der GEMA: https://bit.ly/2xXKUG3
Die GEMA plant, die Mitgliederversammlung nun vom 29.09. – 01.10.2020 im Hotel Hilton am Tucherpark in München nachzuholen.
Das hat natürlich auch Folgen für die diesjährige Mitgliederversammlung des CC. In diesem Jahr ist laut Satzung zudem die Vorstandswahl vorgesehen. Der CC-Vorstand wird beraten, wie wir das handhaben: gemeinsam mit der GEMA oder vorab als Online-Mitgliederversammlung. Dazu informieren wir euch in der kommenden Woche.
Denkt bitte daran, ggf. gebuchte Hotelzimmer, Flüge, Bahnfahrten etc. zu stornieren!
Sobald wir neue Informationen haben, geben wir diese schnellstmöglich an euch weiter!
Viele Grüße
Euer Vorstand
von Patricia Bochmann | Jan. 20, 2020 | Newsletter
Liebe Mitglieder,
noch ist zwar ein wenig Zeit bis zu den Mitgliederversammlungen des Composers Club und der GEMA in Berlin. Trotzdem erhaltet ihr nachfolgend schon einmal die wichtigsten Termine:
21. Januar 2020: Ende der Antragsfrist für zu prüfende Antrags-Entwürfe (GEMA)
17. März 2020, 24 Uhr: Ende generelle Antragsfrist (GEMA)
17. März 2020, 24 Uhr: Ende Einreichung Wahlvorschläge für Wahl des Wahlausschusses (GEMA)
07. April 2020: Tagesordnung der GEMA-MV sowie GEMA-Transparenzbericht stehen online zur Verfügung
12. Mai 2020: Aussprache angeschlossene und außerordentliche Mitglieder (GEMA)
12. Mai 2020: Composers Club Mitgliederversammlung
12. Mai 2020: GEMA-Mitgliederfest
13. Mai 2020: Composers Chat (zwanglose Abendveranstaltung für CC-Mitglieder)
13. und 14. Mai 2020: GEMA-Versammlung der ordentlichen Mitglieder
Weitere Informationen zu z. B. Veranstaltungsorten, Anmeldung, Stellvertreterregelung etc. erhaltet ihr rechtzeitig vor den beiden Mitgliederversammlungen.
Erste Infos der GEMA: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/
Mit vielen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Patricia Bochmann
von Eva Bekker | Juni 6, 2019 | Inhalte, Newsletter
Composers Club Mitgliederversammlung 2019 und GEMA Mitgliederversammlung 2019
Liebe Mitglieder,
vom 23. Bis 25. Mai fand die Mitgliederversammlung der GEMA in München statt. Für den Composers Club begann – wie gewohnt – alles mit der eigenen Mitgliederversammlung. Da es unserem Präsidenten, John Groves, diesmal leider nicht möglich war, diese Termine wahrzunehmen, führte Christian Wilckens an seiner Stelle durch die Sitzung.
In Kürze: Nach Vorlage des Kassenberichts und des Haushaltsplans für das laufende Jahr durch Reinhard Besser wurde der Vorstand von den Mitgliedern einstimmig entlastet. Anschließend wurde von den politischen Aktivitäten des CC in Deutschland und Europa berichtet.
Wir hatten einen Gast eingeladen, Herrn Henke-Jantz (GVL). Den Mitgliedern brannten einige wichtige Fragen an ihn auf den Nägeln, die leider nicht zufriedenstellend beantwortet wurden.
Im Anschluss wurden die aus unserer Sicht wichtigsten Anträge zur GEMA-MV erläutert und diskutiert, insbesondere die Anträge 26 und 32a und 32b wurden ausführlich besprochen.
Da wir den Raum für unsere Versammlung pünktlich wieder frei geben mussten, endete die Sitzung um 18:30 Uhr.
Natürlich gab es am Abend das große Mitgliederfest der GEMA. Der inzwischen traditionell dabei verliehene Fred-Jay-Preis ging in diesem Jahr an Mark Forster, der die Gäste mit einem bejubelten Set in einen langen Abend führte.
Am Freitag versammelten sich dann die Kurien und gingen an die Arbeit. Soviel in Kürze vorweg: Von insgesamt 36 Anträgen (30 plus 3 Alternativ- sowie 3 Änderungsanträge) wurden sieben abgelehnt. Die Diskussionen verliefen in diesem Jahr konstruktiv und zielführend. Hier die Hauptpunkte:
In der Komponistenkurie wurden alle Anträge bis auf Antrag 19, 31, 32a und b, 36a, und 40a positiv abgestimmt.
Antrag 17 – Wir waren uns im CC einig, dass die Deklarierung des Antrags als „redaktionelle Änderung“ nicht korrekt ist und haben das auch so in der Versammlung kommuniziert. Dies wurde letztlich vom Aufsichtsrat eingeräumt. Leider war eine deutliche Mehrheit der Kurien der Meinung, dass die Fristen für den Aufsichtsrat nicht gelten sollen. Der Antrag wurde angenommen.(270 ja/77 nein/19 Enthaltungen)
Antrag 19 – („Streichung der Ersatzdelegiertenwahl und Regelung des Nachrückens eines Stellvertreters im Fall des Ausscheidens eines Delegierten“) hier wurde ein Änderungsantrag 19a positiv abgestimmt
Antrag 26 (YouTube-Verteilung): Die noch im letzten Jahr beschlossene und von uns kritisierte Regelung, das TFS-Werbung-Aufkommen in der Zuschlagsverrechnung nur zu 1/10 zu berücksichtigen, wird, wie beantragt, abgeschafft: Ab GJ 2017 wird die Werbung gleichberechtigt behandelt. Nicht akzeptabel ist aus unserer Sicht jedoch, dass der 1/10-Zuschlag für 2009 bis 2016 nicht nachträglich korrigiert werden soll.
Darüber hinaus wurden wir über folgenden Beschluss von Aufsichtsrat und GEMA informiert: Die Gewichtung innerhalb der YouTube-Zuschlagsverteilung wird zugunsten der Sparten Online und Aufführung/Wiedergabe und zu Lasten der TV-Sparten verändert.
Antrag 31 – („Fristen für die Berücksichtigung von Nutzungsmeldungen“) Auch hier wurde ein Änderungsantrag, der eine Befristung beinhaltet, positiv abgestimmt.
Anträge 32a + 32b (Anträge zur Regelmäßigkeit der Ausstrahlung im Rundfunkbereich): Die Anträge wurden nach langer Diskussion beide abgelehnt, so dass vorerst alles beim Alten bleibt. Das erscheint in Anbetracht der gravierenden Änderungen im Verteilergebnis, die beide Anträge zur Folge gehabt hätten, die beste temporäre Lösung zu sein. Nun haben GEMA-Verwaltung, Aufsichtsrat, Vorstand und die Betroffenen ein ganzes Jahr für die hoffentlich gemeinsame Ausarbeitung eines alle zufrieden stellenden, gerechten Antrags. Den Austausch zu vertiefen ist sehr im Sinne des CC. Beide Anträge waren in der jetzigen Form nicht perfekt, und nach eingehender Diskussion und Beschäftigung mit dem Thema schienen doch erhebliche Diskrepanzen in der Auffassung bei vielen Beteiligten zu bestehen. Leider waren für die schon im letzten Jahr angekündigte Arbeitsgruppe nicht genügend Informationen und Zeit verfügbar gewesen. Also auf ein Neues.
Antrag 36 – („Reform der Rundfunkverteilung“) auch hier wurde eine in Paragraf 91 geänderte Version 36b positiv abgestimmt.
Die Versammlung lief erfreulicherweise sehr konstruktiv ab. Bis auf Antrag 17, 32 und 26 waren die Themen auch ohne große Emotionalität und Diskussionen zu erledigen.
Am Samstag begann die gemeinsame Versammlung der Kurien.
In der Diskussionsrunde wurde nachdrücklich auf das in den nächsten zwei Jahren sehr wichtige Engagement und ein klares Bekenntnis der Urheber bei der Umsetzung der Urheberrechtsreform hingewiesen. Dabei wurden auch mehrfach einige Kollegen gelobt die sich zum Teil schweren ehrverletzenden Shitstorms ausgesetzt sahen, weil sie sich unter hohem Arbeitseinsatz offen und mit Klarnamen in die Diskussion eingemischt haben. Auch allen anderen die hier Stellung bezogen und sich engagiert haben wurde gedankt. Aber jetzt geht es erst richtig los. Stellung beziehen, wo möglich Einfluss auf Politik auch lokal ausüben, und an kommenden Aktionen teilnehmen ist gefordert.
Es wurden dann alle Abstimmungsergebnisse noch einmal vorgetragen, und bei keinem Punkt wurde ein Antrag auf Wiedereröffnung der Debatte gestellt.
Die Versammlung endete mit einem gemeinsamen Mittagessen.
Zum Schluss bliebe noch zu sagen, dass nur etwa 10% der ordentlichen GEMA-Mitglieder im CC bei der MV persönlich anwesend waren, das ist sehr bedauerlich. Wir wünschen uns und hoffen darauf, dass wir im nächsten Jahr in Berlin sehr viel mehr von Euch dort treffen werden. Damit Ihr es schon einplanen könnt:
GEMA-Mitgliederversammlung 2020 12.05. bis 14.05.
CC-Mitgliederversammlung 2020 am 12.05.
im Hotel Vienna House Andel’s Berlin (Landsberger Allee 106, 10369 Berlin)
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Mai 7, 2019 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
hier ein kurzer Überblick über die aus unserer Sicht drei wichtigsten Themenbereiche:
- Verteilungsplanänderungen für „häufig ausgestrahlte Sendungen“, z.B. TV-Eigen und Auftragsproduktionen (Sparte FS)
Antrag 32 b (ab S. 95) von Aufsichtsrat und Vorstand: Das Verteilung-Kriterium „häufig ausgestrahlte Sendung“ soll zukünftig im Falle von mindestens 27 Einzelsendungen einer Sendereihe (pro Jahr u. Sender) angewendet werden. Das würde für viele Fernsehsendungen eine Absenkung des Abrechnungs-Koeffizienten von 3 auf 2 bedeuten. Die Absenkung wird dann nicht vorgenommen, wenn „Musikeinsatz und Ausstrahlungspraxis individuellen Filmcharakter aufweisen“. Die Entscheidung hierüber – bzw. darüber, ob mit Koeffizient 3 oder 2 abgerechnet wird – soll zukünftig die GEMA- Verwaltung treffen. Ist das Mitglied mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann es sich mit seiner Reklamation an den Werkausschuss wenden.
Unser Kommentar: Wir halten das Verteilungskriterium „häufig ausgestrahlte Sendung“
(im Gegensatz zu „häufig ausgestrahltes Werk“) grundsätzlich für problematisch, weil schon für die einmalige Ausstrahlung eines Werkes innerhalb einer häufig ausgestrahlten Sendereihe die Ausschüttungssumme um ein Drittel sinkt, und weil die Ungewissheit über die jährliche Episodenanzahl bei einigen Sendereihen für Zufälligkeiten im Verteilergebnis sorgen würde. In der geplanten Befugnis für die Verwaltung zur eigenmächtigen Vergabe von Koeffizienten sehen wir, abgesehen von einer zu erwartenden Flut von Reklamationen, eine bedenkliche Tendenz. Wir meinen: Der Verteilungsplan muss dem Prinzip unstrittiger, transparenter und für jeden nachvollziehbarer Regeln folgen und hinsichtlich etwaiger Willkür-Vorwürfe über jeden Zweifel erhaben sein.
Antrag 32 a (ab S. 87) von 73 (!) Antragstellern, u.a. aus dem CC: Mit diesem Antrag soll versucht werden, den Antrag 32 b von Aufsichtsrat und Vorstand abzumildern. Aus diesem Grund soll ein weiteres Kriterium hinzugefügt werden: Eine Absenkung von 3 auf 2 soll erst dann vorgenommen werden, wenn die Sendungen in mindestens zwei aufeinander folgenden Wochen mindestens 5-mal pro Woche auf demselben Sender ausgestrahlt worden sind. Diese Bedingung entfällt erst nach 150 Einzelsendungen auf einem Sender pro Jahr.
Wir empfehlen dringend die Annahme. Obwohl wir, wie gesagt, grundsätzlich das Verteilungs-Kriterium „häufig ausgestrahlte Sendung“ kritisch sehen, würde diese Regelung die aus unserer Sicht schlimmsten Ungerechtigkeiten verhindern. Außerdem wäre die umstrittene Bewertung des „individuellen Filmcharakters“ durch die Verwaltung überflüssig.
2. Streaming auf Online-Plattformen -> YouTube-Verteilung
Antrag 26 (ab S. 57) von Aufsichtsrat und Vorstand: Die noch im vergangenen Jahr beschlossene Regelung, den YouTube-Zuschlag für Werbemusik nur zu 1/10 auszuzahlen, soll abgeschafft werden. Zukünftig soll der YouTube-Zuschlag demnach für alle TV-Sparten gleichberechtigt angewendet werden, also auch für Werbespots. Für die Vergangenheit, also insbesondere die YouTube-Verteilung 2009 bis 2016 (Auszahlung Dez. 2018) soll es jedoch keine Nachverrechnung der fehlenden 90% geben.
Unser Kommentar: Die Abschaffung der aus unserer Sicht willkürlichen 1/10-Regelung ist gerecht und überfällig – und vermutlich auf die Überzeugungsarbeit des CC gegenüber der GEMA zurückzuführen. (Siehe z.B. https://www.composers-club.de/cc-positionspapier-zur- youtube-zuschlagsverteilung.) Nicht akzeptabel ist hingegen die Weigerung der GEMA, diese Korrektur logischerweise auch für die Vergangenheit vorzunehmen. Die GEMA versucht es mit der folgenden – aus unserer Sicht völlig abwegigen – Begründung (S. 67): Es sei erst nach dem Vertragsschluss mit YouTube eine „vielfältige“ Nutzung von Werbung auf Gemischten Online-Plattformen zu verzeichnen gewesen.
3. Einreichungsfrist für Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung
Antrag 17 (S.30) von Aufsichtsrat und Vorstand: Die 8-Wochen-Frist für die Einreichung von Anträgen zur GEMA-Mitgliederversammlung soll künftig nur noch für Anträge aus der Mitgliedschaft gelten, während Aufsichtsrat und Vorstand das Recht erhalten sollen, Anträge auch noch nach dem Ablauf dieser Frist einzureichen. Diese Satzungsänderung wird in der Antragsbegründung als „rein redaktionelle Änderung (…) zum Zwecke der besseren Verständlichkeit (…)“ dargestellt.
Unser Kommentar: Zunächst halten wir es für irreführend, eine inhaltliche Satzungsänderung als „rein redaktionelle Änderung“ zu deklarieren. Bisher findet sich in der GEMA-Satzung unter § 10 die ganz einfache und damit aus unserer Sicht völlig eindeutige Regelung: „Anträge für die Mitgliederversammlung müssen spätestens acht Wochen vorher eingegangen sein.“ Von einer Ausnahme von dieser Frist für Aufsichtsrat und Vorstand ist unseres Erachtens in der Satzung bisher nicht die Rede. Demnach gilt nach unserer Einschätzung die 8-Wochen-Frist seit Jahren auch für Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA. Die beantragte Änderung würde aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung einführen, weil Aufsichtsrat und Vorstand künftig die Möglichkeit hätten, mit eigenen Anträgen auf die Anträge aus der Mitgliedschaft zu reagieren.
Hier Ihr findet Ihr die komplette Tagesordnung: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Mitgliderversammlung/2019/Ta gesordnung_2019.pdf
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Mai 25, 2018 | Inhalte, Newsletter
wir möchten Euch von der Mitgliederversammlung der GEMA, die am 16. und 17. Mai 2018 in Berlin stattgefunden hat, berichten. Da uns die Erfahrung gezeigt hat, dass umfangreiche Newsletter von nur wenigen Mitgliedern gelesen werden, möchten wir Euch in aller Kürze von den aus unserer Sicht zentralen Themen berichten:
1) Geschäftsbericht 2017 der GEMA
2) Wahlen
3) Verteilung in den Sparten GOP (Streaming auf Gemischten Online-Plattformen wie Youtube und Facebook)
4) Antrag 26 (Gewichtung der Nutzung von Musik in „täglichen“ TV-Serien)
Geschäftsbericht 2017 der GEMA
Im Jahr 2017 konnte die GEMA ein Rekord-Inkasso von 1.074.323 Euro verzeichnen. Dr. Harald Heker stellte in seiner Ansprache allerdings auch unmissverständlich heraus, dass diese gute Situation der GEMA kein Selbstläufer ist und es nicht klar sei, inwieweit die GEMA derartige Erträge in der Summe auch in Zukunft sichern könne. Das Sendungsinkasso könne sich in den unmittelbar bevorstehenden Jahren nochmals steigern, mittelfristig sei aber dann mit einem Rückgang zu rechnen wegen der Verschiebung von den klassischen linearen Sendesparten hin zu Online-Nutzungen.
Im Bereich der Online-Nutzungen seien jetzt Verträge mit Anbietern wie Netflix, Amazon Prime und Maxdome geschlossen worden. Die Höhe der Vergütung und die Frage, ob solche Vergütungen mit klassischen Sendevergütungen mittelfristig mithalten können, blieben unkommentiert. Nach unseren Informationen ist mit einem Rückgang der Nutzungsvergütungen für Auftragskomponisten im Bereich der audiovisuellen Musiknutzungen zu rechnen.
Aufsichtsratswahlen
In diesem Jahr fanden auch wieder Wahlen statt, und Matthias Hornschuh wurde im ersten Anlauf in den Aufsichtsrat der Komponisten gewählt.
Ausgeschieden ist Hartmut Westphal, geblieben sind Jörg Evers, Micki Meuser, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Charlotte Seither und Dr. Ralf Weigand. Prof. Dr. Enjott Schneider und Alexander Zuckowski wurden als Stellvertreter gewählt.
Alle weiteren Ergebnisse findet ihr auf der GEMA-Webseite.
Verteilung in den Sparten GOP
Große Diskussionen gab es in der Komponisten-Kurie um den von Aufsichtsrat und Vorstand gestellten Antrag zur Verteilung von Geldern, die von Youtube, Facebook & Co stammen. Im Zentrum stand dabei die Frage der Verteilung von Youtube-Geldern für die vergangenen Jahre und für die Zukunft. Wir verzichten an dieser Stelle darauf, die komplexe Verteilung im Detail zu erklären und beschränken uns auf eine Kommentierung der wesentlichen Eckpunkte.
Dreh und Angelpunkt der Diskussion war der vom Aufsichtsrat und der GEMA-Verwaltung mitgeteilte Umstand, dass Youtube vor allem für die zurückliegenden Jahre keine relevanten Nutzungsmeldungen abgegeben hat. Der Antrag basiert, begründet durch diesen Umstand, im Wesentlichen auf einer analogen Zuschlagsverteilung auf die klassischen Sparten. Lediglich 4% der Verteilungssumme werden einem Härtefall-Fonds gutgeschrieben, an den sich Mitglieder wenden können, die „YouTube-Hits“ mit mehr als 500.000 Klicks in Deutschland (denn nur für diese Region gilt der GEMA YouTube Vertrag) nachweisen können. Allerdings muss das Resultat dieser Härtefall-Fonds-Verteilung das Doppelte der Zuschlagsverteilung betragen, und eventuell erhaltene Zuschläge in anderen Sparten werden in Abzug gebracht. Das heißt aus unserer Sicht im Wesentlichen: Wer in der Vergangenheit ein hohes GEMA-Aufkommen hatte, wird in aller Regel auch gut an den Youtube-Einnahmen partizipieren.
Wer zusätzlich zu einem gewissen GEMA-Aufkommen in den klassischen Sparten YouTube-Hits hatte, wird von der Härtefall- Regelung nicht profitieren können, weil ihm sein Zuschlag abgezogen wird. Nur wer kein Aufkommen in den klassischen Sparten-, aber dennoch YouTube-Hits hatte, und dies auch nachweisen kann (ab min. 500.000 Klicks!), kann evtl. von der von der GEMA angesetzen Pro-Klick-Vergütung (ca. 0,00015 Euro pro Klick) profitieren (bei 500.000 = 75,- Euro).
Für die Zukunft erwartet die GEMA eine Verbesserung der Nutzungsmeldungen durch YouTube, wobei außer Frage steht, dass weiterhin große Lücken bestehen werden. Nach dem Antrag ist der Aufsichtsrat der GEMA berechtigt, von Jahr zu Jahr die Quote der „real verteilten Gelder“ festzulegen und zu bestimmen, wie viel Geld nach wie vor per Zuschlag auf die klassischen Sparten verteilt wird. Wir vermuten, dass dieser Anteil noch über viele Jahre den real verteilten Anteil überwiegen wird. Vor diesem Hintergrund kritisierten wir, dass Aufsichtsrat und Verwaltung der GEMA nicht mehr Anstrengungen unternommen haben, das tatsächliche Nutzerverhalten auf YouTube durch Studien und technische Hilfsverfahren zu untersuchen. Weder die im vergangenen Jahr durch den Aufsichtsrat in Aussicht gestellte GFK-Studie, noch technische Analyse-Verfahren via Fingerprinting wurden herangezogen, um zumindest den Weg einer Annäherung an die YouTube-Realität zu beschreiten. Senderkoeffizienten aus dem Fernsehen beispielsweise schlagen sich 1-zu-1 in der YouTube-Verteilung nieder. Sendungen von „kleinen“ (schwach bewerteten) Sendern, die auf YouTube durchaus häufig genutzt werden (etwa von Kinder-Sendern) ergeben nur geringe Zuschläge, während Sendungen von stark bewerteten Sendern unabhängig von ihrer durchschnittlichen Nutzung auf Youtube hoch bewertet werden.
Wir sind der Meinung, dass diese Art der Verteilung schlicht unsachgemäß ist und nicht das erlangbare Maß an Daten zur Nutzungsrealität berücksichtigt. Ausdrücklich fordern wir die GEMA auf, digitale Technologien zur Analyse von YouTube-Inhalten sowie Studien zum Nutzerverhalten einzubeziehen, um in Zukunft eine realistische Verteilung zu gewährleisten, die auch für diejenigen GEMA-Mitglieder fair und nachvollziehbar ist, die in den klassischen Sparten kein hohes Aufkommen haben aber sehr stark auf Social-Media-Plattformen stattfinden.
Vor dem Hintergrund einer weitgehenden Zuschlagsverteilung (Pauschalierung), die durch die Nicht-Verfügbarkeit belastbarer Daten begründet wurde, kritisieren wir überdies, dass im Bereich der Nutzung von Musik in Werbespots eine gewichtige Ausnahme gemacht wurde: Die Sparte T-FS-Werbung wird bei der Zuschlagsberechnung mit 90% beschnitten. Grund hierfür ist laut GEMA- Verwaltung, dass Vorschaltwerbung (Preroll-Werbung) auf YouTube nicht vom Deal mit der GEMA erfasst ist und die GEMA hierfür kein Inkasso erhält.
Dies sei bedauerlich, aber auf der ganzen Welt Realität, und die GEMA hätte hier keinen Erfolg beim Dringen auf ein weiteres Inkasso für Vorschaltwerbung gehabt. Jedoch negiert diese Regelung, dass Werbung in hohem Umfang auch im Content-Bereich auf YouTube stattfindet. Viele werbetreibende Firmen stellen ihre Spots sogar gezielt auf YouTube ein, um über das Embedding der Spots auf die eigenen Kanäle eine GEMA-Abgabe zu umgehen. Auch werden viele Werbespots von YouTube-Nutzern aus Interesse „angeklickt“.
Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus angebracht gewesen, auch die klassischen „Werbe-Sparten“ mit einem nicht reduzierten Zuschlag zu bedenken.
Auf der Mitgliederversammlung wurden in einer langen Debatte von vielen Kollegen Bedenken an der vorgeschlagenen Verteilung geäußert, auch etwa zu dem Umstand, dass die Sparte M (die in sich selbst bereits ein Zuschlag ist) nicht mit einem weiteren „YouTube-Zuschlag“ bedacht wird. Da auch der GEMA-Aufsichtsrat klar eingestand, dass die vorgeschlagene Verteilung viele Verzerrungen und Ungerechtigkeiten beinhaltet, gleichzeitig aber – aus unserer Sicht zu leichtfertig – keine Alternative sah, wurde aus den Reihen des Composers Club auf der Versammlung ein zugleich provokanter aber ernst gemeinter Vorschlag unterbreitet, der das Ergebnis des Tags zuvor stattfindenden CC-Meetings war: YouTube-Gelder völlig pauschal zu gleichen Teilen an alle GEMA- Mitglieder zu verteilen.
Dies hätte einen Zuschlag von ca. 500-700 Euro pro Mitglied ergeben und wäre möglicherweise ein echter Presse-Coup pro-GEMA geworden. Ein vom CC beantragtes Stimmungsbild ergab innerhalb der Komponistenkurie, dass der Vorschlag mit großer Mehrheit befürwortet wurde. In der Sitzung der Komponistenkurie gab es viel Applaus, sogar auch aus der GEMA-Verwaltung. Schließlich wurde der Vorschlag jedoch aus rechtlichen Gründen als nicht durchführbar erklärt, sowohl durch den Justiziar der GEMA, als auch durch eine Vertreterin des DPMA, die an der Mitgliederversammlung teilnahm. Hauptargument war, die GEMA sei an eine leistungsgerechte Verteilung rechtlich gebunden.
Wir sehen grundsätzlich auch das Gebot zur leistungsgerechten Verteilung, wundern uns aber sehr über den Umstand, dass die im Antrag vorgeschlagene und viele Punkte von Leistungsgerechtigkeit negierende Verteilung offenbar beim DPMA auf keinerlei Widerstand stößt.
Schließlich wurde dem Antrag mit vielerlei Beschwichtigungen durch den Aufsichtsrat (die Sache müsse man genau im Auge behalten) und der Modifikation einer Befristung auf 2 Jahre zugestimmt; Textdichter und Verleger hatten dem Antrag auch ohne Befristung zugestimmt. Das Resultat der positiven Abstimmung auf der Hauptversammlung ist nun, dass vor allem die Gelder für die Vergangenheit nach dem vorgeschlagenen Modell unwiderruflich ausgeschüttet werden und eine Feinjustierung erst in Zukunft stattfinden wird.
In der Hauptversammlung brachte der Verleger Marc Chung auf den Punkt, dass wir uns alle klar sein müssen, hier keine gute Verteilung beschlossen zu haben.
Antrag 26
Der vom Composer Club gestellte Antrag 26 (Gewichtung der Nutzung von Musik in „täglichen“ TV-Serien) wurde in allen 3 Kurieren abgelehnt. Der Aufsichtsrat erklärte dazu, dass man befürchte, dass Sendeformate wie beispielsweise das Frühstücksfernsehen durch unseren Antrag den Sendungsfaktor 3 statt 2 erhalten würden. Dennoch erkannte der Aufsichtsrat unsere Intention, das Abwerten von Mini-Serien zu verhindern und bot an, 3 Vertreter des CC zu Beratungen über die Neuformulierung des Antrages zu entsenden, über den dann bei der nächsten MV abgestimmt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand