Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Termine und Hotels zur GEMA-Mitgliederversammlung 2016

Liebe Mitglieder,

 

hier kommen die ersten Informationen zur GEMA-Mitgliederversammlung im April. Bitte Merkt Euch den Termin unbedingt vor!

25. bis 27. April 2016 im BCC Berlin, Alexanderstraße 11, 10178 Berlin

Die GEMA hat auch wieder mit verschiedenen Hotels Sondertarife für ihre Mitglieder vereinbart:

Holiday Inn Berlin City Center (Theanolte-Bähnisch-Straße 2, 10178 Berlin)

Buchung bis 27.3.2016 unter dem Stichwort „GEMA“ telefonisch unter 030 740 747 400 oder per E-Mail unter reservation@hiberlincenter.com Einzel- und Doppelzimmer für 99,- bzw. 110,- Euro pro Nacht inkl. Frühstück

Mercure am Alexanderplatz (Mollstrasse 4, 10178 Berlin)

Buchung bis 3.4.2016 unter dem Stichwort „GEMA 2016“ telefonisch unter 030 275 727 0  oder per E-Mail unter h8312@accor.com Einzel- und Doppelzimmer für 94,- bzw. 104,- Euro pro Nacht. Das Frühstücksbuffet wird mit 9,- Euro pro Person und Tag extra berechnet.

Park Inn by Radisson (Alexanderplatz 7, 10178 Berlin)

Buchung bis 27.3.2016 unter dem Stichwort „GEMA“ telefonisch 030 2389 4333 oder per E-Mail unter reservations@parkinn-berlin.com Einzel- und Doppelzimmer für 109,- bzw. 119,- Euro pro Nacht inkl. Frühstück buchen.

IBIS Styles Berlin Alexanderplatz Hotel (Bernhard-Weiß-Str. 8, 10178 Berlin)

Buchung bis 4.4.2016 unter dem Stichwort „GEMA“per E-Mail unter h7956-gm@accor.com Einzel- und Doppelzimmer für 82,95 bzw. 93,45 Euro pro Nacht inkl. Frühstück.

Motel One Berlin (Dircksenstraße 36, 10179 Berlin)

Buchung bis 24.3.2016 unter dem Stichwort „GEMA“Einzel- und Doppelzimmer für 78,50 bzw. 93,50 Euro pro Nacht inkl. Frühstück buchen. Dazu bitte das Abrufformular ausfüllen und per Fax senden an +49 (0) 30 200 54 08 10 oder per E-Mail an berlin-hackeschermarkt@motel-one.com.

Die GEMA weist auf ihrer Website darauf hin, dass über die Buchungsportale im Internet – auch in den vorgenannten Hotels – durchaus günstigere Angebote zu finden finden sein können.

 

Die Verleihung des Fred-Jay-Preises und des Radiokulturpreises findet im Rahmen des Mitgliederfests statt, am 25. April im Kosmos, Karl-Marx-Allee 131a, 10243 Berlin

Herzlichen Glückwunsch! Composers Club -Mitglied Stefan Will erhält Deutschen Fernsehpreis 2016 für die beste Musik

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns sehr für unser Mitglied Stefan Will, der gestern in den Düsseldorfer Rheinterrassen mit dem Deutschen Fernsehpreis für die beste Musik ausgezeichnet wurde. Zusammen mit seinem Kollegen Marco Dreckkötter komponierte und produzierte er die Musik für die Produktion Mordkommission Berlin 1.

Wir gratulieren ganz herzlich!

 

Der Vorstand

Good Bye 2015 – Hello 2016!

Liebe Mitglieder des Composers Club,

Ihr kennt das ja schon: Am Ende des Jahres sehe ich mich noch einmal für Euch um und fasse die Aktivitäten der letzten 12 Monate zusammen. In insgesamt 30 Newslettern haben wir Euch zeitnah davon berichtet, und wer Lust hat kann auf unserer Website noch einmal nachlesen: http://www.composers-club.de/category/inhalte/newsletter/

Der Composers Club engagiert sich nicht erst seit gestern politisch, jedoch wird die Arbeit in diesem Bereich immer wichtiger und umfangreicher. Ob in London, Brüssel, Zagreb oder Berlin – unsere Vorstände machten sich stark für Eure Rechte auf nationaler und auf europäischer Ebene. Viel Zeit wurde investiert in Vorträge, Podiumsdiskussionen und Round-Table-Gespräche. Besonders deutlich wurde der Wert dieser Arbeit bei der Konferenz der Initiative Urheberrecht zur Zukunft des Urheberrechts (um nur ein Beispiel zu nennen). Es fanden sich hier „Big Shots“ wie EU-Kommissar Günther Oettinger, Justizminister Heiko Maas, Kulturstaatsministerin Monika Grütters, MdB Renate Künast sowie Spitzenvertreter der Berufsverbände und Repräsentanten der Rundfunkanstalten zusammen. John Groves und Christoph Rinnert konnten am Rande der Konferenz auch persönliche Gespräche mit den Entscheidungsträgern führen. Es geht voran! Der Composers Club ist nun kein unbekannter Verband mehr, unser Input ist gefragt und geschätzt.

Auch mit der GEMA steht der Composers Club in ständigem Austausch. Bei zwei Sitzungen der erweiterten Verteilungsplan-Kommission nahmen Christian Wilckens und Marcus Loeber teil. Der Verteilungsplan soll – wie berichtet – aufgrund der Initiative des Composers Club mit dem Ziel einer gerechteren Verteilung des Senderechts und der mechanischen Rechte überarbeitet werden.

Leider erschienen viel zu wenig Composers Club-Mitglieder zur GEMA-MV 2015 in München. Ob es an den sehr hohen Hotelpreisen oder am Bahn-Streik lag? Am Desinteresse? Es ist in Eurem eigenen Interesse, die Möglichkeit zur Gestaltung der Zukunft wahrzunehmen. Wer 2015 nicht teilnahm, der verpasste z.B. auch die Chance, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit zu bestimmen, der ja nur alle drei Jahre gewählt wird.
Natürlich litt auch unsere Mitgliederversammlung unter der geringen Teilnehmerzahl. Deshalb  möchten wir Euch schon jetzt einen Termin ans Herz legen: Die nächste Gema-Mitgliederversammlung findet bereits statt am
25. bis 27. April 2016 in Berlin
Unsere eigene Versammlung steigt am 25. April.

Schöne Nachrichten gibt es auch:
Grund zur Freude gab es anlässlich der Berlinale für unser Mitglied Ingo Frenzel: Er erhielt  die Moët & Chandon Grand Scores Auszeichnung für seine Musik zum Film Der Medicus.
Wie schon in den vergangenen Jahren traf sich auch wieder die Filmmusikszene während der Berlinale zum  Empfang, der gemeinsam von Composers Club, Defkom und mediamusic e.V. organisiert wurde. Mehr Gäste als je zuvor konnten begrüßt werden, es gab jede Menge Kontakte, Gespräche und „good vibes“ – ein gelungener Abend!

Unser Mitglied Matthias Frey richtete bereits zum dritten Mal erfolgreich das Bad Emser Filmmusik Festival aus.

Der BR veranstaltete die filmtonart 2015, Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer saß dort  bei einem Panel zum Thema Games auf dem Podium.
Bei dieser Veranstaltung war auch  Piratin Julia Reda als Diskussionsteilnehmerin geladen. Auch sie beschäftigte den Composers Club im vergangenen Jahr. Ihre politische Arbeit in Brüssel zur Urheberrechtsreform sorgte für vielerlei Protest bei den Urhebern.  Erstaunlich: Sie wusste offenbar nicht, mit wem sie es bei uns zu tun hatte, bezeichnete sie den Composers Club doch als Industrieverband! Und der Verdacht, dass auf ihrer Website, auf der um Kommentare zu Ihrem Entwurf einer neuen Regelung gebeten wurde, Zensur geübt wurde, konnte nicht entkräftet werden: Ausgerechnet die Beiträge unseres Präsidenten, John Groves, verschwanden auf mysteriöse Weise mehrfach…

Gewiss ist dies nur ein kurzer Abriss der Geschehnisse im Jahr 2015, für Details steht Euch unter o.g. Link  die Website zur Verfügung.

Etwas jedoch steht in keinem Newsletter, und das will ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen:
Alle Vorstände machen ihre Arbeit für den Verband ehrenamtlich, sie zahlen ihre Reisekosten aus eigener Tasche, investieren neben ihrem „Brotjob“ sehr viel Zeit, um Euch und Eure Interessen möglichst umfassend zu vertreten. Dafür möchte ich mich heute selbst zu Eurer Stellvertreterin erklären und in Eurem Namen einen herzlichen Dank für das großartige Engagement der Vorstände  aussprechen.

Eine Bitte hätte ich zum Schluss: Wenn sich an Eurer Adresse, Eurer Bankverbindung oder am GEMA-Mitgliedsstatus etwas ändert (von außerordentlich zu ordentlich z.B.) oder Ihr Auszeichnungen erhaltet, dann informiert mich doch bitte! Danke!

Und nun wünsche ich Euch allen eine fröhliche Weihnachtszeit und einen flotten Rutsch in das nächste Jahr, das bestimmt für Urheber sehr spannend wird!

Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Eure
Eva Bekker

Bericht von der Konferenz „ Die Zukunft des Urheberrechts“ am 01./02.12.2015 in Berlin

 

Vorab sei die Hinterfragung des Themas erlaubt : Die Zukunft des Urheberrechts – wo liegt da das Problem bitte schön ?

Die Verabschiedung und die nationale Umsetzung aktueller Richtlinien des Europäischen Parlaments zu einem neuen Urheberwahrnehmungsrecht werfen viele Fragen auf. Es gibt Veränderungen und einen entsprechenden Regelbedarf durch technische Innovation, neue Formen der Zweit- und Drittverwertung, neue Gesetzgebungsvorhaben des Justiz- ministeriums und nicht zuletzt ein gesellschaftlich verändertes Rechtsbewusstsein zur Nutzung von Urheberrechten.
Das veranlasste die Initiative Urheberrecht (140.000 Mitglieder – vertreten durch die Berufsverbände), in der der Composers Club seit Gründung mitarbeitet, diese Konferenz am Brandenburger Tor in der Akademie der Künste zu veranstalten.

„Die Initiative Urheberrecht sucht Wege für die Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Informationsgesellschaft. Es geht darum, die Interessen der Nutzer von Dienstleistungen und die Ansprüche der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung ihrer Werke in Einklang zu bringen. Es kann nicht sein, dass die Kreativen die Verlierer bei der Einführung neuer Nutzungstechniken und Dienstleistungen sind.” Prof. Dr. Pfennig, Sprecher der Initiative

Heiko Maas (Minister Justiz/Verbraucherschutz) zu aktuellen Veränderungen in dieser Legislaturperiode:
„Es geht im Wesentlichen um vier Projekte, die wir in dieser Legislaturperiode nicht nur vorlegen, sondern auch abschließen werden:
•    Das ist das Urhebervertragsrecht.
•    Das ist die Reform des Rechts der Verwertungsgesellschaften.
•    Das ist die Bildungs- und Wissenschaftsschranke.
•    Und das ist ein wissenschaftlicher Auftrag, das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters anzupassen.“
Zitat aus der Rede.
Hier die Rede im Wortlaut:

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2015/12012015_Urheberrechtskongress.html

Günther Oettinger (deutscher EU-Kommissar ): „Die digitale Revolution hält an, wir brauchen ein europäisches digitales Recht im europäischen digitalen Binnenmarkt“ (Zitat). Ein europäischer Mitgliedsstaat allein besitzt nicht die Macht, seine kulturellen Maßstäbe in der digitalen Welt durchzusetzen.
Monika Grütters (Kulturstaatsministerin): „Nicht verhandelbar ist aus naheliegenden Gründen die Freiheit, die geistige und künstlerische Spitzenleistungen überhaupt erst möglich macht. Brotlose Kunst ist existentiell bedrohte Kunst. Wer keinerlei Aussicht hat, von seinen Ideen zu leben, weil diese in der Kopier- und Vervielfältigungsmaschine Internet zum kostenfrei verfügbaren Allgemeingut werden, der wird seine geistigen Ressourcen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Schreiben von Drehbüchern oder zur Entwicklung zukunftsweisender Innovationen nutzen.“
Rede im Wortlaut

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/12/2015-12-02-bkm- kuenstler-und-kreative.html?nn=402600

Dass der aktuelle digitale Markt nicht für UrheberInnen funktioniert, bestätigte auch Dieter Gorny, Bundesverband Musikindustrie: „Er halte die zunehmende Fokussierung auf die möglichst rein kollektivrechtliche Bereitstellung kreativer Inhalte für realitätsfern und ökonomisch falsch. Vielmehr seien Exklusivrechte ein wichtiger Bestandteil der gesamten digitalen Ökonomie, nicht nur der Kultur- und Kreativwirtschaft“ ( Zitat aus dem Bericht der BVMI über die Konferenz ) http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/news/dieter-gorny-bei-der-urheberrechtskonferenz-2015-exklusivrechte- sind-ein-wichtiger-schluessel-der-digitalen-oekonomie/
Ein emotionales und hervorragendes Statement lieferte Matthias Hornschuh zu dem Thema: Gedanken zum materiellen Urheberrecht aus der Perspektive musikalischer Erwerbsurheber

http://zukunftskonferenz-urheberrecht.de/sites/default/files/pdfs/mhornschuh_zukunftskonfurheberrecht2015.pdf

Es folgten zahlreiche Keynotes, Referate, Gespräche (unter Einbeziehung des Publikums) und interessante Gespräche unter den Beteiligten. Am zweiten Tag wurden die Kernpunkte der französischen und englischen Urheberrechtsdebatte durch Vertreter aus diesen Ländern vorgestellt. Man war sich einig über die Bedeutung einer gemeinsamen Urheberinitiative aller europäischen Staaten.
Eine etwas befremdliche Randepisode, die uns (Composers Club/GEMA) irritierte: Im Zusammenhang mit dem EU-Thema „unfair contracts“ angesprochen von Herrn Prof. Dr. Riesenhuber, ob er wisse, dass sein Sender (ZDF) Druck auf Komponisten ausübe, ihre Musikwerke in sendernahen Verlagen verlegen zu lassen, antwortete der Justiziar des ZDF, Peter Weber, er habe davon noch nie gehört. Als John Groves an ihn herantrat, in Anwesenheit von Prof. Dr. Enjott Schneider, und ihm sagte, er könne ihm gerne die Umfrageergebnisse und Beweise zu diesem Thema präsentieren, meinte er nur lächelnd, das interessiere ihn nicht, er ginge lieber einen Kaffee trinken…
Die Konferenz war ein großer Erfolg. Die Urheber werden als Wirtschaftskraft wahrgenommen, die Talsohle der Umsonst-Mentalität scheint durchschritten. Dennoch:
„In der Abschlussdiskussion, eingeleitet durch eine Keynote von Prof. Dr. Dietmar Köster, der noch einmal die Bedeutung der UrheberInnen als Quelle unserer kulturellen Vielfalt heraushob, betonten die teilnehmenden AutorInnen und VerwertungsspezialistInnen, dass immer noch viel Aufklärung, nicht nur auf Seiten von UrheberInnen und VerwerterInnen, sondern vor allem auf Seiten der NutzerInnen notwendig ist, um eine nachhaltige, einvernehmliche, europäische Lösung zu finden.“
Zitat Initiative Urheberrecht
Alle Politiker forderten uns auf, durch professionellen Lobbyismus auf die Entscheidung ihrer Ministerien Einfluss zu nehmen. Die Gegenseite sei hervorragend aufgestellt.
Hier der ausführliche Bericht der Initiative:
http://www.urheber.info/aktuelles/2015-12-02_zukunftskonferenz-mehr-fairness-fuer-urheberinnen
An der Veranstaltung nahmen für den Composers Club Präsident John Groves und Vorstandskollege Christoph Rinnert teil, der sehr eng mit der Initiative Urheberrecht zusammen arbeitet und am Zustandekommen der Konferenz beteiligt war.
Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Deutscher Komponistenverband (DKV) kündigt Mitgliedschaft in der European Composer and Songwriter Alliance (ECSA)

Liebe Mitglieder,

zu unserem großen Bedauern hat sich der DKV letzte Woche entschieden, die Mitgliedschaft in ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) zu kündigen. Gerade in der aktuellen Zeit, da so viele wichtige Entscheidungen über die Rechte europäischer Urheber in Brüssel getroffen werden und die deutschen Komponistenvereinigungen über ECSA die Möglichkeit zur effektiven Mitwirkung haben, halten wir diesen Schritt für problematisch. Wir hoffen und appellieren an den DKV, die Entscheidung schnellstmöglich zu revidieren, damit wir weiter in kollegialer Zusammenarbeit die Interessen deutscher Komponisten vertreten und den Dachverband mit den nötigen finanziellen Mitteln für eine effektive Arbeit ausstatten können. Das Jahr 2016 wird sicher ein für uns alle entscheidendes, und den Herausforderungen würden wir am liebsten im großen Schulterschluss begegnen.

CC-Präsident John Groves ist Mitglied im ECSA-Vorstand und wird im Februar 2016 erneut für dieses Amt kandidieren. Ausdrücklich möchten wir versichern, dass wir als Composers Club weiterhin in ECSA Mitglied sein werden.

Insbesondere allen Medienkomponisten möchten wir unabhängig von einer Mitgliedschaft im Composers Club nahe legen, unsere Newsletters zu lesen, um weiterhin über wichtige Entwicklungen in Brüssel im Bilde zu bleiben. Außerdem werden wir in der Hoffnung, dass die Entscheidung des DKV keine endgültige ist, vorerst weiterhin die Vorstände von DKV und Defkom über strategische Angelegenheiten informieren, sofern dies gewünscht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

GEMA: Bericht von der Sitzung der erweiterten Verteilungsplankommission – Verteilung der Einnahmen aus dem Senderecht und den mechanischen Rechten

Liebe Mitglieder,

am 26. November lud die GEMA zu einer Sitzung der „erweiterten Verteilungsplankommission“ in Berlin ein. Von Seiten des Composers Club nahmen die beiden Vorstandsmitglieder Christian Wilckens und Marcus Loeber teil.
Hauptthema war die seit längerem vom CC kritisierte Verteilung der TV-Einnahmen aus dem Senderecht (AR) und den mechanischen Rechten (VR). Bereits Anfang 2014 hatten wir darauf hingewiesen, dass die bisher praktizierte pauschale Verteilung von 2/3 AR zu 1/3 VR eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung der Einnahmen aus dem Senderecht (AR) zugunsten der mechanischen Rechte (VR) bedeutet. Nachdem uns die GEMA zunächst widersprochen und eine Änderung der Verteilung abgelehnt hatte, ist man nun – u.a.  nachdem offenbar auch das DPMA Bedenken angemeldet hatte – zu der Erkenntnis gelangt, dass die Verteilung der TV-Einnahmen neu geregelt werden muss. Nach der Auffassung des Composers Club wären die TV-Einnahmen nicht pauschal, sondern Inkasso- und nutzungsgerecht pro Sender zu verteilen.

Eine aus Mitgliedern des GEMA-Aufsichtsrats vor über einem Jahr gegründete Arbeitsgruppe hat nun ein Modell vorgestellt, das bei der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung (25.-27. April 2016 in Berlin) zur Abstimmung kommen soll. Die Grundidee ist, die Senderprogramme nach ihrem Anteil von Sender-Eigenproduktionen drei „Segmenten“ zuzuordnen, innerhalb derer wiederum pauschal verteilt wird:

Segment 1
FS-Anteil 100 % – 66 2/3 %:                   Verteilung: 2 : 1                           (66,67 % AR zu 33,33 % VR)
–           Hier bliebe es demnach bei der bisherigen 2:1-Verteilung
–           Dieses Segment hat die bei weitem höchsten Ausschüttungssumme
–           Enthalten wären lt. GEMA alle öffentlich-rechtlichen Senderprogramme

Segment 2
FS-Anteil 66,67 % – 33,33 %:                  Verteilung: 2 : 2/3                       (75 % AR zu 25% VR)
–                 Nach diesem Schlüssel würden die größeren Privatsender wie RTL, SAT1, RTL2 etc. abgerechnet
–
–
Segment 3
FS-Anteil 33,33 % – 0 %                         Verteilung: 2 : 1/3                       (85,7 % AR zu 14,3 % VR)
–           Hier landen Kabel 1 und andere kleinere private Senderprogramme mit einem hohe Anteil
von Fremdproduktionen

Diese Neuverteilung würde zu einer Umverteilung bzw. Korrektur zugunsten der Verteilungssumme für das Senderecht von rd. 5 Mio. Euro führen und hätte den Nebeneffekt, dass die Zuweisungen für soziale und kulturelle Zwecke um ca. 0,5 Mio. Euro steigen würden.

Die Berechtigten in der Sparte T-FS dürften sich über eine um ca. 9 % höhere Ausschüttung freuen (wenn auch erst im übernächsten Jahr, s.u.). Auf der anderen Seite gäbe es ein 4%-iges Minus für die Sparte FS (wo dem niedrigeren VR ebenfalls ein höherer AR gegenüberstünde).

Die Ausschüttungssumme für das private Fernsehen würde sich voraussichtlich um ca. 7 % erhöhen, die für das öffentlich-rechtliche um ca. 6 % reduzieren.

Vorausgesetzt, die GEMA-Mitgliederversammlung stimmt im nächsten April diesem Modell zu, kommt es erstmals zum 1.7.2017 zu einer Ausschüttung nach dem neuen System.

Nicht beantwortet wurden unsere Fragen
–           nach konkreten Prozentzahlen der FS-Anteile pro Senderprogramm,
–           den prognostizierten Ausschüttungssummen pro Segment
–           sowie den errechneten Minutenwerten und Senderkoeffizienten (die immerhin den
Prognose-Rechnungen der GEMA zugrunde gelegen hatten).

Wir haben die GEMA gebeten, diese Zahlen nachzuliefern.

Unser Fazit:

Die Prognosen der GEMA (s.o.) zeigen eindeutig, dass ihre TV-Verteilung seit Jahren ungerecht ist. Selbst seitens der GEMA-Rechtsabteilung wurde eingeräumt, dass die bisherige pauschale 2:1-Verteilung unfair und juristisch schwer zu verteidigen sei.

Aus unserer Sicht ist das neue Modell ein Schritt in die richtige Richtung. Obwohl wir uns darüber freuen, dass die Kritik des CC nun endlich zu Änderungen führt, sind wir jedoch der Ansicht, dass die geplanten Pauschalierungen nach wie vor die Inkasso- und Nutzungs-Realität nicht abbilden. Anstatt der von uns errechneten notwendigen Korrektur von jährlich rd. 11 Mio. Euro bleibt es bei weniger als der Hälfte.

Im Gegensatz zur GEMA vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass das AR/VR-Inkasso für jedes Senderprogramm einfach zu ermitteln wäre und außerdem die GEMA schon aufgrund ihrer eigenen Daten aus der FS-/T-FS-Verteilung ein exaktes AR/VR-Verteilungsverhältnis für jedes Senderprogramm ableiten könnte.

Insbesondere im Segment 1 zeigt sich, dass man offenbar zu konsequenten Schritten nicht bereit ist. Das Verteilungsverhältnis von 2:1 (2/3 AR : 1/3 VR) würde nämlich nur in dem theoretischen Extremfall Sinn machen, wenn das Programm eines Senders ausschließlich aus Eigenproduktionen bestünde und kein einziger fremdproduzierter Beitrag (int. Produktionen, Kinofilme, Werbung) enthalten wäre.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der zähe Zeitplan für die überfällige Reform. Nach unserer offiziellen Beschwerde Anfang 2014 wird erst jetzt, nach eineinhalb Jahren, ein eher schlichtes Modell dreier arg pauschalierter Verteilungs-Segmente präsentiert. Auf uns macht das den Eindruck, als sei man weniger an der exakten Abbildung der Inkasso- und Nutzungsrealität als mit den Prognoserechnungen über die (befürchteten) finanziellen Veränderungen beschäftigt gewesen. Nachdem die Annahme der großen Rundfunkreform in 2013 bereits eine geänderte Verteilung zum 1. Juli des selben Jahres zur Folge hatte, lässt man sich bei der AR/VR-Reform – aus Gründen der technischen Komplexität – Zeit bis zum 1.7.2017. Das bedeutet, dass erst nach dreieinhalb Jahren eine (auch nur zum Teil) gerechtere Verteilung stattfinden wird.

Euer Vorstand