von Eva Bekker | Dez. 3, 2015 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
am 26. November lud die GEMA zu einer Sitzung der „erweiterten Verteilungsplankommission“ in Berlin ein. Von Seiten des Composers Club nahmen die beiden Vorstandsmitglieder Christian Wilckens und Marcus Loeber teil.
Hauptthema war die seit längerem vom CC kritisierte Verteilung der TV-Einnahmen aus dem Senderecht (AR) und den mechanischen Rechten (VR). Bereits Anfang 2014 hatten wir darauf hingewiesen, dass die bisher praktizierte pauschale Verteilung von 2/3 AR zu 1/3 VR eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung der Einnahmen aus dem Senderecht (AR) zugunsten der mechanischen Rechte (VR) bedeutet. Nachdem uns die GEMA zunächst widersprochen und eine Änderung der Verteilung abgelehnt hatte, ist man nun – u.a. nachdem offenbar auch das DPMA Bedenken angemeldet hatte – zu der Erkenntnis gelangt, dass die Verteilung der TV-Einnahmen neu geregelt werden muss. Nach der Auffassung des Composers Club wären die TV-Einnahmen nicht pauschal, sondern Inkasso- und nutzungsgerecht pro Sender zu verteilen.
Eine aus Mitgliedern des GEMA-Aufsichtsrats vor über einem Jahr gegründete Arbeitsgruppe hat nun ein Modell vorgestellt, das bei der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung (25.-27. April 2016 in Berlin) zur Abstimmung kommen soll. Die Grundidee ist, die Senderprogramme nach ihrem Anteil von Sender-Eigenproduktionen drei „Segmenten“ zuzuordnen, innerhalb derer wiederum pauschal verteilt wird:
Segment 1
FS-Anteil 100 % – 66 2/3 %: Verteilung: 2 : 1 (66,67 % AR zu 33,33 % VR)
– Hier bliebe es demnach bei der bisherigen 2:1-Verteilung
– Dieses Segment hat die bei weitem höchsten Ausschüttungssumme
– Enthalten wären lt. GEMA alle öffentlich-rechtlichen Senderprogramme
Segment 2
FS-Anteil 66,67 % – 33,33 %: Verteilung: 2 : 2/3 (75 % AR zu 25% VR)
– Nach diesem Schlüssel würden die größeren Privatsender wie RTL, SAT1, RTL2 etc. abgerechnet
–
–
Segment 3
FS-Anteil 33,33 % – 0 % Verteilung: 2 : 1/3 (85,7 % AR zu 14,3 % VR)
– Hier landen Kabel 1 und andere kleinere private Senderprogramme mit einem hohe Anteil
von Fremdproduktionen
Diese Neuverteilung würde zu einer Umverteilung bzw. Korrektur zugunsten der Verteilungssumme für das Senderecht von rd. 5 Mio. Euro führen und hätte den Nebeneffekt, dass die Zuweisungen für soziale und kulturelle Zwecke um ca. 0,5 Mio. Euro steigen würden.
Die Berechtigten in der Sparte T-FS dürften sich über eine um ca. 9 % höhere Ausschüttung freuen (wenn auch erst im übernächsten Jahr, s.u.). Auf der anderen Seite gäbe es ein 4%-iges Minus für die Sparte FS (wo dem niedrigeren VR ebenfalls ein höherer AR gegenüberstünde).
Die Ausschüttungssumme für das private Fernsehen würde sich voraussichtlich um ca. 7 % erhöhen, die für das öffentlich-rechtliche um ca. 6 % reduzieren.
Vorausgesetzt, die GEMA-Mitgliederversammlung stimmt im nächsten April diesem Modell zu, kommt es erstmals zum 1.7.2017 zu einer Ausschüttung nach dem neuen System.
Nicht beantwortet wurden unsere Fragen
– nach konkreten Prozentzahlen der FS-Anteile pro Senderprogramm,
– den prognostizierten Ausschüttungssummen pro Segment
– sowie den errechneten Minutenwerten und Senderkoeffizienten (die immerhin den
Prognose-Rechnungen der GEMA zugrunde gelegen hatten).
Wir haben die GEMA gebeten, diese Zahlen nachzuliefern.
Unser Fazit:
Die Prognosen der GEMA (s.o.) zeigen eindeutig, dass ihre TV-Verteilung seit Jahren ungerecht ist. Selbst seitens der GEMA-Rechtsabteilung wurde eingeräumt, dass die bisherige pauschale 2:1-Verteilung unfair und juristisch schwer zu verteidigen sei.
Aus unserer Sicht ist das neue Modell ein Schritt in die richtige Richtung. Obwohl wir uns darüber freuen, dass die Kritik des CC nun endlich zu Änderungen führt, sind wir jedoch der Ansicht, dass die geplanten Pauschalierungen nach wie vor die Inkasso- und Nutzungs-Realität nicht abbilden. Anstatt der von uns errechneten notwendigen Korrektur von jährlich rd. 11 Mio. Euro bleibt es bei weniger als der Hälfte.
Im Gegensatz zur GEMA vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass das AR/VR-Inkasso für jedes Senderprogramm einfach zu ermitteln wäre und außerdem die GEMA schon aufgrund ihrer eigenen Daten aus der FS-/T-FS-Verteilung ein exaktes AR/VR-Verteilungsverhältnis für jedes Senderprogramm ableiten könnte.
Insbesondere im Segment 1 zeigt sich, dass man offenbar zu konsequenten Schritten nicht bereit ist. Das Verteilungsverhältnis von 2:1 (2/3 AR : 1/3 VR) würde nämlich nur in dem theoretischen Extremfall Sinn machen, wenn das Programm eines Senders ausschließlich aus Eigenproduktionen bestünde und kein einziger fremdproduzierter Beitrag (int. Produktionen, Kinofilme, Werbung) enthalten wäre.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der zähe Zeitplan für die überfällige Reform. Nach unserer offiziellen Beschwerde Anfang 2014 wird erst jetzt, nach eineinhalb Jahren, ein eher schlichtes Modell dreier arg pauschalierter Verteilungs-Segmente präsentiert. Auf uns macht das den Eindruck, als sei man weniger an der exakten Abbildung der Inkasso- und Nutzungsrealität als mit den Prognoserechnungen über die (befürchteten) finanziellen Veränderungen beschäftigt gewesen. Nachdem die Annahme der großen Rundfunkreform in 2013 bereits eine geänderte Verteilung zum 1. Juli des selben Jahres zur Folge hatte, lässt man sich bei der AR/VR-Reform – aus Gründen der technischen Komplexität – Zeit bis zum 1.7.2017. Das bedeutet, dass erst nach dreieinhalb Jahren eine (auch nur zum Teil) gerechtere Verteilung stattfinden wird.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Nov. 2, 2015 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
Epica versteht sich als der Punkt, an dem die Kreativ-Industrie der Bereiche Werbung, Design, Media, PR und Digitales auf die Marketing- und Kommunikationspresse der Welt trifft.
Die Creative Circle Conference wird sich mit Virtual Reality, der Kraft des Bildes, dem Promi-Kult und kreativer Zusammenarbeit befassen.
Ort: Platoon Kunsthalle, Schönhauser Allee 9, 10119 Berlin um 10 Uhr.
Preisvergabe und Party: Einlass 19 Uhr im Kino International, Berlin. Preisverleihung ab 20 Uhr
Durch den Abend führt Gayle Tufts. Ab 22:30 Uhr wird gefeiert.
Ziel der Preisvergabe ist es, außergewöhnliche Kreativität zu ehren, um Agenturen, Produzenten, Media Consultants, Fotografen usw. dabei zu unterstützen, eine internationale Reputation aufzubauen. Das Besondere: Die Jury besteht ausschließlich aus Journalisten aus dem Feld der Marketing- und Kommunikations- Presse. Die Epica Awards, auch gern als „Golden Globe“ der Werbung bezeichnet, werden in diesem Jahr erstmals in Berlin verliehen.
Weitere Informationen gibt es hier: http://www.epica-awards.com/awards/ceremony/2015 Epica räumt Composers Club-Mitgliedern einen 20%igen Preisnachlass ein. Den Code dafür könnt Ihr in der Geschäftsstelle anfordern.
Composers Club Präsident John Groves wurde eingeladen, an der feierlichen Veranstaltung teilzunehmen. Wir haben die Hoffnung, dass John der Bedeutung und dem Wert der Musik eben auch im Bereich Werbung dort Gewicht verleihen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Eure Eva Bekker
von Eva Bekker | Okt. 28, 2015 | Inhalte, Newsletter
Musikrat: 4. Berliner Appell / Initiative Urheberrecht: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BJM und Stellungnahme des Composers Club zum Referentenentwurf
Liebe Mitglieder,
die letzte Woche in Berlin war geprägt von diversen politisch relevanten Sitzungen und Gesprächen. Vorstandsmitglied Christoph Rinnert war dabei. Hier ein kleiner Überblick.
Der Musikrat hatte bei seiner Versammlung am Wochenende zwei Hauptthemen:
1. der 4. Berliner Appell unter dem Motto: Schöne neue Medienwelt – Kreative schützen
Der Berliner Appell ist eine seit Jahren bestehende Tradition des Musikrates. Dieser Appell richtet sich direkt an die entscheidenden Politiker. Als Aufsichtsratsmitglied des Musikrates hat sich Prof. Enjott Schneider intensiv und emotional für die Komponisten eingesetzt.
ARD-Mitglieder des Musikrates behandelten ihn leider sehr von oben herab und warfen uns Starrsinnigkeit und fehlende Flexibilität vor. Der Appell wird relativ scharf und fordernd formuliert, sobald er uns im Wortlaut vorliegt, werden wir ihn auf unserer Website zur Verfügung stellen.
2. Flüchtlingshilfe im Bereich Musikpädagogik für Kinder
“ Willkommen in Deutschland: Musik macht Heimat ! Von der Willkommenskultur zur Integrationskultur “
Zu diesem Thema wurde besprochen, dass es zusammen mit kommunalen Strukturen und Geldern demnächst Stellenausschreibungen für engagierte Musikpädagogen geben wird.
Schon am Mittwoch tagte die Initiative Urheberrecht. Hier ging es um die Erarbeitung einer Stellungnahme der Berufsverbände zu einem Referentenentwurf des BJM.
Es wird eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BJM (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) erarbeitet, an der alle in der Initiative Urheberrecht vertretenen Berufsverbände mitwirken sollen. Unser Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer hat für den Composers Club eine Stellungnahme geschrieben, die als Grundlage für eine Stellungnahme der Berufsverbände der Auftragskomponisten gedacht ist. Es wurde bereits signalisiert, dass sich die Defkom dieser Stellungnahme anschließen würde. Wir halten es für sinnvoll, dass die Komponisten hier mit einer Stimme sprechen.
Die Endfassung des Texts werden wir Euch ebenfalls zur Verfügung stellen.
Auch wurde uns bekannt, dass verschiedene Verbände nun ihren Sitz in Berlin West etabliert haben – nicht im hippen Mitte – als da wären BDK – Bund Deutscher Klavierbauer, DMV – Deutscher Musikverlegerverband, SOMM – Society Of Music Merchants und BDPM – Bundesverband Deutscher Privatmusikschulen.
Im November stehen verschiedene politische Veranstaltungen an, zu denen die Vorstände eingeladen wurden. Wir werden berichten!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Sep. 15, 2015 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
wie wir berichteten, haben sich zahlreiche Kollegen darüber beklagt, dass ihre Musik in TV-Eigenwerbungen und -Programmtrailern als „normale“ Werbung abgerechnet worden war. Ihre Werke waren dementsprechend in der Sparte T-FS (Fremdproduktionen) abgerechnet worden, obwohl es sich in den meisten Fällen um Eigenproduktionen der TV-Sender gehandelt hatte. Sender-Eigenproduktionen sind jedoch – eigentlich – in der Sparte FS abzurechnen.
Die Sparte FS bedeutet für das Mitglied – gegenüber Sparte T-FS – eine rd. 50% höhere Ausschüttung, weil der sog. VR-Anteil hier in voller Höhe ausgeschüttet wird. In der Sparte T-FS wird der VR-Anteil hingegen nur zu einem Zehntel abgerechnet.
Ein betroffenes GEMA-Mitglied hat gegen diese Abrechnungs-Praxis der GEMA geklagt und auch in zweiter Instanz gewonnen (Kammergericht Berlin AZ 16 O 463 / 13 vom 08.06.2015). Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Gericht hat zweierlei festgestellt:
1. Musik in Sender-Eigenwerbungen und Programmtrailern ist nicht wie „normale“ Werbung abzurechnen, weil es sich um Sender-Eigenproduktionen handelt. Die Abrechnung hat demnach in der Sparte FS (ohne 90% Abzug im VR) zu erfolgen.
2. Anders liegt der Fall, wenn die Musik vom Sender speziell nur für einen Trailer eingekauft wird und nicht im beworbenen Programm enthalten ist. Dann ist es entweder „echte“ Werbung (z.B. für einen neuen Tonträger), oder der Sender hat die Musik z.B. bei einem Archivmusik-Verlag lizenziert. Da es sich in diesen Fällen um sog. Fremdproduktionen handelt, erfolgt die Abrechnung zurecht in Sparte T-FS. Hier ist der 90%-Abzug im VR also korrekt.
Ein weiterer Punkt ist, dass TV-Werbung mit dem Abrechnungskoeffizienten 2 abgerechnet wird. Es stellt sich daher die Frage, ob Musik in TV-Eigenwerbung und -Programmtrailern (welche lt. Gerichtsurteil nicht wie „Werbung“ zu behandeln ist), sogar mit Abrechnungskoeffizient 3 abzurechnen wäre.
Wir empfehlen allen Mitgliedern, deren Musik in TV-Eigenwerbungen und -Programmtrailern eingesetzt wurde, ihre GEMA-Abrechnungen zu überprüfen und ggf. zu reklamieren.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Sep. 4, 2015 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
bereits zum dritten Mal richtet Composers Club-Mitglied Matthias Frey das Filmmusik Festival in Bad Ems aus. Es gibt auch in diesem Jahr wieder ein prall gefülltes Programm, das Ihr beigefügtem Flyer entnehmen könnt.
Wir wünschen Matthias viel Erfolg und allen Besuchern spannende Unterhaltung!
Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Eure Eva Bekker
von Eva Bekker | Sep. 4, 2015 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
von der Münchner Kultur GmbH erhielten wir folgenden Hinweis, den wir Euch nicht vorenthalten wollen:
Seit 2004 ist sie in München das musikalische Highlight der besonderen Art – die „Nacht der Filmmusik“. Ob sinfonisch, elektronisch, rockig, kammermusikalisch oder live zur Leinwand – die „Nacht der Filmmusik“ präsentiert ein vielseitiges Live-Filmmusik-Programm mit Filmscores, Songs und Melodien aus über 30 Kino-, Fernseh- und Dokumentarfilmen. Ohrwürmer und beliebte Klassiker der letzten 50 Jahre sind ebenso zu hören wie das Neuste aus den Federn und Studios der heimischen Filmmusikkomponisten. Kurz: Die „Nacht der Filmmusik“ bietet ein einzigartiges Hörerlebnis des Filmsounds „made in Bavaria“ und „made in Germany“, konzertant und live zur Leinwand.
Samstag, 5. März 2016, Beginn 19:30 Uhr
Hochschule für Musik und Theater München (Arcisstr. 12, 80333 München)
Eintritt: € 29,– im VVK und an der Abendkasse I Schüler & Studenten ermäßigt
Präsentiert vom Deutschen Komponistenverband Landesverband Bayern und der Hochschule für Musik und Theater München in Zusammenarbeit mit der Münchner Kultur GmbH.
Mehr Informationen hier: www.nachtderfilmmusik.de
Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Eure Eva Bekker