von Eva Bekker | Aug. 20, 2018 | Inhalte, Newsletter, Uncategorized
Liebe Mitglieder,
das Thema „GEMA-Abrechnung von Werbemusik“ ist seit Jahren eins unserer wichtigsten Anliegen, unter anderem wegen Eurer zahlreichen Reklamationen. Insofern dürfte das neue Projekt der GEMA für viele von Euch von großem Interesse sein:
Wie Ihr vielleicht schon in der Pressemitteilung der GEMA vom 26. Juli gelesen habt, wird der englische Monitoring-Spezialist Soundmouse ab diesem Herbst die Identifikation von Musik in TV-Spots für die GEMA übernehmen.
https://www.gema.de/aktuelles/musiknutzung-in-der-tv-werbung-gema-holt-mit-soundmouse-neuen-monitoring-dienstleister-an-bord/
Die GEMA hat freundlicherweise angeboten, den Mitgliedern des Composers Club dieses neue Modell vorzustellen:
Präsentation der GEMA zum Thema Werbemonitoring
Donnerstag, 6.9. um 19 Uhr
„WeinViertel“
Oberstraße 1, 20144 Hamburg
Anmeldung: contact@composers-club.de
Da die Anzahl der Teilnehmerplätze begrenzt ist, ist die Teilnahme diesmal nur mit Anmeldung möglich. Bitte reserviert Euren Platz möglichst frühzeitig unter contact@composers-club.de!
Nicht-CC-Mitglieder sind wie immer natürlich auch herzlich willkommen. Auch die GEMA wird ihrerseits eine Mitgliederinformation zu unserer Info-Veranstaltung herausgeben.
Wir freuen uns auf Euch,
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Mai 25, 2018 | Inhalte, Newsletter
wir möchten Euch von der Mitgliederversammlung der GEMA, die am 16. und 17. Mai 2018 in Berlin stattgefunden hat, berichten. Da uns die Erfahrung gezeigt hat, dass umfangreiche Newsletter von nur wenigen Mitgliedern gelesen werden, möchten wir Euch in aller Kürze von den aus unserer Sicht zentralen Themen berichten:
1) Geschäftsbericht 2017 der GEMA
2) Wahlen
3) Verteilung in den Sparten GOP (Streaming auf Gemischten Online-Plattformen wie Youtube und Facebook)
4) Antrag 26 (Gewichtung der Nutzung von Musik in „täglichen“ TV-Serien)
Geschäftsbericht 2017 der GEMA
Im Jahr 2017 konnte die GEMA ein Rekord-Inkasso von 1.074.323 Euro verzeichnen. Dr. Harald Heker stellte in seiner Ansprache allerdings auch unmissverständlich heraus, dass diese gute Situation der GEMA kein Selbstläufer ist und es nicht klar sei, inwieweit die GEMA derartige Erträge in der Summe auch in Zukunft sichern könne. Das Sendungsinkasso könne sich in den unmittelbar bevorstehenden Jahren nochmals steigern, mittelfristig sei aber dann mit einem Rückgang zu rechnen wegen der Verschiebung von den klassischen linearen Sendesparten hin zu Online-Nutzungen.
Im Bereich der Online-Nutzungen seien jetzt Verträge mit Anbietern wie Netflix, Amazon Prime und Maxdome geschlossen worden. Die Höhe der Vergütung und die Frage, ob solche Vergütungen mit klassischen Sendevergütungen mittelfristig mithalten können, blieben unkommentiert. Nach unseren Informationen ist mit einem Rückgang der Nutzungsvergütungen für Auftragskomponisten im Bereich der audiovisuellen Musiknutzungen zu rechnen.
Aufsichtsratswahlen
In diesem Jahr fanden auch wieder Wahlen statt, und Matthias Hornschuh wurde im ersten Anlauf in den Aufsichtsrat der Komponisten gewählt.
Ausgeschieden ist Hartmut Westphal, geblieben sind Jörg Evers, Micki Meuser, Jochen Schmidt-Hambrock, Dr. Charlotte Seither und Dr. Ralf Weigand. Prof. Dr. Enjott Schneider und Alexander Zuckowski wurden als Stellvertreter gewählt.
Alle weiteren Ergebnisse findet ihr auf der GEMA-Webseite.
Verteilung in den Sparten GOP
Große Diskussionen gab es in der Komponisten-Kurie um den von Aufsichtsrat und Vorstand gestellten Antrag zur Verteilung von Geldern, die von Youtube, Facebook & Co stammen. Im Zentrum stand dabei die Frage der Verteilung von Youtube-Geldern für die vergangenen Jahre und für die Zukunft. Wir verzichten an dieser Stelle darauf, die komplexe Verteilung im Detail zu erklären und beschränken uns auf eine Kommentierung der wesentlichen Eckpunkte.
Dreh und Angelpunkt der Diskussion war der vom Aufsichtsrat und der GEMA-Verwaltung mitgeteilte Umstand, dass Youtube vor allem für die zurückliegenden Jahre keine relevanten Nutzungsmeldungen abgegeben hat. Der Antrag basiert, begründet durch diesen Umstand, im Wesentlichen auf einer analogen Zuschlagsverteilung auf die klassischen Sparten. Lediglich 4% der Verteilungssumme werden einem Härtefall-Fonds gutgeschrieben, an den sich Mitglieder wenden können, die „YouTube-Hits“ mit mehr als 500.000 Klicks in Deutschland (denn nur für diese Region gilt der GEMA YouTube Vertrag) nachweisen können. Allerdings muss das Resultat dieser Härtefall-Fonds-Verteilung das Doppelte der Zuschlagsverteilung betragen, und eventuell erhaltene Zuschläge in anderen Sparten werden in Abzug gebracht. Das heißt aus unserer Sicht im Wesentlichen: Wer in der Vergangenheit ein hohes GEMA-Aufkommen hatte, wird in aller Regel auch gut an den Youtube-Einnahmen partizipieren.
Wer zusätzlich zu einem gewissen GEMA-Aufkommen in den klassischen Sparten YouTube-Hits hatte, wird von der Härtefall- Regelung nicht profitieren können, weil ihm sein Zuschlag abgezogen wird. Nur wer kein Aufkommen in den klassischen Sparten-, aber dennoch YouTube-Hits hatte, und dies auch nachweisen kann (ab min. 500.000 Klicks!), kann evtl. von der von der GEMA angesetzen Pro-Klick-Vergütung (ca. 0,00015 Euro pro Klick) profitieren (bei 500.000 = 75,- Euro).
Für die Zukunft erwartet die GEMA eine Verbesserung der Nutzungsmeldungen durch YouTube, wobei außer Frage steht, dass weiterhin große Lücken bestehen werden. Nach dem Antrag ist der Aufsichtsrat der GEMA berechtigt, von Jahr zu Jahr die Quote der „real verteilten Gelder“ festzulegen und zu bestimmen, wie viel Geld nach wie vor per Zuschlag auf die klassischen Sparten verteilt wird. Wir vermuten, dass dieser Anteil noch über viele Jahre den real verteilten Anteil überwiegen wird. Vor diesem Hintergrund kritisierten wir, dass Aufsichtsrat und Verwaltung der GEMA nicht mehr Anstrengungen unternommen haben, das tatsächliche Nutzerverhalten auf YouTube durch Studien und technische Hilfsverfahren zu untersuchen. Weder die im vergangenen Jahr durch den Aufsichtsrat in Aussicht gestellte GFK-Studie, noch technische Analyse-Verfahren via Fingerprinting wurden herangezogen, um zumindest den Weg einer Annäherung an die YouTube-Realität zu beschreiten. Senderkoeffizienten aus dem Fernsehen beispielsweise schlagen sich 1-zu-1 in der YouTube-Verteilung nieder. Sendungen von „kleinen“ (schwach bewerteten) Sendern, die auf YouTube durchaus häufig genutzt werden (etwa von Kinder-Sendern) ergeben nur geringe Zuschläge, während Sendungen von stark bewerteten Sendern unabhängig von ihrer durchschnittlichen Nutzung auf Youtube hoch bewertet werden.
Wir sind der Meinung, dass diese Art der Verteilung schlicht unsachgemäß ist und nicht das erlangbare Maß an Daten zur Nutzungsrealität berücksichtigt. Ausdrücklich fordern wir die GEMA auf, digitale Technologien zur Analyse von YouTube-Inhalten sowie Studien zum Nutzerverhalten einzubeziehen, um in Zukunft eine realistische Verteilung zu gewährleisten, die auch für diejenigen GEMA-Mitglieder fair und nachvollziehbar ist, die in den klassischen Sparten kein hohes Aufkommen haben aber sehr stark auf Social-Media-Plattformen stattfinden.
Vor dem Hintergrund einer weitgehenden Zuschlagsverteilung (Pauschalierung), die durch die Nicht-Verfügbarkeit belastbarer Daten begründet wurde, kritisieren wir überdies, dass im Bereich der Nutzung von Musik in Werbespots eine gewichtige Ausnahme gemacht wurde: Die Sparte T-FS-Werbung wird bei der Zuschlagsberechnung mit 90% beschnitten. Grund hierfür ist laut GEMA- Verwaltung, dass Vorschaltwerbung (Preroll-Werbung) auf YouTube nicht vom Deal mit der GEMA erfasst ist und die GEMA hierfür kein Inkasso erhält.
Dies sei bedauerlich, aber auf der ganzen Welt Realität, und die GEMA hätte hier keinen Erfolg beim Dringen auf ein weiteres Inkasso für Vorschaltwerbung gehabt. Jedoch negiert diese Regelung, dass Werbung in hohem Umfang auch im Content-Bereich auf YouTube stattfindet. Viele werbetreibende Firmen stellen ihre Spots sogar gezielt auf YouTube ein, um über das Embedding der Spots auf die eigenen Kanäle eine GEMA-Abgabe zu umgehen. Auch werden viele Werbespots von YouTube-Nutzern aus Interesse „angeklickt“.
Vor diesem Hintergrund wäre es durchaus angebracht gewesen, auch die klassischen „Werbe-Sparten“ mit einem nicht reduzierten Zuschlag zu bedenken.
Auf der Mitgliederversammlung wurden in einer langen Debatte von vielen Kollegen Bedenken an der vorgeschlagenen Verteilung geäußert, auch etwa zu dem Umstand, dass die Sparte M (die in sich selbst bereits ein Zuschlag ist) nicht mit einem weiteren „YouTube-Zuschlag“ bedacht wird. Da auch der GEMA-Aufsichtsrat klar eingestand, dass die vorgeschlagene Verteilung viele Verzerrungen und Ungerechtigkeiten beinhaltet, gleichzeitig aber – aus unserer Sicht zu leichtfertig – keine Alternative sah, wurde aus den Reihen des Composers Club auf der Versammlung ein zugleich provokanter aber ernst gemeinter Vorschlag unterbreitet, der das Ergebnis des Tags zuvor stattfindenden CC-Meetings war: YouTube-Gelder völlig pauschal zu gleichen Teilen an alle GEMA- Mitglieder zu verteilen.
Dies hätte einen Zuschlag von ca. 500-700 Euro pro Mitglied ergeben und wäre möglicherweise ein echter Presse-Coup pro-GEMA geworden. Ein vom CC beantragtes Stimmungsbild ergab innerhalb der Komponistenkurie, dass der Vorschlag mit großer Mehrheit befürwortet wurde. In der Sitzung der Komponistenkurie gab es viel Applaus, sogar auch aus der GEMA-Verwaltung. Schließlich wurde der Vorschlag jedoch aus rechtlichen Gründen als nicht durchführbar erklärt, sowohl durch den Justiziar der GEMA, als auch durch eine Vertreterin des DPMA, die an der Mitgliederversammlung teilnahm. Hauptargument war, die GEMA sei an eine leistungsgerechte Verteilung rechtlich gebunden.
Wir sehen grundsätzlich auch das Gebot zur leistungsgerechten Verteilung, wundern uns aber sehr über den Umstand, dass die im Antrag vorgeschlagene und viele Punkte von Leistungsgerechtigkeit negierende Verteilung offenbar beim DPMA auf keinerlei Widerstand stößt.
Schließlich wurde dem Antrag mit vielerlei Beschwichtigungen durch den Aufsichtsrat (die Sache müsse man genau im Auge behalten) und der Modifikation einer Befristung auf 2 Jahre zugestimmt; Textdichter und Verleger hatten dem Antrag auch ohne Befristung zugestimmt. Das Resultat der positiven Abstimmung auf der Hauptversammlung ist nun, dass vor allem die Gelder für die Vergangenheit nach dem vorgeschlagenen Modell unwiderruflich ausgeschüttet werden und eine Feinjustierung erst in Zukunft stattfinden wird.
In der Hauptversammlung brachte der Verleger Marc Chung auf den Punkt, dass wir uns alle klar sein müssen, hier keine gute Verteilung beschlossen zu haben.
Antrag 26
Der vom Composer Club gestellte Antrag 26 (Gewichtung der Nutzung von Musik in „täglichen“ TV-Serien) wurde in allen 3 Kurieren abgelehnt. Der Aufsichtsrat erklärte dazu, dass man befürchte, dass Sendeformate wie beispielsweise das Frühstücksfernsehen durch unseren Antrag den Sendungsfaktor 3 statt 2 erhalten würden. Dennoch erkannte der Aufsichtsrat unsere Intention, das Abwerten von Mini-Serien zu verhindern und bot an, 3 Vertreter des CC zu Beratungen über die Neuformulierung des Antrages zu entsenden, über den dann bei der nächsten MV abgestimmt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand
von Eva Bekker | Mai 13, 2018 | Inhalte, Newsletter
Composers Club e.V. Mitgliederversammlung
Dienstag, 15. Mai um 15 Uhr im Raum Bernstein, Hotel Vienna House Andel’s, Landsberger Allee 106 in 10369 Berlin. Ab 16 Uhr ist die Versammlung öffentlich. Ab 16 Uhr wird es eine Präsentation der Fa. Soundmouse geben, wir freuen uns darauf.
Mittwoch, 16. Mai ab ca. 19:30 Uhr wollen wir uns mit Freunden zum Composers Chat treffen – Details gibt es vor Ort beim Vorstand oder bei Eva Bekker
GEMA-Mitgliederversammlung
Dienstag, 15. Mai findet am Abend das GEMA Mitgliederfest mit Verleihung des Fred Jay-Preises statt.
Mittwoch, 16.Mai um 10 Uhr Kurienversammlung
Donnerstag, 17.Mai um 10 Uhr Vollversammlung
von Eva Bekker | Apr. 18, 2018 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
wie viele von Euch sicherlich bereits wissen, liegt die Tagesordnung zur GEMA-Mitgliederversammlung 15. – 17. Mai in Berlin vor. Wir empfehlen – schon im eigenen Interesse – allen Ordentlichen GEMA-Mitgliedern (und Delegierten der Angeschlossenen und Außerordentlichen GEMA-Mitgliedern) die Teilnahme oder, falls sie es nicht einrichten können, die Übertragung ihres Stimmrechts.
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Mitgliderversammlung/2018/Tagesordnung_2018.pdf
Von besonderer Wichtigkeit für uns alle ist in diesem Jahr die von Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA beantragte Verteilung der YouTube-Erträge (Antrag Nr. 20 ab Seite 41):
1. Zuschlagsverteilung
Weil der GEMA keinerlei Nutzungsmeldungen vorliegen, werden 96% der Verteilungssumme für 2009 bis 2016 als Zuschlag auf Euer (zuschlagsrelevantes) GEMA-Aufkommen dieser Jahre verteilt, lt. Auskunft der GEMA: 1 bis 4 Prozent (Ausnahme: Werbung 0,1 bis 0,4 %, siehe Pkt. 2).
Wir weisen darauf hin, dass Musiknutzungen auf großen Sendern wie ARD/Das Erste oder ZDF in der GEMA-Abrechnung ein Vielfaches erbringen – verglichen mit kleineren Sendern wie z.B. KiKA oder n-tv. Dementsprechend wird der YouTube-Zuschlag für ARD-Sendungen deutlich höher ausfallen als der Zuschlag für KiKA.
Dieses Ungleichgewicht entspricht jedoch nicht der Nutzungsrealität auf YouTube und benachteiligt so Urheber von Musik in Beiträgen kleinerer TV-Sender, die häufig auf YouTube genutzt werden.
2. 90%-Abzug für Werbemusik
Der YouTube-Zuschlag soll für die Sparte T-FS Werbung lediglich zu 1/10 erfolgen!
Als Begründung hierfür wird seitens der GEMA eine geringere Nutzungsintensität von Werbespot-Videos auf YouTube im Vergleich zu allen anderen TV-Inhalten und die Nicht-Berücksichtigung der Rechte für Musik in „Vorschaltwerbung“ im YouTube-Deal angeführt.
Obwohl die GEMA laut eigener Aussage keine Informationen hat, ob bzw. in welchem Umfang verschiedene TV-Sparten auf YouTube genutzt werden, behauptet sie im Falle von Werbespots, dass diese auf YouTube zehnmal weniger angeklickt werden als alle anderen TV-Inhalte. Das halten wir für schlicht falsch. Außerdem gibt es zweifelsohne viele TV-Sendungen, für welche der Zuschlag in voller Höhe gezahlt wird, obwohl sie überhaupt nicht auf YouTube genutzt werden.
Diese Ungleichbehandlung stellt aus unserer Sicht eine willkürliche Benachteiligung der Urheber von Werbemusik dar und bedeutet angesichts der zunehmenden Wichtigkeit von Werbung auf YouTube eine fatale Weichenstellung für die Zukunft.
3. Kompensationsfonds
Wer nachweisen kann, dass sein Werk mehr als 500.000 Aufrufe auf YouTube (Deutschland, Österreich, Schweiz) hatte, kann sich mit einem Antrag auf Direktverrechnung an den „Kompensationsfonds“ (4 % der Verteilungssumme) wenden. Der Betrag pro YouTube-Abruf wird von der GEMA mit 0,015 Cent (= 0,00015 Euro) angegeben. Der Anspruch eines Mitglieds an den Fonds kann allerdings erst gestellt werden, wenn der daraus resultierende Anspruch mindestens das Doppelte des erhaltenen Zuschlags beträgt. Darüber hinaus wird sein Anspruch mit dem YouTube-Zuschlag auf sein gesamtes (zuschlagsrelevantes) GEMA-Aufkommen verrechnet.
Jedes GEMA-Mitglied mit einem einigermaßen „relevanten“ GEMA-Aufkommen wird unter diesen Bedingungen keine Direktverrechnung aus dem Fonds erhalten.
4. Mangelnde Mitbestimmung der Mitgliederversammlung
Wir gehen davon aus, dass die GEMA auch zukünftig in nur geringem Umfang Nutzungsmeldungen von „Gemischten Online-Plattformen“ wie z.B. YouTube bekommen wird.
Für den Fall, dass diese Nutzungsmeldungen keinen Rückschluss auf ihren Anteil an der Gesamtnutzungsdauer zulassen (was nach unserer Einschätzung regelmäßig der Fall sein dürfte), soll folgende Regelung gelten:
Die Quote zur Verteilung der Erträge mittels
– Direktverrechnung (auf Basis von Nutzungsmeldungen) und
– Zuschlagsverteilung (mangels Nutzungsmeldungen)
soll zukünftig vom Aufsichtsrat festgelegt werden.
Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass die Entscheidung über Verteilungsregeln, wie sonst auch, nicht beim Aufsichtsrat sondern bei der Mitgliederversammlung liegen sollte.
Voraussetzung für die Annahme des Antrags 20 „YouTube-Verteilung“ wäre aus unserer Sicht eine geeignete Modifikation des Antrags.
Bitte informiert Euch bei den bevorstehenden CC-Sektionssitzungen:
Berlin Mo., 23.4.
Frankfurt Di., 25.4.
Hamburg Mi., 25.4.
Köln-Düsseldorf Mi., 25.4.
München Mi., 25.4.
von Eva Bekker | März 16, 2018 | Inhalte, Newsletter
YouTube-Millionen: Wie soll das Geld verteilt werden?
- 98 % der YouTube-Verteilungssumme für die vergangenen Jahre werden als Zuschlag zu GEMA-Abrechnungssparten verteilt
- „YouTube-Hits“: Lediglich 2 % der Verteilungssumme werden auf Antrag direkt verrechnet
- Werbemusik geht (fast) leer aus: 90%-Abzug für T-FS Werbung, keine Vergütung für Musik in YouTube-Vorschaltwerbungen
Liebe Mitglieder,
die GEMA und YouTube haben sich für die Jahre 2009 bis 2016 auf einen zweistelligen Millionenbetrag geeinigt und darüber hinaus eine Vereinbarung für die Zukunft geschlossen. Nähere Inhalte des Vertrages (und damit auch die exakte Höhe der gezahlten Vergütung) unterliegen leider der Geheimhaltung.
In den vergangenen Wochen hat die GEMA bei Infoveranstaltungen in verschiedenen Städten unter anderem ein Modell für die YouTube-Verteilung präsentiert, welches bei der diesjährigen GEMA- Mitgliederversammlung (15. – 17. Mai in Berlin) zur Abstimmung kommen soll.
Ein kurzer Überblick ist auf der GEMA-Website zu finden:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/News_Daten/2018/Roadshow2018_Verteilung-GOP-GOP_VR- YouTube.pdf
Diese Zusammenfassung gibt allerdings nur einen kleinen Teil der von der GEMA bei ihren Veranstaltungen präsentierten Inhalte wieder. Insbesondere einige kontrovers diskutierte Aspekte fehlen aus unserer Sicht.
1. Zuschlag zur FS- und T-FS-Verteilung
Für die Jahre 2009 bis 2016 hat die GEMA von YouTube zwar eine Summe im zweistelligen Millionenbereich, jedoch keinerlei Nutzungsmeldungen erhalten.
Statistische Erhebungen darüber, in welchem Umfang verschiedene Musikinhalte (zum Beispiel in Fernsehbeiträgen) auf YouTube vorhanden sind bzw. genutzt werden, sind laut Darstellung der GEMA nicht aussagekräftig und können daher als Grundlage für eine Verteilung nicht herangezogen werden.
Aus diesem Grund ist seitens der GEMA vorgesehen, fast die gesamten YouTube-Einnahmen als Zuschlag zu den Mitglieder-Abrechnungen 2011 bis 2016 zu verteilen. D.h., jedes GEMA-Mitglied bekommt einen pauschalen Zuschlag auf sein GEMA-Aufkommen dieser Jahre in (unter anderem) den Abrechnungssparten für Fernsehen, Radio und Online.
Ein Viertel der gesamten YouTube-Verteilungssumme soll dabei als Zuschlag zu den TV- Abrechnungssparten verteilt werden
Die Höhe dieses Zuschlags wird derzeit mit 1 bis 4 Prozent (je nach Abrechnungsjahr) auf das (verteilungsrelevante) GEMA-Aufkommen angegeben, wobei FS VR – wegen des geringeren Rechteumfangs – lediglich zu 10 % berücksichtigt wird, übrigens ebenso wie, als einzige Ausnahme, die Sparte T-FS Werbung (siehe Pkt. 3 auf Seite 4).
Diese Zuschlagsverteilung sehen wir aus folgenden Gründen kritisch:
Musiknutzungen auf großen Sendern wie ARD/Das Erste oder ZDF erbringen in den GEMA-Abrechnungen ein Vielfaches verglichen mit kleineren Sendern wie zum Beispiel KiKA oder n-tv. Dementsprechend wird der YouTube-Zuschlag für ARD-Sendungen deutlich höher ausfallen als der Zuschlag für KiKA.
Nach unserer Einschätzung findet sich dieses erhebliche Ungleichgewicht in der YouTube-Nutzungsrealität nicht wieder: Es ist beispielsweise nicht davon auszugehen, dass ARD-Sendungen auf YouTube zehnmal häufiger angeschaut werden als KiKA-Sendungen.
Im Gegenteil: Viele KiKA-Beiträge erreichen höhere YouTube-Abrufzahlen als ARD-Beiträge.
Unsere Empfehlung:
Die TV-Zuschlagsverteilung sollte zumindest um die TV-Senderkoeffizienten bereinigt werden, um die erheblichen Unterschiede in der Berechnungsgrundlage auszugleichen.
2. Der „Kompensationsfonds“
Wer nachweisen kann, dass seine Werke in größerem Umfang auf YouTube (Deutschland, Österreich und Schweiz) genutzt wurden, kann sich mit einem Antrag auf Direktverrechnung an den sog. „Kompensationsfonds“ wenden. Dieser beinhaltet 2 % der gesamten YouTube-Verteilungssumme, das sind nach unserer Schätzung weniger als 1 Mio. Euro.
Der Betrag pro YouTube-Abruf wird von der GEMA mit 0,015 Cent (= 0,00015 Euro) angegeben. Ansprüche können pro Werk ab 500.000 Clicks (= 75,- Euro) geltend gemacht werden.
Der Anspruch eines Mitglieds an den Fonds kann allerdings erst gestellt werden, wenn der daraus resultierende Anspruch mindestens das Doppelte des erhaltenen Zuschlags beträgt. Darüber hinaus wird der Anspruch mit dem YouTube-Zuschlag auf sein gesamtes (zuschlagsrelevantes) GEMA-Aufkommen verrechnet.
Wir haben erhebliche Bedenken hinsichtlich der Höhe und Ausgestaltung des Fonds.
Die Verrechnung der Zahlung aus dem Fonds mit dem gesamten YouTube-Zuschlag hat zur Folge, dass letztendlich nur Berechtigte ohne nennenswertes GEMA-Aufkommen tatsächlich mit Geld aus dem Fonds rechnen können.
Hingegen dürften zum Beispiel TV-Auftragskomponisten, die außerdem YouTube-Hits hatten, bei der Direktverrechnung aus dem Fonds für diese Hits leer ausgehen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ihre YouTube-Hits auch im Radio und Fernsehen erfolgreich waren oder nicht.
Es ist logisch, dass ein und dasselbe Werk nicht gleichzeitig an Zuschlags- und Direktverrechnung partizipieren sollte. Andererseits gibt es zahlreiche YouTube-Hits, die überhaupt nicht in Radio und Fernsehen stattfinden. Hat ein Urheber gleichzeitig einen solchen „reinen“ YouTube-Hit und ein nennenswertes GEMA-Aufkommen aus Radio und Fernsehen, so bringt ihm sein YouTube-Hit nichts ein.
Unsere Empfehlung:
Eine Zahlung aus dem Kompensationsfonds sollte nicht mit dem YouTube-Zuschlag auf das gesamte (zuschlagsrelevante) GEMA-Aufkommen verrechnet werden, sondern lediglich – abzüglich eines statistisch ermittelten Anteils – mit dem Zuschlag auf das GEMA-Aufkommen für das betreffende Werk.
Weil auf diese Weise deutlich mehr Berechtigte mit Zuwendungen aus dem Fonds zu rechnen hätten, würden wir eine dementsprechend deutliche Erhöhung der Mittel für den Kompensationsfonds empfehlen.
3. Zuschlag für T-FS Werbung nur zu 1/10, keine Vergütung für Vorschaltwerbung
Urheber von Werbemusik sind die klaren Verlierer der geplanten YouTube-Verteilung.
Laut eigener Aussage ist es der GEMA nicht gelungen, Musiknutzungen in sog. „Vorschaltwerbungen“ zum Teil des YouTube-Deals zu machen. Das bedeutet, dass Urheber dieser Musik hierfür keine GEMA erhalten.
Anders ist die Situation bei den Werbespot-Videos auf YouTube: Laut GEMA ist die darin enthaltene Musik Teil der mit YouTube verhandelten Rechte.
Allerdings soll es beim YouTube-Zuschlag für die Sparte T-FS Werbung einen 90%-Abzug geben. Als Begründung hierfür wird seitens der GEMA eine geringere Nutzungsintensität von Werbespot-Videos auf YouTube im Vergleich zu allen anderen TV-Inhalten angeführt.
Der geplante 90 %-Abzug für T-FS Werbung ist willkürlich.
Obwohl die GEMA laut eigener Aussage keine Informationen hat, ob bzw. in welchem Umfang die verschiedenen TV-Sparten auf YouTube genutzt werden, geht sie im Falle von Werbespots davon aus, dass diese auf YouTube zehnmal weniger angeklickt werden als alle anderen TV-Inhalte.
Dabei wird schlicht ignoriert, dass so gut wie sämtliche Werbespots auch als YouTube-Video vorliegen und dort häufig (z.B. als „embedded“ Spots) auf YouTube sehr hohe Klickzahlen erreichen. Darunter sind viele Spots, die wenig oder überhaupt nicht im Fernsehen stattfinden, während sie auf YouTube Millionen von Klicks erzielen. Eine geringere Nutzungsintensität von TV-Spots auf YouTube lässt sich also nicht belegen.
Andererseits gibt es zweifelsohne eine Unmenge sonstiger TV-Sendungen, für welche der Zuschlag in voller Höhe gezahlt wird, obwohl sie in nur geringem Umfang oder überhaupt nicht auf YouTube genutzt werden.
Was die fehlende Rechtewahrnehung bei der YouTube-Vorschaltwerbung betrifft, ist festzustellen: Wer im guten Glauben seine Online-Rechte zur Wahrnehmung an die GEMA übertragen hat und dementsprechend davon ausgehen durfte, dass die GEMA seine Online-Rechte auch im Falle der YouTube- Vorschaltwerbung wahrnehmen würde, muss jetzt erkennen, dass man seine Interessen zugunsten des Zustandekommens des YouTube-Deals geopfert hat.
Unsere Empfehlung:
Zum 90%-Abzug: Wenn die GEMA mangels Kenntnis der Nutzungshäufigkeit von TV-Inhalten auf YouTube pauschal per Zuschlag verteilt, dann hat sie den Zuschlag folgerichtig für alle TV-Sparten gleichermaßen anzuwenden. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend die Gleichbehandlung für die Werbemusik.
Zur Vorschaltwerbung: Dass die GEMA die ihr übertragenen Rechte ohne jeden Ausgleich für die Betroffenen schlicht und einfach „untergehen“ lässt, ist nicht akzeptabel. Das weitere Vorgehen sollte daher geprüft werden.
von Eva Bekker | Dez. 22, 2017 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
time flies! Und manch einer fragt sich am Jahresende, was ist denn eigentlich in den vergangenen 12 Monaten passiert, was war los, was hab ich schon wieder vergessen? Zumindest für das Jahr im Composers Club kann ich hier eine kleine Gedächtnisstütze anbieten:
Im Januar reagierte die GVL nach einem Jahr endlich auf unseren Protest. Ab sofort konnten nun GVL-Berechtigte ihre Mitwirkung an Werbemusik in den Jahren 2010 bis 2012 anmelden.
Ein das ganze Jahr beherrschendes Thema war die Verlegerbeteiligung. Die GEMA bot im Rahmen ihrer „Road Show“ Auf- bzw. Erklärung an, dennoch blieben Fragen, die immer wieder zu Diskussionen führten. Ich möchte hier nicht in Details gehen, denn wir haben in Newslettern vieles dazu gesagt, in der Mailingliste wurde diskutiert, das Thema ist sicher noch im nächsten Jahr aktuell.
Im April hat der Composers Club erfolgreich ein Panel bei der Frankfurter Musikmesse ausgerichtet. Zum Thema „Der Komponist im Zeitalter von Copy & Paste
– oder was bin ich wert und wie komme ich an mein Geld ?“ referierten ECSA-Präsident Alfons Karabuda und Composers Club-Vorstand Christoph Rinnert. Im Anschluss diskutierten auf dem Podium Matthias Krüger, Andreas Lucas, Tina Pepper und Christoph Rinnert. Die Resonanz war sehr gut.
Unsere Mitgliederversammlung im Mai brachte uns einen Wechsel im Vorstand. Hans Hafner, Marcus Loeber und Andreas Lucas kandidierten nicht mehr – ihnen einen herzlichen Dank für die geleistete Arbeit! An ihre Stelle wurden nun Mickie Duwe, Matthias Krüger und Micha Schlücker gewählt; die Vorstände Reinhard Besser, John Groves, Eike Hosenfeld, Anselm Kreuzer Christoph Rinnert und Christian Wilckens kandidierten erneut und wurden von der Versammlung wieder gewählt. Die Vorstände wählten John Groves zum Präsidenten. Herzlichen Glückwunsch an alle zur Wahl!
Die GEMA-Mitgliederversammlung brachte dann auch Neues: Erstmals konnten Mitglieder online abstimmen oder ihre Stimmen auf andere Personen übertragen, um, auch ohne selbst anwesend zu sein, Ihr Stimmrecht ausüben zu können. Unter den CC-Mitgliedern haben einige von dieser Neuerung Gebrauch gemacht, aber natürlich bleibt die persönliche Teilnahme immer besser.
Ebenfalls erstmalig wurde in der Versammlung voll elektronisch mithilfe kleiner Tablet-Computer abgestimmt. Alles war sehr gut vorbereitet, ausreichend aufmerksame und schnelle Helfer waren im Saal und es verlief – zumindest bei den Komponisten – reibungslos. Und da gab es dann gleich noch ein „Erstmalig“ – die Komponistenkurie war mit ihrer Abstimmung lange vor den Textdichtern und Verlegern fertig.
Einen weiteren personellen Wechsel brachte uns der Sommer. Der Composers Club und Frau Dr. Rossbach trennten sich nach vielen Jahren der Zusammenarbeit. Als neue Justiziarin konnten wir die in Hamburg ansässige Rechtsanwältin Dr. Kirsten König gewinnen. Willkommen!
Sozusagen „hinter den Kulissen“ waren unsere Vorstände politisch sehr aktiv. Zum einen setzte der Composers Club die wichtige Arbeit auf Europa-Ebene fort. Mit der ECSA, die in diesem Jahr ihren 10ten Geburtstag feiern konnte, nahmen besonders John und Anselm an verschiedenen Veranstaltungen teil, in denen es um die Verteidigung und Sicherung der Urheberrechte in Europa ging. Hier wird Europa-weit wertvolle Arbeit geleistet, die jeden von Euch betrifft.
Und ebenso wird auf nationaler Ebene unermüdlich in Tagungen und Sitzungen für die Rechte der Urheber gestritten, debattiert, verhandelt. Der Composers Club ist bekanntlich Mitglied in der Initiative Urheberrecht, im Musikrat und im Medienrat. Hier ist vor allem Christoph sehr aktiv, dem Eike öfter zur Seite steht. Diese Aktivitäten sind immens wichtig, sind wir doch so in der Lage, bei der Weichenstellung für zukünftige Regelungen oder Gesetze Euren Interessen eine Stimme zu geben.
Auch 2017 gab es wieder für einige Mitglieder Auszeichnungen und Nominierungen für renommierte Preise. Leider scheinen unsere Mitglieder diese Ehrungen jedoch nicht „an die große Glocke“ zu hängen – das ist schade! Eher zufällig erfahre ich zuweilen davon. Warum so bescheiden? Teilt mir doch bitte mit, wenn Ihr für Eure Arbeit geehrt werdet – gern schreibe ich dann einen kleinen Newsletter darüber.
Aber es gab nicht nur schöne Tage. In diesem Jahr mussten wir uns für immer von zwei langjährigen Mitgliedern verabschieden. Stephan Diez und Gottfried Böttger sind verstorben, wir werden sie vermissen!
Wir gehen mit 301 Mitgliedern in die Weihnachtspause – ja, die Geschäftsstelle wird „zwischen den Jahren“ geschlossen sein.
Ich möchte (ich denke, im Namen aller Mitglieder) an dieser Stelle den Vorständen danken für das Engagement und die ausdauernde und (immer noch) ehrenamtlich geleistete Arbeit. Der Composers Club erstattet keine Reisekosten, die investierte Zeit für die Aktivitäten im Verein ist ohnehin unbezahlbar. Danke!
Das war nur eine kurze Zusammenfassung unseres Jahres, es gäbe noch viel mehr zu berichten. Auf unserer Website www.composers-club.de könnt Ihr bei Interesse jederzeit all unsere Newsletter nachlesen!
Nun bleibt mir nur noch, Euch ein gut gelauntes Fest und einen freudigen und sicheren Rutsch in das Jahr 2018 zu wünschen!
2018 lesen wir uns wieder…
Liebe Grüße
Eure Eva Bekker
