GEMA-Mitgliederversammlung 29. September bis 01. Oktober 2020 – Tagesordnung und Informationen
Liebe Mitglieder,
die GEMA hat inzwischen die Einladung zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung per Post verschickt. Diese ist hoffentlich bei euch angekommen.
Hier findet ihr alle Informationen rund um die GEMA-Mitgliederversammlung: https://www.gema.de/musikurheber/mitgliederversammlung/
Zudem hat die GEMA die Tagesordnung im Internet veröffentlicht. Diese findet ihr hier: https://bit.ly/3hpTUWi
Bitte lest die Tagesordnung und vor allem die Anträge sehr genau. Solltet ihr Fragen oder Anmerkungen haben, so könnt ihr euch gerne unter contact@composers-club.de an die Geschäftsstelle werden.
Wir freuen uns sehr, dass es unser Antrag bzgl. der Satzungsänderung zum Thema „Rechte-wahrnehmung und Lizenzierung durch die GEMA“ auf die Tageordnung geschafft hat. Den Antrag findet ihr auf der Tagesordnung auf Seite 13 (III. Anträge zur Satzung, Punkt 15). In diesem Zusammenhang ist auch Antrag 18 von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA besonders erwähnenswert. Hier geht es um einen Paradigmenwechsel, denn eine Annahme des Antrags würde Uploadern von sog. UGC (User Generated Content) mit nicht-kommerziellem Charakter umfassende Rechte zur Verwendung von GEMA-Repertoire einräumen, gleichzeitig aber auch möglicherweise einige schon etablierte Mikro-Lizenzierungs-Praktiken in Frage stellen. Wir empfehlen im Vorfeld der CC-Mitgliederversammlung eine genaue Lektüre des Antrags, damit wir eine fruchtbare Diskussion zur Meinungsbildung führen können.
Am 9. September 2020 (ab 19 Uhr) könnt ihr euch zudem im Rahmen einer digitalen Road-show über den Ablauf der GEMA-Mitgliederversammlung und den Inhalt der Tagesordnung informieren und Fragen stellen. Bittet meldet euch bis zum 4. September 2020 mit eurem Namen und eurer Mitgliedsnummer für die Teilnahme an der digitalen Roadshow an: https://bit.ly/3j2AWVY
Bitte beachtet, dass für die persönliche Teilnahme an der GEMA-Mitgliederversammlung eine vorherige Online-Registrierung in der Zeit vom 26. August – 15. September 2020 erforderlich ist. Weitere Informationen hierzu findet ihr in eurer Einladung (z. B. das Passwort für die Registrierung). Zudem ist die Eingabe eurer Mitgliedsnummer erforderlich. Registrierung: https://bit.ly/3hx08Un
Für die komfortable Teilnahme an der Versammlung empfiehlt die GEMA einen PC/Mac mit Kamera und Mikrofon sowie eine Internetverbindung mit mindestens 10 Mbit/s Bandbreite im Download und 5 Mbit/s im Upload. Die Leistung der Internetverbindung könnt ihr z. B. unter https://speedtest.chip.de/ oder https://www.speedmeter.de/ganz einfach testen. Bitte verwendet Firefox, Chrome, Safari, Microsoft Internet Explorer oder Edge in der jeweils aktuellsten Version. Zudem wird die Verwendung eines Headsets empfohlen. Von der Teil-nahme über mobile Geräte, z. B. Tablet, rät die GEMA ab. Die Teilnahme über Smartphones kann leider nicht unterstützt werden.
Bei Fragen hierzu wendet euch bitte unter 030 21245-600 an die GEMA-Hotline (montags bis donnerstags 09.00 – 17.00 Uhr, freitags 09.00-16.00 Uhr).
Ein Erklärvideo zur persönlichen Teilnahme an der virtuellen GEMA-Mitgliederversammlung findet ihr hier: https://bit.ly/2FQyAeu
Einen Überblick in PDF-Form zur persönlichen Teilnahme an der virtuellen GEMA-Mitgliederversammlung findet ihr hier: https://bit.ly/2ExsVcT
Wenn ihr nicht an der Versammlung teilnehmen könnt, steht euch für Abstimmungen im Vorfeld das E-Voting zur Verfügung. Ordentliche Mitglieder und Delegierte, die sich für das E-Voting im Vorfeld der virtuellen Mitgliederversammlung registriert haben, können vom 9. – 22. September 2020 per E-Voting (Online-Briefwahl) wählen. Die Stimmrechtsausübung per E-Voting ist nur hinsichtlich der in der Tagesordnung veröffentlichten Wahlvorschläge und Beschlussanträge (Stand: 21. August 2020) möglich. Eventuelle spätere Änderungen (z. B. Nachnominierungen bei den Wahlen) können für das E-Voting nicht berücksichtigt werden. Eine Registrierung für das E-Voting ist notwendig und vom 26. August 2020 bis zum 01. September 2020 (18.00 Uhr) möglich.
An dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die geänderte Stellvertreterregelung bei der GEMA-Mitgliederversammlung (siehe auch CC-Mitgliederinformation 12 vom 23. Juli 2020):
Stellvertretung:
– Online-Registrierung im Vorfeld erforderlich (26. August 2020 bis 15. September 2020, 18.00 Uhr)
– ordentliche Mitglieder können einen Stellvertreter bevollmächtigen
– ein Stellvertreter darf nur ein Mitglied vertreten
– ordentliches Urhebermitglied: Stellvertreter darf kein GEMA-Mitglied sein, sondern z. B. Familienmitglied oder andere Vertrauensperson
– ordentliches Verlagsmitglied: Stellvertreter darf kein GEMA-Mitglied sein, sondern z. B. im Verlag tätige oder sonstige Person
– der Stellvertreter muss dann selbstverständlich an der digitalen MV teilnehmen
– außerordentliche und angeschlossene Verlagsmitglieder: ein Verlagsvertreter (z. B. Inhaber, Geschäftsführer, Handlungsbevollmächtigter) kann nur ein Verlagsmitglied vertreten
Solltet ihr Fragen rund um die GEMA-Mitgliederversammlung 2020 haben, so könnt ihr euch gerne unter mitgliederversammlung@gema.de an die GEMA oder unter contact@composers-club.de an die CC-Geschäftsstelle wenden.
Viele Grüße
euer Vorstand