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Informationen zum neuen Urhebervertragsrecht

Liebe Mitglieder,

wie ihr mitbekommen habt, sind am 1. März 2017 wichtige Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) in Kraft getreten. Insbesondere die neuen Regelungen des Urhebervertragsrechts bringen einige neue Handlungsmöglichkeiten auch für Komponisten mit sich. Auch wenn das Gesetz viele Fragen offen lässt, die wohl erst im Laufe der Zeit durch gerichtliche Entscheidungen beantwortet werden können, möchten wir Euch in Zusammenarbeit mit unserer Justiziarin Dr. Kirsten König einige häufig gestellte Fragen rund um das „Recht zur anderweitigen Werkverwendung nach 10 Jahren“ beantworten und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Geltung nur für Verträge ab dem 1.3.2017

Wichtig ist generell zu wissen, dass das neue Gesetz nur für Verträge gilt, die seit dem 1. März 2017 geschlossen wurden. Es gibt keinerlei Rückwirkung auf zuvor geschlossene Verträge (Alt-Verträge), auch wenn sie schon mehr als 10 Jahre alt sind.

Recht zur anderweitigen Verwendung von Werken nach 10 Jahren

Das neue Gesetz sieht vor, dass im Falle einer exklusiven Rechteeinräumung gegen eine Pauschalvergütung („Total- Buyout“) der Urheber nach 10 Jahren das Recht zur anderweitigen Verwendung hat. Das eingeräumte Recht wandelt sich in ein einfaches Nutzungsrecht des Lizenznehmers um, während der Urheber auch anderen Lizenznehmern ein einfaches Nutzungsrecht einräumen darf. Frühestens 5 Jahre nach Vertragsschluss kann jedoch zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber eine unbefristete Exklusivität eingeräumt werden. Hieran schließen viele Fragen an, die wir nachfolgend erörtern.

Verlagsverträge nur am Rande betroffen

Regelmäßig werden Nutzungsrechte und gesetzliche V ergütungsansprüche in dem im jeweiligen Verlagsvertrag festgelegten Umfang Verlagen eingeräumt, wobei der Verlag für die Rechteübertragung eine einmalige nicht verrechenbare Vergütung zahlt. Es stellt sich daher die Frage, in wieweit Verlagsverträge nunmehr nach 10 Jahren „non- exklusiv“ werden und Urheber ihre verlegten Werke anderweitig ohne Verlagsbeteiligung nutzen dürfen. Nach Beratungen mit der GEMA und mit Dr. König kommen wir zu dem Schluss, dass aufgrund der fortlaufenden Beteiligung der Komponisten an den Einnahmen aus Nutzungsrechten und gesetzlichen Vergütungen über die GEMA die neue Regelung keine Wirkung auf den Kern üblicher Verlagsverträge hat und keine Non-Exklusivität nach 10 Jahren eintritt. Allerdings sind alle in einem Verlagsvertrag geregelten Rechteübertragungen isoliert zu betrachten, und nahezu jeder Verlagsvertrag enthält Rechteübertragungen für Synch-Rights, die vom Verlag selbst und nicht von der GEMA wahrgenommen werden, sofern der Verlag das Synch-Recht von der GEMA zurück gerufen hat. Sollte in diesem Bereich keine fortlaufende Urheber-Beteiligung (üblich sind 50%) festgelegt, sondern ein Buyout vereinbart worden sein, kann der Urheber nach dem neuen Recht davon ausgehen, dass er ohne anderweitige Vereinbarungen 10 Jahre nach Vertragsschluss unabhängig vom Verlag auch selbst über diese Rechte verfügen und Lizenzierungen vornehmen darf. Beispielsweise könnte 10 Jahre nach Vertragsschluss ein Musiktitel für einen Werbespot lizenziert werden, ohne den Verlag um Erlaubnis zu fragen oder an der Lizenzgebühr zu beteiligen. Die darauf folgenden Einnahmen aus Nutzungsrechten und gesetzlichen Vergütungen (von der GEMA wahrgenommen, z.B. aus dem Senderecht) würden aber weiter nach GEMA-Verteilungsplan zwischen Verlag und Urheber aufgeteilt. Auch kann ein verlagsfreier Urheber im Fall, dass er das Filmherstellungsrecht für eine Filmproduktion von der GEMA zurückgerufen und gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt hat, nach 10 Jahren ohne anderweitige Regelungen – die nach 5 Jahren frühestens zu treffen wären – die betreffende Musik auch für andere Filme lizenzieren und muss nicht mehr von der exklusiven Bindung an den Ursprungsfilm ausgehen.

Unbefristete Exklusivität gegen Vergütung

Sollte vom Lizenznehmer 5 Jahre nach Vertragsschluss die unbefristete Exklusivität gefordert werden, sollte ein Urheber diese nur gegen eine gesonderte Lizenzvergütung einräumen.

Wirkung auf Verträge mit ausländischen Verwertern

Dieses komplexe Thema werden wir gesondert behandeln. Wir gehen nach erster Einschätzung davon aus, dass auch das neue Urhebervertragsrecht keine Schwierigkeiten in solchen Vertragsverhältnissen zwischen deutschen Urhebern und ausländischen Verwertern verursachen wird, die in der bisherigen Rechtssituation reibungslos funktionierten.

Häufige Werknutzung ist angemessen zu vergüten

Auch im Bereich des vorher schon bestehenden Rechts auf angemessene Vergütung gibt es eine Neuerung. Nunmehr stellt auch die Häufigkeit der Werknutzung ein Kriterium für die Ermittlung des Nutzungsumfangs dar. Damit entspricht das Gesetz präziser als zuvor dem Verfahren, das die GEMA ohnehin praktiziert, nämlich Werknutzungen einzeln zu vergüten. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass sich für Verwerter weniger Vorteile aus der Nutzung GEMA- freier Musik ergeben. Es ergibt keinen Sinn, aufgrund häufiger Werknutzungen auf GEMA-freie Musik auszuweichen, um dadurch Vergütungen einsparen zu können, denn ein Urheber hat nun per Gesetz das Recht, sich diese Vergütungen einzuholen. Werknutzer, die nicht für die Vergütung häufiger Nutzungen (etwa über die GEMA) sorgen, nehmen somit Rechtsunsicherheit in Kauf.

Verbesserter Auskunftsanspruch

Urheber haben nunmehr einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Auskunft über Art und Umfang der Nutzung ihrer Werke. Sie können von einem Verwerter als ihrem Vertragspartner einmal jährlich eine präzise Aufstellung verlangen. Auch von Dritten (also nicht dem direkten Vertragspartner) können Informationen verlangt werden, wenn sie Teil der Verwertungskette sind. Es besteht jedoch keine völlige Klarheit darüber, welche Informationen Verwerter immer bereithalten müssen. Und der Auskunftsanspruch entfällt, wenn die Vergütung des Urhebers nach einer gemeinsamen Vergütungsregel (etwa durch einen Urheberverband mit einem Verwerter verhandelt) erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

10. Filmmusiktage in Halle – 29.10. bis 04.11. 2017

Liebe Mitglieder,

 

ab Montag steht in Halle an der Saale eine Woche lang alles unter dem Zeichen Filmmusik. Im Jubiläumsjahr wird es wieder ein breit gefächertes Programm geben. U.a. gibt es am 3. Und 4. November einen Kongress mit Panels, Podiumsdiskussionen, Workshops und mehr geben. Nach der Begrüßung und einer Einführung in das Kongressthema (am 3.11.) wird Composers Club-Präsident John Groves referieren zum Thema Composers 4.0 – The New Cheese. Im Anschluss an die Mittagspause am 4.11. wird unser Mitglied Ingo L. Frenzel im Gespräch mit Jochen Alexander Freydank auf der Bühne zu hören und zu sehen sein. Für den Vorstand nimmt Christoph Rinnert am Kongress teil, um später davon zu berichten.

 

Festlich wird es am Abend (19:30h) des 3. November, wenn der Deutsche Filmmusikpreis im historischen Steintor-Varieté verliehen wird. Neben den Ehrenpreisen International und National, die in diesem Jahr an Trevor Jones und Harold Faltermeyer gehen, werden Preise in vier Kategorien vergeben. Ganz besonders drücken wir natürlich unseren Mitgliedern Eckes Malz (nominiert in der Kategorie Bester Song im Film) und David Ossa (nominiert in der Kategorie Nachwuchs) die Daumen!

 

Weitere Details findet Ihr hier: http://deutscherfilmmusikpreis.de/

und hier http://www.filmmusiktage.de/2017/programm/filmmusikpreis/index.html

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Bye bye Gottfried!

Liebe Mitglieder,

in der vergangenen Woche ist Euer Kollege Gottfried Böttger im Alter von 67 Jahren gestorben. Wir sind bestürzt und traurig.

Gottfried war seit fast 20 Jahren Mitglied im Composers Club. Viele von Euch kannten ihn persönlich und schätzten ihn als liebenswerten, offenen, umtriebigen und immer hilfsbereiten Menschen.

Zu Beginn der 70er Jahre startete Gottfried seine Karriere in der so genannten „Hamburger Szene“, spielte mit Lindenberg, Müller-Westernhagen, Leinemann und war häufig im „Onkel Pö“ zu hören. Als er 1998 in den Composers Club eintrat, war er bereits als Komponist für verschiedene TV-Serien und „Tatort“ tätig geworden. Daneben lehrte er als Dozent und ab 2000 als Honorarprofessor Digitale Audiotechnik, Fachbereich Informatik, an der Hochschule Anhalt in Köthen. Einem sehr breiten Publikum wurde Gottfried durch die Bremer Talk Show „3 nach 9“ bekannt, der er 40 Jahre lang als „Haus-Pianist“ treu war. Für die Kollegen setzte Gottfried sich von 2000 bis 2006 im Aufsichtsrat der GEMA ein, musste auf eine weitere Kandidatur jedoch wegen terminlicher Schwierigkeiten verzichten.

Seine größte Freude fand Gottfried all die Jahre in Live-Auftritten, allein als „Star“ oder im Hintergrund mit Kollegen.

Lieber Gottfried, wir werden Dich vermissen!

 

Mit Grüßen

Euer Vorstand

Eine neue Justiziarin für den Composers Club

Liebe Mitglieder,

nach acht Jahren enger und guter Zusammenarbeit trennen sich die Wege des Composers Club und seiner Justiziarin, Dr. Claudia Rossbach. Wir danken Frau Dr. Rossbach für ihren fachlichen Rat und ihre stets kompetente Hilfe in juristisch kniffligen Fragen.

Nach intensiven Gesprächen und sorgfältiger Prüfung können wir Euch nun davon berichten, dass wir ab sofort neuen juristischen Beistand haben: Dr. Kirsten König aus Hamburg wird uns ab dem 1. August dieses Jahres als Justiziarin zur Seite stehen.

(c) Hans-Jürgen Wege

Dr. König wird den Vorstand in Rechtsfragen begleiten und – wie Ihr es gewohnt seid – für eine kostenlose telefonische Erstberatung den Composers Club-Mitgliedern zur Verfügung stehen. Wie bisher läuft die Kontaktaufnahme über die Geschäftsstelle, bitte wendet Euch zunächst an Eva, sie wird dann den Kontakt zu Dr. König herstellen.

Wir freuen uns auf die neue Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Bericht vom ECSA Vorstands-Meeting in Madrid

Liebe Mitglieder,

letzte Woche traf sich der ECSA-Vorstand in Madrid, dem „Geburtsort“ der ECSA im Jahr 2007, ein Jahr nachdem ein europäischer Komponisten-Kongress in Wien den Wunsch entwickelte, ein europäisches Bündnis der Komponisten-Verbände zu gründen.

Der ECSA-Vorstand betrachtete die aktuellen Entwicklungen bezgl. der vorgeschlagenen Copyright-Direktive im EU-Parlament und bewertete den ECSA-Arbeitsplan im Hinblick auf ECSA-Projekte wie z.B. den transatlantischen Dialog zu Musik mit langer Verwertungsdauer, Video-Games-Musik oder kulturelle Veranstaltungen wie „Grand Scores“.

ECSA Board and staff. Photo by: Luis Camacho/SGAE

In Madrid traf eine hochrangige ECSA-Delegation Repräsentanten verschiedener politischer Parteien und des Kultur-Komitees des spanischen Parlaments. Dieses Treffen diente dazu, die spanische Gesetzes-Initiative zum Status der Künstler und der vertraglichen Vergütung zu diskutieren. Außerdem traf die ECSA-Delegation den Generaldirektor des Instituto Nacional de Las Artes Escenicas Y de la Musica (INAEM), um Standpunkte zu ECSAs und INAEMs kulturellen Aktivitäten zur Förderung der Fertigkeiten und Leistungsfähigkeit der Musik-Kreativen in Bezug auf die digitale Umgebung auszutauschen.

Die Vorstandssitzung war zugleich die Gelegenheit, die Feier zum 10jährigen Bestehen der ECSA mit einem offiziellen Jubiläums-Akt in den Räumen der SGAE zu starten. SGAE-Präsident Jose Miguel Fernandez Sastron begrüßte die ECSA-Delegation sowie zahlreiche spanische Komponisten und Songwriter. ECSA-Präsident Alfons Karabuda und das spanische Vorstandsmitglied Luis Ivars erinnerten an die Highlights unter den Verdiensten der ECSA und gab einen Überblick zu den wichtigsten Zielen der ECSA. SGAE-Vizepräsident Javier Losada unterstrich noch einmal die Bedeutung der Beziehungen zwischen der spanischen Komponisten- und Songwriter-Community und ihren europäischen Kollegen.

Von links: Patrick Ager (ECSA), Guillermo Diaz (Ciudadanos), Ivan Garcia-Pelayo (FEMA), José Andres Torres Mora (PSOE), Maria José Garcia-Pelayo (PP), Rosana Pastor (Podemos), Alfons Karabuda (ECSA), Bernard Grimaldi (ECSA), Antonio Narejos (FAIC), Javier de Juan (AMA), Luis Ivars (Musimagen), Santiago Perez Lopez (PP), John Groves (ECSA). Photo by: ECSA

Das 10-Jahres Jubiläum soll mit allen ECSA-Mitgliedern in ganz Europa im Rahmen der Herbst-Meetings gefeiert werden, die vom 11. bis zum 13. Oktober in Wien stattfinden sollen. Neben der Vorstandssitzung und der Vollversammlung werden die Highlights ein Konzert im Porgy & Bess Music Club, ein Jubiläums­empfang sowie die achte Ausgabe des ECCO-Konzerts mit dem Wiener Konzert-Verein.

Darüber hinaus freut sich ECSA über ein neues Mitglied, die Belgian Screen Composers Guild, sowie über ein neues Fördermitglied, Israel Composers’ League.

Zwei EP-Ausschüsse übernehmen ihren Standpunkt in der Unterstützung der Urheber

Am 11. Juli 2017 haben die Aussschüsse CULT (Kultur und Bildung) und ITRE (Industrie, Forschung und Energie) ihren beratenden Standpunkt zur Copyright-Direktive übernommen. ECSA begrüßt diesen Standpunkt, insbesondere die explizite Stärkung der Ausschuss-Vorschläge bezgl. Online-Plattformen und die Transparenzverpflichtung verbunden mit dem Rechte-Rückfall-Mechanismus im ITRE-Standpunkt.

ECSA wird weiterhin befürwortende Anstrengungen unternehmen und den Fokus auf die verbleibenden Ausschussentscheidungen richten, die nach der Sommerpause anstehen. Die LIBE*-Ausschussentscheidung wird höchstwahrscheinlich ende September fallen, während die JURI**-Ausschussentscheidung für den 9. Oder 10. Oktober 2017geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

*   LIBE – Ausschuss Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

** JURI – Ausschuss Recht

 

 

 

Polar Prize 2017 – Composers Club-Präsident John Groves hält Vortrag bei den Polar Talks 2017

Liebe Mitglieder,

es waren drei aufregende Tage in Stockholm für unseren Vorstandsvorsitzenden John Groves! Der im Jahr 1989 vom früheren ABBA-Verleger, -Texter und -Manager  Stig „Stikkan“ Anderson ins Leben gerufene Polar Prize  zeichnet „bedeutende Verdienste um Musik und/oder musikalische Aktivitäten oder auch Verdienste aus, denen große potentielle Bedeutung für Musik oder musikalische Tätigkeiten beigemessen wird und soll sich auf alle Bereiche beziehen, die innerhalb der Musik liegen oder eng  mit ihr verbunden sind“.

Die dreitägige Veranstaltung ist international längst zu einer der größten ihrer Art geworden und bietet weit mehr als die Verleihung des renommierten Preises. John Groves hatte die Ehre, für einen Vortrag bei den Polar Talks eingeladen zu werden.

Am ersten Tag erwartete die Gäste ein Dinner in relativ kleinem Kreise in einem Schloss, bei dem John den Tisch mit keinem geringeren als José Feliciano teilte.

Der zweite Tag brachte dann die Polar Talks. Das Kulturhuset Stadsteatern bot den Rahmen für Vorträge und Gespräche, das diesjährige Thema lautete „The Power of Music“. Alfons Karabuda, ECSA-Präsident und Vorsitzender des Polar Music Prize Award Committee, führte als Master of Ceremony zusammen mit Marie Ledin durch das Programm.

John Groves hielt einen viel beachteten dreißigminütigen Vortrag unter der Headline

Psychoacoustics: The Power of Sound and Music to control our minds

Aus der Ankündigung: Bekannt wurde John Groves besonders durch seine eingängigen Jingles und Werbesongs. In den 90ern wurde er zum Pionier im weiten Feld des Sound Branding und entwickelte ein strukturiertes System zur Erstellung der Brand Sound Identities. Er lieferte damit die Basis für den heutigen Marktstandard. Zuletzt widmete er sich intensiv dem Thema Psychoacoustic und den damit gegebenen Möglichkeiten der Verwendung von Sound im Feld der medizinischen Anwendung. Diese Anwendungen reichen von auditiver Navigation für medizinische Geräte bis hin zu rezeptiven Sound-Therapien zur Schlafverbesserung, Stressabbau und mehr (Sonic Tonic).

Der dritte Tag stand dann im Zeichen der sehr festlichen Preisverleihung durch seine Majestät König Carl XVI Gustaf an die Künstler Wayne Shorter und Sting. Ein Abend mit vielen international bekannten Künstlern, mit wunderbaren Reden und natürlich mit viel Musik. Und gerade als John glaubte, er könne nun nicht noch mehr beeindruckt werde, gab es noch Live Performances einiger Sting-Songs von Gregory Porter, Esperanza Spalding und zu jedermanns Überraschung – einschließlich Sting – Annie Lennox! http://youtu.be/45LTdsV1cyQ

Wer mehr Informationen möchte, der findet alles auf diesen Seiten:
http://www.polarmusicprize.org und  http://www.polarmusicprize.org/polar-talks-2017/
Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Fotos (c) Patricia Jaehnsch       John Groves mit Esperanza Spalding