von Eva Bekker | Nov. 7, 2014 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns Euch mitzuteilen, dass Euch jetzt ein weiteres Angebot zum Monitoring Eurer TV-Werbespots – und damit zur Überprüfung Eurer GEMA-Abrechnungen – zur Verfügung steht.
Der Composers Club hat mit dem Media Research-Anbieter XAD (www.xad.de) folgendes „Basispaket“ für CC-Mitglieder zu den folgenden Sonderkonditionen vereinbart:
– Login auf die XAD-Plattform: Einfacher Zugriff auf sämtliche aktuellen und zurückliegenden
Kampagnen, umfangreiche Such-und Filterfunktionen, Infos zu Agenturen und Produktionen etc.
für 29,99 € mtl., Vertragslaufzeit mind. 12 Monate.
– Schaltdaten für das Vorjahr: 0,04 € pro Sendetermin, für das laufende Jahr: 0,08 €.
Diese Kosten werden verrechnet mit der Jahresgebühr von 359,88 € (= 12 x 29,99 €).
Das bedeutet, dass für die Überprüfung und ggf. Reklamation Eurer GEMA-Abrechnungen
(Schaltdaten aus dem Vorjahr) die ersten 8.997 Sendetermine kostenlos sind.
– Promotion: Ihr könnt Euch für Eure TV-Spots als Musikproduktion/Komponist eintragen und Euer
eigenes verlinktes Profil anlegen, sodass Ihr von den über 70.000 Besuchern pro Monat, darunter
zahlreiche Werbeagenturen, gefunden werden könnt.
Alle weiteren Informationen findet Ihr in dem ausführlichen Angebot von XAD an den Composers Club (PDF anbei).
Die CC-Mitglieder haben ab Montag (10.11.) 14 Uhr die Möglichkeit, das Angebot eine Woche lang kostenfrei zu testen. Eine eigens für Euch eingerichtete Eingabemaske findet Ihr hier http://www.composers-club.de/service/media-research-anbieter-xad/
von Eva Bekker | Nov. 4, 2014 | Inhalte, Newsletter, Uncategorized
Betr.: Stellungnahme zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses
Sehr geehrter Herr Köster, sehr geehrte Frau Kammerevert, sehr geehrter Herr Gabriel, sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben am 3. November 2014 eine Stellungnahme des Berufsverbandes mediamusic e. V. zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses erhalten, in dem die erwogene Ernennung von Julia Reda als ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Urheber sowie als nachteilig für ihr Vertrauen in die SPD dargestellt wird.
Wir als Berufsverband der Auftragskomponisten möchten das Schreiben in vollem Umfang unterstreichen und Sie ebenfalls auffordern, eine Vertreterin oder einen Vertreter aus den eigenen Reihen zu ernennen.
Julia Reda steht – zusammen mit der Piratenpartei – für die Aufweichung des Urheberrechtsschutzes, in deren Folge professionelle Urheber sich letztlich den Diktaten der wirtschaftlich stärkeren Verwerter und digitalen Plattformen zu fügen hätten. Das passt in keiner Weise zur SPD, die in gewerkschaftlicher Verbundenheit die Rechte und Interessen der wirtschaftlich schwächeren Kreativschafffenden substanziell – eben auch in der Berichterstattung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments – berücksichtigen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
CC Composers Club e.V.
Der Vorstand
Gesendet an:
Dietmar Koester MdEP, SPD, Petra Kammerevert, MdEP, SPD, Parteivorstand SPD, Bundestagsfraktion SPD, Europafraktion SPD
Kopie an:
Helga Trüpel, MdEP, Grüne, Ska Keller, MdEP, Grüne, Ulle Schauws, MdB, Grüne, Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
von Eva Bekker | Okt. 27, 2014 | Inhalte, Newsletter
7. Filmmusiktage in Halle – Herzlichen Glückwunsch, Martin Böttcher!
Am vergangenen Wochenende wurde unser Mitglied Martin Böttcher im Rahmen der Filmmusiktage Sachsen-Anhalt mit dem Ehrenpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet.
Die sehr berührende Laudatio hielt Frau Prof. Anette Scholz, Dozentin an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein, Halle. Ihre Rede enthielt auch eine statistische Aufarbeitung des Schaffens des Grandseigneur der deutschen Filmmusik. So konnte sie mitteilen, dass die allseits bekannten Karl May-Musiken nur 6% seiner Arbeit ausmachen, denn Martin Böttcher war und ist auf allen Gebieten der modernen Auftragskomposition kreativ tätig. Auch habe er wesentlich dazu beigetragen, diesen Beruf nach dem Krieg in Deutschland neu zu etablieren.
„Wenn man all seine Werke hören möchte, müsste man zwei Monate am Stück Musik hören“ sagte Prof. Scholz.
Der CC Composers Club gratuliert Martin Böttcher ganz herzlich! Und wir freuen uns auf noch viele schöne Musiken aus seiner Feder.
von Eva Bekker | Okt. 17, 2014 | Inhalte, Newsletter, Uncategorized
CC-Mitglied und Vorstandskollege Andreas Lucas ist frisch gebackener Gewinner der
Hollywood Music Workshop – Vienna Symphonic Library
INTERNATIONAL FILM SCORING COMPETITION 2014
Er überzeugte die Jury aus international anerkannten Hollywood-Komponisten, -Arrangeuren und – Orchestratoren mit seiner Arbeit und belegte den ersten Platz.
Wir freuen uns für Andreas und gratulieren herzlich! Einzelheiten zum Wettbewerb gibt es hier:
http://www.hmw-viennascoringcompetition.com/
Hören kann man die Sieger-Suite auch:
http://www.hmw-viennascoringcompetition.com/#!winners/cdjf
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Sep. 24, 2014 | Inhalte, Newsletter, Politisches
Betr: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/VG_Richtlinie-Stellungnahme-vzbv-2014.pdf
Offener Brief, in Kopie an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter dem Titel „Mehr Freiheiten für Nutzer und Urheber“ haben Sie am 12.09.2014 eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht, in der Sie Zielvorstellungen für eine Neuausrichtung der Verwertungsgesellschaften äußern. Sie mischen sich darin in erheblichem Maße in die Grundfeste der Verwertungsgesellschaften und in die Wertschöpfungsgrundlage professioneller Urheber ein. Daher möchten wir als Verband der Auftragskomponisten Stellung beziehen.
Neben vielen fragwürdigen Punkten, die wir hier unkommentiert lassen, fordern Sie im Kern, dass auch Verbraucher einzeln stimmberechtigte Mitglieder von Verwertungsgesellschaften sein können sollen, um Einfluss auf die Verteilungspläne nehmen zu können. Sogar jeder, der ingeringem Umfang als Urheber tätig ist und in einem vertraglichen Verhältnis zu einer Verwertungsgesellschaft steht, soll Ihrer Auffassung nach Mitbestimmungsrechte bekommen. Diese Forderungen sind in höchstem Maße zynisch und würden das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich erreichen wollen. Da nämlich, wie Sie richtig ausführen, in der Tat sehr viele Menschen in geringem Umfang als Urheber tätig sind (was übrigens schon vor der Digital-Ära so war), würde eine Umsetzung Ihrer Forderungen dazu führen, dass Nutzer (etwa Sendeunternehmen oder Internetkonzerne) eine Vielzahl von Mitarbeitern in einer Verwertungsgesellschaft Stimmrechte ausüben lassen würden, um Tarife und Verteilungspläne in ihrem Sinne zu unterwandern.Wie Ihnen sicherlich aufgefallen ist, sind die Verwertungsgesellschaften in den letzten Jahren zunehmend den Angriffen durch profitorientierte Internet-Konzerne ausgesetzt, die jede Möglichkeit wahrnehmen, die Position der Urheber zu schwächen. Das hat dazu geführt, dass es vielen Urhebern mit zunehmender Tendenz schwerfällt, Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Tätigkeit zu sichern.
Wir fordern Sie dringend dazu auf, über die Auswirkungen Ihrer Forderungen auf professionelle Urheber nachzudenken und dabei im Blick zu behalten, dass es das Ziel des Urheberrechts ist, Urheber (und insbesondere solche, die anstreben, vom Werkschaffen zu leben) durch ein Schutzrecht gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Verwertern und Nutzern wirtschaftsfähig zu machen. Verwertungsgesellschaften müssen diesem Ziel dadurch Rechnung tragen, dass Verwerter und Nutzer innerhalb einer Verwertungsgesellschaft keinen Einfluss auf Tarife und Verteilungspläne nehmen können. Die von Ihnen geforderte Abschaffung dieses Grundsatzes würde dazu führen, dass das Urheberrecht samt seiner Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften bald in sich zusammenfiele.
Uns stellt sich die Frage, ob Sie diese Konsequenzen tatsächlich in Kauf nehmen wollen, um vordergründig eine Demokratisierung herbeizuführen. Schließlich kann auch nicht jeder Bürger im Parlament über Haushaltspläne abstimmen, ohne dass hiermit die Demokratie in Frage stünde. In der GEMA etwa kann jedes Mitglied an den Delegiertenwahlen teilnehmen und darüber seine demokratischen Rechte geltend machen. Dass es eine wirtschaftliche Hürde für ein Einzelstimmrecht gibt, ist demokratisch somit erstens völlig legitim und zweitens im Sinne der Interessen, die die GEMA wahrnehmen soll, dringend geboten.
Alles in allem entsteht aufgrund Ihrer Stellungnahme der Eindruck, dass Sie anstelle vorgeschobener Verbraucherinteressen die Interessen großer Internet-Konzerne und anderer Profiteure der Urheberrechts-Disruption vertreten und entsprechend auf die Politik Einfluss zu nehmen versuchen, um am Ende die für die Profiteure „freier Werknutzung“ lästigen Verwertungsgesellschaften zu marginalisieren. Das empfinden wir als rücksichtslose Kompetenzüberschreitung Ihrerseits.
Wir möchten dazu anregen, dass gerade Sie als Verbraucherzentrale im Blick haben: Es ist im Interesse der VERBRAUCHER, dass die Urheber von Musik, Filmen, Literatur und anderen Werken durch starke Verwertungsgesellschaften eine wirtschaftliche Basis für ihr Werkschaffen haben. Denn ohne diese Basis können viele wundervolle Werke, deren einfaches „Teilen“, deren kostengünstigere Nutzung und deren enorme Wirkung als Profitgrundlage für Internetkonzerne Sie letztlich durch ihre Forderungen optimieren wollen, gar nicht erst entstehen. Es ist im Interesse der VERBRAUCHER, dass gerade professionell tätige Urheber eine Basis für Unabhängigkeit haben und am wirtschaftlichen Vorteil der von ihnen geschaffenen Werke angemessen beteiligt werden, um unsere Kultur – und damit auch unsere Wirtschaft – zu bereichern. Es ist im Interesse der VERBRAUCHER, dass professionelle Urheber eine treuhänderische Interessenvertretung haben, die sie vor neoliberalem Unterbietungswettbewerb schützt und NICHT durch die Gleichberechtigung von Nutzerstimmen ad absurdum geführt wird. Eine Verbraucherzentrale, die das hierzu erforderliche Mitbestimmungsgewicht der professionell tätigen Urheber mit allen Hobby-Urhebern innerhalb einer Verwertungsgesellschaft gleichsetzt, tritt letztlich das Interesse der VERBRAUCHER nach Qualität und Vielfalt auf dem kulturellen Sektor mit Füßen und enttarnt sich als bloßes Instrument des Preisdumpings auf dem Sektor des digitalen Kulturgütermarktes – im Interesse von Konzernen, nicht von Verbrauchern.
Mit freundlichen Grüßen
CC Composers Club e.V.
Der Vorstand
von Eva Bekker | Sep. 18, 2014 | Inhalte, Newsletter
18.09.2014
Liebe Mitglieder,
bekanntlich bewirken die jüngsten Änderungen des TV-Verteilungsplans eine erhebliche Umverteilung zugunsten der VR-Verteilungssumme (mechanische Rechte) und zulasten der AR- Verteilungssumme (Senderecht). Um die tatsächliche Größenordnung in Erfahrung zu bringen, hat der CC den Vorstand der GEMA um detaillierte Zahlen zu der aktuellen TV-Abrechnung (GJ 2013) gebeten. Die Antworten der GEMA sind daraufhin auf ihrer Website veröffentlicht worden:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/fragen_antworten_rundfunkverteilung.pdf
Anhand dieser Zahlen konnten wir nun erstmals konkrete Berechnungen vornehmen:
– Die gesamte TV-Verteilungssumme AR + VR betrug 138,5 Mio. Euro. Hiervon betrug die Verteilungssumme für VR40 Mio. Euro. Die korrekte VR-Verteilungssumme wäre gewesen: 29 Mio. Euro Daraus folgt: Die VR-Verteilungssumme wurde mit 11 Mio. Euro subventioniert (zulasten der AR-Verteilungssumme).
– Das Verhältnis der TV-Minutenwerte zueinander betrug: 62% AR zu 38% VR (AR 2,56 € / VR 1,59 €)
Richtig wäre jedoch folgendes Verhältnis gewesen: 71% AR zu 29% VR (AR 2,84 € / VR 1,14 €)
– Die Berechtigten hätten für ihre TV-Spots, Spielfilme (TFS) etc. um 11 Prozent höhere Abrechnungen erhalten müssen.
Nicht berücksichtigt werden konnten die unterschiedlichen Abrechnungskoeffizienten. Weil diese in der Sparte FS durchschnittlich höher sind als in TFS, dürfte die Umverteilung von AR nach VR (und damit die Benachteiligung von TFS) tatsächlich noch höher gewesen sein.
Die „sonstigen Erträge“ (24,5 Mio. Euro für die öffentliche Wiedergabe von TV-Sendungen, Kabelweiterleitung etc.) entfielen übrigens zu 99,2% auf das Senderecht (AR) und lediglich zu 0,8% auf die mechanischen Rechte (VR).
Euer Vorstand
Hintergrund:
Die neuen Gesamtverträge mit den TV-Sendeunternehmen sehen vor, dass lediglich in dem den Eigen- und Auftragsproduktionen (FS) zuzurechnenden Anteil an den Vergütungen ein Drittel für VR enthalten ist.
In dem den Fremdproduktionen (TFS) zuzurechnenden Anteil an den Einnahmen von den TV- Sendeunternehmen ist hingegen nur ein sehr geringer VR-Anteil (max. 5%) enthalten.
Folgerichtig dürfte die GEMA eigentlich nur ein Drittel der den Eigen- und Auftragsproduktionen zuzurechnenden Einnahmen zugunsten VR verteilen. Die den Fremdproduktionen zuzurechnenden Einnahmen dürfte sie lediglich zu 0% – 5% dem VR zuschlagen.
Abweichend hiervon verteilt die GEMA jedoch pauschal ein Drittel der gesamten Einnahmen von den TV-Sendeunternehmen zugunsten VR.
Wir gehen davon aus, dass dieseUmverteilungspraxis der GEMA willkürlich und somit rechtswidrig ist.