Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Vergünstigte Tickets für die Musikmesse in Frankfurt vom 15. Bis 18. April 2015

Liebe Mitglieder,

der CC ist Mitglied im Deutschen Musikrat, davon könnt Ihr bei der Musikmesse direkt profitieren! Statt des Normalpreises für das Tagesticket 30 € (online gebucht 20 €) könnt Ihr für 15 € einen Tag auf der Messe verbringen, inklusiv ist die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Rhein-Main-Verkehrsverbund.

 

Details und Links in Euren persönlichen Mailboxen!

Mit besten Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

GEMA: Reform des Verteilungsplans C (Online)

Liebe Mitglieder,
 
 die GEMA hat heute den derzeitigen Stand der Überlegungen von Aufsichtsrat und Vorstand zur „Weiterentwicklung“ des Verteilungsplans C (Online) auf folgendem Link veröffentlicht:
 
https://www.gema.de/uploads/media/Weiterentwicklung_Verteilungsplan_C.pdf
 
Da die Abstimmung über den neuen Online-Verteilungsplan ein wichtiger Tagesordnungspunkt in der GEMA-Mitgliederversammlung (5. – 7. Mai in München) sein wird, empfehlen wir Euch allen, das Dokument sorgfältig zu lesen. Im Anschluss sollten wir über die neuen Pläne diskutieren und gegebenenfalls Kritikpunkte und Anregungen sammeln.
 
Euer Vorstand

Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder,

wir möchten Euch darüber informieren, dass etwaige Anträge zur GEMA-Mitgliederversammlung in diesem Jahr bis zum 10. März 0:00 Uhr bei der GEMA eingegangen sein müssen, um Berücksichtigung zu finden. Die Anträge können per Post an die GEMA, – Mitgliederbüro -, Rosenheimer Str.11, 81667 München, oder als pdf an mitgliederversammlung@gema.de oder als Fax an 089 48003555 geschickt werden.
Ordentliche GEMA-Mitglieder und gewählte Delegierte der angeschlossenen und außerordentlichen GEMA- Mitglieder können Anträge stellen. Mindestens 10 GEMA-Mitglieder müssen einen gleichlautenden Antrag stellen, damit er in die Tagesordnung aufgenommen werden kann.
Solltet Ihr Anträge stellen wollen und diese vorher noch diskutieren wollen, bietet sich unsere Mailing-Liste an. Bei Fachfragen könnt Ihr Euch auch gern über die Geschäftsstelle an den Vorstand wenden.
Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle Eure Eva Bekker
GEMA-MV 5. bis 7. Mai 2015 Hotel Hilton Tucherpark in München

Berlinale-Empfang der Filmmusikszene 2015


Liebe Kollegen,
Der Berlinale Empfang der Filmmusikszene am 08.02.2015 – viele Gesichter, viele Kollegen, es war richtig voll !
Vorweg ein Dankeschön an Michael Aust, an den Bayerischen Rundfunk “BR Filmtonart”, an Mediamusic, Cinema Musica, Braunschweig International Filmfestival, Just Temptation.
Die Veranstaltung begann mit einer Ansprache von Dr. Marc Jan Eumann, nordrhein-westfälischer Staatsekretär bei der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, und kurzen Berichten der einzelnen Verbände. Defkom und CC begrüßten Kollegen aus Österreich ( Alexander Kukelka, Präsident des Österreichischen Komponistenbundes ) und der Schweiz. Anwesend waren auch Prof. Dr. Pfennig und Katharina Uppenbrink ( Initiative Urheberrecht ) und und und…
So viele Gäste hatten wir noch nie – wir werden mehr denn je wahrgenommen. Viele Komponistinnen und Komponisten drängten sich zusammen mit Medienleuten, Verlegern auf engstem Raum bei einem Glas Prosecco / Wasser / Bier und hatten sich anscheinend eine Menge zu berichten. Natürlich waren beherrschende Themen CC Lizenzierung, Mediatheken, Libraries ( Epidemic ), aber auch …”wie geht’s der Familie”. Eine gelungene Melange aus beruflichen Gesprächen und privatem Zusammentreffen.
Hans Hafner und Andreas Bick ermunterten die anwesenden Gäste, sich mit einem Foto Zoe Keating solidarisch zu erklären. Die kanadische Cellistin hat erstmalig gegen die restriktiven Vertragsbedingungen des neuen You Tube Musik Streams “Music Key” protestiert und wird dabei von der Content Creators Conference unterstützt.
Ein runder, gelungener Empfang !! Christoph Rinnert für den Composers Club und Micki Meuser für die DEFKOM

Ingo Frenzel erhält Moët & Chandon Grand Scores Auszeichnung in Berlin

Wir gratulieren unserem Mitglied Ingo L. Frenzel! Am Vorabend der diesjährigen Berlinale wurde er für seine Musik zu Der Medicus im feierlichen Rahmen des Moët & Chandon Grand Scores-Gala-Events in der Kategorie Best Orchestral Score ausgezeichnet. Neben ihm waren für diesen Preis auch Gabriel Yared für Tom à la ferme und Victor Reyes für Grand Piano nominiert. Die international besetzte, hochkarätige Jury bestehend aus Mychael Danna, John Powell, Tuomas Kantelinen, Johan Söderqvist, Jean-Michel Bernard und Klaus Doldinger entschied sich für Ingo, der den Preis glücklich aus Klaus Doldingers Händen entgegen nehmen konnte.

Für die Kategorie Best Electro-Acoustic Scores  waren Ola Kvernberg (Two Raging Grannies), Mr Oizo (Wrong Cops) und Johannes Lehniger & Peter Folk (Tore Tanzt) nominiert, hier freute sich Mr. Oizo (Quentin Dupieux).

Weitere Auszeichnung gingen an Mychael Danna für Outstanding Contribution und an Alberto Iglesias und Pedro Almodovar für Outstanding Contribution and Exceptional Creative Partnership.

Der Composers Club gratuliert allen Gewinnern von Herzen!

GEMA verliert vor Gericht: Wertung für Werbemusik

Liebe Mitglieder,
der BGH hat im September die von der GEMA eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, womit das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 7.8.13 rechtskräftig ist. Das bedeutet: Der Ausschluss der Werbung im Wertungsverfahren war nicht rechtens.
Anstatt jedoch eine umgehende Nachverrechnung für alle Werbekomponisten vorzunehmen, stellt sich die GEMA auf den Standpunkt, dass derzeit keine Regelung zur Berücksichtigung des Werbeaufkommens für die Vergangenheit existieren würde. Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA planen daher einen Antrag zur GEMA-Mitgliederversammlung 2015, um über die Höhe der Wertungsbeteiligung für Werbung für die zurückliegenden Jahre abstimmen zu lassen.
Nach unserer Auffassung zeigt sich die GEMA hier als schlechter Verlierer, enthält sie dochden betroffenen Berechtigten auch weiterhin die ihnen zustehenden Nachzahlungen vor. Man bedenke: Werbemusik ist jahrzehntelang zu Unrecht vom Wertungsverfahren ausgeschlossen worden! Durch die geplante Beschlussfassung in 2015 droht nun die Verjährung eines weiteren Jahres.
Nach unserer Überzeugung ergibt sich aus demKG-Urteil die eindeutige Verpflichtung für die GEMA, die „Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren“ schlicht und einfach ohne den Zusatz „ohne Werbung“ anzuwenden. Das bedeutet: Das Aufkommen für Werbemusik (Sparte T FS) wäre – innerhalb der Verjährungsfristen – gleichberechtigt zu allen anderen Rundfunksparten zu berücksichtigen.
Alle betroffenen Kollegen sollten sich unbedingt die folgende „Handlungsempfehlung“ unserer Justiziarin Dr. Claudia Rossbach sorgfältig durchlesen!
Euer Vorstand

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Handlungsempfehlung
Achtung: Verjährungseintritt 31.12.2014 Hier: Wertungszuschlag zum Aufkommen für Werbung in der Sparte T-FS
Liebe CC–Mitglieder,
das Gerichtsverfahren gegen die GEMA auf die Beteiligung der TV-Werbemusik in der Sparte T-FS in § 5 Abs. 1 GO-Wertung U ist beendet und die klagenden Komponisten waren erfolgreich. Über das Verfahren hatte ich bereits im CC-Newsletter vom April 2012 zur erstinstanzlichen Entscheidung des LG Berlin berichtet. Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 07.08.2013 ist nach Zurückweisung der von der GEMA eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH im September 2014 inzwischen rechtskräftig, so dass § 5 GO- Wertung U hinsichtlich des Ausschlusses der Werbemusik nichtig ist.
Damit ist für die Komponisten von Werbemusik Handlungsbedarf angezeigt, um eine etwaige Verjährung von Ansprüchen zum Jahresende 2014 abzuwenden. Denn mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren diejenigen Ansprüche, die nicht innerhalb der jeweiligen Verjährungsfrist von 3 Jahren liegen. Wie mir berichtet wurde, haben bereits einige CC-Mitglieder nach dem o. g. Hinweis im Jahr 2012 gehandelt und von der GEMA Verzichtserklärungen in Bezug auf die Einrede der Verjährung eingeholt. Die GEMA ist dem nach meinen Informationen nachgekommen, hat diesen Verzicht aber wohl zeitlich bis zum Ende des o. g. Rechtsstreits befristet. Wer also bereits solche Erklärungen eingeholt hat, möge rechtzeitig vor Jahresende darauf hinwirken, von der GEMA eine weitere Verzichtserklärung einzuholen. Sollte die GEMA auch insoweit auf einer Befristung bestehen, wäre wohl als Fristende der 31.12.2015 ein vorläufig anzustrebendes Datum. Denn die GEMA hat angekündigt, in der nächsten GEMA-Mitgliederversammlung 2015 einen Antrag zur Höhe der Beteiligung der Werbemusik an der Verteilung stellen zu wollen.
Es wird weiter empfohlen, der GEMA zur Abgabe der Verzichtserklärung eine kurze Frist zu setzen, um einer Verschleppung vorzubeugen.
Sollte jemand noch keine Verjährungsverzichtserklärung eingeholt haben, wird empfohlen, dies nun umgehend von der GEMA einzufordern. Denn ansonsten droht Verjährung.
Ergänzen möchte ich, dass auch die Einreichung einer Klage bei Gericht vor dem 31.12.2014 die Verjährung unterbricht.
gez. Dr. Claudia Rossbach Rechtsanwältin