das neue EU-Urheberrecht ist nun endgültig beschlossen worden. Heute hat der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzesvorhaben zugestimmt. Die Abstimmung war denkbar knapp – hätte Deutschland sich enthalten oder mit „nein“ gestimmt, wäre die Reform gescheitert.
Die nun unumstößliche Gesetzesrichtlinie bewirkt aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponist/innen. So werden Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Anders als bei den bisherigen Verhandlungen können sich Plattformen dann nicht mehr darauf berufen, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Lizenzvereinbarung gibt. Kleinere Plattformen sowie Startups in der IT-Branche sind jedoch nach gewissen Maßgaben von der Haftung ausgenommen, was wir für angemessen halten.
Zu den in der öffentlichen Diskussion sehr kontrovers besprochenen sogenannten „Upload-Filtern“, die von Nutzern hochgeladene Inhalte schon im Vorfeld blockieren könnten, wird es unserer Einschätzung nach nicht in größerem Umfang als bisher kommen. Wenn Plattformen umfassende Lizenzvereinbarungen treffen, gibt es keinen Grund, in größerem Umfang zu filtern als bisher auch – lediglich muss dann in größerem und zuverlässigerem Umfang vergütet werden.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Der Composers Club hat sich seit nun vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert, u. a. über den Dachverband ECSA und die Initiative Urheberrecht, in der die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben. Wir sind froh und stolz, dass sich dieser Einsatz nun trotz der erhitzten öffentlichen Debatte in Form einer sachgerechten gesetzlichen Rahmenregelung ausgezahlt hat. Für Urheber/innen erwarten wir mittelfristig eine Verbesserung des Tantiemeneinkommens aus digitalen Nutzungen.
Composers Club Präsident John Groves wurde bei den diesjährigen Wahlen der Europäischen Verbände FFACE (Federation of Film- and Audio Composers in Europe) und ECSA (European Composer and Songwriter Association) erneut in den Vorstand gewählt.
Wir freuen uns, dass John, zusammen mit Anselm Kreuzer, auch auf Europa-Ebene für die Interessen der Komponisten politisch aktiv ist und wünschen ihm weiterhin alles Gute für diese verantwortungsvollen Aufgaben!
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
ECSA Vorstand 2019 in Brüssel- Foto Francois de Ribaucourt
Liebe Mitglieder, auch 2019 findet im Rahmen der Berlinale wieder der Empfang der Filmmusikszene statt.
Am Sonntag, 10. Februar, 17:00 bis 19 :00 Uhr im Café Lebensart Lennéstraße 1/Ecke Ebertstraße (Potsdamer Platz)
Gemeinsam mit SoundTrack_Cologne, Braunschweig International Filmfestival, Defkom,
mediamusic und Cinema Musica laden wir herzlich ein! Wir bitten um Anmeldung in der
Geschäftsstelle unter contact@composers-club.de.
nun
werden wieder gute Wünsche ausgetauscht, man blickt zurück auf ein weiteres,
viel zu schnell vergangenes Jahr und vielleicht ist der eine oder die andere
auch im Stress, um noch letzte Aufträge zu erfüllen, bevor es zu spät ist. Und
für mich ist es die Zeit, in der ich Euch in aller Kürze an das Jahr 2018 im
Composers Club erinnern möchte.
Die
für alle Mitglieder wichtigen politischen Aktivitäten unseres Vereins werden
immer umfangreicher. Unsere Vorstände investieren eine Menge Zeit in Meetings
mit Politikern, bei Podiumsdiskussionen und Verhandlungen, sei es auf
nationaler oder auf europäischer Ebene.
Die
entscheidenden Ergebnisse dieser Arbeit erfahrt Ihr in unseren Newslettern –
aber der Weg zu diesen Ergebnissen ist langwierig.
Wie
Euch bekannt ist, arbeiten wir eng mit der ECSA (European Composer and
Songwriter Alliance) in Brüssel zusammen, bei der unser Präsident John Groves
Mitglied des Vorstands ist. Er und Anselm Kreuzer nehmen viele Termine in
Brüssel und anderen europäischen Städten wahr, um die berechtigten Interessen
der Urheber in Europa zu vertreten.
In
Berlin arbeitet der Composers Club intensiv mit der Initiative Urheberrecht
zusammen, darüber haben wir berichtet. Der Musikrat und der Medienrat tagen
ebenfalls in Berlin. Wir werden dort überwiegend von Christoph Rinnert
vertreten, aber auch Eike Hosenfeld und Mickie Duwe sind engagiert dabei.
Der Composers Club ist natürlich auch vertreten bei großen Veranstaltungen wie z.B. Deutsche Filmmusiktage Schsen-Anhalt und Deutscher Filmmusikpreis in Halle oder SoundTrack_Cologne. Im Februar waren wir wieder gemeinsam mit anderen Verbänden Gastgeber beim Empfang der Filmmusik-Szene bei der Berlinale, der sich wie immer wieder großer Beliebtheit erfreute.
Ein großes Thema war 2018 die
Verteilung der GEMA-Einkünfte aus dem YouTube-Vertrag. Die Position des
Composers Club zur YouTube-Verteilung ist Euch bekannt. So wie es aussieht,
wird uns dieses Thema auch im nächsten Jahr weiter beschäftigen.
Im Rahmen unsererMitgliederversammlung im Mai hatten wir die Möglichkeit, das Monitoring-Systemder Firma Sound Mouse kennen zu lernen. Adrian Morris und zwei seiner Kollegenführten uns eine Power Point-Präsentation vor und beantworteten alle Fragen.
Um genauer abrechnen zu können, hat die GEMA nun für den Werbe-Sektor einen Vertrag mit der Firma Sound Mouse geschlossen und begleitet das Joint Venture von ARD und ZDF, die nunmehr über die Firma BMAT ihre Nutzungsmeldungen bei der GEMA einreichen werden. Anfang September waren wir Gastgeber einer GEMA-Infoveranstaltung in Hamburg, in der Funktion und erwartete Vorteile des Monitorings erläutert wurden. Der Composers Club wird die grundlegende Umstellung der Abrechnung bei der GEMA genau beobachten. Bitte vergesst nicht, dass es wichtig ist, dass ihr vor allem unverlegte Werke über das GEMA-Soundfile-Upload-Portal der GEMA zur Weiterleitung an die betreffenden Monitoring-Anbieter bereitstellt.
Da Ihr durch unsere Newsletter
ständig informiert werdet (und dieser Brief nicht zu lang werden soll), gehe
ich bei keinem der hier erwähnten Themen ins Detail. Alle unsere Newsletter könnt
Ihr auch jederzeit auf unserer Website https://www.composers-club.de nachlesen. – Übrigens: Habt Ihr schon
gesehen, dass unsere Website in diesem Jahr neu gestaltet wurde? Schaut mal
vorbei!
Zu
guter Letzt: Im Namen der 300 Mitglieder des Composers Club möchte ich den
Vorständen danken für die (immer noch) ehrenamtliche Arbeit, die sie auch 2018
wieder für alle Urheber geleistet haben. In zahllosen Mails, Telefonaten und
Skype-Konferenzen, bei wichtigen Veranstaltungen, im Gespräch mit Mitgliedern –
sie waren immer da!
Und
ich selbst möchte mich bei zwei sehr geduldigen und liebenswerten Menschen
bedanken, ohne die ich oft meinen Kampf mit dem Computer nicht hätte gewinnen
können: Sebastian Bochmann und Christoph Gross-Fengels – aus ganzem Herzen: danke!
Ich
wünsche Euch allen eine stressfreie und freudvolle Zeit und rutscht schön
vorsichtig in das hoffentlich erfolgreiche Jahr 2019!
Mit
rot bemützten Weihnachtsgrüßen aus der Geschäftsstelle
wir möchten euch auf dem Laufenden halten, was die Verhandlungen über die Artikel11, 13 und 14 der für uns im Grundsatz sehr guten Urheberrechtsdirektive desEuropäischen Parlaments angeht. Insbesondere unser Dachverband ECSA, in demJohn Groves als Vorstandsmitglied vertreten ist, ist in dieser Sache sehraktiv, ebenso wie der Composers Club. In diesen Tagen finden wesentliche Verhandlungenund Anhörungen in Brüssel und Strasbourg statt, und der Composers Club vertrittdie Interessen von Komponisten in Dingen, die für die wirtschaftliche Zukunftin höchstem Maße brisant sind.
Der
für unsere digitale Zukunft im Blick auf Plattformnutzungen entscheidende
Artikel 13, der den Value Gap zwischen den Plattformen und den benachteiligten
Urhebern schließen soll, ist immer noch stark in der Diskussion. Google/Youtube
opponieren heftig. Zusätzlich gab es einen gemeinsamen Brief von Sendern und AV-Produzenten,
die die im Artikel 13 vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Urheber auf
musikalische Werke beschränkt wissen wollen. Das würde audiovisuelle Werke vom
Schutz ausnehmen und wäre für uns inakzeptabel. Die EC ist um einen Kompromiss
bemüht, und die ECSA kämpft hart in der Sache für unsere Rechte.
Heute
(13. Dezember) findet eine Verhandlung in Strasbourg statt, deren Ziel es ist,
eine Einigung über viele wesentliche Punkte zu erzielen. Dennoch steht zu
befürchten, dass keine abschließende Einigung erzielt werden kann. Wir alle
sind gefragt, Überzeugungsarbeit zu leisten, und zwar nicht nur an den
Knotenpunkten in Brüssel und Strasbourg, sondern bei jeder sich bietenden
Gelegenheit bei Lokal-, Kommunal- und Bundespolitikern. Für die für uns jenseits
von Artikel 13 hoch relevanten Themen Angemessene
Vergütung und Rückrufrecht haben
wir daher (unten) die Bitte an Euch, diese Themen – wo auch immer ihr könnt –
auf die Agenda zu setzen. Schließlich nehmen „unsere“ Politiker einen
entscheidenden Einfluss auf die in Brüssel und Strasbourg wahrgenommene
Interessenlage in Deutschland.
Zunächst
aber auch zu den positiven Errungenschaften bis heute: Ein hohes Maß an
Einigkeit herrscht hinsichtlich des in Artikel
14 geregelten Auskunftsanspruchs. Alle EU-Mitgliedsstaaten sollen dafür
sorgen, dass Autoren regelmäßig (mindestens jährlich) aussagekräftige
Informationen zur Nutzung ihrer Werke hinsichtlich der gesamten Welt von den
Verwertern erhalten können. Auch wurde einer Ergänzung zugestimmt, wonach Stillschweigevereinbarungen
zwischen Autoren und Verwertern insoweit für Autoren ungültig sind, wie Autoren
die relevanten Informationen zur Ausübung ihrer ansonsten von der Direktive
vorgeschriebenen Rechte benötigen.
Hinsichtlich Artikel 15 (Nachvergütung /
Vertragsanpassung) herrscht weitgehend Einigkeit, dass Autoren prinzipiell eine
nachträgliche Vergütung bekommen können sollen, wenn ihre ursprünglich
vertraglich ausgehandelte Vergütung in keinem angemessenen Verhältnis zu den
tatsächlichen Nutzungen steht. Dennoch wird weiter verhandelt, inwieweit dieser
Mechanismus auch für Organisationen gilt, die Autoren repräsentieren und
inwieweit „Angemessenheit“ wirklich in die Gesetzestexte aufzunehmen ist.
Angemessene Vergütung und Rückrufrecht:
Die
Mitgliedsstaaten sind zurückhaltend, den Begriff der „Angemessenheit“ im Sinne
einer proportionalen Beteiligung von Autoren am Erfolg ihrer Werke ins Gesetz
aufzunehmen. Es besteht ein hohes Interesse, Pauschalvergütungen weiter möglich
zu machen und Safe-Harbor-Regulierungen aufrecht zu erhalten. Beim Rückrufrecht
sind die Mitgliedsstaaten grundsätzlich zunächst offen, neigen aber dazu,
durchsetzen zu wollen, dass dieses Recht nicht für „zusammengesetzte Werke“ mit
einer Vielzahl an Autoren gelten soll. Eine Durchsetzung dieser Position wäre
unter Umständen schädlich für uns audiovisuelle Komponisten. Grundsätzlich soll
das Rückrufrecht vor allem regeln, dass Autoren ihre Werke von Verlagen
zurückfordern können, die nicht hinreichend für die Auswertung der Werke sorgen
und/oder nicht regelmäßig über stattfindende Nutzungen Auskunft geben und
entsprechend abrechnen.
Deshalb
unsere Bitte: Überzeugt an allen Stellen, wo ihr könnt, von der Notwendigkeit
eines umfassenden Rückrufrechts für alle Autoren, auch die Autoren
zusammengesetzter Werke. Das
Rückrufrecht muss in der europäischen Direktive enthalten und verpflichtend für
alle Mitgliedsstaaten bleiben, damit keine Unterbietung von Konditionen
stattfindet. Über diese grundsätzliche Forderung hinaus bemüht sich die ECSA,
zu argumentieren, dass Musik – auch als Teil eines Filmwerks – einzeln zu
betrachten ist, da es keine gemeinsame Urheberschaft am Filmwerk gibt, sondern
jeder Autor jedes Gewerks einzeln zeichnet und damit nicht vom Rückrufrecht
abgeschnitten werden darf.