von Patricia Bochmann | Juni 20, 2025 | Newsletter
Wir möchten euch in unserem aktuellen Newsletter auf ein exklusives Angebot von blecksaudio für CC-Mitglieder aufmerksam machen. CC-Mitglieder erhalten 25 % Rabatt auf alle Produkte von blecksaudio (auch zusätzlich zu allen bereits laufenden Rabattaktionen).
In Kürze vorab: blecksaudio hat sich auf die Entwicklung virtueller Instrumente und Sounddesign-Tools spezialisiert. Die Produkte laufen über den Sampler Kontakt von Native Instruments. Ihr seid auf der Suche nach neuen „Werkzeugen“, die inspirieren und kreative Impulse geben – ohne jedes Mal selbst tief ins Sounddesign einsteigen zu müssen?! Dann seid ihr bei blecksaudio richtig! https://blecksaudio.de
Hintergrund: Die kreativen Köpfe hinter den Instrumenten sind alle selbst als Medien-Komponisten, Musiker und Musikproduzenten auf und neben der Bühne tätig. Diese Erfahrung fließt in die Entwicklung der Instrumente ein. Die Tools sollen inspirieren, kreative Prozesse anstoßen und sich effizient in den persönlichen Workflow einfügen. Das Portfolio umfasst eine große Bandbreite an unverwechselbaren Klängen und beinhaltet momentan zwei Produkte: „Distinction“ und „Motion“.
Motion, die neue Library für „vast evolving textures“, „minimal atmospheric ambiences“ und „rhythmic pulses“, verfügt über 100+ Sound Sources, 16GB+ Samples und 200+ Presets. Das zentrale Konzept von Motion ist „Organic Movement“, entweder resultierend aus den organischen Sound Sources oder bewusst geformt durch das zentrale XY-Pad.
Eine kostenfreie Testversion zu Motion findet ihr hier:
https://blecksaudio.de/motion-free
Auch Distinction bietet einzigartige „cinematic soundscapes“ und „ambient tones“, die ihr im Handumdrehen erstellen und in Echtzeit durch verschiedene Parameter beeinflussen könnt. Distinction verfügt über 200+ gebrauchsfertige Presets, 100+ Sound Sources, die durch die einzigartige Processing Engine weiter verfeinert werden, sowie eine intuitive Benutzeroberfläche für vertieftes Sound-Design oder erweiterte Klanggestaltung.
Eine kostenfreie Testversion zu Distinction findet ihr hier:
https://blecksaudio.de/distinction-free
Vielleicht ist das exklusive Rabatt-Angebot für CC-Mitglieder auch für euch interessant. Dann könnt ihr bei der Geschäftsstelle des Composers Club e.V. einen Code erhalten. Schreibt dazu einfach eine Mail an contact@composers-club.de Unsere Geschäftsstellenleiterin Patricia Bochmann sendet euch den Code dann per E-Mail zu.
Die Aktion läuft bis zum 01.10.2025.
von Patricia Bochmann | Juni 16, 2025 | Newsletter
Auch in diesem Jahr findet der Kompositionswettbewerb „La Mer en Musique“ des Festivals „Passion Méditerranée“ (Cavalaire-sur-Mer, Frankreich) statt. 2023 konnte unser Mitglied Bernhard Hering mit seiner Musik für die Vertonung des Kurzfilms „La Mer en Musique“ (Christian Petron) den erstmals ausgelobten Wettbewerb gewinnen. Im vergangenen Jahr erreichte die Komposition unseres Vorstandsmitglieds Richard Blaha das Finale.
In 2025 werden sowohl das Festival als auch der Wettbewerb fortgesetzt und ihr könnt euch bewerben! Die Preisverleihung findet in Cavalaire-sur-Mer (Frankreich) im Rahmen des „Passion Méditerranée Festivals“ (12. – 14. September 2025) im Hafen von Cavalaire statt, erneut unter der Schirmherrschaft von Eric Serra. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Der ERIC SERRA Grand Prix ist mit 1.000 Euro dotiert und wird dem Gewinner am Abend der Preisverleihung per Scheck von den Veranstaltern (oder per Banküberweisung) ausgezahlt. Den fünf Finalist*innen des Wettbewerbs werden zudem Teilnahmezertifikate ausgestellt.
Über das Festival:
Das Festival Passion Méditerranée fand 2023 zum ersten Mal statt – unter der Schirmherrschaft von Jean-Marc Barr. Jean-Marc Barr ist ein französisch-amerikanischer Schauspieler, Regisseur, Produzent und Drehbuchautor. Einem weltweiten Publikum wurde er 1989 durch seine Hauptrolle in Luc Bessons Unterwasserepos Im Rausch der Tiefebekannt. Das ganze Wochenende über fanden Ausstellungen und Konferenzen statt, die unter anderem von Christian Petron, einem der Regisseure des Films Le Grand Bleu und Luc Bramanti (CNRS) moderiert wurden. Das Highlight aber war der von Christian Petron organisierte Kompositionswettbewerb.
1. Ziele:
Förderung von Musik für Filme über das Meer/die Meereswelt in all ihren Formen und Variationen: Live-Action, Animation, Experimentalfilme etc.. Komponist*innen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich mit anderen Akteur*innen dieser Branche zu treffen: Regisseur*innen, Produzent*innen, Künstler*innen, und Agent*innen. Zudem soll der Wettbewerb jungen Musiker*innen helfen, sich in der Welt der Filmproduktion einen Namen zu machen.
2. Wettbewerb/Videosequenz:
Die Teilnehmer*innen werden gebeten, ein originales Musikstück für eine 4- bis 5-minütige Video-Sequenz zu komponieren. Das vorgeschriebene Video kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://vimeo.com/1027329319/429d902c3d
Vorgehensweise: Die Musik wird dem Videoclip, der den Teilnehmer*innen vorgegeben ist, hinzugefügt und entsprechend gemischt. Die Veröffentlichung muss vor dem 15. August 2025 eigenständig auf YouTube erfolgen und den Juror*innen über einen Link zugänglich gemacht werden. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich außerdem, die unkomprimierte Datei der Musik im .wav- oder .aif-Format per Wetransfer oder Swisstransfer zu senden, damit die Originalmusik in 4K auf den vorgeschriebenen Clip für die öffentliche Präsentation auf einer großen Leinwand bearbeitet werden kann.
Die Teilnehmer*innen müssen das Anmeldeformular für die Bewerbung online ausfüllen und einreichen (leider haben die Organisatoren bisher nicht auf den Hinweis reagiert, dass es sich um das Formular von 2024 handelt): https://www.lamerenmusique.com/en/copie-de-règlements
3. Teilnahme und Anmeldung:
Der Wettbewerb steht allen Komponist*innen offen, unabhängig von Alter, Erfahrung oder musikalischem Stil. Das Kompositionswerk muss individuell und persönlich sein.
Die Anmeldung ist seit dem 01. Mai 2025 möglich, Einsendeschluss und Frist für das Einreichen der Kompositionen: 15. August 2025.
Teilnehmer*innen müssen für den vorgegebenen Clip folgendes bereitstellen:
Eine originale persönliche Komposition, ohne Zitate oder musikalische Entlehnungen. Sie stimmen zu, dass ihre Komposition von den Veranstaltern des Wettbewerbs zu Werbe- und/ oder Kommunikationszwecken in jeglicher bestehenden oder zukünftigen Form ausgestrahlt werden darf.
Sollte die Jury Zweifel an der Originalität der Komposition haben, wird der Teilnehmer/die Teilnehmerin sofort vom Wettbewerb disqualifiziert.
Die Veranstalter des Wettbewerbs senden eine Bestätigung des Eingangs von YouTube-Link, Musikdatei im .aif- oder .wav-Format und unterschriebenem Anmeldeformular per E-Mail.
4. Technische Aspekte:
Die Kompositionen können ausschließlich über einen YouTube-Link bei der Jury eingereicht werden. Die Musik muss mit dem ersten Bildausschnitt und dem ersten Ton des Films synchronisiert sein und den folgenden technischen Spezifikationen entsprechen: Stereo, 16-Bit oder 24-Bit, 48 kHz., VIDEO mp4. Jede Datei, die diesen Standards nicht entspricht, wird vom Auswahlgremium nicht akzeptiert. Endgültige Einsendungen des YouTube-Links müssen an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:prixericserra@gmail.com
5. Bewertungs-Kriterien:
– Qualität, musikalischer und künstlerischer Ausdruck der Komposition
– Angemessenheit des musikalischen Ausdrucks im Verhältnis zum visuellen Ausdruck
– Synchronisation: Der Audioausschnitt muss exakt mit dem Film synchronisiert sein
– Komposition: Die Instrumentalparts müssen spielbar und realistisch sein
Jede Einreichung kann bis zu 100 Punkte erreichen, gewonnen hat die mit den meisten Punkten.
6. Verpflichtungen der Finalist*innen:
Fünf Kandidat*innen werden nominiert, um am Finale teilzunehmen. Sie müssen zustimmen, am Freitag, 12. September 2025, nach Cavalaire-sur-Mer zu kommen, um ihre Komposition zu präsentieren (auf der Bühne oder durch Vorführung des Clips). Die Festivalorganisation leistet einen Beitrag zu Reise- und Unterkunftskosten (Bedingungen für die Erstattung werden den Nominierten mitgeteilt).
Es gibt ein Podium mit einem riesigen Großbildschirm, der der Öffentlichkeit am Hafen von Cavalaire zugänglich sein wird. Die Nominierten werden ab dem 5. September 2025 per E-Mail oder Telefon von den Organisatoren benachrichtigt.
7. Jury:
Die Jury besteht aus Personen des musikalischen und audiovisuellen Bereichs, die vom künstlerischen Komitee des Wettbewerbs vollkommen unabhängig ausgewählt werden. Der Präsident der Jury wird erneut ERIC SERRA sein. Die Jury setzt sich aus professionellen Musikern und Regisseuren sowie dem Gewinner des Vorjahreswettbewerbs zusammen. Die Jury behält sich das Recht vor, ggf. keinen Hauptpreis zu vergeben. Ihre Entscheidungen sind endgültig. Die Jury wählt die die fünf Nominierten in der ersten Septemberwoche aus.
Die Jury 2025:
– Vorsitzender: Eric Serra, Professioneller Musiker
– Bernard Abeille, Professioneller Musiker
– Luc Baiwir, Professioneller Musiker
– Jérôme Espla, Filmproduzent und Regisseur
– Christian Petron, Filmproduzent und Regisseur
– Damien Cesbron, Professioneller Musiker und Gewinner des Wettbewerbs 2024
8. Rechtlicher Hinweis:
Die Bewerber*innen verpflichten sich, auf alle Rechte an Ton- oder Bildaufnahmen im Rahmen öffentlicher Vorführungen während des Wettbewerbszeitraums zu verzichten und die Komposition/den kompletten Film vor dem Wettbewerb weder öffentlich noch im Internet zu verwenden, andernfalls erfolgen eine strafrechtlich Verfolgung sowie eine Disqualifikation vom Wettbewerb.
Die Veranstalter*innen behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit abzusagen, zu ändern, zu verkürzen oder zu verlängern, insbesondere im Falle höherer Gewalt, ohne dass die Teilnehmer*innen Anspruch auf Entschädigung haben.
Viel Erfolg für alle Teilnehmenden! Die Daumen sind gedrückt!
von Patricia Bochmann | Mai 5, 2025 | Newsletter
In unserem aktuellen Newsletter möchten wir euch über die geplante GEMA-Reform zur E- und U-Musik informieren. Hintergrund ist, dass bei der GEMA-Mitgliederversammlung nächste Woche wegweisende Entscheidungen anstehen und die Ausübung des Stimmrechts aller ordentlichen Mitglieder für eine starke Willensbildung wünschenswert ist. Solltet ihr nicht in Präsenz in München oder digital teilnehmen, kann euch der nachfolgende Artikel von Christoph Rinnert in der Kulturrat-Zeitung „Politik & Kultur“ vielleicht einen Anstoß geben, euch als ordentliches GEMA-Mitglied vertreten lassen!
Artikel aus der „Politik & Kultur“ vom 02. Mai 2025:
Ich bin Filmkomponist und Musikproduzent, bin ordentliches Mitglied der GEMA in der Kurie der Komponisten, lebe also auch von meinen Lizenzeinnahmen. Ich bin im Vorstand des Composers Club e.V. (CC), des Berufsverbandes der Auftragskomponisten in Deutschland. Die Mitglieder des CC arbeiten hauptsächlich im audiovisuellen Medienbereich, unsere Musik wird überwiegend in Kino, TV, Radio, online aufgeführt und genutzt. Die meisten von uns sind ordentliche Mitglieder der GEMA – entscheiden also mit, wie, wann, wohin Lizenzeinnahmen verteilt werden, immer unter Aufsicht des DPMA (Deutschen Patent- und Markenamtes). Uns beschäftigt die Frage: Was bedeutet heutzutage E-Musik? Wer bestimmt, dass diese Musik eine E-Musik ist? Wie grenze ich diesen Begriff im 21. Jahrhundert ab? Viele unserer Mitglieder haben Musik studiert, Komposition und Tonsatz, orchestrieren ihre Werke, einige dirigieren selbst – aber die Bewertung ihrer Werke geschieht als U-Musik.
Hier der Versuch einer Herleitung:
Im Jahre 1903 wurde von der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) die „Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ – die AFMA gegründet, der Vorläufer der GEMA. Geführt wurde die GDT von den erfolgreichsten Komponisten der Ernsten Musik (E-Musik) der damaligen Zeit, unter anderem von Engelbert Humperdinck, Georg Schumann und vor allem von Richard Strauss. Der Vorstand der GDT war gleichzeitig der Vorstand der AFMA. Die Deutsche Grammophon AG, gegründet 1900, hatte zu dem Zeitpunkt bereits mehr als 5.000 Titel im Programm, Operettenhäuser im deutschen Sprachraum wurden immer populärer, in Frankreich gab es seit 50 Jahren die SACEM. Es war der Beginn einer Wertschöpfung aus der kollektiven Vergabe von Lizenzen zur Rechtenutzung durch eine Wahrnehmungsgesellschaft – Aufführungsrechte, Vervielfältigungsrechte und graphisches Recht (Notendruck). E Musik fand in Konzerthäusern statt, U-Musik in Ballhäusern und Biergärten – 2 Welten, 2 unterschiedliche Musikniveaus, 2 sich unterscheidende Lizenzierungen und eine werkbezogene Förderung, die ausschließlich der E-Musik bis heute zugutekommt.
Wie gestaltet sich diese finanzielle Förderung, die nur der E-Musik zugutekommt?
10% der Lizenzeinnahmen aller Mitglieder und ausländischen Rechteinhaber*innen, die im Rahmen der Gegenseitigkeitsverträge von der GEMA in Deutschland vertreten werden, gelangen in den Topf für kulturelle und soziale Zwecke. Zu 95% sind diese Einnahmen Abzüge aus dem Bereich U-Musik, 30% dieser Gelder fließen in den E-Bereich mit ca. 350 Mitgliedern. Die Schutzfristen der großen Werke klassischer Musik, die früher Lizenzeinnahmen im E-Musik Bereich geriert hatten, sind lange abgelaufen. Der Topf für kulturelle und soziale Zwecke wird heute aus Lizenzeinnahmen der U-Musik finanziert. Unter den rund 99.000 Mitgliedern genießen also nur 350 Komponist*innen der E-Musik die Vorzüge dieser besseren Bewertung ihres Schaffens in Form von besonderen Förderungen und eines hochkomplexen speziellen werkbezogenen Wertungsschlüssels der E-Musik, finanziert aus dem Inkasso der U-Musik.
Der Composers Club wünscht eine Förderung, die Kulturschaffende anderer Musikbereiche miteinschließt. Als moderner Berufsverband verstehen wir nicht, warum sich Fördermodelle der GEMA hauptsächlich auf E-Musik und deren Urheber*innen beziehen und dabei von uns U-Komponist*innen finanziert werden. Die GEMA als Solidargemeinschaft – wir verstehen die GEMA nicht nur als Inkassoinstitut – muss sich die Frage stellen: Was ist an dem Modell, eine wachsende Menge an Fördermitteln (s. steigende Einnahmen U-Musik) einer immer kleiner werdenden Gruppe (E-Komponist*innen) zukommen zu lassen eigentlich noch solidarisch?
Wir wünschen uns Chancengleichheit in der kulturellen Förderung, die Genre-offen ist und auch die nachfolgenden Generationen von Komponist*innen mit einbezieht, weg von werkbezogener Förderung, hin zu kontextbezogenen Förderprogrammen. Wir begrüßen eine Förderung, die Kulturschaffende aller Musikbereiche potenziell miteinschließt. Das Reformvorhaben der GEMA ist zudem so angelegt, dass der Umfang an kultureller Förderung keineswegs geringer ist als aktuell. Eine umfassende Förderung ist allerdings nur gewährleistet, wenn die Trennung zwischen E und U aufgehoben wird. Allein durch die Kategorisierung gab es den nicht mehr haltbaren privilegierten Zugang zu den Fördermitteln und ihre Inanspruchnahme, der Komponist*innen vieler Schaffensbereiche kategorisch ausschloss. Die GEMA musste sich deswegen die Frage stellen: Ist dieses bestehende Konstrukt zukunftsfähig im 21. Jahrhundert?
Die Musikindustrie hat sich in den 120 Jahren seit Gründung der GEMA verändert, Deutschland und Österreich sind die einzigen Länder, deren Wahrnehmungsgesellschaften noch zwischen E und U unterscheiden. Die Partnergesellschaften aus Europa machen Druck, der überwiegende Teil der Lizenzeinnahmen der GEMA kommt aus der Nutzung des anglo-amerikanischen Repertoires – warum sollen ausländische Komponist*innen und Textdichter*innen die E-Musik Förderprogramme der GEMA in Deutschland finanzieren? Dieses Missverhältnis und die einhergehende Intransparenz zwingen die GEMA und ihre Mitglieder, sich neu zu orientieren.
Der Composers Club ist zuversichtlich, dass der GEMA ihr Reformvorhaben gelingen wird.
von Patricia Bochmann | März 11, 2025 | Newsletter
Wir haben in den vergangenen Jahren bereits über das Musical Martin Luther King unseres Mitglieds Hanjo Gäbler aus Kiebitzreihe (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) in Newslettern berichtet. Zunächst ging der Musical-Song We can do better um die Welt und wurde sogar zum Kampagnensong für Brot für die Welt der Welthungerhilfe, dann zeichnete das Bündnis für Demokratie und Toleranz (Mitglied der Bundeszentrale für politische Bildung) das Musical aus: die Komponisten Hanjo Gäbler und Christoph Terbuyken gewannen den bundesweiten Wettbewerb Aktiv für Demokratie und Toleranz. Und nun stellt das Komponisten-Duo mit Martin Luther King sogar einen Weltrekord auf: das Werk wurde mittlerweile mit insgesamt etwa 26.000 Sänger*innen in rund 25 deutschen Orten aufgeführt! Noch im März werden mit fünf weiteren Aufführungen insgesamt 5.000 Sänger*innen hinzukommen.
Über das Musical Martin Luther King:
Das Besondere an dem Musical ist, dass es nicht über ein festes Ensemble an Sänger*innen verfügt, sondern an jedem Aufführungsort neu besetzt wird – von Sänger*innen aus den jeweiligen (und auch umliegenden) Orten! Lediglich einige Musicaldarsteller und die Berufsmusiker sind immer die gleichen – bei Letzteren allen voran Gäbler und Terbuyken! „Neben professionellen Musicaldarsteller*innen und Berufsmusiker*innen gibt es in jeder Stadt, in der das Musical gastiert, eigens dafür zusammengestellte Chöre mit jeweils 500 bis 2.500 Sänger*innen. Diese lassen das Musical gemeinsam mit den Profis erst zu dem werden, was es ist – ein musikalisches Highlight, eine Hommage an Martin Luther King und ein Zeichen für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz!“, so Hanjo Gäbler.
Die Geschichte um Martin Luther Kings Einsatz für Nächstenliebe, Zivilcourage und gegenseitigen Respekt wurde 2019 uraufgeführt. Das Musical konnte trotz der Pandemie und einer dadurch bedingten Zwangspause nichts an seiner Anziehungskraft, Magie und Hoffnung auf eine bessere Welt einbüßen.
In diesem Jahr gibt es noch in drei Städten Möglichkeit, das Musical zu besuchen: am Samstag, 15. März 2025, werden rund 2.600 Sänger*innen um 14.00 und um 19.00 Uhr die Flensburg-Arena verzaubern. Es folgen Auftritte in Berlin (Samstag, 22. März 2025) und Chemnitz (Samstag, 29. März 2025). Für das kommende Jahr planen Gäbler und Terbuyken ein neues Arrangement des Musicals, um auch auf kleineren Bühnen (z. B. Stadthallen) damit auftreten zu können. „Zudem denken wir über eine feste Spielstätte für insgesamt zwei Spielzeiten nach“, so Hanjo Gäbler. Aber das sei derzeit noch Zukunftsmusik!
Über Hanjo Gäbler:
Hanjo Gäbler wurde am 07. Januar 1978 in Bremen geboren und ist ein echtes Multitalent: Pianist, Organist, Sänger, Chorleiter, Film-/TV-Musiker und -komponist, Produzent und Gospel-Musiker. Er leitet zudem europaweit Chorseminare sowie Workshops für Gospelmusik, Filmmusik und Komposition. Seine Musik ist unverkennbar von der Gospelmusik geprägt. Aber auch in der Jazz- und Soul-Musik ist er tätig (Engagements für Alicia Keys (2011/12), Lalah Hathaway (2012/16) und Celine Dion (2013)). Zudem erstellt Hanjo Gäbler Remixes für andere Künstler und schreibt im Hintergrund am Repertoire für Verlagskünstler. Sein Tonstudio Funkworld ist in Elmshorn beheimatet, daran angegliedert ist der Musikverlag Funkworld Medien. Seit 2022 erscheint sein Label Soundport unter dem Dach von Warner Chappell für das Gäbler ca. 20 Alben im Jahr komponiert und produziert. Hanjo Gäbler ist zudem Lehrbeauftragter für Jazz- und Kirchenmusik an der Musikhochschule Hamburgund lehrt auch am Nordkolleg in Rendsburg. Er leitet überdies europaweit Workshops für Gospelmusik, Filmmusik und Komposition im Allgemeinen.
Wenn ihr Lust bekommen habt, das Musical zu besuchen oder vielleicht einmal selbst Teil des Chores bei einer Aufführung zu werden, dann findet ihr hier alle Informationen:
https://www.king-musical.de/

Hanjo Gäbler (Bildrechte: Creative Kirche Witten)

Aufführung Dortmund (Bildrechte: Creative Kirche Witten)

Aufführung Dortmund (Bildrechte: Creative Kirche Witten)
von Patricia Bochmann | März 4, 2025 | Newsletter
Herzlichen Glückwunsch! Unser Mitglied Stefan Will wurde am 27. Februar 2025 in der Kategorie „Komposition Audiovisuelle Medien“ mit dem Deutschen Musikautor*innenpreis 2025 der GEMA ausgezeichnet. Der Preis wurde in insgesamt sieben Kategorien („Komposition Audiovisuelle Medien“, „Komposition Elektronische Musik – Live Elektronik Plus“, „Komposition Musical“, „Komposition Orchester“, „Komposition Rock/Pop“, Text Hip-Hop“, „Text Schlager“) vergeben.
Zusätzlich gab es weitere Auszeichnungen für „Lebenswerk“ (Wolf Biermann), „Nachwuchs“ (Felix Dautzenberg (Berq) in der Sparte U, Sara Glojnarić in der Sparte E), „Erfolgreichstes Werk 2024“ („Wunder“ von AYLIVA, Apache 207, Berky (Berken Dogan), Oliver Melchers und Masri (Thomas Riese)) und den „Sonderpreis Inspiration“ (Die Toten Hosen (Andreas Frege, Michael Breitkopf, Andreas Meurer, Andreas von Holst, Vom Ritchie)).
Alle Preisträger findet ihr hier: https://t1p.de/vp7iy
Über Stefan Will
Stefan Will wurde 1959 in Fulda geboren und ist dort aufgewachsen. Er studierte Musik in Hamburg, wo er bis heute lebt und arbeitet. In den 80er und 90er Jahren veröffentlichte er als Songschreiber und Keyboarder mehrere Alben mit verschiedenen Bands. Dabei kam es zur Zusammenarbeit mit international renommierten Produzenten wie Allen Toussaint (The Meters, The Neville Brothers, Dr John) und Clive Langer (David Bowie, Madness).
Seit über 30 Jahren ist Stefan Will als Filmmusik-Komponist tätig. Zu seinen Arbeiten zählen u. a. die Musik für Christian Petzolds Filme „Die innere Sicherheit“, „Phönix“ und „Transit“, genauso wie für das Gangsterepos „4 Blocks“ und die Netflix-Serien „Freud“ und „Crooks“ des Wiener Regisseurs Marvin Kren.
Das Drama „Krieg“ von Rick Ostermann mit der Musik von Will, feierte seine Weltpremiere bei den Internationalen Filmfestspielen von Venedig. Beide verbindet eine langjährige Zusammenarbeit. Stefan Wills Musik für den türkischen Film „Burning Days“, der 2022 bei den Filmfestspielen in Cannes Premiere hatte, wurde in der Türkei mehrfach ausgezeichnet. Zwei seiner Musiken („Mordkommission Berlin 1“ und „4 Blocks“) erhielten einen deutschen Fernsehpreis, für drei weitere war er nominiert.
Neben der Filmarbeit komponiert Stefan Will Musik für internationale Museumsausstellungen, sowie Expo-Pavillons u. a. in Dresden, Shanghai, Wuxi, Astana, Yeosu/Südkorea und Dubai.
Über den Deutschen Musikautor*innenpreis
Der Deutsche Musikautor*innenpreis wurde 2009 von der GEMA ins Leben gerufen, um die Komponist*innen und Textdichter*innen der deutschen Musikbranche für ihre herausragenden Leistungen zu würdigen. Unter dem Motto „Autor*innen ehren Autor*innen“ rückt der Preis Musikschaffende in den Vordergrund, die oftmals nicht auf der Bühne stehen. Alle Preisträger*innen sowie Nominierten werden als Mitglieder in die Akademie Deutscher Musikautor*innen (ADMA) aufgenommen. Die Fachjury wird jährlich neu von der ADMA gewählt. In der Akademie sind alle bisherigen Nominierten sowie die Preisträger*innen des Deutschen Musikautor*innenpreises versammelt.

Stefan Will (Fotocredit: BrauerPhotos / J. Harrell)
von Patricia Bochmann | März 3, 2025 | Newsletter
Auch in diesem Jahr finden im Rahmen der SoundTrack_Cologne 22 (08. – 11. Juli 2025, Köln) die Wettbewerbe SEE THE SOUND, PEER RABEN MUSIC AWARD und EUROPEAN TALENT COMPETITION statt. Die SoundTrack_Cologne hat sich als Festival- und Kongressproramm zu Europas führender Plattform für Musik/Sound in Film, Games, TV und Multimedia entwickelt. Alle Informationen, Bedingungen und die Möglichkeit zur Online-Einreichung für die drei Wettbewerbe findet ihr hier: https://t1p.de/r06w0
SEE THE SOUND 2025:
Mit SEE THE SOUND erhalten außergewöhnliche Filme über Musik die Möglichkeit, auf der großen Kinoleinwand präsentiert zu werden. Der Wettbewerb widmet sich allen Formen bewegter Bilder, die Musik/Klang visualisieren. Filmschaffende, Komponist*innen und Vertriebe sind eingeladen, Filme mit musikalischem Schwerpunkt einzureichen. Dazu zählen Musikdokumentationen und Spielfilme mit Schwerpunkt Musik (z. B. Biopics über Musiker/ Bands, Konzertdokumentationen, Komponist*innen- und Bandportraits oder Musikvideos). Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Es werden nur Dokumentarfilme für den Preis berücksichtigt. Spielfilme und Kurzfilme werden im Rahmen des Festivals ebenfalls gezeigt.
Einreichkriterien/Teilnahmebedingungen (Auswahl, nicht vollständig):
– Filme und Musikvideos, deren Produktion nach dem 1. Januar 2024 abgeschlossen und/oder nach dem 1. Januar 2024 uraufgeführt wurden
– keine Einschränkungen hinsichtlich des Produktionslandes
– Die Vorführkopie (wird erst nach dem Auswahlverfahren angefordert) kann in folgenden Formaten eingereicht werden: DCP, BluRay, DVD und digitale Datei (z. B. ProRes in hoher Qualität). Musikvideos sollten als QuickTime-Filme eingereicht werden, bei Vorführkopien werden Online-Screener bevorzugt.
– Filme müssen mind. 60 Min. lang sein (ausgenommen Kurzfilme und Musikvideos)
Einsendeschluss und Einreichgebühren:
Early Bird Deadline (17. März 2025, 10.00 Uhr): Kurzfilme 15,00 €, Spielfilme 25,00 €
Spätester Abgabetermin: 07. April 2025, 10.00 Uhr: Kurzfilme 30,00 €, Langfilme 40,00 €
Alle weiteren Informationen, Bedingungen und die Möglichkeit zur Online-Einreichung findet ihr hier: https://t1p.de/dzimi
PEER RABEN MUSIC AWARD 2025:
Der Award zeichnet die beste Originalmusik in einem Kurzfilm aus. Ihr seid herzlich eingeladen, euch mit euren Kompositionen zu bewerben! Der Award ist mit einem Preisgeld von 1.500 Euro dotiert, die Einreichung ist kostenlos. Prämiert wird eine Filmmusik mit innovativem und dramaturgisch kohärentem Einsatz von Musik und Ton im Verhältnis zur Erzählung. Die Musik muss hauptsächlich für den Film geschrieben worden sein.
Einsendeschluss: 15. April 2025, 10.00 Uhr
Einreichkriterien/Teilnahmebedingungen (Auswahl, nicht vollständig):
– Filme von max. 15 Min. (inkl. Abspann) in allen branchenüblichen Formaten
– Kurzfilme, deren Produktion nach dem 1. Januar 2024 abgeschlossen wurde oder die nach dem 1. Januar 2024 uraufgeführt wurden
– keine Einschränkungen in Bezug auf Produktionsland, Genre oder Inhalt; allerdings muss der Film überwiegend mit Originalmusik unterlegt sein
– Wenn die Originalsprache des Films weder Deutsch noch Englisch ist, sind Untertitel in einer dieser Sprachen erforderlich, alternativ kann dem Auswahlverfahren ein Drehbuch in deutscher oder englischer Sprache beigefügt werden. Wird der Film ausgewählt, muss die Vorführkopie mit englischen oder deutschen Untertiteln versehen sein.
– Die Nominierten sollten bei der Filmvorführung anwesend sein und werden dem Publikum und der Jury bei der Wettbewerbsvorführung vorgestellt. Die Preisverleihung findet am Freitag, 11. Juli 2025, in Köln statt.
Alle weiteren Informationen, Bedingungen und die Möglichkeit zur Online-Einreichung findet ihr hier: https://t1p.de/jx2s7
EUROPEAN TALENT COMPETITION:
(Angehende) Sounddesigner*innen und Komponist*innen sind eingeladen, Musik für einen Kurzfilm zu komponieren oder das Sounddesign dazu zu gestalten und sich damit in den Kategorien WDR Filmscore Award und Sounddesign zu bewerben! Ziel ist es, die Bilder und die Erzählung des Kurzfilms BLOOM (Regie: Michael Dämmig, Abschlussfilm an der ifs – Internationale Filmschule Köln) musikalisch zu interpretieren.
Info zum Film: Das Leben ist nicht für alle gleich sonnig: Karl, ein Baum, der weniger Glück hat als die Bäume um ihn herum, findet in einer umgefallenen Mango die Chance auf soziale Anerkennung. Doch dank eines frechen kleinen Affen erkennt Karl, was ihn wirklich glücklich macht.
Die Wettbewerbsteilnehmer*innen können die Filmmusik komponieren oder das Sounddesign für den Kurzfilm gestalten und auch im Team mit einem/einer anderen Komponisten/ Komponistin oder Sounddesigner*in zusammenarbeiten. Vor allem Sounddesigner*innen sind aufgerufen, reine Soundprojekte einzureichen!
Die zwölf Finalist*innen werden mit ihren Arbeiten im Rahmen des SoundTrack_Cologne Wettbewerbsscreenings dem Publikum und der Jury vorgestellt. Die Preisverleihung findet im Rahmen der offiziellen Gala am Freitag, 11. Juli 2025, statt.
Der Gewinner/die Gewinnerin des WDR Filmscore Award erhält die Möglichkeit, eine 7- bis 9-minütige Originalkomposition mit dem WDR Funkhausorchester aufzunehmen – für viele junge Komponist*innen könnte das die erste Gelegenheit sein, mit einem großen Orchester aufzunehmen und so eine Visitenkarte in der Filmmusik vorlegen zu können.
Der Gewinner/die Gewinnerin für das beste Sounddesign erhält eine 5.1-Kinomischung für einen Kurzfilm im renommierten Tonmischstudio TORUS POST.
Einsendeschluss: 15. April 2025, 10:00 Uhr
Einreichkriterien/Teilnahmebedingungen (Auswahl, nicht vollständig):
– alle Studierenden der Bereiche Komposition und/oder Sounddesign/Ton europäischer Hochschulen (keine Altersbegrenzung) sowie europäische Kreative im Bereich Komposition/Musik und/oder Sounddesign bis zu einem Alter von einschließlich 30 Jahren (d. h. zum Zeitpunkt der Einreichung muss er/sie 30 Jahre oder jünger sein)
– wer keine Möglichkeit hat, echte Instrumente zu verwenden, kann Sound-Libraries verwenden
– Nutzung von KI: NICHT erlaubt, um die Komposition zu erstellen, erlaubt zum Abmischen, EQing, Mastering, für Effekte und Synthesizer/Samples/Sound-Erzeugung
=> BEGRÜNDUNG: Der Wettbewerb fördert den Einsatz von menschlicher Kreativität gegenüber KI-Kreativprozessen. Daher ist die Verwendung von generativen KI-Tools in den Kompositionen nicht erlaubt. Erlaubt sind jedoch maschinell lernende KI-Tools, z. B. für Mixing, EQing, Mastering, Effekte und Synthesizer-/Sample-/Klangerzeugungstools. Wird die Verwendung solcher nicht zugelassenen KI-Tools in den Beiträgen nicht offengelegt, führt dies zur Disqualifikation.
– Einreichung einer vollständigen Bewerbung mit Kurzbiografie, Filmografie und Foto
– nach der Online-Anmeldung könnt ihr den Kurzfilm herunterladen und euer Projekt starten
– alle Teilnahmebedingungen (bitte sorgfältig lesen!!!) findet ihr hier: https://t1p.de/bav5j
Allen Wettbewerbsteilnehmenden viel Erfolg!