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Liebe Mitglieder,
mit der Bekanntgabe der Beteiligung der GEMA an Zebralution entstanden im Composers Club viele Fragen. Wir haben diese an Herrn Dr. Heker gestellt und Antworten erhalten, die wir Euch hiermit gern weitergeben möchten.

Wir fragten:
Wie viel hat die GEMA für die 75,1 % bezahlt? Vor dem Hintergrund, dass die GEMA-Mitglieder die Mittel für den Kauf erwirtschaftet haben, hoffen wir, dass Sie Verständnis für diese – aus unserer Sicht – berechtigte Frage haben.

Dr. Heker antwortete:
Aus Gründen der Vertraulichkeit wurde über den finalen Kaufpreis von beiden Parteien Stillschweigen vereinbart. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass die Verkäufer Privatpersonen sind. Der Kaufpreis ist dem Aufsichtsrat der GEMA jedoch ebenso wie die dahinterliegende Berechnung vollständig bekannt und wurde von diesem genehmigt. Die Angemessenheit des Kaufpreises wurde unabhängig voneinander durch zwei externe Unternehmen mit einschlägiger Expertise in der Unternehmensbewertung überprüft und für angemessen erachtet. 

Unsere zweite Frage:
Sie schreiben, dass Preisgestaltung / Serviceangebote für die GEMA-Mitglieder noch nicht feststünden. Können Sie trotzdem schon sagen, ob es sich um eine Gebühr pro Track oder um eine prozentuale Beteiligung aus den Erlösen handeln wird?
Hintergrund: Nach unserer Kenntnis bietet Zebralution ihren Label-Partnern eine Beteiligung an den Erlösen aus dem Digitalvertrieb von durchschnittlich 80 Prozent an.

Dr. Heker antwortete:
Es ist korrekt, dass Zebralution derzeit in den Verträgen mit den Labels und Hörbuchverlagen ein prozentuales Beteiligungssystem anwendet. Über die EMS (Service-Dienstleister der Zebralution, den die Zebralution im Sommer übernommen hat) gibt es auch Track-basierte Angebote. Insofern ist auch dieses Modell Zebralution bekannt. Welche der beiden Preisgestaltungsarten für das Direktangebot an die Künstler zur Anwendung kommen wird, wird sich erst im Laufe der Aufbauphase 2020 entscheiden.

Die dritte Frage:
Welches sind für GEMA-Mitglieder die Vorteile gegenüber Anbietern wie „CD Baby“ oder „Record Jet“, über die man ebenfalls ohne Label oder Plattenfirma veröffentlichen kann?

Dr. Hekers Antwort:
Zebralution wird sich mit Unterstützung der GEMA darauf konzentrieren, ein Angebot aufzubauen, dass möglichst passgenau auf die Bedürfnisse von Künstlern ausgerichtet ist. Dabei wird die Erfahrung der GEMA in der Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern sehr hilfreich sein. Für diejenigen Mitglieder der GEMA, die auch über eigene Leistungsschutzrechte verfügen, soll ein attraktives Angebot entstehen, diese unter dem Dach der GEMA vertreten zu lassen. Die GEMA steht für eine unabhängige und gewissenhafte Abrechnung und Verteilung und dieses Prinzip gilt genauso für Zebralution.

Weiter fragten wir:
Sie schreiben „Zebralution verfügt über ein attraktives Rechteportfolio“. Da wir Zebralution lediglich als Distributor für Labels und Plattenfirmen kennen (d.h. Vertrieb von Rechten Dritter), hätten wir gerne Auskunft über Inhalt und Umfang des eigenen Rechteportfolios von Zebralution (welches nun zu 75,1 % der GEMA gehört).

Dr. Heker schrieb:
Mit Rechteportfolio ist das Repertoire gemeint, das die Zebralution für die mit ihr vertraglich verbundenen Labels und Hörbuchverlage vertritt.

Wir fragten:
Erwartet die GEMA durch den Zugang zur Infrastruktur von Zebralution neue Optionen für die Wahrnehmung von Rechten an Werken und ggf. Aufnahmen im Online-Segment?

Dr. Heker antwortete:
Die Erfahrung der GEMA im Bereiche der Onlinelizenzierung und die Distributionskompetenz von Zebralution ergänzen sich gegenseitig und es steht zu erwarten, dass aufgrund der Kooperation Leistungsverbesserungen in beiden Bereichen entstehen.

Unsere letzte Frage:
Wie ist die Einschätzung der GEMA dazu, dass aus ihrer Beteiligung Wettbewerbs­verzerrungen zu vergleichbaren Anbietern resultieren könnten?

Darauf Dr. Heker:
Durch die Beteiligung der GEMA an Zebralution entsteht keine Wettbewerbsverzerrung. Nahezu alle relevanten Anbieter von digitalen Distributionsdienstleistungen am Markt sind in Besitz von großen Unternehmen. Die GEMA gewährleistet durch diesen Schritt ein offenes, auch auf die Interessen von individuellen Künstlern ausgerichtetes Angebot für die digitale Distribution von Audioinhalten. Selbstverständlich steht den GEMA-Mitgliedern aber weiterhin frei, ob und ggf. mit welchem Distributor sie zusammenarbeiten möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand