Liebe Mitglieder,
anbei erhaltet Ihr drei Anträge zur bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung mit der Bitte an die stimmberechtigten GEMA-Mitglieder unter Euch, diese zu unterstützen:
1. Antrag „Auskunft Vergütungsvereinbarungen“
Es ist nicht länger hinzunehmen, dass wir GEMA-Mitglieder die Inhalte der Vergütungsvereinbarungen nicht erfahren dürfen, welche die GEMA mit ihren Tarifpartnern abschließt. Immerhin geht es dabei um die Nutzungen unserer Werke! Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der N24-Report des CC (http://www.composers-club.de/wp-content/uploads/CC-Report-Musikanteil-N24-Links.pdf). Hier verweigert uns die GEMA bisher die Offenlegung der Verträge mit den Sendeunternehmen. Dieser Antrag besteht aus drei Teilen, weil er für das Aufführungs- und Senderecht (VP A), das mechanische Vervielfältigungsrecht (VP B) und den Verteilungsplan Online (VP C) gelten soll. Die Unterstützung durch möglichst viele Mitglieder wäre ein wichtiges Signal!
2. Antrag „Programmverrechnungsgrenze“
Hierbei geht es um die Abschaffung einer seit Jahren praktizierten Ungleichbehandlung: Während im öffentlich-rechtlichen TV und Radio jedes noch so kleine Senderprogramm werkbezogen abgerechnet wird, fallen bei den Erträgen der Privatsender zahlreiche vermeintlich kleinere TV- und Radioprogramme unter die sog. „Programmverrechnungsgrenze“ und werden dem großen „Topf“ zugeschlagen. Auf Nachfrage teilte uns die GEMA mit, dass auch in der sog. „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ die Behebung dieses Missstands nicht geplant ist. Dabei ist es höchste Zeit, diese Ungerechtigkeit im Sinne der betroffenen Berechtigten abzuschaffen!
3. Antrag „§ 10“
Dieser Antrag stammt aus den Reihen des VUT. Schon aus der Begründung geht hervor, warum eine Unterstützung plausibel und sinnvoll erscheint: Die Antragsteller haben ermittelt, dass von den letzten 50 Anträgen, die von GEMA-Mitgliedern gestellt wurden, gerade einmal einer (!) angenommen wurde. Häufig wurden diese Anträge deshalb nicht angenommen, weil die GEMA (Juristen & Verwaltung) Einwände hinsichtlich der Machbarkeit, Rechtssicherheit und Form hatten. Es steht zu hoffen, dass zukünftig die Anträge von Mitgliedern höhere Chancen haben, wenn – wie hier beantragt – von Seiten der GEMA eine konstruktive Prüfung erfolgt.
Bitte unterstützt diese Anträge zahlreich und leitet sie an andere Teilnehmer weiter!
Per Mail (PDF) an: <mitgliederversammlung@gema.de>
Per Fax an: 089 / 48003-240
Per Post: GEMA Mitgliederbüro Rosenheimer Str. 11 81667 München
Frist ist der: 10. Februar 2014, 23:59h (es gilt der Eingang bei der GEMA)
Wichtig: Nur ordentliche GEMA-Mitglieder und Delegierte der angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder können Anträge stellen!
Euer Vorstand
GEMA-Mitgliederversammlung – 07. Bis 09. April 2014, Hotel Estrel, Sonnenallee 225, 12057 Berlin