Wie wir bereits von mehreren Seiten hörten, hat die GEMA in ihrer Abrechnung zum 1. Juli offenbar Sender-Eigenwerbungen (d. h. von TV-Sendern beauftragten Produktionen) in der Sparte T-FS abgerechnet. D. h., dass der so genannte VR-Anteil (der bei TV-Eigen- und Auftragsproduktionen ca. ein Drittel ausmacht), lediglich zu 10 % verrechnet wurde.
Es wurde außerdem berichtet, dass die GEMA zur Begründung angeführt hätte, dass es sich z. B. bei TV-Trailern um Werbung handeln würde, für welche die GEMA das Filmherstellungsrecht nicht vergebe. Das halten wir jedoch für eine falsche Anwendung des Verteilungsplans, weil dieser einzig und allein darauf abstellt, ob es sich um Eigen- oder Fremdproduktionen handelt. Sender-Eigenwerbungen sind immer Eigenproduktionen der Sendeunternehmen.
Die Sparte T-FS VR, in der Fremdproduktionen lediglich zu 10 % verrechnet werden, wurde bei der GEMA-Mitgliederversammlung 2012 eingeführt und kam bei der aktuellen Sommer-Abrechnung erstmals zur Anwendung. Wegen der geringen Beteiligungshöhe ist diese Regelung Gegenstand eines Rechtsstreits beim BGH zwischen betroffenen GEMA-Mitgliedern und der GEMA.
Diejenigen unter Euch, deren Musik in TV-Trailern, Stationdesign o. ä. genutzt wurde, sollten unbedingt ihre aktuelle GEMA-Abrechnung dahingehend überprüfen, ob ihre Werke als Sender-Eigenwerbung in der Sparte T-FS verrechnet worden sind. Bitte informiert uns, wenn auch Ihr betroffen sein solltet.
Euer Vorstand