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18.09.2014

Liebe Mitglieder,

bekanntlich bewirken die jüngsten Änderungen des TV-Verteilungsplans eine erhebliche Umverteilung zugunsten der VR-Verteilungssumme (mechanische Rechte) und zulasten der AR- Verteilungssumme (Senderecht). Um die tatsächliche Größenordnung in Erfahrung zu bringen, hat der CC den Vorstand der GEMA um detaillierte Zahlen zu der aktuellen TV-Abrechnung (GJ 2013) gebeten. Die Antworten der GEMA sind daraufhin auf ihrer Website veröffentlicht worden:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/fragen_antworten_rundfunkverteilung.pdf

Anhand dieser Zahlen konnten wir nun erstmals konkrete Berechnungen vornehmen:

–   Die gesamte TV-Verteilungssumme AR + VR betrug 138,5 Mio. Euro. Hiervon betrug die Verteilungssumme für VR40 Mio. Euro. Die korrekte VR-Verteilungssumme wäre gewesen: 29 Mio. Euro Daraus folgt: Die VR-Verteilungssumme wurde mit 11 Mio. Euro subventioniert (zulasten der AR-Verteilungssumme).

–     Das Verhältnis der TV-Minutenwerte zueinander betrug: 62% AR zu 38% VR (AR 2,56 € / VR 1,59 €)

Richtig wäre jedoch folgendes Verhältnis gewesen: 71% AR zu 29% VR (AR 2,84 € / VR 1,14 €)

–   Die Berechtigten hätten für ihre TV-Spots, Spielfilme (TFS) etc. um 11 Prozent höhere Abrechnungen erhalten müssen.

Nicht berücksichtigt werden konnten die unterschiedlichen Abrechnungskoeffizienten. Weil diese in der Sparte FS durchschnittlich höher sind als in TFS, dürfte die Umverteilung von AR nach VR (und damit die Benachteiligung von TFS) tatsächlich noch höher gewesen sein.

Die „sonstigen Erträge“ (24,5 Mio. Euro für die öffentliche Wiedergabe von TV-Sendungen, Kabelweiterleitung etc.) entfielen übrigens zu 99,2% auf das Senderecht (AR) und lediglich zu 0,8% auf die mechanischen Rechte (VR).

Euer Vorstand

 

 Hintergrund:

Die neuen Gesamtverträge mit den TV-Sendeunternehmen sehen vor, dass lediglich in dem den Eigen- und Auftragsproduktionen (FS) zuzurechnenden Anteil an den Vergütungen ein Drittel für VR enthalten ist.

 In dem den Fremdproduktionen (TFS) zuzurechnenden Anteil an den Einnahmen von den TV- Sendeunternehmen ist hingegen nur ein sehr geringer VR-Anteil (max. 5%) enthalten.

 Folgerichtig dürfte die GEMA eigentlich nur ein Drittel der den Eigen- und Auftragsproduktionen zuzurechnenden Einnahmen zugunsten VR verteilen. Die den Fremdproduktionen zuzurechnenden Einnahmen dürfte sie lediglich zu 0% – 5% dem VR zuschlagen.

 Abweichend hiervon verteilt die GEMA jedoch pauschal ein Drittel der gesamten Einnahmen von den TV-Sendeunternehmen zugunsten VR.

 Wir gehen davon aus, dass dieseUmverteilungspraxis der GEMA willkürlich und somit rechtswidrig ist.