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Liebe Mitglieder,

wie in der letzten Woche angekündigt, erhaltet Ihr heute die Erläuterung und Stellungnahme unserer Justiziarin.

Vielen Dank an dieser Stelle an Frau Dr. Claudia Rossbach für ihre kompetente Einschätzung und die geleistete umfangreiche Arbeit!

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des GEMA-Mitgliederstatus der Verleger war nicht Teil des Rechtsstreits und ist deshalb auch nicht Inhalt dieser Stellungnahme. Da es dabei jedoch um wichtige Fragen wie die Ordentliche Mitgliedschaft von Verlagen, die Posten der Verleger in den Gremien der GEMA (Mitgliederversammlung, Ausschüsse, Aufsichtsrat), Alterssicherung der Verleger und ihre Teilnahme am Wertungsverfahren geht, bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die GEMA diesbezüglich aus dem Urteil ziehen wird.

Euer Vorstand