Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Bericht von der Filmtonart 2016

Liebe Mitglieder,

 

Ende Juni fand beim Bayerischen Rundfunk wieder die FILMTONART statt. Der Composers Club hat die Veranstaltung wie auch im letzten Jahr unterstützt. Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer war zu Gast auf dem Panel

„Urhebervertragsrecht in der Reform“.

Wir fanden die Veranstaltung insgesamt sehr gelungen. Die Themen und Gäste umfassten Komponieren für Serien, Fatoumata Diawara, Tatort-Kompositionswettbewerb, Daniel Pemperton, Urhebervertragsrecht, Krieg der Sterne, Dreams Rewired, Klaus Voormann, Virtual Reality, Musik zu Games und Film und Smaragdgrün.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete die Ansprache von Schauspielerin Brigitte Hobmeier. die die menschlichen Eigenheiten und skurrilen Situationen innerhalb der Filmbranche – mit besonderem Blick auf die Filmmusik – ins Visier nahm und mit viel Witz pointierte.

Auf dem Panel zum Urhebervertragsrecht, das von Anke Mai (Leiterin Programmbereich Kultur beim BR) moderiert wurde, saßen neben Dr. Anselm Kreuzer der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ansgar Ohly, die auf das Musikverlagswesen spezialisierte Anwältin Ama Walton und der Justiziar des RBB Dr. Reinhard Binder.

Das Gespräch zeigte, dass es trotz unterschiedlicher Interessen sehr wohl möglich ist, das Urhebervertragsrecht konstruktiv zu diskutieren und eine gemeinsame Schnittmenge zu finden. Alle Beteiligten betonten im Verlaufe der Diskussion, dass es wichtig ist, das Recht der Urheber auf angemessene Vergütung (insbesondere nach § 32 UrhG) zu respektieren und in der Praxis umzusetzen.

Im Zentrum der Diskussion stand die Debatte darüber, ob der aktuelle Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht gegenüber dem vorangegangenen deutlich schärferen Referentenentwurf eine Verbesserung oder eine Verschlechterung darstelle. Anselm Kreuzer äußerte zu Beginn der Diskussion den dringenden übergreifenden Appell an die Politik, die gemeinsame Wertschöpfungsbasis von Urhebern und Verwertern zu stärken und die im Telemediengesetz festgeschriebenen Haftungsprivilegien für Host-Provider den realen Gegebenheiten anzupassen. Dienste, die von der Vermarktung von Inhalten leben und Inhalte nicht nur passiv speichern, sondern aufbereiten, müssten endlich in die Verantwortung genommen werden, Urheber und Verwerter nach klaren Regeln an den Erlösen zu beteiligen. Die Debatte um das Urhebervertragsrecht könne wesentlich ergiebiger geführt werden, wenn so die Grundparameter der Wertschöpfung gestärkt seien.

Der Vergleich zwischen Referentenentwurf und Gesetzesentwurf wurde von den Teilnehmern in manchen Details unterschiedlich bewertet.

Anselm Kreuzer hob vor allem drei Aspekte aus Urhebersicht hervor: (1) Transparenz: Der Auskunftsanspruch gegenüber den Verwertern sei im Gesetzesentwurf zu Lasten der Urheber entschärft worden, indem er nur noch für direkte Vertragspartner der Urheber gelte. (2) Rückrufrecht: Dieses sei sinnvoll auf 10 Jahre verlängert worden. Im Referentenentwurf war von 5 Jahren die Rede – eine zu kurze Zeit für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit manchen Verwertern. Allerdings sei es nunmehr im Gesetzesentwurf unverständlicherweise auf Verträge mit pauschaler Abgeltung der Nutzungen beschränkt worden. Anselm Kreuzer äußerte den Einwand, dass dies in der Praxis u. U. sogar eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Urheberrechtsgesetz bedeuten könne, da nun sinngemäß über den Umweg des Rückrufrechts erstmals Total-Buyout-Verträge im Gesetz festgehalten und damit für bestimmte Szenarien „abgesegnet“ seien. (3) Angemessene Vergütung: Die im Referentenentwurf sinnvoll vorgenommene Formulierung, „jede Nutzung“ müsse angemessen vergütet werden, sei dadurch aufgeweicht worden, dass im Gesetzesentwurf für die Bewertung der Angemessenheit nur noch die Häufigkeit als eines von vielen Kriterien aufgeführt wird. In diesem Zusammenhang betonte er, dass es seiner Erfahrung nach viele Verträge zwischen Sendern und insbesondere Musik-Urhebern gäbe, die jetzt schon weitestgehend den Urheber-Forderungen an ein gutes Urhebervertragsrecht gerecht würden, aber dass es insbesondere in den neuen Digital-Märkten zunehmend schwieriger werde, angemessene Nutzungsvergütungen auszuhandeln. Das sei der Hauptgrund dafür, dass das Urhebervertragsrecht gestärkt werden müsse.

Ansgar Ohly äußerte, das Urhebervertragsrecht sei für sich genommen wichtig (unabhängig von den Aspekten der Providerhaftung) und die wissenschaftliche Betrachtung der Situation zeige, dass eine angemessene Vergütung, wie sie im Gesetz steht, in der Praxis häufig nicht Realität sei. Er bestätigte, dass das Auskunftsrecht nicht konsequent umgesetzt sei im Gesetzesentwurf und äußerte, dass nach derzeitigem Gesetzesstand Urheber, die von ihren Auskunftsansprüchen Gebrauch machten, Gefahr liefen, auf Black-Lists gesetzt zu werden. Die Bedenken, eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs könne zu einer Festigung von Total-Buyout-Verträgen führen, teilte er nicht.

Reinhard Binder betonte, dass auch die Sender an einer angemessenen Vergütung der für sie arbeitenden Kreativen interessiert seien und dass vor allem lediglich die mögliche Verschärfung der Auskunftsansprüche zu einem u. U. kaum zu handhabenden bürokratischen Aufwand führen könne. Insbesondere der Referentenentwurf sei zu sehr von Worst-Case-Szenarien ausgegangen.

Ama Walton bestätigt die Notwendigkeit, dass die Politik dringend handeln müsse bei der Providerhaftung und erklärte, dass Urheber und Verwerter in einer Symbiose arbeiteten und es Black Lists ihrer Erfahrung nach nicht gebe.

Deutlich wurde am Ende, dass die Zufriedenheit mit dem Gesetzesentwurf auf Verwerterseite größer ausgeprägt ist als auf Urheberseite.

Das Panel wird am 30.07. um 22:30 Uhr auf ARD-Alpha ausgestrahlt.

 

Erklärung der UrheberInnen und KünstlerInnen Gemeinsam für ein faires Urhebervertragsrecht!

Es wird höchste Zeit, dass im Urhebervertragsrecht endlich die Instrumente gestärkt werden, die zum fairen Ausgleich der Interessen aller Beteiligter und damit zur Stärkung der Position der Urhe­berInnen und KünstlerInnen führen. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Urhebervertragsrecht bildet hierfür eine sehr gute Grundlage.

Die Entwicklung der Medien und die wachsende Macht der Internetkonzerne verlangen ein gemeinsames Auftreten aller Protagonisten der Kultur- und Medienwirtschaft, also der UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und ihrer Verwerter (wie Verleger, Produzenten, Sender), um die zukunftssichere Neuorganisation der Werkschöpfung und Werkvermittlung in der digitalen Welt gemeinsam zu schaffen.
Dies kann aber nur auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens und Respekts sowie einer gemeinsamen Strategie geschehen, die auf Augenhöhe ausgehandelt wurde.
Bis heute herrscht jedoch immer noch eine starke Asymmetrie der Verhandlungspositionen zugunsten der Verwerter:

– Die Zeitungsbranche verwendet häufig allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Autoren alle Rechte gegen pauschale Niedrighonorare abfordern. Sie ignoriert zudem oft die für freie Journalisten (Text und Foto) abgeschlossenen Vergütungsregeln und unterläuft damit das Gesetz.

– Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat sich für die Buchverlage fairen Verhandlungen mit den Autoren und Illustratoren entzogen. Nur einzelne Verlage waren bereit, Vergütungsregeln für Autoren und Übersetzer aufzustellen. Nicht alle Autoren besitzen eine starke Verhandlungsposition, um eine befristete Übertragung ihrer Nutzungsrechte durchzusetzen. Häufig wird vor allem in Wissenschafts- und Sachbuchbereich immer noch eine Übertragung aller Rechte für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts verlangt.

– Im Bereich Film und Fernsehen sind nur wenige Vereinbarungen zustande gekommen. Filmproduzenten und nur sehr wenige Sender haben Vergütungsregeln oder Tarifverträge abge­schlossen, und das auch erst nach jahrelangem Druck oder nach Klagen. Insbesondere die Haupt­auftraggeber ARD und ZDF wehren oftmals Forderungen nach Verhandlungen über Vergütungsregeln ab. Bis heute sind wesentliche Verteilungsfragen offen, von Augenhöhe kann keine Rede sein.

– Auch die für viele Gewerke im Bereich Fernsehen und Hörfunk relevante Frage der Vergütung der längeren Nutzung von Werken in Mediatheken ist ungeklärt.

– Insbesondere im Medienmusikbereich verhindern intransparente Abrechnungssysteme oder verweigerte Abrechnungen der Werknutzungen wie z.B. in Streamingdiensten eine angemessene Vergütung. Auch sind aufgrund niedriger Buyouts und sinkender Tantiemen-Einnahmen über die Wahrnehmungsgesellschaften die Vergütungen von Komponisten und Musikern häufig unangemessen.

Das reformierte Urhebervertragsrecht muss abschließende und befriedigende Lösungen bieten, um das Verhältnis von UrheberInnen, ausübenden KünstlerInnen und Verwertern in eine faire Balance zu bringen.
Dazu müssen folgende Grundsätze durchgesetzt werden:

– Die angemessene Vergütung ist die entscheidende Voraussetzung. Sie ist nicht nur Absicherung der Existenz der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen, sondern versetzt sie erst in die Lage, neue Projekte zu planen und damit Risiken einzugehen und Innovationskräfte freizusetzen, die für die Kultur- und Medienwirtschaft essentiell sind.

– Jede Nutzung eines Werkes führt zu Wertschöpfung. UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen müssen einen fairen Anteil daran erhalten, auch für Nutzungen im Internet. Pauschale Zahlungen können, bei angemessener Vergütung, weiterhin möglich sein.

– UrheberInnen und KünstlerInnen dürfen nicht gezwungen werden, Rechtepakete abzutreten, deren Umfang den konkreten Bedarf der Verwerter übersteigt und es wahrscheinlich macht, dass einzelne Rechte ungenutzt bleiben.

– Rechtsübertragungen müssen zeitlich befristet und rückrufbar sein. Branchenspezifische Lösungen sind sinnvoll und im Gesetzesentwurf bereits vorgesehen.

– Transparente Abrechnungen müssen jede Nutzung nachvollziehbar machen.

– Vergütungsvereinbarungen zwischen Verwertern und Urheberorganisationen bilden die Grundlage für Individualvereinbarungen zwischen UrheberInnen und KünstlerInnen und Verwertern, d.h. die Vergütungsregeln legen die Mindestbedingungen fest. Dies macht die Produktion von Werken kalkulierbar, insbesondere auch von Werken mit vielen Beteiligten (Film-, Fernseh- und Gamesproduktionen).

– Dies kann nur gelingen, wenn klare Regeln für die Aufnahme und den Abschluss von Verhandlungen bzw. für die verbindliche Schlichtung aufgestellt werden.

– Organisationen der UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen müssen das Recht erhalten, für ihre Mitglieder einzutreten und Verbandsklagen durchzuführen, um die faire Vertragsabwicklung im Konfliktfall durchzusetzen.

Die Initiative Urheberrecht unterstützt den Referentenentwurf im Prinzip und hat einige essentielle Änderungsvorschläge dazu erarbeitet. Sie fordert Bundestag und Bundesregierung auf, diesen Referentenentwurf schnell und im Dialog mit den Betroffenen umzusetzen.

Die Initiative ist jederzeit bereit, mit dem Parlament, der Regierung und den Verwertern offene Fragen zu erörtern. Sie setzt dabei auf die Vernunft und den Willen aller Beteiligten zum Konsens.

Februar 2016

In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.
www.urheber.info

Wenn Sie UrheberIn oder KünstlerIn sind (oder diese unterstützen wollen) und mitunterzeichnen möchten, unterzeichnen Sie hier:
http://urheber.info/erklaerung            http://urheber.info/erklaerung/unterzeichnen

Creative Commons und angemessene Vergütung – Richtigstellung des Composers Club

In unserem offenen Brief an die ARD-Intendanten zum Thema Creative-Commons- Lizenzierung von ARD-Inhalten vom 24.09.2014 (http://www.composers-club.de/offener- brief-an-die-intendanten-der-ard-sender/) haben wir geäußert, dass eine solche „freie Lizenzierung“ nicht kompatibel ist mit §32 UrhG, wonach jedem Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung seines Werks zusteht.

Diese Äußerung hat unmittelbar das Forum Netzpolitik.org (https://netzpolitik.org/2014/cc-gegen-cc-auftragskomponisten-gegen-creative- commons-in-der-ard/) und nunmehr auch die in Gründung befindliche Verwertungsgesellschaft C3S (https://www.c3s.cc/re-offener-brief-an-die-intendanten- der-ard-sender/#comments) dazu bewogen, uns ein grundlegendes Unverständnis des Creative-Commons-Konzepts vorzuwerfen.

Während sich Netzpolitik.org vage hält und meint, dass Angemessenheit „im Einzelfall zu beurteilen“ sei, wird die C3S konkreter und nennt die sogenannte Linux-Klausel als Grund, weshalb Creative Commons „fraglos kompatibel zum deutschen Urheberrecht“ sei und „entsprechend auch keine Rechtsunsicherheit“ bestehe. Die C3S nennt auch korrekt den Inhalt der Linux-Klausel, nämlich, dass sie es Urhebern erlaubt, „unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann“ einzuräumen.

Wir fragen uns, ob der C3S die Ironie bewusst ist, dass sie das Recht auf angemessene Vergütung ausgerechnet in einer Klausel bestätigt sieht, wonach Urheber ein unentgeltliches Nutzungsrecht einräumen dürfen.

Zugleich weisen wir Unterstellungen der C3S zurück. Wir haben unseren offenen Brief weder mit Unterstützung der GEMA veröffentlicht, noch hätte eine Umsetzung unserer Positionen zur Folge, dass eine angemessene Vergütung der C3S-Mitglieder durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk behindert wird. Erstens wären C3S-Mitglieder im Falle einer (noch nicht erfolgten) Zulassung der Verwertungsgesellschaft nicht an Creative Commons gebunden. Zweitens sprechen wir uns in keinster Weise dafür aus, dass die C3S Lizenzvergütungen von öffentlich-rechtlichen Sendern einzieht. Vielmehr ist uns daran gelegen, Komponisten aller Couleur darauf hinzuweisen, dass sie durch Creative Commons – völlig unabhängig von der C3S – unweigerlich einen Teil ihrer Rechte und Vergütungsansprüche aufgeben.

In jedem Fall ist durch die Äußerungen der C3S noch deutlicher geworden, worin das Lizenzkonzept Creative Commons wurzelt und dass unsere Einwände gegen Creative Commons wegen möglicher Aufweichung der angemessenen Vergütung triftig sind. Auch Netzpolitik.org bestätigt uns mit dem Versuch, uns zu widerlegen. Das Forum verweist darauf, dass Erlöse aus Drittverwertungen Sache der Vertragsgestaltung seien. Damit wäre dann das Prinzip der kollektiven Rechtewahrnehmung, wonach die Nutzungsvergütung von der individuellen Vertragsgestaltung entkoppelt ist, außer Kraft gesetzt, und Urheber müssten wieder im Einzelfall für ihre angemessene Vergütungkämpfen. Dass sie hier ins Hintertreffen gegenüber der größeren Verhandlungsmacht der Sender geraten würden, dürfte Netzpolitik.org eigentlich klar sein, auch wenn sich das Forum formal gegen ein Vergütungs-Dumping ausspricht.

Alle Erfahrung zeigt uns, dass es beim Thema angemessene Vergütung nicht auf Bekenntnisse oder Optionen ankommt. Natürlich besteht auch bei Creative-Commons- Lizenzierung die Möglichkeit einer angemessenen Vergütung. Indes wird ein verbindliches Ausschöpfen dieser Möglichkeit in der Praxis nicht vorkommen. So weit darf es unserer Meinung nach nicht kommen. Es ist unser Leben und Beruf, Musik zu schaffen, und wir können es nicht riskieren, angemessene Nutzungsvergütung im „Einzelfall“ unter maßgeblichem Einfluss des stärkeren Vertragspartners regeln zu lassen. Wir setzen uns für den Erhalt verbindlicher Ansprüche ein, auch wenn Gegner der aktuellen Urheberrechtswahrnehmung uns das Wort im Munde herumzudrehen versuchen.

Betr.: Stellungnahme zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses

Betr.: Stellungnahme zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses

Sehr geehrter Herr Köster, sehr geehrte Frau Kammerevert, sehr geehrter Herr Gabriel, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben am 3. November 2014 eine Stellungnahme des Berufsverbandes mediamusic e. V. zur Berichterstatter-Ernennung des JURI-Ausschusses erhalten, in dem die erwogene Ernennung von Julia Reda als ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Urheber sowie als nachteilig für ihr Vertrauen in die SPD dargestellt wird.

Wir als Berufsverband der Auftragskomponisten möchten das Schreiben in vollem Umfang unterstreichen und Sie ebenfalls auffordern, eine Vertreterin oder einen Vertreter aus den eigenen Reihen zu ernennen.

Julia Reda steht – zusammen mit der Piratenpartei – für die Aufweichung des Urheberrechtsschutzes, in deren Folge professionelle Urheber sich letztlich den Diktaten der wirtschaftlich stärkeren Verwerter und digitalen Plattformen zu fügen hätten. Das passt in keiner Weise zur SPD, die in gewerkschaftlicher Verbundenheit die Rechte und Interessen der wirtschaftlich schwächeren Kreativschafffenden substanziell – eben auch in der Berichterstattung des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments – berücksichtigen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

CC Composers Club e.V.

Der Vorstand

Gesendet an:

Dietmar Koester MdEP, SPD, Petra Kammerevert, MdEP, SPD, Parteivorstand SPD, Bundestagsfraktion SPD, Europafraktion SPD

Kopie an:

Helga Trüpel, MdEP, Grüne, Ska Keller, MdEP, Grüne, Ulle Schauws, MdB, Grüne, Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen

… AND THE WINNER IS … Gratulation an Andreas Lucas!

CC-Mitglied und Vorstandskollege Andreas Lucas ist frisch gebackener Gewinner der

Hollywood Music Workshop – Vienna Symphonic Library

INTERNATIONAL FILM SCORING COMPETITION 2014

Er überzeugte die Jury aus international anerkannten Hollywood-Komponisten, -Arrangeuren und – Orchestratoren mit seiner Arbeit und belegte den ersten Platz.

Wir freuen uns für Andreas und gratulieren herzlich! Einzelheiten zum Wettbewerb gibt es hier:

http://www.hmw-viennascoringcompetition.com/

Hören kann man die Sieger-Suite auch:

http://www.hmw-viennascoringcompetition.com/#!winners/cdjf

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Nachverrechnungen für sog. „Bagatellsender“ 2009 bis 2012 Wichtige Frist!

Liebe Mitglieder,
bekanntlich haben die TV-Sendeunternehmen aufgrund der rückwirkenden Gesamtverträge für die Jahre 2009 bis 2012 Nachzahlungen an die GEMA geleistet. Dies führt im Falle einiger „kleinerer“ Sender, die bisher unterhalb der Programmverrechnungsgrenze lagen, zu der Möglichkeit einer nachträglichen werkbezogenen Abrechnung.
Wir empfehlen denjenigen unter Euch, deren Musik in den Jahren 2009 bis 2012 in größerem Umfang auf Sendern wie Das Vierte, HSE24, N24 oder n-tv gelaufen ist, bis zum 30. September einen Antrag zur Nachverrechnung an die GEMA zu schicken.
Der Antrag muss lt. GEMA „nachprüfbare Angaben zu Werktitel, Beteiligten, Rundfunkveranstalter und Sender, Titel der Sendung, Sendeterminen und Sendedauer des Werkes“ enthalten.
In den „Informationen zu den Verteilungen im Fernsehen“ der GEMA heißt es dazu weiter:
„Antrag auf Verrechnung (…) Mit Annahme des Antrags zur Reform der Rundfunkverteilung hat die Mitgliederversammlung beschlossen, dass die Berechtigten einmalig noch bis zum 30.9.2014 einen solchen Antrag auf Verrechnung für die Geschäftsjahre 2009 – 2012 nachreichen können. Hierdurch sollen auch solche Berechtigten, die bislang keinen entsprechenden Antrag gestellt haben, die Möglichkeit erhalten, an der Zuschlagsverrechnung der Nachzahlungen zu partizipieren, die die GEMA aufgrund des rückwirkenden Abschlusses der neuen Gesamtverträge von den Sendeunternehmen für die genannten Geschäftsjahre erhält.“
Den Verantwortlichen in der GEMA dürfte bekannt sein, dass die Recherche von Sendeterminen zurückliegender Jahren für die Mitglieder relativ aufwändig ist. Insofern hoffen wir, dass die Anträge auf Nachverrechnet unbürokratisch bearbeitet werden.
Euer Vorstand