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Liebe Mitglieder,

 

Ende Juni fand beim Bayerischen Rundfunk wieder die FILMTONART statt. Der Composers Club hat die Veranstaltung wie auch im letzten Jahr unterstützt. Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer war zu Gast auf dem Panel

„Urhebervertragsrecht in der Reform“.

Wir fanden die Veranstaltung insgesamt sehr gelungen. Die Themen und Gäste umfassten Komponieren für Serien, Fatoumata Diawara, Tatort-Kompositionswettbewerb, Daniel Pemperton, Urhebervertragsrecht, Krieg der Sterne, Dreams Rewired, Klaus Voormann, Virtual Reality, Musik zu Games und Film und Smaragdgrün.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete die Ansprache von Schauspielerin Brigitte Hobmeier. die die menschlichen Eigenheiten und skurrilen Situationen innerhalb der Filmbranche – mit besonderem Blick auf die Filmmusik – ins Visier nahm und mit viel Witz pointierte.

Auf dem Panel zum Urhebervertragsrecht, das von Anke Mai (Leiterin Programmbereich Kultur beim BR) moderiert wurde, saßen neben Dr. Anselm Kreuzer der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ansgar Ohly, die auf das Musikverlagswesen spezialisierte Anwältin Ama Walton und der Justiziar des RBB Dr. Reinhard Binder.

Das Gespräch zeigte, dass es trotz unterschiedlicher Interessen sehr wohl möglich ist, das Urhebervertragsrecht konstruktiv zu diskutieren und eine gemeinsame Schnittmenge zu finden. Alle Beteiligten betonten im Verlaufe der Diskussion, dass es wichtig ist, das Recht der Urheber auf angemessene Vergütung (insbesondere nach § 32 UrhG) zu respektieren und in der Praxis umzusetzen.

Im Zentrum der Diskussion stand die Debatte darüber, ob der aktuelle Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht gegenüber dem vorangegangenen deutlich schärferen Referentenentwurf eine Verbesserung oder eine Verschlechterung darstelle. Anselm Kreuzer äußerte zu Beginn der Diskussion den dringenden übergreifenden Appell an die Politik, die gemeinsame Wertschöpfungsbasis von Urhebern und Verwertern zu stärken und die im Telemediengesetz festgeschriebenen Haftungsprivilegien für Host-Provider den realen Gegebenheiten anzupassen. Dienste, die von der Vermarktung von Inhalten leben und Inhalte nicht nur passiv speichern, sondern aufbereiten, müssten endlich in die Verantwortung genommen werden, Urheber und Verwerter nach klaren Regeln an den Erlösen zu beteiligen. Die Debatte um das Urhebervertragsrecht könne wesentlich ergiebiger geführt werden, wenn so die Grundparameter der Wertschöpfung gestärkt seien.

Der Vergleich zwischen Referentenentwurf und Gesetzesentwurf wurde von den Teilnehmern in manchen Details unterschiedlich bewertet.

Anselm Kreuzer hob vor allem drei Aspekte aus Urhebersicht hervor: (1) Transparenz: Der Auskunftsanspruch gegenüber den Verwertern sei im Gesetzesentwurf zu Lasten der Urheber entschärft worden, indem er nur noch für direkte Vertragspartner der Urheber gelte. (2) Rückrufrecht: Dieses sei sinnvoll auf 10 Jahre verlängert worden. Im Referentenentwurf war von 5 Jahren die Rede – eine zu kurze Zeit für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit manchen Verwertern. Allerdings sei es nunmehr im Gesetzesentwurf unverständlicherweise auf Verträge mit pauschaler Abgeltung der Nutzungen beschränkt worden. Anselm Kreuzer äußerte den Einwand, dass dies in der Praxis u. U. sogar eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Urheberrechtsgesetz bedeuten könne, da nun sinngemäß über den Umweg des Rückrufrechts erstmals Total-Buyout-Verträge im Gesetz festgehalten und damit für bestimmte Szenarien „abgesegnet“ seien. (3) Angemessene Vergütung: Die im Referentenentwurf sinnvoll vorgenommene Formulierung, „jede Nutzung“ müsse angemessen vergütet werden, sei dadurch aufgeweicht worden, dass im Gesetzesentwurf für die Bewertung der Angemessenheit nur noch die Häufigkeit als eines von vielen Kriterien aufgeführt wird. In diesem Zusammenhang betonte er, dass es seiner Erfahrung nach viele Verträge zwischen Sendern und insbesondere Musik-Urhebern gäbe, die jetzt schon weitestgehend den Urheber-Forderungen an ein gutes Urhebervertragsrecht gerecht würden, aber dass es insbesondere in den neuen Digital-Märkten zunehmend schwieriger werde, angemessene Nutzungsvergütungen auszuhandeln. Das sei der Hauptgrund dafür, dass das Urhebervertragsrecht gestärkt werden müsse.

Ansgar Ohly äußerte, das Urhebervertragsrecht sei für sich genommen wichtig (unabhängig von den Aspekten der Providerhaftung) und die wissenschaftliche Betrachtung der Situation zeige, dass eine angemessene Vergütung, wie sie im Gesetz steht, in der Praxis häufig nicht Realität sei. Er bestätigte, dass das Auskunftsrecht nicht konsequent umgesetzt sei im Gesetzesentwurf und äußerte, dass nach derzeitigem Gesetzesstand Urheber, die von ihren Auskunftsansprüchen Gebrauch machten, Gefahr liefen, auf Black-Lists gesetzt zu werden. Die Bedenken, eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs könne zu einer Festigung von Total-Buyout-Verträgen führen, teilte er nicht.

Reinhard Binder betonte, dass auch die Sender an einer angemessenen Vergütung der für sie arbeitenden Kreativen interessiert seien und dass vor allem lediglich die mögliche Verschärfung der Auskunftsansprüche zu einem u. U. kaum zu handhabenden bürokratischen Aufwand führen könne. Insbesondere der Referentenentwurf sei zu sehr von Worst-Case-Szenarien ausgegangen.

Ama Walton bestätigt die Notwendigkeit, dass die Politik dringend handeln müsse bei der Providerhaftung und erklärte, dass Urheber und Verwerter in einer Symbiose arbeiteten und es Black Lists ihrer Erfahrung nach nicht gebe.

Deutlich wurde am Ende, dass die Zufriedenheit mit dem Gesetzesentwurf auf Verwerterseite größer ausgeprägt ist als auf Urheberseite.

Das Panel wird am 30.07. um 22:30 Uhr auf ARD-Alpha ausgestrahlt.