Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Bye bye Gottfried!

Liebe Mitglieder,

in der vergangenen Woche ist Euer Kollege Gottfried Böttger im Alter von 67 Jahren gestorben. Wir sind bestürzt und traurig.

Gottfried war seit fast 20 Jahren Mitglied im Composers Club. Viele von Euch kannten ihn persönlich und schätzten ihn als liebenswerten, offenen, umtriebigen und immer hilfsbereiten Menschen.

Zu Beginn der 70er Jahre startete Gottfried seine Karriere in der so genannten „Hamburger Szene“, spielte mit Lindenberg, Müller-Westernhagen, Leinemann und war häufig im „Onkel Pö“ zu hören. Als er 1998 in den Composers Club eintrat, war er bereits als Komponist für verschiedene TV-Serien und „Tatort“ tätig geworden. Daneben lehrte er als Dozent und ab 2000 als Honorarprofessor Digitale Audiotechnik, Fachbereich Informatik, an der Hochschule Anhalt in Köthen. Einem sehr breiten Publikum wurde Gottfried durch die Bremer Talk Show „3 nach 9“ bekannt, der er 40 Jahre lang als „Haus-Pianist“ treu war. Für die Kollegen setzte Gottfried sich von 2000 bis 2006 im Aufsichtsrat der GEMA ein, musste auf eine weitere Kandidatur jedoch wegen terminlicher Schwierigkeiten verzichten.

Seine größte Freude fand Gottfried all die Jahre in Live-Auftritten, allein als „Star“ oder im Hintergrund mit Kollegen.

Lieber Gottfried, wir werden Dich vermissen!

 

Mit Grüßen

Euer Vorstand

Eine neue Justiziarin für den Composers Club

Liebe Mitglieder,

nach acht Jahren enger und guter Zusammenarbeit trennen sich die Wege des Composers Club und seiner Justiziarin, Dr. Claudia Rossbach. Wir danken Frau Dr. Rossbach für ihren fachlichen Rat und ihre stets kompetente Hilfe in juristisch kniffligen Fragen.

Nach intensiven Gesprächen und sorgfältiger Prüfung können wir Euch nun davon berichten, dass wir ab sofort neuen juristischen Beistand haben: Dr. Kirsten König aus Hamburg wird uns ab dem 1. August dieses Jahres als Justiziarin zur Seite stehen.

(c) Hans-Jürgen Wege

Dr. König wird den Vorstand in Rechtsfragen begleiten und – wie Ihr es gewohnt seid – für eine kostenlose telefonische Erstberatung den Composers Club-Mitgliedern zur Verfügung stehen. Wie bisher läuft die Kontaktaufnahme über die Geschäftsstelle, bitte wendet Euch zunächst an Eva, sie wird dann den Kontakt zu Dr. König herstellen.

Wir freuen uns auf die neue Zusammenarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Bericht vom ECSA Vorstands-Meeting in Madrid

Liebe Mitglieder,

letzte Woche traf sich der ECSA-Vorstand in Madrid, dem „Geburtsort“ der ECSA im Jahr 2007, ein Jahr nachdem ein europäischer Komponisten-Kongress in Wien den Wunsch entwickelte, ein europäisches Bündnis der Komponisten-Verbände zu gründen.

Der ECSA-Vorstand betrachtete die aktuellen Entwicklungen bezgl. der vorgeschlagenen Copyright-Direktive im EU-Parlament und bewertete den ECSA-Arbeitsplan im Hinblick auf ECSA-Projekte wie z.B. den transatlantischen Dialog zu Musik mit langer Verwertungsdauer, Video-Games-Musik oder kulturelle Veranstaltungen wie „Grand Scores“.

ECSA Board and staff. Photo by: Luis Camacho/SGAE

In Madrid traf eine hochrangige ECSA-Delegation Repräsentanten verschiedener politischer Parteien und des Kultur-Komitees des spanischen Parlaments. Dieses Treffen diente dazu, die spanische Gesetzes-Initiative zum Status der Künstler und der vertraglichen Vergütung zu diskutieren. Außerdem traf die ECSA-Delegation den Generaldirektor des Instituto Nacional de Las Artes Escenicas Y de la Musica (INAEM), um Standpunkte zu ECSAs und INAEMs kulturellen Aktivitäten zur Förderung der Fertigkeiten und Leistungsfähigkeit der Musik-Kreativen in Bezug auf die digitale Umgebung auszutauschen.

Die Vorstandssitzung war zugleich die Gelegenheit, die Feier zum 10jährigen Bestehen der ECSA mit einem offiziellen Jubiläums-Akt in den Räumen der SGAE zu starten. SGAE-Präsident Jose Miguel Fernandez Sastron begrüßte die ECSA-Delegation sowie zahlreiche spanische Komponisten und Songwriter. ECSA-Präsident Alfons Karabuda und das spanische Vorstandsmitglied Luis Ivars erinnerten an die Highlights unter den Verdiensten der ECSA und gab einen Überblick zu den wichtigsten Zielen der ECSA. SGAE-Vizepräsident Javier Losada unterstrich noch einmal die Bedeutung der Beziehungen zwischen der spanischen Komponisten- und Songwriter-Community und ihren europäischen Kollegen.

Von links: Patrick Ager (ECSA), Guillermo Diaz (Ciudadanos), Ivan Garcia-Pelayo (FEMA), José Andres Torres Mora (PSOE), Maria José Garcia-Pelayo (PP), Rosana Pastor (Podemos), Alfons Karabuda (ECSA), Bernard Grimaldi (ECSA), Antonio Narejos (FAIC), Javier de Juan (AMA), Luis Ivars (Musimagen), Santiago Perez Lopez (PP), John Groves (ECSA). Photo by: ECSA

Das 10-Jahres Jubiläum soll mit allen ECSA-Mitgliedern in ganz Europa im Rahmen der Herbst-Meetings gefeiert werden, die vom 11. bis zum 13. Oktober in Wien stattfinden sollen. Neben der Vorstandssitzung und der Vollversammlung werden die Highlights ein Konzert im Porgy & Bess Music Club, ein Jubiläums­empfang sowie die achte Ausgabe des ECCO-Konzerts mit dem Wiener Konzert-Verein.

Darüber hinaus freut sich ECSA über ein neues Mitglied, die Belgian Screen Composers Guild, sowie über ein neues Fördermitglied, Israel Composers’ League.

Zwei EP-Ausschüsse übernehmen ihren Standpunkt in der Unterstützung der Urheber

Am 11. Juli 2017 haben die Aussschüsse CULT (Kultur und Bildung) und ITRE (Industrie, Forschung und Energie) ihren beratenden Standpunkt zur Copyright-Direktive übernommen. ECSA begrüßt diesen Standpunkt, insbesondere die explizite Stärkung der Ausschuss-Vorschläge bezgl. Online-Plattformen und die Transparenzverpflichtung verbunden mit dem Rechte-Rückfall-Mechanismus im ITRE-Standpunkt.

ECSA wird weiterhin befürwortende Anstrengungen unternehmen und den Fokus auf die verbleibenden Ausschussentscheidungen richten, die nach der Sommerpause anstehen. Die LIBE*-Ausschussentscheidung wird höchstwahrscheinlich ende September fallen, während die JURI**-Ausschussentscheidung für den 9. Oder 10. Oktober 2017geplant ist.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

*   LIBE – Ausschuss Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

** JURI – Ausschuss Recht

 

 

 

Polar Prize 2017 – Composers Club-Präsident John Groves hält Vortrag bei den Polar Talks 2017

Liebe Mitglieder,

es waren drei aufregende Tage in Stockholm für unseren Vorstandsvorsitzenden John Groves! Der im Jahr 1989 vom früheren ABBA-Verleger, -Texter und -Manager  Stig „Stikkan“ Anderson ins Leben gerufene Polar Prize  zeichnet „bedeutende Verdienste um Musik und/oder musikalische Aktivitäten oder auch Verdienste aus, denen große potentielle Bedeutung für Musik oder musikalische Tätigkeiten beigemessen wird und soll sich auf alle Bereiche beziehen, die innerhalb der Musik liegen oder eng  mit ihr verbunden sind“.

Die dreitägige Veranstaltung ist international längst zu einer der größten ihrer Art geworden und bietet weit mehr als die Verleihung des renommierten Preises. John Groves hatte die Ehre, für einen Vortrag bei den Polar Talks eingeladen zu werden.

Am ersten Tag erwartete die Gäste ein Dinner in relativ kleinem Kreise in einem Schloss, bei dem John den Tisch mit keinem geringeren als José Feliciano teilte.

Der zweite Tag brachte dann die Polar Talks. Das Kulturhuset Stadsteatern bot den Rahmen für Vorträge und Gespräche, das diesjährige Thema lautete „The Power of Music“. Alfons Karabuda, ECSA-Präsident und Vorsitzender des Polar Music Prize Award Committee, führte als Master of Ceremony zusammen mit Marie Ledin durch das Programm.

John Groves hielt einen viel beachteten dreißigminütigen Vortrag unter der Headline

Psychoacoustics: The Power of Sound and Music to control our minds

Aus der Ankündigung: Bekannt wurde John Groves besonders durch seine eingängigen Jingles und Werbesongs. In den 90ern wurde er zum Pionier im weiten Feld des Sound Branding und entwickelte ein strukturiertes System zur Erstellung der Brand Sound Identities. Er lieferte damit die Basis für den heutigen Marktstandard. Zuletzt widmete er sich intensiv dem Thema Psychoacoustic und den damit gegebenen Möglichkeiten der Verwendung von Sound im Feld der medizinischen Anwendung. Diese Anwendungen reichen von auditiver Navigation für medizinische Geräte bis hin zu rezeptiven Sound-Therapien zur Schlafverbesserung, Stressabbau und mehr (Sonic Tonic).

Der dritte Tag stand dann im Zeichen der sehr festlichen Preisverleihung durch seine Majestät König Carl XVI Gustaf an die Künstler Wayne Shorter und Sting. Ein Abend mit vielen international bekannten Künstlern, mit wunderbaren Reden und natürlich mit viel Musik. Und gerade als John glaubte, er könne nun nicht noch mehr beeindruckt werde, gab es noch Live Performances einiger Sting-Songs von Gregory Porter, Esperanza Spalding und zu jedermanns Überraschung – einschließlich Sting – Annie Lennox! http://youtu.be/45LTdsV1cyQ

Wer mehr Informationen möchte, der findet alles auf diesen Seiten:
http://www.polarmusicprize.org und  http://www.polarmusicprize.org/polar-talks-2017/
Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

Fotos (c) Patricia Jaehnsch       John Groves mit Esperanza Spalding

Das war die GEMA-Mitgliederversammlung 2017

Liebe Mitglieder,

wir möchten euch von der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung berichten. Die beiden bestimmenden Themen waren

1) YouTube   und 2) Verlegerbeteiligung

1) YouTube: Aus den Schilderungen von Dr. Heker wurde trotz des zwischen der GEMA und YouTube bestehenden Stillschweigeabkommens deutlich, dass der wesentliche Anstieg für die ungefähre Verdopplung der Online-Erlöse im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr im YouTube-Vertrag liegt. Wir gehen vorsichtig von einer Gesamteinnahme der GEMA in Höhe von 40 Mio Euro aus. Allerdings kann aus dieser Summe in Anbetracht der abgedeckten Jahre kein realistischer Jahresdurchschnitt errechnet werden, da die rückwirkenden Zahlungen You Tubes pauschal erfolgten und das Nutzungsvolumen der Plattform ansteigt.

Was die Verteilung der eingenommenen Gelder angeht, so kann es vor Mitte 2018 keine Ausschüttung geben. Die drei Kurien haben nunmehr eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Aufsichtsrat Ralf Weigand legitimiert, ein Regelwerk für die Verteilung zu entwickeln. Dieses ist notwendig, da die von YouTube gelieferten Daten über Musiknutzungen nicht hinreichend für eine Direktverteilung sind. Somit müssen umfassende Analysen der Plattformnutzung unter Zuhilfenahme von GfK-Daten und Experteneinschätzungen vorgenommen werden, um eine sachgerechte Verteilung zu ermöglichen. Der Composers Club hat sich in der Diskussion um die Arbeitsgruppe zusichern lassen, dass Berufsverbände in diese Erörterungen mit einbezogen werden.

2) Verlegerbeteiligung: Die Diskussion um Antrag 21, über den die Verlegerbeteiligung ins Regelwerk der GEMA eingearbeitet werden sollte, verlief in der Komponistenkurie – und offenbar auch in den anderen Kurien – kontrovers und turbulent. Als Novum sieht der Antrag vor, dass eine „verlegerische Leistung“ zur Voraussetzung für die Ausschüttung an Verleger gemacht wird, wobei diese verlegerische Leistung jenseits des klassischen Notendrucks auch in den Bereichen „Promotion und Vermarktung des Werkes“, „Finanzierung und Produktion“ oder „Service und Administration“ erbracht werden kann. Der Composers Club äußerte ausdrückliche Kritik an dieser Kriterienliste, da sie es ermöglichen könnte, dass eine verlegerische Leistung auch durch geringfügige administrative Maßnahmen wie die Werkanmeldung gerechtfertigt werden könne. Dr. Holzmüller (Justiziar der GEMA) erklärte demgegenüber, dass es erst ein anderer im Antrag enthaltener Mechanismus sei, der zum Schutz der Urheber gereiche, nämlich die  „Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle“, die bei Streitigkeiten über das Vorliegen ausreichender verlegerischer Leistungen angerufen werden und eine Schlichtung erzielen könne. Diese paritätisch aus Urhebern und Verlegern besetzte Schlichtungsstelle hätte darauf zu achten, dass im Falle der Verlagerung verlegerischer Tätigkeiten in nur einen der genannten Bereiche der Umfang umfassend genug sei, um eine Verlegerbeteiligung zu ermöglichen. Der Composers Club hielt jedoch an der Kritik fest und forderte präzisere Definitionen der Verlagsarbeit, während der Aufsichtsrat der GEMA dringend zur Annahme des Antrages in der vorliegenden Form riet, da eine hohe Gefahr bestünde, dass internationale Großverlage anderenfalls ihr internationales Repertoire von der GEMA abziehen und letztlich das System GEMA mit der derzeitigen Schlagkraft zerstören könnten. Somit wurde der Antrag schließlich in der Komponistenkurie nach langer Auseinandersetzung angenommen, wohingegen die Textdichter und Verleger den Antrag ablehnten. Beide forderten Modifikationen insbesondere in Bezug auf die Schlichtungsstelle, deren Einsatz sie befristen wollten. Zwischen dem Composers Club und dem Komponisten-Aufsichtsrat der GEMA herrschte Einigkeit über die Einschätzung, dass eine solche Befristung in jedem Fall abzulehnen sei, da eine späterer Neubeschluss über den Einsatz einer Schlichtungsstelle unter den dann gänzlich anderen Kräfteverhältnissen in der Nachwirkung des Kammergerichtsurteils unmöglich sein würde. Somit wurde die Schlichtungskommission beauftragt, eine für alle drei Kurien tragbare Antragsmodifikation zu erarbeiten. Eine solche wurde bei der Hauptversammlung vorgelegt und fand die schnelle Zustimmung aller drei Kurien, da eine Befristung der Schlichtungsstelle nicht mehr vorgesehen war und lediglich – aus unserer Sicht sinnvolle – Klarstellungen zum Umgang mit der Schlichtungsstelle eingearbeitet wurden.

 

Über diese beiden Kernthemen hinaus gibt es aus unserer Sicht folgende Punkte zu berichten:

Rekordinkasso und pauschales Rundfunkinkasso

Die GEMA hat für das Geschäftsjahr 2016 einen deutlichen Inkassozuwachs zu verzeichnen und erstmals über eine Milliarde Euro eingenommen. Hauptgründe dafür sind erhebliche ZPÜ-Nachzahlungen für Smartphones und Tablet-PCs sowie der YouTube-Deal. Wegen des kumulierten Eingangs rückwirkender Zahlungen ist nicht damit zu rechnen, dass dieses Gesamtergebnis auch im Geschäftsjahr 2018 zu halten sein wird. Aber auch die Erträge für Fernsehen sind angewachsen und können durch die neuen Senderverträge gehalten oder ausgebaut werden. Wichtig ist dabei die Information, dass die nunmehr bis 2020 wirkenden Sender-Gesamtverträge pauschal und mit festgeschriebenem Musikanteil abgeschlossen wurden. Die Sender haben somit keinerlei Vorteile mehr, wenn sie an GEMA-Repertoire sparen.

Auszahlungstermine nach Reklamation

Der aus den Reihen des CC gestellte Antrag, dass bewilligte Nachverrechnungsansprüche innerhalb von 4 Wochen fällig werden sollten, erhielt in der Komponistenkurie immerhin 47% Ja-Stimmen. Für uns nicht nachvollziehbar bleibt indes, warum der Rest der Versammlung – inkl. der Textdichter- und Verlegerkurie – den Antrag insgesamt abgelehnt hat – zumal die Antragsteller sich hinsichtlich der 4-Wochen-Frist verhandlungsbereit gezeigt hatten. Das größte Zugeständnis kam immerhin von der Verwaltung der GEMA, die ankündigte, dass die EDV in wenigen Jahren in der Lage sein sollte, Nachverrechnungen auch zu variableren Zahlungsterminen vornehmen zu können.

Neue Regelung bei Fernseh-Coproduktionen

Ein weiterer für uns wichtiger Antrag führte eine neue Verteilungsregelung für Fernseh-Coproduktionen ein. Diese wurden bisher in vielen Fällen (auch abhängig vom Gutdünken des jeweiligen Sachbearbeiters) in der Sparte T-FS abgerechnet und somit nicht wie eine Sender-Eigenproduktion, sondern wie eine Fremdproduktion (Kinofilme, ausländische TV-Serien etc.) behandelt. In der Konsequenz erhielt der Komponist durch den Wegfall des VR-Anteils sowie den niedrigeren Sendungsfaktor nur etwa 2/5 des Inkassos, welches ihm im Falle einer Eigenproduktion zugestanden hätte. Die neue Regelung ordnet die Coproduktionen zwischen einem Sender und einer privaten Filmproduktion von nunmehr eindeutig den Sender-Eigenproduktionen zu.

Elektronische Wahlen und Stellvertreterregelung

Mitglieder- und Hauptversammlung wurden erstmals unter den neuen Möglichkeiten der Stellvertretung sowie der elektronischen Fernwahl abgehalten. Sowohl bei Komponisten als auch bei Verlegern herrschte damit eine durchschnittliche Beteiligung von ca. 320 Stimmberechtigten vor – mehr als bei vorherigen Sitzungen. Gleichzeitig hatten wir nicht den Eindruck, dass die Zahl anwesender Mitglieder durch die neuen Regelungen gesunken ist. Die Wahl über Tablet-PCs hat weitestgehend reibungslos funktioniert. Wir möchten ausdrücklich dafür plädieren, dass bei der nächsten GEMA-Versammlung möglichst viele Mitglieder persönlich erscheinen oder aber anderenfalls ihre Stimme rechtzeitig übertragen.

Rücktritt Enjott Schneiders

Schließlich ist zu berichten, dass am Ende der Hauptvertsammlung der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Enjott Schneider seinen Rücktritt vom Vorsitz bekannt gegeben hat, um zumindest noch bis zu den im kommenden Jahr stattfindenden Aufsichtsratswahlen dem Aufsichtsrat der GEMA weiter anzugehören. Als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden hat der Aufsichtsrat der GEMA im Anschluss an die Hauptversammlung Ralf Weigand gewählt. Wir bedauern den Rücktritt von Enjott Schneider und danken ihm ausdrücklich für seine stets souveränen, kenntnisreichen und humorvollen Leitungen der Aufsichtsratssitzungen sowie für seinen überaus engagierten Einsatz für die Belange der GEMA-Mitglieder. Gleichzeitig gratulieren wir dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Ralf Weigand, wünschen ihm viel Erfolg in der neuen Position und bieten ihm unsere umfassende Unterstützung an.

Mit kollegialen Grüßen
Euer Vorstand