Tel: +49 (0) 4121 7004598 contact@composers-club.de

Neues von der GVL

Liebe Mitglieder,

wie wir Euch bereits in unserem Newsletter vom März mitgeteilt haben, hat die GVL seit fünf Jahren für TV- Produktionen nur marginale und für Werbung überhaupt keine Ausschüttungen an ihre Mitglieder vorgenommen. Der Composers Club hat daher sowohl bei der Geschäftsführung der GVL als auch beim DPMA Beschwerde eingereicht. Daraufhin kam Bewegung in die Sache.

Die GVL hat Kontakt mit uns aufgenommen und ist nun dabei, die Möglichkeit zur Anmeldung auch von Mitwirkungen in „Jingles, Werbemusik und Einzelbeiträgen in non-fiktionalen Formaten“ vorzubereiten. Die Anmeldung soll ab Anfang 2017 möglich sein, allerdings zunächst nur für die Jahre 2010 bis 2012.

Im Verlauf dieses Jahres ist nun seitens der GVL beschlossen worden, die Verteilung dieses „Unterbudgets“ auf Basis der Abrechnungsdaten der GEMA vorzunehmen. (Diesen Weg hatte der Composers Club der GVL übrigens bereits 2011empfohlen.)

Eine Besserstellung der Werbung im Verteilungsplan der GVL – bzw. die Annäherung des GVL-Verteilungsplans an die Nutzungs-Realität – ist derzeit in der Diskussion. Ebenso die (überfällige) Besserstellung bei der Verteilung der ZPÜ.

Allen GVL-Mitgliedern unter Euch, die bereits ihre Mitwirkungen in Fernsehproduktionen angemeldet haben (und möglicherweise enttäuscht von der geringen Ausschüttung sind), sei gesagt, dass die GVL den Großteil aller „Unterbudgets“ noch nicht ausgeschüttet hat. Die Schlussverteilung soll im Jahr 2020 stattfinden.

Näheres hierzu lest bitte hier:
https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/verteilung/nicht-verteilte-unterbudgets

Euer Vorstand

ECSA-Versammlung in Ljubljana

Bericht von der

ECSA-Versammlung in Ljubljana

Der ECSA ist es gelungen, Europapolitiker von der

Notwendigkeit eines verbesserten Autorenschutzes zu überzeugen

 

Die European Composers and Songwriters Alliance (ECSA) hat vergangene Woche in Ljubljana (Slowenien) getagt. Vom Composers Club waren Präsident John Groves (ECSA-Vorstandsmitglied) und Dr. Anselm Kreuzer (Leiter einer ECSA Working Group) dabei. Wir wollen Euch kurz über die wichtigsten Aktivitäten informieren.

Musikrechteinhaber reagieren überwiegend positiv auf EC-Vorschlag

Im Zentrum des Treffens der europäischen Komponistenverbände stand der jüngst (am 14. September 2016) veröffentlichte Vorschlag der Europäischen Kommission (EC) für ein europäisches Urheberrecht mit dem Ziel eines europäischen „Single Market“. Insgesamt zeichnet sich ab, dass es der ECSA zusammen mit der Authors’ Group und der GESAC in weiten Teilen gelungen ist, Europapolitiker von der Notwendigkeit eines umfassenden Autorenschutzes zu überzeugen. Problematische Positionen, wie sie sich noch vor gut einem Jahr im sog. „Reda-Report“ (EU Copyright evaluation report der EU-Abgeordneten Julia Reda, Piratenpartei) fanden, sind einem sehr viel ausgewogeneren und die Interessen beider Seiten (Urheber und Konsumenten) berücksichtigenden Ansatz gewichen. Auf Seiten der Musikrechteinhaber ist das Echo überwiegend positiv. Gleichwohl gibt es in einigen Punkten Verbesserungsbedarf.

Erste Maßnahmen zur besseren Plattformregulierung sind in Sicht

Der für Musikautoren ebenso wie für Verlage wichtigste Aspekt des EC-Vorschlags betrifft den sog. „Value Gap“, dem zufolge auf Online-Plattformen nach derzeitiger Gesetzeslage ein unangemessener Wertetransfer von den Rechteinhabern hin zu den Plattformen stattfindet. Plattformen wachsen wirtschaftlich durch die Verbreitung von Inhalten, während die Autoren und Verlage an diesem Wachstum nur marginal beteiligt werden. Dem EC-Vorschlag zufolge soll es verschärfte Haftungsregeln geben, insbesondere die Pflicht zu effektiven „Stay-Down-Maßnahmen“, so dass von Rechteinhabern reklamierte Inhalte nicht erneut widerrechtlich auf Plattformen erscheinen. Zu einer generellen Über­arbeitung der E-Commerce-Direktive und eine Beschränkung des Haftungsprivilegs für „Host Provider“ konnte sich die EC allerdings nicht durchringen.

Recht Angemessene Vergütung soll europaweit verankert werden

EC-Präsident Jean-Claude Juncker bekennt sich in der Direktive gleichwohl klar dazu, dass Autoren und Verlage fair für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden sollen. Entsprechend schlägt die EC auch die Aufnahme eines „Contract Adjustment Mechanism“ vor, wie er im deutschen Urheberrecht bereits in Form des „Best-Seller-Paragraphen“ (§32 UrhG) verankert ist. Von einer europaweiten Durchsetzung eines derartigen Rechts können, wie sich in Diskussionen der ECSA-Kommittees abzeichnete, Autoren und Verlage in ganz Europa profitieren, selbst in Ländern, die ein vergleichbares Recht bereits auf nationaler Ebene verankert haben, da internationales Lizenz-Dumping begrenzt werden kann und Autoren auf Augenhöhe mit ihren Auftraggebern und Verwertern verhandeln könnten.

Transparenz wird als wichtig erkannt

Ein weiteres wichtiges Themenfeld im EC-Vorschlag ist die Transparenz. So sollen Verlage verpflichtet werden, ihren Autoren regelmäßig Informationen über die mit ihren Werken erzielten Einkünfte zukommen zu lassen.

Neue Schrankenregelungen und Portabilität im Interesse der Allgemeinheit

Der EC-Vorschlag sieht zudem einige mit den Interessen der Autoren aus unserer Sicht recht gut abgewogene neue Arrangements und Schranken­regelungen des Urheberrechts vor, um beispielsweise die internationale Portabilität von digitalen Services (insbesondere Streaming-Diensten) und die Verfügbarkeit von vergriffenen Werken zu erhöhen.

ECSA diskutiert eine hohe Bandbreite aktueller Entwicklungen

Über den EC-Vorschlag hinaus hat sich die ECSA mit vielen aktuellen Entwicklungen des Musik­nutzungsmarktes sowie politischen Perspektiven beschäftigt, etwa mit Themen wie TTIP und Creative Commons. Insgesamt zeigt sich, dass ein fruchtbarer Dialog mit der Europapolitik besteht und es gelingt, Überzeugungsarbeit in Sachen Autorenrechte zu leisten.

SoundTrack_Cologne 13 – 5 spannende Tage in Köln – Freude bei den Preisträgern

Liebe Mitglieder,

einige von Euch waren dabei: Vom 24. Bis 28. August fand die SoundTrack_Cologne 13 statt. Dort wurden vielfältige Themen rund um die künstlerische, rechtliche und politische Situation der Filmmusik mit Experten aus vielen Ländern diskutiert. Auch unsere Vorstände John Groves und Anselm Kreuzer nahmen aktiv an verschiedenen Veranstaltungen teil.

John moderierte eine Master Class zur Schaffung des neuen Soundlogos der „Legendary Pictures“. Der Komponist, Frank Ilfman, führte die Zuhörer durch den gesamten Prozess – von der Produktion des ersten Layouts bis zur Mischung des Masters, das vom London Metropolitan Orchestra in den berühmten Abbey Road Studios in London eingespielt wurde. Eine einmalige Gelegenheit zu sehen, wie ein „High End“-Komponist arbeitet.

Anselm moderierte ein Panel über Status Quo und Zukunftsperspektiven der Nutzungsvergütung von Komponisten im Bereich Video on Demand. Mit dabei waren auch unser Mitglied Tina Pepper, Komponist Helmut Zerlett, GEMA-Aufsichtsrat und Defkom-Vorstand Micki Meuser, Produzent Alexander Keil (Producers at Work) sowie Martin Borowski vom Verband Deutscher Filmproduzenten. Zusammen mit den Produzenten wurde die Situation in einem offenen und konstruktiven Gespräch beleuchtet und bekräftigt, dass Filmkomponisten in der Situation ungewisser Nutzungsvergütungen angemessene Honorare für die Ausführung ihrer Aufträge bekommen müssen. Außerdem führte Anselm ein Podiumsgespräch mit dem US-Komponisten Jeff Russo über seine Arbeit an der Serie FARGO. Des weiteren war er zusammen mit Tina Pepper und der russischen Regisseurin Lika Alekseeva Juror des Peer Raben Music Awards und führte in einem Matchmaking viele Gespräche mit jungen Komponisten.

Und natürlich gab es wieder verschiedene Preisverleihungen. Filip Sijanec erhielt für „Fulfilament“ den Peer Raben Music Award. Eine lobende Erwähnung der Jury gab es für unser Mitglied Christoph Zirngibl („Refugee Blues“) und für Pablo Pico („Lilou“).

Der SEE THE SOUND-Preis für die Beste Musikdokumentation ging an „I Go Back Home – Jimmy Scott“ von Yoon-ha Chang, angestoßen und produziert von unserem Mitglied Ralf Kemper – wir haben über seine Arbeit im Mai berichtet.

Den neu geschaffenen SEE THE SOUND Preis für die Beste Deutsche Livemusik TV-Sendung erhielt zdf@bauhaus von 3SAT, produziert von der Kölner TVT.Media.

Den Ehrenpreis erhielt Cliff Martinez. Zitat: „SoundTrack_Cologne würdigt damit einen Komponisten, der sich vom Schlagzeuger der Red Hot Chili Peppers zu einem der bedeutendsten Filmkomponisten entwickelt hat, den Filmen von u.a. Steven Soderbergh und Nicolas Winding Refn erst den richtigen „Drive“ gibt und vielen Musikern eine große Inspiration ist.“

Die Laudatorin, Eleni Mitsiaki, Journalistin und Mitglied der International Film Music Critics Association sagte:

„His talent contribution to a diverse assortment of movies not only makes you experience a new and different quality, but also a film music future of electronic sonoscapes strongly bounded with classical acoustic environments that is an essential part of the narrative adding to the visual level of films. This is how Cliff Martinez is pushing the boundaries of film scoring and points towards to what film music could become.“

Wir gratulieren allen Gewinnern herzlich und freuen uns natürlich besonders für unsere ausgezeichneten Mitglieder!

Mit freundlichen Grüßen

Eure Eva Bekker

SoundTrack_Cologne 13 – 24. bis 28. August 2016

Liebe Mitglieder,

in 3 Wochen startet die Soundtrack_Clogne 13! Wie schon in den vergangenen Jahren unterstützen wir auch in diesem Jahr wieder das große Event. Programm-Details findet Ihr in der Mailinglist oder hier: http://www.soundtrackcologne.de/

Für Interessierte Mitglieder können wir einige wenige Vollakkreditierungen zum Sonderpreis von 40 Euro anbieten. Wenn diese vergeben sind – also schnell sein! – gilt für Composers Club-Mitglieder eine Ermäßigung des regulären Preises von 100 € auf 60 €. Wenn Ihr von diesem Angebot Gebrauch machen wollt, dann sendet bitte eine kurze Mail an die Geschäftsstelle contact@composers-club.de.

 

Wir wünschen Euch interessante Tage in Köln!

Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle

Eure Eva Bekker

GEMA-Tarife für Werbespots im Internet

Liebe Mitglieder,

seit dem 1. Oktober des letzten Jahres gilt der neue GEMA-Tarif T-W-AV

(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_t_w_av.pdf).

Für die Nutzung von Online-Werbespots auf Basis dieses Tarifs gelten folgende Vergütungssätze:

Auszug aus GEMA-Tarif T-W-AV:

 37,50 €           für Vervielfältigung, je angefangene Musikminute und je Produktion.

75,00 €           für öffentliche Zugänglichmachung und Wiedergabe, je angefangene Musikminute je Monat und je Produktion (oder pauschal 1.800,- €)

Nun gab es wiederholt Beschwerden von Kundenseite über die zum Teil erheblichen GEMA-Kosten durch die Anwendung dieses Tarifs.

            Dies erklärt sich bei Betrachtung eines – zwar theoretischen, oder dennoch branchenüblichen – Fallbeispiels:

             Eine Werbefimproduktion vertritt 10 Regisseure, die mit jeweils 10 Spots auf der Website der Filmproduktion präsentiert werden (= ges. 100 Spots). 

            Nach dem Tarif T-W-AV wäre pro Jahr eine Summe von 93.750,- € an die GEMA zu zahlen (100 x 37,50 € + 100 x 75,00 € x 12 Monate).

Wir vertreten zwar den Standpunkt, dass Nutzung Werbemusik im Internet angemessen zu vergüten ist. In diesem Fall sind wir jedoch der Meinung, dass die Anwendung dieses Tarifs in vielen Fällen zur Vermeidung von GEMA-Repertoire im Internet führen wird und letztendlich geeignet ist, die Kundenbeziehungen des Komponisten zu Werbekunden, Agenturen und Filmproduktion zu beeinträchtigen.

Der Composers Club hat daher Kontakt mit der GEMA aufgenommen, um das Problem zu schildern. Dabei haben wir unser Bedauern darüber ausgedrückt, dass man den CC nicht in die Überlegungen zu diesem neuen Tarif einbezogen hatte. Die gute Nachricht ist, dass die GEMA unsere Bedenken nachvollziehen konnte und daher eine (meist kostengünstigere) Alternative zum Tarif T-W-AV anbietet:

Die GEMA-Lizenzierung von Online-Werbespots ist – laut schriftlicher Bestätigung der GEMA gegenüber dem Composers Club – ebenfalls möglich über den Tarif VR-W I

(https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_w_i.pdf).

Dieser Tarif gilt eigentlich nur für die Nutzung von „Hintergrundmusik, Funktionsmusik oder Streaming von Musik auf Internetseiten und Intranetseiten“, kann jedoch laut offizieller Bestätigung der GEMA gegenüber dem Composers Club wahlweise ebenfalls für die Nutzung von Werbespots auf Internetseiten verwendet werden.

Auszug aus GEMA-Tarif VR-W I:

400,30 €                      Kategorie 2: „Produktpräsentation und Information, Verkaufsförderung, Angebots- oder Leistungspräsentation; der Kauf von Waren und Dienstleistungen über diese Internetseite ist nicht möglich“ 

pro Jahr, für alle Werke auf der Internetseite, je angefangene 120.000 Zugriffe pro Jahr

kann auch angewendet werden für Werbespots (also alle Werbespots auf der Internetseite)

Unabhängig von der eben beschriebenen Wahlmöglichkeit muss das Vervielfältigungsrecht (Tarif T-W-AV, siehe oben) immer gesondert erworben werden.

Bitte informiert ggf. Eure Kunden über diese Option. Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch auf uns berufen, uns liegt, wie gesagt, die schriftliche Zusage der GEMA vor.

Euer Vorstand