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Ab sofort könnt ihr euch mit euren Filmmusikprojekten für die Vergabe des 12. Deutschen Filmmusikpreises in den Kategorien „Beste Musik im Film“ und „Nachwuchs“ bewerben! Im vergangenen Jahr gehörte unser Mitglied Fabian Kratzer zu den Nominierten (Beste Musik im Film). Der Preis ist eine der wichtigsten Auszeichnungen der Filmmusikbranche. Mit der Verleihung sollen die Wahrnehmung der Filmmusikbranche im Allgemeinen und die Aufmerksamkeit auf die am Entstehungsprozess beteiligten Filmkomponist*innen gesteigert werden. Ziel des Preises ist neben der Identifikation und Förderung von Talenten, die nationale und internationale Stärkung der deutschen Filmmusikbranche.

Der Deutsche Filmmusikpreis wird seit 2014 verliehen. Die Jury besteht aus renommierten Vertreter*innen der Filmmusikbranche, der Filmmusikverbände und der Filmmusiktage Sachsen-Anhalt.

Wichtigste Voraussetzungen
– In den Kategorien Beste Musik im Film (genreübergreifend) und Nachwuchs ist die Einreichung von Kompositionen möglich, die für Filmproduktionen mit einem deutschen Co-Produktionsanteil von mindestens 50 % komponiert wurden. Mindestens 50 % der Musik des Films müssen von den sich für den Preis bewerbenden Komponist*innen stammen.
– die Komponist*innen müssen Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sein
–  bei der Preisvergabe ist die persönliche Anwesenheit der Preisträger*innen verpflichtend
– mit der Teilnahme am Wettbewerb wird, im Falle einer Nominierung, einer öffentlichen Vorführung eines bis zu 1,30-minütigen Filmausschnitts während der Preisverleihung sowie der unentgeltlichen und zeitlich unbegrenzten Nutzung dieses Ausschnitts an die Veranstalter (IAMA) für Promotion- und Werbezwecke zugestimmt 

Zeitraum der Veröffentlichung und Filmlänge
Filme der Kategorie Beste Musik im Film müssen nach dem 01. Juli 2024 und bis zum 30. Oktober 2025 erstmals veröffentlicht worden sein (regulärer Kinostart in Deutschland, deutsche TV-Ausstrahlung, Web-basierte Ausstrahlung des Programms durch Video-Streaming-Anbieter (z. B. Netflix o. Ä.) und/oder die offizielle Vorführung bei einem Filmfestival)
– Filmlänge: eingereichte Filme in der Kategorie Beste Musik im Film: Vorführdauer von mind. 25 Minuten, Episoden einer Serie können ab einer Länge von 20 Minuten eingereicht werden
– Bewerbung mit der Arbeit an einem ausgewählten (aktuellen) Filmprojekt
– In der Kategorie Nachwuchs gibt es keine Beschränkung bzgl. des Alters. Es kann sich also jede Person, die sich als Nachwuchs definiert, in der Kategorie bewerben. Hier ist also eine gute Selbsteinschätzung gefragt.
Wichtiger Hinweis: für Nachwuchs könnt ihr euch mit bis zu drei Projekten bewerben, also eine Bandbreite dessen zeigen, was ihr bis dato schon erarbeitet hat. Die drei Filmausschnitte stammen idealerweise aus unterschiedlichen Projekten, um die Bandbreite des bisherigen Schaffens zu repräsentieren.
– letztlich entscheidet die Jury, wer für die Auszeichnung in Frage kommt
– Einreichungen in beiden Kategorien – Nachwuchs & Beste Musik im Film – sind möglich

WICHTIG: Alle weiteren Teilnahmevoraussetzungen und -vorgaben, z. B. persönliche Informationen (Foto, Vita, Filmografie), Format der Filmausschnitte, Datenrate, Dateiformate etc. und Zusatzinformationen zu den einzureichenden Unterlagen findet ihr hier:
https://deutscherfilmmusikpreis.de/wp-content/uploads/2025/07/DFMP-2025_Richtlinien.pdf

Die Preisträger*innen werden bei der Preisverleihung am 08. November 2025 im Rahmen der 18. Filmmusiktage Sachsen-Anhalt (01. – 08. November 2025) in Halle (Saale) bekanntgegeben. Das gesamte Programm findet ihr hier: https://filmmusiktage.de

Einreichfrist:              10. Juli 2025 bis 28. August 2025
Einreichformular:      https://t1p.de/rw024
Einreichgebühr:        49,- € pro Einreichung in der Kategorie Beste Musik im Film
                                   19,- € pro Einreichung in der Kategorie Nachwuchs
                                   https://www.scantickets.de/events.php?id=6510 (Link zur Zahlung der Gebühr)