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Liebe Mitglieder,

bei der bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung werden GEMA-Aufsichtsrat und -Vorstand den stimmberechtigten Mitgliedern einen umfangreichen Antrag für ein neues Modell der TV- und Radioverteilung vorlegen.

 FERNSEHEN 

 derzeitige Prognose (Hochrechnung) der GEMA auf Basis der 2012-Zahlen, präsentiert bei den GEMA Info-Veranstaltungen im Januar:

ARD:   +   39,3 %

ZDF:    –      2,5 %

RTL:    –    15,2 % 

 

Pro7:   –    30,7 %

RTL2:  –      7,3 %

WDR: + 132,7 %

 In dem neuen Modell wird es nicht mehr den einheitlichen Senderkoeffizient 10 für ARD und ZDF geben. Die enorme Steigerung für ARD und WDR ergibt sich durch die erheblichen KEF-Zuweisungen (Sportrechte, Eigenproduktionen, Nachrichten etc). „Kleinere“ Dritte Programme wie SR3 oder RB3 werden hingegen aufgrund ihrer geringeren KEF-Zuweisungen sinken. Für weitere Privatsender wie z.B. Sat1, VOX etc. wurden bisher keine Prognosen vorgelegt. Die gesamte Struktur entspricht lt. GEMA dem Verhältnis der jeweiligen Sender-Inkassi bzw. KEF-Zuweisungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.

Insgesamt lässt sich eindeutig vorhersagen, dass Urheber von Musik im privaten Fernsehen die „Verlierer“ der Reform sein werden. 

Als Grund hierfür gibt die GEMA die sinkenden Erträge von den privaten TV-Sendern auf Basis der 2013 abgeschlossenen Gesamtverträge an. Aus unserer Sicht steht jedoch zu vermuten, dass die GEMA (u.a. wegen der Annahme zu niedriger Musikanteile in den Programmen) von den privaten TV-Sendern ein zu niedriges Inkasso erzielt (siehe „N24-Report“ des CC v. Dez. 2013).

HÖRFUNK 

 Die neue Verteilung soll „grundsätzlich vergütungsbezogen“ erfolgen, sich also möglichst genau an den Einnahmen der unterschiedlichen Sender orientieren. Zumindest im Bereich des Hörfunks weicht das neue Modell jedoch in einigen Punkten von diesem Grundsatz ab:

Die Berücksichtigung der sog. KEF-Zahlen erfolgt nicht konsequent. Die unterschiedlichen KEF-Zuweisungen werden zwar auf Ebene der Rundfunkanstalten berücksichtigt, nicht jedoch auf der Ebene der einzelnen Wellen der Sender, obwohl es für auch diese KEF-Zuweisungen in unterschiedlichen Höhen gibt.

Durch die Anwendung der neuen sog. „Kulturfaktoren“ sind Steigerungen bis zu Faktor 5,8 pro Radiowelle möglich. Den öffentlich-rechtlichen Radiowellen werden dabei durchschnittlich deutlich höhere Kulturfaktoren zugewiesen als den privaten Wellen. Das bewirkt eine Umverteilung zugunsten des öffentlich-rechtlichen Hörfunks. Die Zuweisung der Kulturfaktoren erfolgt durch ein durch GEMA-Mitglieder besetztes Gremium.

Ohne die Anwendung der Kulturfaktoren würde die Verteilungssumme für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk dramatisch einbrechen. Dieser Effekt wird durch die Anwendung der Kulturfaktoren deutlich „korrigiert“ (zulasten der Verteilungssumme für den privaten Hörfunk). Für deutschsprachiges Repertoire sowie E-Musik, Jazz und „sonstige gehobene Instrumental- und Vokalmusik“ wird es (anstatt des befürchteten Einbruchs) sogar teils deutlich höhere Ausschüttungen geben als bisher.

Beispiel: GEMA-Prognose für die Radiowelle BR Kultur (Senderkoeffizient 1,38 / Kulturfaktor 5):

Ausschüttung + 80% 

Aus diesem Grund wird das neue Verteilungsmodell seinem Anspruch eines größtmöglichen Inkassobezugs nicht gerecht. Es handelt sich eigentlich eher um ein Förderprogramm für Urheber und Verlage deutschsprachiger und „kulturell gehobener“ Musik. Treffender wäre es aus unserer Sicht, wenn die neue Hörfunk-Verteilung unter dem Motto „Kulturförderung“ präsentiert würde (anstatt: „grundsätzlich vergütungsbezogen Verteilung“).

Vielen GEMA-Mitgliedern wird das allerdings recht sein: Zum einen, weil sie eine solche Förderung ausdrücklich begrüßen, zum anderen, weil sie von dem neuen Modell profitieren (bzw. keine größeren Einbußen erleiden) werden.

Erwähnenswert ist noch, dass die überwiegenden Geldmittel für die Radioverteilung nicht von den Radiosendern kommen, sondern aus „sonstigen Zuflüssen“ in Höhe von 54 Mio. Euro, welche im Wesentlichen aus den pauschalen Einnahmen für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und Hörfunksendungen stammen.

Folgendes sollte nachdenklich machen: Nach dem neuen Modell würde die Verteilungssumme für den privaten Hörfunk um 43 % steigen, und zwar trotz Anwendung der neuen Kulturfaktoren. Es ist demnach davon auszugehen, dass in der Vergangenheit die Urheber von Musik im privaten Radio in erheblichem Umfang benachteiligt worden sind.

FAZIT

Das neue Modell der Rundfunkverteilung hat für jedes GEMA-Mitglied spezifische Vor- und Nachteile. Insgesamt lässt sich sagen, dass hier ein Schritt in Richtung „vergütungsbezogene Verteilung“ gemacht wird, der allerdings durch die geplanten Umverteilungen relativiert wird. Ob oder inwieweit das als gerecht empfunden wird, muss jedes Mitglied selbst entscheiden. Wir enthalten uns daher bewusst einer Wahl-Empfehlung und appellieren an jedes stimmberechtigte Mitglied, den Antrag sorgfältig zu prüfen und selbst zu beurteilen.

Die ausführlichen Erläuterungen der GEMA könnt Ihr hier nachlesen:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdf

Die GEMA hat angekündigt, weitere Prognosen und Hochrechnungen rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung (6.-9. April) nachzureichen.

Euer Vorstand