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Liebe Mitglieder,

in der kommenden Woche findet die diesjährige GEMA-Mitgliederversammlung statt. Hier unser Kommentar zu einigen wichtigen Punkten in den verschiedenen Anträgen:

Antrag Nr. 10 „Rundfunkverteilung“: Der CC begrüßt den Grundsatz einer „leistungs- und nutzungsbezogenen Verteilung“. So ist z.B. die beantragte Trennung der Minutenwerte zu befürworten. Ebenso sprechen wir uns grundsätzlich für Maßnahmen zur Kulturförderung aus. Hinsichtlich der Ausgestaltung des Modells gibt es jedoch einige Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, weshalb wir empfehlen, den Antrag in der vorliegenden Fassung abzulehnen.

Hörfunk: Die „Kulturfaktoren“ pro Radiowelle bis zu einem Faktor 5,8 sind deutlich zu hoch. Die Folge ist ein dramatisches Absinken des Radio-Minutenwerts. Bezahlt wird die Umverteilung von den Berechtigten von Musik im privaten Hörfunk. Problematisch ist außerdem, dass pauschal das gesamte Programm einer Radiowelle subventioniert wird – anstatt einzelne Werke gezielt zu fördern.

Änderungsvorschlag: Kulturfaktoren bis max. Faktor 2 – das wäre immer noch eine Verdoppelung.

Fernsehen: Schon in § 1 befindet sich der exakte Widerspruch zu einer „leistungs- und nutzungsbezogenen Verteilung“. Die pauschale Verteilung 66,7% Senderecht (AR) zu 33,3% mechanische Rechte (VR) widerspricht nicht nur der Nutzungsrealität, sie führt auch zu einer erheblichen Umverteilung zulasten der Sparte TFS. Die GEMA könnte eine nutzungsbezogene Verteilung vornehmen – und müsste es daher auch.

Änderungsvorschlag: AR/VR-Verteilung nicht pauschal vornehmen, sondern so nah wie möglich am tatsächlichen Nutzungsverhältnis orientieren. Sollte dieser Passus unverändert bleiben, raten wir dringend von einer Annahme des Antrags ab.

Antrag Nr.11 “ Druckbearbeiter „:  Der Antrag soll lt. Antragsteller zwingend sein, weil ein Urteil gegen die GEMA gefällt wurde. Der Kläger war unser ehemaliger Aufsichtsrat-Chef Christian Bruhn. Er selbst wird in der Versammlung zu dem Antrag Stellung nehmen. Kritisch prüfen und ggf. ablehnen!

 Anträge Nr. 15/22/27/28 „Auskunftspflicht: Soll die GEMA verpflichten, „dem Berechtigten auf Antrag Auskunft über die den Nutzungen seiner Werke zugrunde liegenden Tarife und/oder Vergütungsvereinbarungen zu erteilen“Unbedingt unterstützen! 

Antrag Nr. 19 „Programmverrechnungsgrenze“: Dieser Antrag aus den Reihen des CC hat zum Ziel, die Verrechnungsgrenzen, ab welcher die GEMA eine werkbezogene Abrechnung vornimmt, einheitlich anzuwenden und damit die bisherige Ungleichbehandlung zu beenden. Unbedingt unterstützen! 

Antrag Nr. 23 „Telefonwarteschleife“ (von AR und VS der GEMA): Voraussetzung für eine Direktverrechnung soll zukünftig sein, dass „das verwendete Werk ausschließlich für die konkrete Nutzung als Telefonwarteschleife geschaffen wurde und keine Abrechnungen in den Sparten R und M erhält“. Wir fragen uns: Warum sollte es keine Direktverrechnung für ein Werk geben, wenn nachweislich für die Nutzung dieses Werkes eine konkrete Vergütung gezahlt worden ist? Kritisch prüfen und ggf. ablehnen!

Über diese und natürlich alle weiteren Anträge werden wir in unserer CC-Mitgliederversammlung am 7. April ab 16:00 Uhr diskutieren. Die GEMA hat übrigens zugesagt, Vertreter zu unserer Versammlung zu entsenden, um Fragen zu beantworten.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen!

Euer Vorstand

 

GEMA-Mitgliederversammlung – 07. Bis 09. April 2014

Hotel Estrel Sonnenallee 225 in 12057  Berlin

 

CC-Mitgliederversammlung 07. April 16 Uhr

Hotel Estrel Sonnenallee 225 in 12057 Berlin

Saal Paris