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Einbußen bis 37 % für Werbung und TFS Spielfilm/Serie erwartet!

Neue Rundfunkverteilung:

Einbußen bis 37 % für Werbung und TFS Spielfilm/Serie erwartet!

Liebe Mitglieder,

das neue Rundfunkmodell wird im privaten TV zu deutlich höheren Einbußen in den Bereichen Werbung und TFS-Spielfilm/-Serie/-Doku führen als bisher angenommen. Die Prognose der GEMA bezog sich bisher nur auf die Sparte FS.

                      FS                 TFS/Werbung
ARD:      +  39,3%          +      25,9%
WDR     + 132,7%          +    110,3%
ZDF        –    2,5%           –     11,8%
RTL        –   15,2%          –     23,3%
RTL2     –     7,3%          –     16,2%
Pro7       –  30,3%          –     37,0%

Basis sind Zahlen, welche die GEMA bei ihrer „Roadshow“ im Januar vorgestellt hat. Glücklicherweise hatten einige Kollegen bei der Veranstaltung in München Fotos von den präsentierten Charts gemacht, sodass wir auch das „Kleingedruckte“ nachlesen konnten. Wir haben die GEMA bereits wiederholt um Prognosen auch für weitere TV-Sender wie SAT.1, VOX etc. gebeten, bisher allerdings ohne Reaktion.

 

Der Grund für die Einbußen in der Sparte TFS ist, dass sich die Gewichtung innerhalb des neu zu schaffenden TV-Minutenwerts erheblich verschiebt, und zwar

zulasten des AR-Minutenwerts und

zugunsten des VR-Minutenwerts,

wobei die Sparte TFS fast ausschließlich zum AR-Minutenwert abgerechnet wird.

Diese Umverteilung zulasten der Sparte TFS widerspricht jedoch inerheblichem Maße dem Gebot einer vergütungsbezogenen Verteilung!

Begründung: Aufgrund der neuen Gesamtverträge mit den Sendern erzielt die GEMA tendenziell – höhere Erträge für das Senderecht (AR) und niedrigere Erträge für die mechanischen Rechte (VR). Das Verhältnis auf Ertragsseite ist schätzungsweise 75% AR zu 25% VR.

Abweichend hiervon verteilt die GEMA die Einnahmen jedoch weiterhin pauschal im Verhältnis 66,7% AR zu 33,3% VR. Und das ohne jeden sachlichen Grund!

Das Verhältnis der Einnahmen entspricht demnach nicht dem Verhältnis in der Verteilung.

Nach unserer Schätzung ergibt sich so eine Umverteilung der TV-Einnahmen zulasten der Sparte TFS in einer Größenordnung von jährlich mehr als 10 Mio. €.

Wir haben die GEMA dringend aufgefordert, im Zuge der neuen Rundfunkverteilung den Verteilungsplan so zu ändern, dass die AR/VR-Verteilung in demselben Verhältnis vorgenommen wird, in dem die Einnahmen erzielt werden.

Leitet diese Information an möglichst viele Kollegen weiter und kommt alle zur GEMA-Mitgliederversammlung 7. – 9. April in Berlin!

Euer Vorstand

Neues Modell der TV- und Radioverteilung

Liebe Mitglieder,

bei der bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung werden GEMA-Aufsichtsrat und -Vorstand den stimmberechtigten Mitgliedern einen umfangreichen Antrag für ein neues Modell der TV- und Radioverteilung vorlegen.

 FERNSEHEN 

 derzeitige Prognose (Hochrechnung) der GEMA auf Basis der 2012-Zahlen, präsentiert bei den GEMA Info-Veranstaltungen im Januar:

ARD:   +   39,3 %

ZDF:    –      2,5 %

RTL:    –    15,2 % 

 

Pro7:   –    30,7 %

RTL2:  –      7,3 %

WDR: + 132,7 %

 In dem neuen Modell wird es nicht mehr den einheitlichen Senderkoeffizient 10 für ARD und ZDF geben. Die enorme Steigerung für ARD und WDR ergibt sich durch die erheblichen KEF-Zuweisungen (Sportrechte, Eigenproduktionen, Nachrichten etc). „Kleinere“ Dritte Programme wie SR3 oder RB3 werden hingegen aufgrund ihrer geringeren KEF-Zuweisungen sinken. Für weitere Privatsender wie z.B. Sat1, VOX etc. wurden bisher keine Prognosen vorgelegt. Die gesamte Struktur entspricht lt. GEMA dem Verhältnis der jeweiligen Sender-Inkassi bzw. KEF-Zuweisungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.

Insgesamt lässt sich eindeutig vorhersagen, dass Urheber von Musik im privaten Fernsehen die „Verlierer“ der Reform sein werden. 

Als Grund hierfür gibt die GEMA die sinkenden Erträge von den privaten TV-Sendern auf Basis der 2013 abgeschlossenen Gesamtverträge an. Aus unserer Sicht steht jedoch zu vermuten, dass die GEMA (u.a. wegen der Annahme zu niedriger Musikanteile in den Programmen) von den privaten TV-Sendern ein zu niedriges Inkasso erzielt (siehe „N24-Report“ des CC v. Dez. 2013).

HÖRFUNK 

 Die neue Verteilung soll „grundsätzlich vergütungsbezogen“ erfolgen, sich also möglichst genau an den Einnahmen der unterschiedlichen Sender orientieren. Zumindest im Bereich des Hörfunks weicht das neue Modell jedoch in einigen Punkten von diesem Grundsatz ab:

Die Berücksichtigung der sog. KEF-Zahlen erfolgt nicht konsequent. Die unterschiedlichen KEF-Zuweisungen werden zwar auf Ebene der Rundfunkanstalten berücksichtigt, nicht jedoch auf der Ebene der einzelnen Wellen der Sender, obwohl es für auch diese KEF-Zuweisungen in unterschiedlichen Höhen gibt.

Durch die Anwendung der neuen sog. „Kulturfaktoren“ sind Steigerungen bis zu Faktor 5,8 pro Radiowelle möglich. Den öffentlich-rechtlichen Radiowellen werden dabei durchschnittlich deutlich höhere Kulturfaktoren zugewiesen als den privaten Wellen. Das bewirkt eine Umverteilung zugunsten des öffentlich-rechtlichen Hörfunks. Die Zuweisung der Kulturfaktoren erfolgt durch ein durch GEMA-Mitglieder besetztes Gremium.

Ohne die Anwendung der Kulturfaktoren würde die Verteilungssumme für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk dramatisch einbrechen. Dieser Effekt wird durch die Anwendung der Kulturfaktoren deutlich „korrigiert“ (zulasten der Verteilungssumme für den privaten Hörfunk). Für deutschsprachiges Repertoire sowie E-Musik, Jazz und „sonstige gehobene Instrumental- und Vokalmusik“ wird es (anstatt des befürchteten Einbruchs) sogar teils deutlich höhere Ausschüttungen geben als bisher.

Beispiel: GEMA-Prognose für die Radiowelle BR Kultur (Senderkoeffizient 1,38 / Kulturfaktor 5):

Ausschüttung + 80% 

Aus diesem Grund wird das neue Verteilungsmodell seinem Anspruch eines größtmöglichen Inkassobezugs nicht gerecht. Es handelt sich eigentlich eher um ein Förderprogramm für Urheber und Verlage deutschsprachiger und „kulturell gehobener“ Musik. Treffender wäre es aus unserer Sicht, wenn die neue Hörfunk-Verteilung unter dem Motto „Kulturförderung“ präsentiert würde (anstatt: „grundsätzlich vergütungsbezogen Verteilung“).

Vielen GEMA-Mitgliedern wird das allerdings recht sein: Zum einen, weil sie eine solche Förderung ausdrücklich begrüßen, zum anderen, weil sie von dem neuen Modell profitieren (bzw. keine größeren Einbußen erleiden) werden.

Erwähnenswert ist noch, dass die überwiegenden Geldmittel für die Radioverteilung nicht von den Radiosendern kommen, sondern aus „sonstigen Zuflüssen“ in Höhe von 54 Mio. Euro, welche im Wesentlichen aus den pauschalen Einnahmen für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und Hörfunksendungen stammen.

Folgendes sollte nachdenklich machen: Nach dem neuen Modell würde die Verteilungssumme für den privaten Hörfunk um 43 % steigen, und zwar trotz Anwendung der neuen Kulturfaktoren. Es ist demnach davon auszugehen, dass in der Vergangenheit die Urheber von Musik im privaten Radio in erheblichem Umfang benachteiligt worden sind.

FAZIT

Das neue Modell der Rundfunkverteilung hat für jedes GEMA-Mitglied spezifische Vor- und Nachteile. Insgesamt lässt sich sagen, dass hier ein Schritt in Richtung „vergütungsbezogene Verteilung“ gemacht wird, der allerdings durch die geplanten Umverteilungen relativiert wird. Ob oder inwieweit das als gerecht empfunden wird, muss jedes Mitglied selbst entscheiden. Wir enthalten uns daher bewusst einer Wahl-Empfehlung und appellieren an jedes stimmberechtigte Mitglied, den Antrag sorgfältig zu prüfen und selbst zu beurteilen.

Die ausführlichen Erläuterungen der GEMA könnt Ihr hier nachlesen:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdf

Die GEMA hat angekündigt, weitere Prognosen und Hochrechnungen rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung (6.-9. April) nachzureichen.

Euer Vorstand

„Neuordnung der Rundfunkverteilung“ Stellungnahme der GEMA zu Fragenkatalog des CC

Liebe Mitglieder,

wie wir Euch bereits mehrfach mitgeteilt haben, stehen aufgrund der neuen Gesamt-verträge mit den Sendeanstalten erhebliche Änderungen des TV- und Radio-Verteilungsplans bevor. Wie uns mitgeteilt wurde, wird sich im für Euch besonders relevanten TV-Bereich die Verteilung zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sender und zulasten der Privatsender verschieben. Diese Änderungen des Verteilungsplans soll bei einer

 vorgezogenen GEMA-Mitgliederversammlung am 7. – 9. April 2014 in Berlin

von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die GEMA hat mitgeteilt, dass sie vom Patent- und Markenamt angewiesen worden sei, im Falle der Ablehnung des Antrags keine TV/Radio-Ausschüttung zum 1. Juli 2014 vornehmen zu dürfen. Gegen diese Vorbedingung hat der CC Protest beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt.

Da diese „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ für uns alle von außerordentlich großer Bedeutung sein dürfte, haben wir einen zweiten Fragenkatalog an die GEMA geschickt, auf den wir nun nach über vier Wochen endlich Antwort bekommen haben.

Wir haben hier unser Anschreiben, unsere Fragen, die Antworten der GEMA sowie unsere Kommentare dazu für Euch zusammengestellt und empfehlen Euch in Eurem eigenen Interesse, Euch die Zeit zum Lesen zu nehmen:

Schreiben des CC an die GEMA:

 (…) Wie die GEMA auf ihrer Website mitteilt, „erhält die GEMA künftig sowohl von den öffentlich-rechtlichen wie den privaten Rundfunkveranstaltern konkrete programmbezogene Inkassi ( … )“.  Das jeweilige Inkasso wird sich demnach einerseits am Umsatz der Rundfunkveranstalter (geldwerte Vorteile) und an­dere­rseits am Musikanteil des jeweiligen Programms (bzw. der jew. Welle) orientieren. Aus dieser neuen, transparenten Inkassosituation ergibt sich bekanntermaßen die zukünftige Verpflichtung der GEMA, ihre Einnahmen grundsätzlich möglichst nutzungsbezogen zu verteilen.

 

Der GEMA-Mitgliederversammlung wird bei einer vorgezogenen Mitglieder­versammlung 2014 die Aufgabe zufallen, über ein neues Verteilungsmodell TV/Radio abzustimmen. Eine solche wichtige Entscheidung kann jedoch erst dann getroffen werden, wenn konkrete Zahlen zu diesen zentralen Bewertungs­kriterien (s.o.) vorliegen:

 –   jeweiliges programmbezogenes Inkasso

–   jeweiliger Musikanteil der Wellen bzw. Programme

 Aus diesem Grund bitten wir Sie im Namen unserer Mitglieder um die (möglichst zeitnahe) Beantwortung folgender drei Fragen für die jeweils 50 inkassostärksten TV- und Hörfunksender:

 Fragen des CC an die GEMA:

1.                  Wie hoch wird das voraussichtliche Inkasso der GEMA für 2013 pro Sendeunternehmen und Sender sein?

(Falls diese Zahlen noch nicht vorliegen: Wie hoch war das Inkasso für 2012 pro Sendeunternehmen und Sender?)

2.                  Welcher prozentuale Musikanteil am Programm (bzw. Welle) wird nach den neuen Gesamtverträgen pro Sender zugrunde gelegt?

 Antwort der GEMA:

„Zu 1. + 2.:  Die Erträge pro Sender können aufgrund ent­gegenstehender schutzwürdiger Interessen der Sendeunternehmen nicht offengelegt werden. Es wird jedoch mit Hochdruck daran gearbeitet, die tendenziellen finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Parameter des neuen Modells rechtzeitig vor einer mit der Entscheidung befassten Mitgliederversammlung zu ermitteln, um auch insoweit eine informierte Entscheidung der Mitglieder zu ermöglichen.“

 Unser Kommentar: 

Wie Ihr lest, vertritt die GEMA die Ansicht, dass wir die Erträge der einzelnen Sender nicht erfahren dürfen. Wir meinen jedoch, dass die Mitgliederversammlung nicht verantwortungsvoll über einen neuen, inkassobezogenen Verteilungsplan abstimmen kann, wenn ausgerechnet das Inkasso geheim bleiben soll.

Unsere Frage Nr. 2 wurde leider nicht beantwortet. Dabei ist der pro Sender zugrunde gelegte Musikanteil von enormer Wichtigkeit für die Höhe des Inkassos und damit der Ausschüttung an die Berechtigten. Da lt. GEMA der Musikanteil am jeweiligen Programm bereits fest vereinbart wurde, sollten diese Musikanteile den Mitgliedern unbedingt mitgeteilt werden.

Frage des CC an die GEMA:

3.                  Wie wurde bzw. wird dieser prozentuale Musikanteil pro Sender er­mittelt und kontrolliert? 

Antwort der GEMA:

Die neuen Gesamtverträge sehen vor, dass der Musikanteil für das gesamte Programm eines Sendeunternehmens einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit ermittelt wird und mit einer gewissen Toleranzschwelle ausgestattet sein soll, innerhalb derer keine Anpassung des Musikanteils während der Vertragslaufzeit weder nach oben noch nach unten erfolgt. Dies dient der Planungssicherheit sowohl für den Lizenznehmer als auch für die GEMA. Im Hörfunk wird der Musikanteil EDV-gestützt durch die Lizenznehmer ermittelt. Im Fernsehbereich wird der Musikanteil aufgrund der Programmdaten objektiver Dritter in Verbindung mit den Sendemeldungen der Sendeunternehmen an die GEMA festgestellt.

Unser Kommentar: 

Leider erschließt sich aus der Antwort der GEMA nicht eindeutig, wie der Musikanteil der TV-Sendern tatsächlich ermittelt wird. Insbesondere aus der Formulierung „Programmdaten objektiver Dritter“ wird überhaupt nicht ersichtlich, ob der GEMA geeignete technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Musikanteile verlässlich zu kontrollieren.

 Fazit: Wenn die GEMA-Mitglieder bei einer vorgezogenen GEMA-Mitgliederver­sammlung im April 2014 über einen neuen Verteilungsplan abstimmen sollen, brauchen sie dringend detailliertere Informationen und eine wirklich transparente Darstellung aller wichtigen Parameter, auf Basis derer zukünftig abgerechnet werden soll.

Euer Vorstand

Wichtige Informationen zur geplanten „Neuordnung der Rundfunkverteilung“

Liebe Mitglieder,

die Frist für die GEMA-Mitglieder, eigene „Anregungen und Überlegungen“ per Mail an die Arbeitsgruppe der GEMA zu schicken, ist heute abgelaufen.

Wie wir heute erfuhren, hatte die GEMA bereits am 11. Juli die derzeitigen „Perspektiven für eine Reform der Rundfunkverteilung der GEMA“ auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Alle diejenigen, die im Bereich TV und/oder Radio tätig sind, sollten sich diese beiden Dokumente unbedingt sorgfältig durchlesen:

Die Präsentation des Modells von der GEMA-MV am 25.06.13:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf

Noch interessanter – die Hintergrundinformationen zum Thema:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdf

Die GEMA geht bei Anwendung des neuen Modells von folgenden Verschiebungen in der Verteilung aus:

  • a.         Der öffentlich-rechtliche Hörfunk geht zurück.
  • b.         Das öffentlich-rechtliche Fernsehen gewinnt.
  • c.         Der private Hörfunk gewinnt.
  • d.         Das private Fernsehen geht zurück.

Näheres lest, wie gesagt, in den beiden o. g. PDFs.

Die vom CC-Vorstand an die GEMA gestellten Fragen sowie die Antworten dazu werden wir in Kürze für Euch auf www.composers-club.de bereitstellen.

Euer Vorstand