von Eva Bekker | Aug. 16, 2013 | GEMA, Newsletter
Liebe Mitglieder,
die Frist für die GEMA-Mitglieder, eigene „Anregungen und Überlegungen“ per Mail an die Arbeitsgruppe der GEMA zu schicken, ist heute abgelaufen.
Wie wir heute erfuhren, hatte die GEMA bereits am 11. Juli die derzeitigen „Perspektiven für eine Reform der Rundfunkverteilung der GEMA“ auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Alle diejenigen, die im Bereich TV und/oder Radio tätig sind, sollten sich diese beiden Dokumente unbedingt sorgfältig durchlesen:
Die Präsentation des Modells von der GEMA-MV am 25.06.13:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf
Noch interessanter – die Hintergrundinformationen zum Thema:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdf
Die GEMA geht bei Anwendung des neuen Modells von folgenden Verschiebungen in der Verteilung aus:
- a. Der öffentlich-rechtliche Hörfunk geht zurück.
- b. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen gewinnt.
- c. Der private Hörfunk gewinnt.
- d. Das private Fernsehen geht zurück.
Näheres lest, wie gesagt, in den beiden o. g. PDFs.
Die vom CC-Vorstand an die GEMA gestellten Fragen sowie die Antworten dazu werden wir in Kürze für Euch auf www.composers-club.de bereitstellen.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Aug. 16, 2013 | GEMA, Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
die Frist für die GEMA-Mitglieder, eigene „Anregungen und Überlegungen“ per Mail an die Arbeitsgruppe der GEMA zu schicken, ist heute abgelaufen.
Wie wir heute erfuhren, hatte die GEMA bereits am 11. Juli die derzeitigen „Perspektiven für eine Reform der Rundfunkverteilung der GEMA“ auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Alle diejenigen, die im Bereich TV und/oder Radio tätig sind, sollten sich diese beiden Dokumente unbedingt sorgfältig durchlesen:
Die Präsentation des Modells von der GEMA-MV am 25.06.13:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf
Noch interessanter – die Hintergrundinformationen zum Thema:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdf
Die GEMA geht bei Anwendung des neuen Modells von folgenden Verschiebungen in der Verteilung aus:
- a. Der öffentlich-rechtliche Hörfunk geht zurück.
- b. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen gewinnt.
- c. Der private Hörfunk gewinnt.
- d. Das private Fernsehen geht zurück.
Näheres lest, wie gesagt, in den beiden o. g. PDFs.
Die vom CC-Vorstand an die GEMA gestellten Fragen sowie die Antworten dazu werden wir in Kürze für Euch auf www.composers-club.de bereitstellen.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Aug. 8, 2013 | Newsletter
Nachdem der von vielen CC-Mitgliedern unterstützte Antrag zur diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung, die GEMA-Beteiligung von sog. sendereigenen und -nahen Verlagen auf 1/12 zu reduzieren, (erneut) nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat, ist nun der Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Hertin aktiv geworden und hat seinerseits eine Beschwerde beim DPMA eingereicht. Sein Ziel ist, die GEMA durch eine „aufsichtsrechtliche Anordnung“ anweisen zu lassen, die sendereigenen und sendernahen Verlage in Bezug auf Medienauftrags- und Medienkoproduktionen von der Verteilung auszuschließen.
Prof. Hertin, selbst Wahrnehmungsberechtigter der GEMA als angeschlossenes Mitglied, weist ausdrücklich darauf hin, dass er das Beschwerdeverfahren unabhängig und in Eigeninitiative betreibt, d. h. ohne Mandat bzw. ohne Absprache mit dritter Seite.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt in seiner Antragsbegründung ist die Vorschrift in Berechtigungsvertrag und Satzung der GEMA, nach welcher der Berechtigte die Tarifpartner der GEMA „weder direkt noch indirekt an seinem Aufkommen beteiligen darf, damit diese bei der Nutzung des GEMA-Repertoires bestimmte Werke des Berechtigten in ungerechtfertigter Weise bevorzugen“. Gegen diese Regelung wird regelmäßig verstoßen, weil es sich bei den hinter den sendereigenen und sendernahen Verlagen stehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen um maßgebliche Lizenznehmer der GEMA handelt.
Neben dem Ausschluss von der Verteilung fordert Hertin, dass die GEMA von ihrer satzungsgemäßen Möglichkeit Gebrauch machen solle, die betreffenden Verlage von der (ordentlichen) GEMA-Mitgliedschaft auszuschließen, weil sie ein Geschäftsmodell verfolgen, das vom Ansatz her gegen Satzung und Berechtigungsvertrag der GEMA verstößt.
In der Beschwerde werden die Bemühungen des Composers Club und der ECSA gegen die Zwangsinverlagnahme erwähnt. Unter anderem liegt der 2010 veröffentlichte CC-Report „Angriff auf das Urheberrecht durch Zwangsinverlagnahme und Ghostwriting“ als eine der Anlagen bei.
Wir werden Euch über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Juli 24, 2013 | GEMA, Inhalte, Newsletter
Da die diesjährige Mitgliederversammlung (vermeintlich) nicht so brisante Inhalte zu bieten hatte wie in den vergangenen Jahren, kamen leider deutlich weniger Kollegen nach München als sonst.
Das Fehlen vieler „kritischer Stimmen“ führte gleich zu Beginn der Versammlung dazu, dass Antrag Nr. 11 – der noch im letzten Jahr die erforderliche Stimmanzahl verfehlt hatte – nun angenommen wurde. Dieses hat zur Folge, dass zukünftig bei allen Abstimmungen die Stimmenthaltungen keinen Einfluss mehr auf das Ergebnis haben werden. Es zählt nur noch das Verhältnis von Ja- und Nein-Stimmen. Dies ist im besonderen Interesse von Aufsichtsrat und Vorstand der GEMA, die es zukünftig leichter haben werden, ihre Anträge durchzubringen.
Aus Sicht der Auftragskomponisten war außerdem die Präsentation der Überlegungen von Aufsichtsrat und Vorstand zu der anstehenden „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ durch Ralf Weigand von besonderem Interesse. Dieses Modell einer Neuordnung des Verteilungsplans wird zwar keine Veränderungen der Abrechnungskoeffizienten, wohl aber (teils deutlich) veränderte Minutenwerte und Sender-Koeffizienten zur Folge haben, was für viele von Euch erhebliche Veränderungen hinsichtlich der Höhe der GEMA-Abrechnungen haben kann.
Grundzüge der geplanten Neuordnung der Rundfunkverteilung:
- Neubildung zweier getrennter Minutenwerte für TV und Radio
- die Zuordnung des Inkassos bei den öff.-rechtl. Sendern soll anhand der „KEF“-Zahlen vorgenommen werden (KEF = Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten)
- Die Senderkoeffizienten bleiben bei den priv. Sendern variabel, bei den öff.-rechtl. Sendern unverändert (z.B. ARD/ZDF: 10, Dritte und Radio: 1)
- Getrennte Zuweisung der „sonstigen Zuflüsse“ zu TV- und Radio (ZPÜ, öff. Wiedergabe, Kabelweiterleitung etc.)
Radio: Die Anwendung dieses Modells würde zur Folge haben, dass die Verteilungssumme für das öff.-rechtl. Radio deutlich sinken würde, während die Verteilungssumme für das priv. Radio dementsprechend steigen würde. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, erwägt man die Einführung eines „10 Punkte-Katalogs“ zur Bewertung der verschiedenen Sender-„Wellen“ hinsichtlich ihrer kulturellen und regionalen Ausprägung, auf Basis dessen im Wesentlichen die Verteilungssumme von Musik auf öff.-rechtl. Sendern subventioniert würde.
Fernsehen: Es wurde vorgetragen, dass das neue Modell eine „leichte Verschiebung“ zu Ungunsten der Privatsender und zu Gunsten der öff.-rechtl. Sender zur Folge haben würde. Auf unsere Nachfrage wurde allerdings klar, dass man tatsächlich mit einem deutlichen Absinken rechnet: Die Verteilungssumme für das private Fernsehen würde demnach um 10% – 20% absinken. Wir sollten schnellstmöglich herausfinden, ob es hierzu genauere Prognosen gibt.
Insgesamt stellt sich die Frage, ob allein durch die Trennung des Minutenwerts (unter Beibehaltung „fester“ öff.-rechtlicher Sender-Koeffizienten und Einführung einer Quersubventionierung des öff.-rechtl. Radios durch das Privat-Radio) den Anforderungen einer „ertragsgerechten“ Verteilung gerecht werden kann. Auch das Zugrundelegen der „KEF-Zahlen“ ist allgemein umstritten, weil es sich hier um die reine Betrachtung der öff.-rechtlichen Mittelzuweisungen durch eine Kommission, nicht jedoch der tatsächlichen Einnahmen der Sendeanstalten handelt.
Weitere Brisanz ergibt sich dadurch, dass offenbar das Patentamt die GEMA angewiesen hat, ab dem nächsten Jahr nach einem neuen Verteilungsschlüssel abzurechnen, d. h., dass der bisherige Verteilungsplan dann nicht mehr angewendet werden darf. Der GEMA-Vorstandsvositzende Dr. Harald Heker führte hierzu aus, dass die GEMA aufgrund dieser Vorgabe ab 2014 ohne neuen Verteilungsplan keine Ausschüttungen an ihre Mitglieder vornehmen dürfe. Dadurch ist die GEMA gezwungen, die erforderlichen Änderungen des Verteilungsplans entweder bei einer vorgezogenen Mitgliederversammlung oder bei einer außerordentlichen Mitglieder-versammlung spätestens im Frühjahr 2014 herbeizuführen.
Diese Situation ist nach unserer Sicht deshalb inakzeptabel, weil die GEMA-Mitglieder den ihnen vorgelegten Antrag für eine neue
Rundfunkverteilung – gleich, ob ihnen das Modell gefällt oder nicht – annehmen MÜSSEN, weil sie sonst auf ihre Sommerausschüttung 2014 zu verzichten hätten.
Die vor einigen Wochen seitens der GEMA gemachte Ankündigung der Einbeziehung der Mitglieder beschränkt sich derzeit auf die Möglichkeit, Anregungen und Überlegungen bis zum 15.08.2013 an folgende Mailadresse zu senden: rundfunkverteilung@gema.de Wir ermutigen Euch ausdrücklich, vom Angebot Gebrauch zu machen, Eure Fragen, Anregungen und Überlegungen an die o. g. Adresse zu richten. Es geht um einen nicht unerheblichen Teil Eurer künftigen Bezüge.
von Eva Bekker | Juni 17, 2013 | Newsletter

CC-Präsident John Groves war letzte Woche eingeladen, an einem Panel im Rahmen des EU XXL Forum teilzunehmen. Hier berichtet er für Euch:
Vorweg möchte ich sagen, dass es einigen Wirbel um die Auswahl der eingeladenen Sprecher beim EU XXL gab. Die Organisatoren erhielten viele Briefe, man warf ihnen vor, gerade denen eine Plattform zu bieten, die Autorenrechten sehr kritisch gegenüberstehen oder sie gänzlich ablehnen. Auch ich hatte einen solchen Brief geschrieben und wurde daraufhin eingeladen, dort ebenfalls zu sprechen. Auch wenn ich nicht der einzige pro Urheberrecht eingestellte Teilnehmer war, so richteten sich doch alle Keynote-Redner deutlich gegen Autorenrechte und Verwertungsgesellschaften, oder es wurde von ihnen zumindest eine Reform des bestehenden Rechts gefordert.
Bereits die Eröffnungsrede, gehalten von Joost Smiers (Politikwissenschaftler und Autor des Buches „No Copyright“), zielte auf die Abschaffung des Urheberrechts.
DJ Dr. Motte, Erfinder der Love Parade und einer der für die Demonstrationen rund um die GEMA MV 2012 Verantworlichen, zeigte sich ziemlich moderat. Der GEMA gegenüber sehr kritisch, sprach er immerhin von einer Reform – nicht von der Abschaffung.
Zoe.Leela, Künstlerin aus Berlin, zeigte sich als junge Frau mit festen Vorstellungen und sehr negativer Einstellung zur GEMA und zu Autorenrechten im allgemeinen. Sie sprach sich für Creative Commons aus, dafür, Werke frei zu verteilen mit der Möglichkeit, sie hinterher zu linzenzieren. Scheinbar ist sie eine der wenigen, für die dieses Sytem funktioniert.
Ich nahm am Panel Lassen Sie mich durch – ich bin Urheber* teil, der Keynote-Sprecher war Till Kreutzer (irights.law), kein Unbekannter im Themenkreis Urheberrechtsreform und Creative Commons. In seiner Rede analysierte Kreutzer die verschiedenen Typen der Kreativen, die es heutzutage gibt, und er legte nahe, dass das Gesetz flexibler mit ihnen umgehen können müsste. Wenn ich auch nicht allem zustimmen konnte, was er sagte, so war doch vieles davon durchaus sinnvoll. Es wäre schön gewesen, wenn wir uns mit dieser Analyse intensiver hätten befassen können. Aber der Moderator stellte seine Fragen direkt an die einzelnen Teilnehmer, darunter waren auch zwei Medien-Künstler. Einer der beiden erklärte, für seine „Werke“ (Mash Ups oder Collagen aus bestehendem Material) sei es viel zu schwierig, die Rechte zu klären, also mache er es „eben so“. Ich entgegnete ihm, dass meiner Ansicht nach die Menschen, deren Werke er verwendet, wenigstens gefragt werden sollten und dass ich ihn verklagen würde, verwendete er ungefragt meine Arbeit. Dieses war der schärfste Punkt der Auseinandersetzung, erwartete Kämpfe blieben aus. Ich konnte all die Standardsätze bringen, die ich immer sage. Und tatsächlich taten alle pro-Urheberrecht-Teilnehmer genau das Selbe – sie wiederholten die altbekannten Argumente.
Alles in Allem fand ich das Event weder besonders gut noch wichtig. Ich glaube, die Auswahl der Sprecher wird noch ein Nachspiel haben. Den Versuch, das momentane gesellschaftliche Phänomen (Mash-Ups, Anti-Copyright) zu beleuchten, finde ich nicht falsch, doch leider waren wir pro-Autorenrechte-Leute hier eher in der Rolle der Beschuldigten, eingeladen, um Rede und Antwort zu stehen. Da es um „neue Wege“ ging, konnte der Eindruck entstehen, wir wären die Verteidiger des Altmodischen, diejenigen, die die Evolution aufhalten wollten.
Positiv zu vermerken ist, dass alle Teilnehmer aufgeschlossene, nette Leute waren. Wir konnten konstruktiv über unsere unterschiedlichen Standpunkte diskutieren. Das zeigt, dass wir Wege zum Dialog finden müssen. Schade fand ich, dass man nicht von Beginn an zu uns organisierten Komponisten gekommen ist, aber vielleicht können wir das zukünftig ändern. Und vielleicht Vielleicht können wir sogar einige ihrer Vorschläge aufgreifen?
John Groves
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
* Als stream hier nachzuhören