von Eva Bekker | Jan. 8, 2014 | Inhalte, Newsletter
Bitte vormerken:
GEMA-Mitgliederversammlung 2014 , 7. bis 9. April 2014 im Hotel Estrel, Sonnenallee 225, 12057 Berlin
Liebe CCler,
wie Ihr wisst, wird die diesjährige GEMA-MV an einem vorgezogenen Termin stattfinden. Es ist in diesem Jahr besonders wichtig, an der MV teilzunehmen, denn zur Abstimmung werden wieder Anträge von weitreichender Bedeutung kommen, z.B. zur Neuordnung der Rundfunkverteilung.
Die GEMA hat wieder mit verschiedenen Hotels spezielle Tarife für ihre Mitglieder vereinbart. Die Buchung sollte bis zum 6. März vorgenommen werden (Stichwort GEMA). Hier könnt Ihr eine Auswahl treffen:
Tagungshotel: Estrel (Adresse s.o.) Tel.: 030/6831-0
Fax: 030/6831-2345
- http://www.estrel.com
E-Mail: reservierung@estrel.com
- Einzelzimmer für 108,- Euro und Doppelzimmer für 120,- Euro Frühstücksbuffet 18,- Euro pro Person und Tag
Ibis Hotel Berlin Neukölln, Jahnstraße 13, 12347 Berlin – http://www.ibishotel.com
Tel.: 030/685008-0 Fax: 030/6850088-68 E-Mail h5694@accor.com
Einzelzimmer 69,- Euro inkl. Frühstück, Doppelzimmer 79,- Euro inkl. Frühstück
Die Entfernung zum Tagungshotel beträgt 2,5 km.
Mercure Hotel Berlin Tempelhof Airport, Hermannstraße 214-216, 12049 Berlin – http://www.mercure.com
Tel.: 030/62780-130 Fax: 030/62780-111 E-Mail h1894-RE@accor.com
Einzelzimmer für 85,- Euro inkl. Frühstück und Doppelzimmer für 95,- Euro inkl. Frühstück
Die Entfernung zum Tagungshotel beträgt 2,8 km.
Hotel Prens, Kottbusser Damm 102, 10967 Berlin – http://www.hotel-prens.de
Tel.: 030/887759-960 Fax: 030/887759 966 E-Mail: info@hotel-prens.de
Einzelzimmer 50,- Euro, Frühstück 4,90 Euro pro Person und Tag
Die Entfernung zum Tagungshotel beträgt 3,8 km. Buchung bis 31. Januar 2014
Vier Jahreszeiten Berlin City, Skalitzer Str. 36, 10999 Berlin – http://www.vj-hotels.com
Tel.: 030/6273528-0 E-Mail info-city@vj-hotels.com
Einzelzimmer 70,- Euro inkl. Frühstück und Doppelzimmer 80,- Euro inkl. Frühstück
Die Entfernung zum Tagungshotel beträgt 4,5 km.
Leonardo Hotel Berlin City Süd, Rudower Str. 80- 82, 12351 Berlin – http://www.leonardo-hotels.com
Tel.: 030/66680-0 Fax: 030/66680-800 E-Mail: reservations.berlin@leonardo-hotels.com
Einzelzimmer 60,- Euro inkl. Frühstück und Doppelzimmer 70,- Euro inkl. Frühstück
Die Entfernung zum Tagungshotel beträgt 5,5 km.
andels Hotel Berlin, Landsberger Allee 106, 10369 Berlin – http://www.andelsberlin.com
Tel.: 030/453 053 2200 Fax: 030/453 053 2299 E-Mail: reservation@andelsberlin.com
Einzelzimmer 99,- Euro inkl. Frühstück und Doppelzimmer 124,- Euro inkl. Frühstück
Die Entfernung zum Tagungshotel beträgt 8 km.
Wie gewohnt wird am Montag (7.4.) die Aussprache der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder stattfinden, am Dienstag (8.4.) tagen die ordentlichen Mitglieder in den Kuriensitzungen, am Mittwoch (9.4.) schließlich ist die Vollversammlung.
Die Frist für die Einreichung etwaiger Anträge zur diesjährigen MV endet am
10. Februar 23:59 Uhr
Und wie ebenfalls gewohnt: Am Montag (7.4.) wird am Nachmittag die CC- Mitgliederversammlung steigen, genauere Angaben folgen. Im Anschluss wird dann das GEMA-Mitgliederfest Gelegenheit zum Gespräch mit Kollegen und Freunden bieten.
Mit freundlichen Grüßen aus der Geschäftsstelle
Eure Eva Bekker
von Eva Bekker | Dez. 11, 2013 | Newsletter
Liebe Mitglieder,
die Diskussion über die folgende Frage wird derzeit immer lauter:
Darf das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) der GEMA die Rundfunk-Ausschüttung zum 1. Juli 2014 untersagen, wenn die Mitgliederversammlung im April 2014 den Antrag zur „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ ablehnt?
In diesem Fall würde es zum Zahlungstermin 1. Juli 2014 keine TV- und Radioabrechnung von der GEMA geben!
In ihrer Online-Veröffentlichung „Perspektiven für eine Reform der Rundfunkverteilung der GEMA: Fragen und Antworten“ teilt die GEMA Folgendes mit:
„(…) Der Abschluss der Gesamtverträge erfolgte im Jahr 2013. Das DPMA hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass für dieses Jahr keine Ausschüttung nach dem alten Verteilungsmodell mehr erfolgen kann, sondern eine Reform notwendig wird, um die Ausschüttung zu gewährleisten. (…)“
Das entspricht inhaltlich dem, was der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker uns bereits bei der diesjährigen Mitgliederversammlung mitgeteilt hatte.
Der CC hatte daraufhin mit einem offenen Brief an die Präsidentin des DPMA gegen das angedrohte Auszahlungsverbot protestiert – allerdings ohne Erfolg bzw. verwertbare Stellungnahme seitens des DPMA.
Bei der Sitzung der erweiterten Verteilungsplankommission am 15. November wollte sich dann weder der Vertreter des DPMA noch die GEMA eindeutig äußern. Von Seiten der GEMA hieß es zumindest, es gäbe neben der Nicht-Ausschüttung auch die Möglichkeiten einer „Abschlagszahlung“ oder einer „Zahlung unter Vorbehalt“. Immerhin relativierte das die bisherigen Aussagen der GEMA.
Für uns stellt sich also die Frage: Handelt es sich bei der Androhung der Nicht-Ausschüttung um einen „Bluff“, um die GEMA-Mitgliederversammlung zum gewünschten Abstimmungsergebnis „zu bewegen“?
Wir haben daher unsere Justiziarin Frau Dr. Claudia Rossbach um ihre Einschätzung gebeten (Stellungnahme anbei).
Abschließend möchten wir klarstellen, dass es uns nicht um eine grundsätzliche Verhinderung einer (möglicherweise sinnvollen) Verteilungsplan-Änderung geht. Die Bewertung des Antrags sollte erst dann vorgenommen werden, sobald ausreichende Informationen seitens der GEMA vorliegen. Es geht uns vielmehr darum, dass die Mitgliederversammlung im April 2014 als Souverän der GEMA ohne Androhung wirtschaftlicher Konsequenzen über den Antrag abstimmen darf.
Euer Vorstand
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CC-Justiziarin Dr. Claudia Rossbach:
Stellungnahme zur Anfrage des CC-Vorstands
Darf das DPMA der GEMA die Rundfunkabrechnung im Sommer 2014 untersagen, wenn die GEMA-Mitgliederversammlung im April 2014 den von GEMA-Vorstand und –Aufsichtsrat gestellten Antrag einer „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ ablehnt?
Wie allseits bekannt, plant die GEMA die „Neuordnung der Rundfunkverteilung“, die auf einer vorgezogenen GEMA-Mitgliederversammlung (07. – 09.04.2014) in Berlin von der Mitgliederversammlung beschlossen werden soll. Die GEMA hatte mitgeteilt, dass sie vom Patent- und Markenamt (DPMA) angewiesen worden sei, die Rundfunkverteilung neu zu ordnen. Das DPMA hätte im Fall der Ablehnung der neu zu beschließenden Rundfunkverteilung die GEMA angewiesen, zum 01.07.2014 keine TV-/Radioausschüttung an die Berechtigten vorzunehmen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das DPMA seine Bedenken in Bezug auf die Verletzung des Willkürverbots gegenüber der GEMA formlos erörtert und kommuniziert, dass diesen Bedenken bei der Verteilung für das Jahr 2013 durch Änderung der Verteilungsbestimmungen Rechnungen zu tragen sei, um eine willkürfreie Verteilung zu gewährleisten.
Die Bedenken des DPMA verbunden mit der Ansage der GEMA, im Fall der Ablehnung des Antrags keine TV-/Radioausschüttung zum 01.07.2014 vorzunehmen, hat bei den betroffenen Berechtigten erhebliche Unsicherheit und Zwangslagen hervorgerufen. Ich habe daher auf Bitten des Vorstands rechtlich geprüft, ob das DPMA der GEMA die Rundfunkabrechnung im Sommer 2014 tatsächlich untersagen könnte, wenn der Antrag einer „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ abgelehnt würde.
1. Das DPMA ist zuständige Aufsichtsbehörde über die GEMA (vgl. § 18 UrhWG). Es hat gem. § 19 Abs. 1 UrhWG darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaft den ihr nach diesem Gesetz obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. So kann das DPMA einer Verwertungsgesellschaft, die ohne gesetzliche Erlaubnis tätig ist, z.B. die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs untersagen (vgl. § 19 Abs. 2 S. 1 UrhWG).
2. Darüber hinaus kann das DPMA „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicher zu stellen, dass die Verwertungsgesellschaft die sonstigen ihr obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt“ (vgl. § 19 Abs. 2 S. 2 UrhWG). Zu diesen gesetzlichen Verpflichtungen gehört auch die Verteilung der Einnahmen, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung ausschließen muss (vgl. § 7 UrhWG). Gerade dies hatte das DPMA allerdings im vorliegenden Fall ausdrücklich bemängelt. Doch in welchem Umfang kann das DPMA „alle erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen?
2.1 Welche konkreten Maßnahmen das sind, legt das Gesetz nicht fest, das DPMA besitzt einen Ermessensspielraum, muss dabei allerdings die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit beachten; als Maßnahmen kommen formlose Hinweise, formelle Abmahnungen und Verwaltungsakte in Betracht (vgl. Dreier/Schulze, Urheberrecht, Kommentar 4. Aufl. 2013, § 19 UrhWG, Rdnr. 15). Verwaltungsakte sind schriftlich zu begründen und zur Durchsetzung können Zwangsgelder gem. § 21 UrhWG verhängt werden.
2.2 Nach einhelliger Auffassung hat das DPMA allerdings kein Selbsteintrittsrecht, d.h. es kann nicht anstelle der Verwertungsgesellschaft handeln und kann mithin beanstandete Regularien des Verteilungsplans einer Verwertungsgesellschaft nicht durch eigene Entscheidungen ersetzen (vgl. Loewenheim/Melichar, Handbuch des Urheberrechts 2. Aufl. 2010, § 50 Rdnr. 17 m.w.N.). Eine vom DPMA geforderte Änderung des Verteilungsplans kann satzungsgemäß nur durch die Mitglieder bzw. Gesellschafterversammlung erfolgen; weigert sich diese, ist der Vorstand bzw. die Geschäftsführung machtlos (so wörtlich Loewenheim/Melichar, a.a.O. sowie LG München I vom 19.07.2007, Az. 7 O 7870/06). Der Vorstand der GEMA wäre in diesem Fall ggf. gehalten, die notwendige Änderung des Verteilungsplans notfalls mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen, mithin die erforderliche Zustimmung der Mitglieder gerichtlich zu erzwingen (vgl. LG München I, a.a.O. S. 10). Solange dies jedoch nicht der Fall ist und der Verteilungsplan nicht geändert ist, besteht nach Ansicht des LG München I keine Berechtigung der Verwertungsgesellschaft, die Auszahlung zu unterlassen, da ein gültiger Verteilungsplan besteht, und derzeit nach meinen Informationen auch keine anderen Hinderungsgründe ersichtlich sind, die das LG München I erwähnt hatte (z.B. Nichtigkeit des Verteilungsplans).
2.3 Als ultimo ratio bliebe dem DPMA allenfalls noch die Androhung, der GEMA den Entzug der Erlaubnis anzudrohen (so Loewenheim/Melichar, a.a.O. sowie oben Ziffer 1.). Da das DPMA in der Ausübung der „erforderlichen Maßnahmen“ allerdings an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit gebunden ist (s.o. 2.1), sind hier strenge Maßstäbe anzulegen und dieses scharfe Mittel dürfte auch nur bei wiederholten massiven Verstößen zur Anwendung kommen (vgl. Loewenheim/ Melichar, a.a.O. Rdnr. 19, 20). Dies könnte meines Erachtens allenfalls dann passieren, wenn der Antrag zur „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ tatsächlich abgelehnt würde und sich die GEMA entsprechend den im Urteil des LG München I ausgeführten Grundsätzen nicht um die Umsetzung eines ordnungsgemäßen Verteilungsplanes bemühen würde. Dies ist meines Erachtens also nach derzeitiger Lage ein höchst unwahrscheinlicher Fall.
Dr. Claudia Rossbach
Rechtsanwältin
von Eva Bekker | Dez. 9, 2013 | GEMA, Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
bestimmt haben sich schon viele von Euch gefragt, warum sie für ihre Musik auf kleineren Privatsendern wie z.B. N24 keine GEMA-Abrechnung bekommen. Die aktuelle Recherche des CC liefert Euch die Antwort – und sollte dabei für einigen Diskussionsstoff sorgen!
Zusammenfassung:
Der Musikanteil im Fernsehprogramm am Beispiel von 24-Stunden im Programm von N24
Fordert die GEMA zu geringe Vergütungen von „kleinen“ privaten TV-Sendern?
Der CC hat in einer Stichprobe für 24 Stunden den exakten Musikanteil im N24-Programm ermittelt und kommt zu folgendem Ergebnis:
1.) Der CC ermittelt für das Programm von N24 in einer Stichprobe einen Musikanteil von 56,1 Prozent.
2.) Die GEMA selbst geht offenbar von einem Anteil von unter 10 Prozent aus, verweigert jedoch dem CC gegenüber die Auskunft.
3.) Nach den Berechnungen des CC hätte N24 für 2011 eine Vergütung von 1,48 Mio. bis 1,77 Mio. Euro zahlen müssen.
4.) N24 hat für 2011 nachweislich nicht mehr als 204.000 Euro gezahlt.
5.) Selbst bei Anwendung des halben vom CC ermittelten Musikanteils hätte N24 739.000 bis 990.000 Euro zahlen müssen.
6.) Den Berechnungen des CC liegen N24-Einnahmen für 2011 von 55 Mio. Euro zugrunde. Hierbei andelt es sich lediglich um „Nettowerbeerträge“, die tatsächlich erzielten Einnahmen waren vermutlich höher.
7.) Allein der Anteil von Musik in Trailern, On Air Design und Werbung im Programm von N24 betrug in der Stichprobe 18 Prozent. Schon auf Basis dieses Musikanteils hätte N24 deutlich mehr als 400.000 Euro zahlen müssen.
8.) Die GEMA müsste Musik auf N24 werkbezogen verrechnen, anstatt die Einnahmen als pauschalen Zuschlag an alle Berechtigten zu verteilen.
9.) Die Urheber von Musik auf N24 erhalten seit Jahren keine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.
10.) Auch für weitere TV-Sender wären die Vergütungen zu überprüfen.
Unser Dank gilt allen, die bei der Recherche mitgeholfen haben!
Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der nun folgenden Diskussion,
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Nov. 28, 2013 | Newsletter
28.11.2013
Liebe CCler,
unlängst veröffentlichte der Bayerische Rundfunk seine „Nutzungsbedingungen und Rechte“ für den Musik-Upload zur Space Night.
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/spacenight/upload-nutzungsbedingungen-100.html
Insbesondere der Absatz 5 dieser Bedingungen sorgt für große Bedenken.
5. Es handelt sich bei den hochgeladenen Stücken um Musik, die von Ihnen andernorts unter einer Creative Commons Lizenz verbreitet wird. Sie versichern des Weiteren, nicht Mitglied der GEMA oder einer entsprechenden ausländischen Verwertungsgesellschaft zu sein.
Deshalb schrieben wir am 14.11. eine Mail an Dr. Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, und an Prof. Dr. Enjott Schneider, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, in der der CC darauf aufmerksam machte und seine Auffassung äußerte, dass die GEMA hier unbedingt Stellung beziehen müsse.
Inzwischen haben wir eine Antwort erhalten. Dr. Heker teilte mit, dass die o.g. Nutzungsbedingen bei der GEMA bekannt seien. Die GEMA habe wiederholt beim Bayerischen Rundfunk, auch persönlich beim Intendanten des BR, Herrn Wilhelm, gegen die Benachteiligung der durch die GEMA vertretenen Urheber und ihrer Verlage interveniert.
Es steht zu befürchten, dass der BR sein Experiment „Space Night“ zunächst weiter führen wird, aber Dr. Heker machte deutlich, dass die GEMA in ihren Bemühungen nicht nachlassen wird, diese Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder zu beenden.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Nov. 25, 2013 | Newsletter
26.11.2013
Liebe Mitglieder,
in diesen Wochen stehen CC-Sektions-Meetings an:
- Hamburg: Mittwoch,27.11. im Ristorante Passione, Rothenbaumchausse um 19 Uhr
- Köln/Düsseldorf: 27.11. bei Peter Riese, Heerstr. 16, Düsseldorf um 19 Uhr
- Berlin: 16.12. im Bistro Nordwind, Bornimer Straße um 19 Uhr
Da mit der „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ eines der wichtigsten Themen seit langem auf der Tagesordnung steht, bitten wir Euch in Eurem eigenen Interesse um zahlreiche Teilnahme!
Diese von der GEMA geplante Verteilungsplanänderung soll bei einer vorgezogenen GEMA-Mitgliederversammlung (7.-9. April in Berlin) von den Mitgliedern beschlossen werden. Sie wird für uns alle gravierende und langfristige Folgen haben!
Derzeitige Prognose (bei Anwendung der „Kulturfaktoren“):
– Öff.-rechtl. Fernsehen: + 10 %
– Privates Fernsehen: – 16 %
– Öff.-rechtl. Radio: – 6 %
– Privates Radio: + 41 %
Hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte:
– Der bisherige ‚einheitliche Minutenwert‘ für TV und Radio soll in zwei Minutenwerte
aufgeteilt werden.
– Für das private Fernsehen wird es erhebliche Einbußen geben.
– Kulturell „relevante“ Wellen sollen in der Verteilung durch Einführung sog. „Kulturfaktoren“
subventioniert werden.
– Dem ö/r Radio drohen erhebliche Einbußen ohne Anwendung der „Kulturfaktoren“
Folgende Punkte wären zu diskutieren:
1.) Wie sollen wir ohne transparente Informationen der GEMA über die Sender-Erträge entscheiden?
2.) Wie sollen wir ohne transparente Informationen über die Zuweisung der „sonstigen Erträge“
(das sind Riesensummen!) entscheiden?
3.) Wird die Verteilung für das private Fernsehen aufgrund der 2013 abgeschlossenen Gesamtverträge
noch weiter absinken?
4.) Was ist von den „Kulturfaktoren“ zu halten?
5.) DPMA und die GEMA drohen, keine Sommer-Ausschüttung 2014 vorzunehmen,
wenn die Mitglieder den ihnen vorgelegten Antrag ablehnen. Wie verhalten wir uns?
Kommt alle, informiert Euch und diskutiert mit!
Euer Vorstand
Nähere Informationen zum Thema findet Ihr in unserem letzten Newsletter, der hier nachgelesen werden kann:
http://www.composers-club.de/geplante-neuordnung-der-rundfunkverteilung-bericht-von-der-sitzung-der-erweiterten-verteilungsplankommission-am-15-11-in-berlin/