von Eva Bekker | Feb. 17, 2014 | Inhalte, Newsletter
bei der bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung werden GEMA-Aufsichtsrat und -Vorstand den stimmberechtigten Mitgliedern einen umfangreichen Antrag für ein neues Modell der TV- und Radioverteilung vorlegen.
FERNSEHEN
derzeitige Prognose (Hochrechnung) der GEMA auf Basis der 2012-Zahlen, präsentiert bei den GEMA Info-Veranstaltungen im Januar:
ARD: + 39,3 %
ZDF: – 2,5 %
RTL: – 15,2 %
Pro7: – 30,7 %
RTL2: – 7,3 %
WDR: + 132,7 %
In dem neuen Modell wird es nicht mehr den einheitlichen Senderkoeffizient 10 für ARD und ZDF geben. Die enorme Steigerung für ARD und WDR ergibt sich durch die erheblichen KEF-Zuweisungen (Sportrechte, Eigenproduktionen, Nachrichten etc). „Kleinere“ Dritte Programme wie SR3 oder RB3 werden hingegen aufgrund ihrer geringeren KEF-Zuweisungen sinken. Für weitere Privatsender wie z.B. Sat1, VOX etc. wurden bisher keine Prognosen vorgelegt. Die gesamte Struktur entspricht lt. GEMA dem Verhältnis der jeweiligen Sender-Inkassi bzw. KEF-Zuweisungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens.
Insgesamt lässt sich eindeutig vorhersagen, dass Urheber von Musik im privaten Fernsehen die „Verlierer“ der Reform sein werden.
Als Grund hierfür gibt die GEMA die sinkenden Erträge von den privaten TV-Sendern auf Basis der 2013 abgeschlossenen Gesamtverträge an. Aus unserer Sicht steht jedoch zu vermuten, dass die GEMA (u.a. wegen der Annahme zu niedriger Musikanteile in den Programmen) von den privaten TV-Sendern ein zu niedriges Inkasso erzielt (siehe „N24-Report“ des CC v. Dez. 2013).
HÖRFUNK
Die neue Verteilung soll „grundsätzlich vergütungsbezogen“ erfolgen, sich also möglichst genau an den Einnahmen der unterschiedlichen Sender orientieren. Zumindest im Bereich des Hörfunks weicht das neue Modell jedoch in einigen Punkten von diesem Grundsatz ab:
Die Berücksichtigung der sog. KEF-Zahlen erfolgt nicht konsequent. Die unterschiedlichen KEF-Zuweisungen werden zwar auf Ebene der Rundfunkanstalten berücksichtigt, nicht jedoch auf der Ebene der einzelnen Wellen der Sender, obwohl es für auch diese KEF-Zuweisungen in unterschiedlichen Höhen gibt.
Durch die Anwendung der neuen sog. „Kulturfaktoren“ sind Steigerungen bis zu Faktor 5,8 pro Radiowelle möglich. Den öffentlich-rechtlichen Radiowellen werden dabei durchschnittlich deutlich höhere Kulturfaktoren zugewiesen als den privaten Wellen. Das bewirkt eine Umverteilung zugunsten des öffentlich-rechtlichen Hörfunks. Die Zuweisung der Kulturfaktoren erfolgt durch ein durch GEMA-Mitglieder besetztes Gremium.
Ohne die Anwendung der Kulturfaktoren würde die Verteilungssumme für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk dramatisch einbrechen. Dieser Effekt wird durch die Anwendung der Kulturfaktoren deutlich „korrigiert“ (zulasten der Verteilungssumme für den privaten Hörfunk). Für deutschsprachiges Repertoire sowie E-Musik, Jazz und „sonstige gehobene Instrumental- und Vokalmusik“ wird es (anstatt des befürchteten Einbruchs) sogar teils deutlich höhere Ausschüttungen geben als bisher.
Beispiel: GEMA-Prognose für die Radiowelle BR Kultur (Senderkoeffizient 1,38 / Kulturfaktor 5):
Ausschüttung + 80%
Aus diesem Grund wird das neue Verteilungsmodell seinem Anspruch eines größtmöglichen Inkassobezugs nicht gerecht. Es handelt sich eigentlich eher um ein Förderprogramm für Urheber und Verlage deutschsprachiger und „kulturell gehobener“ Musik. Treffender wäre es aus unserer Sicht, wenn die neue Hörfunk-Verteilung unter dem Motto „Kulturförderung“ präsentiert würde (anstatt: „grundsätzlich vergütungsbezogen Verteilung“).
Vielen GEMA-Mitgliedern wird das allerdings recht sein: Zum einen, weil sie eine solche Förderung ausdrücklich begrüßen, zum anderen, weil sie von dem neuen Modell profitieren (bzw. keine größeren Einbußen erleiden) werden.
Erwähnenswert ist noch, dass die überwiegenden Geldmittel für die Radioverteilung nicht von den Radiosendern kommen, sondern aus „sonstigen Zuflüssen“ in Höhe von 54 Mio. Euro, welche im Wesentlichen aus den pauschalen Einnahmen für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern und Hörfunksendungen stammen.
Folgendes sollte nachdenklich machen: Nach dem neuen Modell würde die Verteilungssumme für den privaten Hörfunk um 43 % steigen, und zwar trotz Anwendung der neuen Kulturfaktoren. Es ist demnach davon auszugehen, dass in der Vergangenheit die Urheber von Musik im privaten Radio in erheblichem Umfang benachteiligt worden sind.
FAZIT
Das neue Modell der Rundfunkverteilung hat für jedes GEMA-Mitglied spezifische Vor- und Nachteile. Insgesamt lässt sich sagen, dass hier ein Schritt in Richtung „vergütungsbezogene Verteilung“ gemacht wird, der allerdings durch die geplanten Umverteilungen relativiert wird. Ob oder inwieweit das als gerecht empfunden wird, muss jedes Mitglied selbst entscheiden. Wir enthalten uns daher bewusst einer Wahl-Empfehlung und appellieren an jedes stimmberechtigte Mitglied, den Antrag sorgfältig zu prüfen und selbst zu beurteilen.
Die ausführlichen Erläuterungen der GEMA könnt Ihr hier nachlesen:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung.pdf https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musikurheber/Informationen/rundfunkverteilung_fragen_antworten.pdf
Die GEMA hat angekündigt, weitere Prognosen und Hochrechnungen rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung (6.-9. April) nachzureichen.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Feb. 13, 2014 | Inhalte, Newsletter
wie wir erst gestern erfuhren, (wir informierten Euch per Mail), findet am 22. März die Verleihung des ersten Deutschen Werbefilmpreises im Kino International in Berlin statt. Bis zum 16. Februar können noch Arbeiten eingereicht werden, die im vergangenen Jahr in Deutschland relevant gelaufen sind. Die Preise werden verliehen in allen künstlerischen Sektionen des Bewegtbildes im Marketing; Script, Regie, Kamera, Schnitt, Ausstattung, Visual Effects, Komposition/Sounddesign.
Die Jury ist ausschließlich mit Fachleuten der jeweiligen Sparte besetzt.
Deadline ist bereits am Sonntag, 16. Februar – es wird keine Verlängerung geben. Weitere Informationen zum Procedere erhaltet Ihr unter http://www.deutsche-werbefilmakademie.de .
Viel Glück und freundliche Grüße
Eure Eva Bekker
von Eva Bekker | Feb. 7, 2014 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
im Dezember hatten wir den CC-Report „Musikanteil N24“ veröffentlicht. Der Inhalt des Reports lässt sich in aller Kürze wie folgt zusammenfassen:
Der Sender N24 erzielt jährliche Werbeeinnahmen von mehr als 50 Mio. Euro bei einem Musikanteil in seinem Programm von über 50 Prozent. N24 zahlte weniger als 200.000 Euro pro Jahr an die GEMA, hätte jedoch nach Berechnung des CC eine jährliche Vergütung von 1,5 Mio. Euro zahlen müssen.
Den kompletten Report könnt Ihr hier nachlesen:
http://www.composers-club.de/wp-content/uploads/CC-Report-Musikanteil-N24-Links.pdf
Seitdem ist einiges passiert.
Zunächst hat das Deutsche Patent- und Markenamt, an das wir den CC-Report parallel geschickt hatten, die GEMA zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
Nach längerem Hin- und Her wird es nun in der nächsten Woche ein Treffen des CC-Vorstands mit Vertretern der GEMA (Vorstand, Juristen, Direktoren) geben. Von Seiten des CC wurde die Teilnahme an die Bedingung geknüpft, dass die GEMA die mit den Sendeunternehmen vereinbarten Musikanteile offenlegt.
Wir werden Euch im Anschluss über den Verlauf des Gesprächs informieren.
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Feb. 4, 2014 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
anbei erhaltet Ihr drei Anträge zur bevorstehenden GEMA-Mitgliederversammlung mit der Bitte an die stimmberechtigten GEMA-Mitglieder unter Euch, diese zu unterstützen:
1. Antrag „Auskunft Vergütungsvereinbarungen“
Es ist nicht länger hinzunehmen, dass wir GEMA-Mitglieder die Inhalte der Vergütungsvereinbarungen nicht erfahren dürfen, welche die GEMA mit ihren Tarifpartnern abschließt. Immerhin geht es dabei um die Nutzungen unserer Werke! Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der N24-Report des CC (http://www.composers-club.de/wp-content/uploads/CC-Report-Musikanteil-N24-Links.pdf). Hier verweigert uns die GEMA bisher die Offenlegung der Verträge mit den Sendeunternehmen. Dieser Antrag besteht aus drei Teilen, weil er für das Aufführungs- und Senderecht (VP A), das mechanische Vervielfältigungsrecht (VP B) und den Verteilungsplan Online (VP C) gelten soll. Die Unterstützung durch möglichst viele Mitglieder wäre ein wichtiges Signal!
2. Antrag „Programmverrechnungsgrenze“
Hierbei geht es um die Abschaffung einer seit Jahren praktizierten Ungleichbehandlung: Während im öffentlich-rechtlichen TV und Radio jedes noch so kleine Senderprogramm werkbezogen abgerechnet wird, fallen bei den Erträgen der Privatsender zahlreiche vermeintlich kleinere TV- und Radioprogramme unter die sog. „Programmverrechnungsgrenze“ und werden dem großen „Topf“ zugeschlagen. Auf Nachfrage teilte uns die GEMA mit, dass auch in der sog. „Neuordnung der Rundfunkverteilung“ die Behebung dieses Missstands nicht geplant ist. Dabei ist es höchste Zeit, diese Ungerechtigkeit im Sinne der betroffenen Berechtigten abzuschaffen!
3. Antrag „§ 10“
Dieser Antrag stammt aus den Reihen des VUT. Schon aus der Begründung geht hervor, warum eine Unterstützung plausibel und sinnvoll erscheint: Die Antragsteller haben ermittelt, dass von den letzten 50 Anträgen, die von GEMA-Mitgliedern gestellt wurden, gerade einmal einer (!) angenommen wurde. Häufig wurden diese Anträge deshalb nicht angenommen, weil die GEMA (Juristen & Verwaltung) Einwände hinsichtlich der Machbarkeit, Rechtssicherheit und Form hatten. Es steht zu hoffen, dass zukünftig die Anträge von Mitgliedern höhere Chancen haben, wenn – wie hier beantragt – von Seiten der GEMA eine konstruktive Prüfung erfolgt.
Bitte unterstützt diese Anträge zahlreich und leitet sie an andere Teilnehmer weiter!
Per Mail (PDF) an: <mitgliederversammlung@gema.de>
Per Fax an: 089 / 48003-240
Per Post: GEMA Mitgliederbüro Rosenheimer Str. 11 81667 München
Frist ist der: 10. Februar 2014, 23:59h (es gilt der Eingang bei der GEMA)
Wichtig: Nur ordentliche GEMA-Mitglieder und Delegierte der angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder können Anträge stellen!
Euer Vorstand
GEMA-Mitgliederversammlung – 07. Bis 09. April 2014, Hotel Estrel, Sonnenallee 225, 12057 Berlin
von Eva Bekker | Jan. 8, 2014 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
der Termin der GEMA-Mitgliederversammlung (7.-9. April in Berlin), bei der über die“Neuordnung der Rundfunkverteilung“ abgestimmt werden soll, rückt näher. Wie angekündigt, wird die GEMA ihre Mitglieder im Januar in einer „Roadshow“ über die Inhalte informieren.
Die Termine:
Hamburg
Donnerstag, 16.01.2014, 18.00 Uhr
Salon Schmidt (in Schmidt Theater an der Reeperbahn)
Spielbudenplatz 27-28, 20359 Hamburg
Berlin
Freitag, 17.01.2014, 18.00 Uhr
GEMA Generaldirektion
Bayreuther Str. 37, 10787 Berlin
München
Montag, 20.01.2014, 18.00 Uhr
Novotel München City
Hochstrasse 11, 81669 München
Köln
Dienstag, 21.01.2014, 18.00 Uhr
Salon im deutschen Sportmuseum
Im Zollhafen 1, 50678 Köln
Mannheim
Dienstag, 21.01.2014, 18.00 Uhr
Bootshaus, Café Restaurant Events
Hans-Reschke-Ufer 3, 68165 Mannheim
Für jeden von uns werden sich durch den neuen Verteilungsplan mehr oder weniger große Veränderungen ergeben. Nehmt daher unbedingt teil, damit Ihr Euch ein Bild machen könnt!
Euer Vorstand