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Auskunftspflicht von Vertragspartnern zur Verwertung von Werken

Der Gesetzgeber hat 2021 die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 in deutsches Recht implementiert und dabei die Transparenzvorschriften für Verwerter, Verlage und Produzenten verschärft. Urheber*innen und Künstler*innen dürfen Auskünfte über die Verwertung ihrer Werke in Deutschland nicht mehr nur erfragen, sondern die Vertragspartner müssen solche Auskünfte regelmäßig ohne Aufforderung erteilen.

Die „Initiative Urheberrecht“ hat offiziell noch einmal darauf hingewiesen, dass am 07. Juni 2023 die Übergangsfrist endete, die der Gesetzgeber den Vertragspartnern der Urheber*innen und Künstler*innen in Deutschland – sowie in bestimmten Fällen auch den Lizenznehmern – entlang der Verwertungskette für die Erfüllung neuer Auskunftspflichten im Urhebergesetz eingeräumt hatte. Das bedeutet ganz klar: Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners sind jetzt Pflicht in Deutschland!

Laut „Initiative Urheberrecht“ ist Transparenz für Urheber*innen seit 2019/2021 weiterhin mehr ein frommer Wunsch denn Vertragspraxis. Es ist bisher kaum bekannt, dass den Urheber*innen und Künstler*innen Auskünfte gemäß den neuen Auskunftspflichten individuell und außerhalb bestehender GVR proaktiv erteilt wurden.

Ein Grund dafür ist die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Verwertern eingeräumt hatte. Mit dem Stichtag 07. Juni 2023 lief das Jahr ab, innerhalb dessen seit Juni 2022 hätte berichtet werden müssen – und die ausgebliebenen Auskünfte können ab jetzt von den Urheber*innen und Künstler*innen bei den Vertragspartnern angemahnt werden, ebenso wie zukünftige Säumnisse in der Auskunftserteilung. Spätestens seit dem 07. Juni 2023 gilt für Urheber*innen und Künstler*innen daher: „Wir freuen uns auf Post unserer Vertragspartner!“

Die „Initiative Urheberrecht“ wird die Entwicklung der Transparenz genau beobachten. In den einzelnen Branchen werden zurzeit Umfragen erstellt und erste Handlungsoptionen diskutiert.

Werdet aktiv und fordert die euch nun auch rechtlich offiziell zustehenden Auskünfte bei euren Vertragspartnern ein. Weist auch gerne darauf hin, dass die Auskünfte eigentlich nicht von euch eingefordert werden müssen, sondern von den Vertragspartnern selbsttätig erfolgen müssen.

Viele Grüße
euer Vorstand

Offener Brief an Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Betr: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/VG_Richtlinie-Stellungnahme-vzbv-2014.pdf

Offener Brief, in Kopie an das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Titel „Mehr Freiheiten für Nutzer und Urheber“ haben Sie am 12.09.2014 eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht, in der Sie Zielvorstellungen für eine Neuausrichtung der Verwertungsgesellschaften äußern. Sie mischen sich darin in erheblichem Maße in die Grundfeste der Verwertungsgesellschaften und in die Wertschöpfungsgrundlage professioneller Urheber ein. Daher möchten wir als Verband der Auftragskomponisten Stellung beziehen.

Neben vielen fragwürdigen Punkten, die wir hier unkommentiert lassen, fordern Sie im Kern, dass auch Verbraucher einzeln stimmberechtigte Mitglieder von Verwertungsgesellschaften sein können sollen, um Einfluss auf die Verteilungspläne nehmen zu können. Sogar jeder, der ingeringem Umfang als Urheber tätig ist und in einem vertraglichen Verhältnis zu einer Verwertungsgesellschaft steht, soll Ihrer Auffassung nach Mitbestimmungsrechte bekommen. Diese Forderungen sind in höchstem Maße zynisch und würden das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich erreichen wollen. Da nämlich, wie Sie richtig ausführen, in der Tat sehr viele Menschen in geringem Umfang als Urheber tätig sind (was übrigens schon vor der Digital-Ära so war), würde eine Umsetzung Ihrer Forderungen dazu führen, dass Nutzer (etwa Sendeunternehmen oder Internetkonzerne) eine Vielzahl von Mitarbeitern in einer Verwertungsgesellschaft Stimmrechte ausüben lassen würden, um Tarife und Verteilungspläne in ihrem Sinne zu unterwandern.Wie Ihnen sicherlich aufgefallen ist, sind die Verwertungsgesellschaften in den letzten Jahren zunehmend den Angriffen durch profitorientierte Internet-Konzerne ausgesetzt, die jede Möglichkeit wahrnehmen, die Position der Urheber zu schwächen. Das hat dazu geführt, dass es vielen Urhebern mit zunehmender Tendenz schwerfällt, Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Tätigkeit zu sichern.

Wir fordern Sie dringend dazu auf, über die Auswirkungen Ihrer Forderungen auf professionelle Urheber nachzudenken und dabei im Blick zu behalten, dass es das Ziel des Urheberrechts ist, Urheber (und insbesondere solche, die anstreben, vom Werkschaffen zu leben) durch ein Schutzrecht gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Verwertern und Nutzern wirtschaftsfähig zu machen. Verwertungsgesellschaften müssen diesem Ziel dadurch Rechnung tragen, dass Verwerter und Nutzer  innerhalb einer Verwertungsgesellschaft keinen Einfluss auf Tarife und Verteilungspläne nehmen können. Die von Ihnen geforderte Abschaffung dieses Grundsatzes würde dazu führen, dass das Urheberrecht samt seiner Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften bald in sich zusammenfiele.

Uns stellt sich die Frage, ob Sie diese Konsequenzen tatsächlich in Kauf nehmen wollen, um vordergründig eine Demokratisierung herbeizuführen. Schließlich kann auch nicht jeder Bürger im Parlament über Haushaltspläne abstimmen, ohne dass hiermit die Demokratie in Frage stünde. In der GEMA etwa kann jedes Mitglied an den Delegiertenwahlen teilnehmen und darüber seine demokratischen Rechte geltend machen. Dass es eine wirtschaftliche Hürde für ein Einzelstimmrecht gibt, ist demokratisch somit erstens völlig legitim und zweitens im Sinne der Interessen, die die GEMA wahrnehmen soll, dringend geboten.

Alles in allem entsteht aufgrund Ihrer Stellungnahme der Eindruck, dass Sie anstelle vorgeschobener Verbraucherinteressen die Interessen großer Internet-Konzerne und anderer Profiteure der Urheberrechts-Disruption vertreten und entsprechend auf die Politik Einfluss zu nehmen versuchen, um am Ende die für die Profiteure „freier Werknutzung“ lästigen Verwertungsgesellschaften zu marginalisieren. Das empfinden wir als rücksichtslose Kompetenzüberschreitung Ihrerseits.

Wir möchten dazu anregen, dass gerade Sie als Verbraucherzentrale im Blick haben: Es ist im Interesse der VERBRAUCHER, dass die Urheber von Musik, Filmen, Literatur und anderen Werken durch starke Verwertungsgesellschaften eine wirtschaftliche Basis für ihr Werkschaffen haben. Denn ohne diese Basis können viele wundervolle Werke, deren einfaches „Teilen“, deren kostengünstigere Nutzung und deren enorme Wirkung als Profitgrundlage für Internetkonzerne Sie letztlich durch ihre Forderungen optimieren wollen, gar nicht erst entstehen. Es ist im Interesse der VERBRAUCHER, dass gerade professionell tätige Urheber eine Basis für Unabhängigkeit haben und am wirtschaftlichen Vorteil der von ihnen geschaffenen Werke angemessen beteiligt werden, um unsere Kultur – und damit auch unsere Wirtschaft – zu bereichern. Es ist im Interesse der VERBRAUCHER, dass professionelle Urheber eine treuhänderische Interessenvertretung haben, die sie vor neoliberalem Unterbietungswettbewerb schützt und NICHT durch die Gleichberechtigung von Nutzerstimmen ad absurdum geführt wird. Eine Verbraucherzentrale, die das hierzu erforderliche Mitbestimmungsgewicht der professionell tätigen Urheber mit allen Hobby-Urhebern innerhalb einer Verwertungsgesellschaft gleichsetzt, tritt letztlich das Interesse der VERBRAUCHER nach Qualität und Vielfalt auf dem kulturellen Sektor mit Füßen und enttarnt sich als bloßes Instrument des Preisdumpings auf dem Sektor des digitalen Kulturgütermarktes – im Interesse von Konzernen, nicht von Verbrauchern.

Mit freundlichen Grüßen

CC Composers Club e.V.

Der Vorstand