von Patricia Bochmann | Jun 13, 2023 | Newsletter
Der Gesetzgeber hat 2021 die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2019 in deutsches Recht implementiert und dabei die Transparenzvorschriften für Verwerter, Verlage und Produzenten verschärft. Urheber*innen und Künstler*innen dürfen Auskünfte über die Verwertung ihrer Werke in Deutschland nicht mehr nur erfragen, sondern die Vertragspartner müssen solche Auskünfte regelmäßig ohne Aufforderung erteilen.
Die „Initiative Urheberrecht“ hat offiziell noch einmal darauf hingewiesen, dass am 07. Juni 2023 die Übergangsfrist endete, die der Gesetzgeber den Vertragspartnern der Urheber*innen und Künstler*innen in Deutschland – sowie in bestimmten Fällen auch den Lizenznehmern – entlang der Verwertungskette für die Erfüllung neuer Auskunftspflichten im Urhebergesetz eingeräumt hatte. Das bedeutet ganz klar: Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners sind jetzt Pflicht in Deutschland!
Laut „Initiative Urheberrecht“ ist Transparenz für Urheber*innen seit 2019/2021 weiterhin mehr ein frommer Wunsch denn Vertragspraxis. Es ist bisher kaum bekannt, dass den Urheber*innen und Künstler*innen Auskünfte gemäß den neuen Auskunftspflichten individuell und außerhalb bestehender GVR proaktiv erteilt wurden.
Ein Grund dafür ist die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber den Verwertern eingeräumt hatte. Mit dem Stichtag 07. Juni 2023 lief das Jahr ab, innerhalb dessen seit Juni 2022 hätte berichtet werden müssen – und die ausgebliebenen Auskünfte können ab jetzt von den Urheber*innen und Künstler*innen bei den Vertragspartnern angemahnt werden, ebenso wie zukünftige Säumnisse in der Auskunftserteilung. Spätestens seit dem 07. Juni 2023 gilt für Urheber*innen und Künstler*innen daher: „Wir freuen uns auf Post unserer Vertragspartner!“
Die „Initiative Urheberrecht“ wird die Entwicklung der Transparenz genau beobachten. In den einzelnen Branchen werden zurzeit Umfragen erstellt und erste Handlungsoptionen diskutiert.
Werdet aktiv und fordert die euch nun auch rechtlich offiziell zustehenden Auskünfte bei euren Vertragspartnern ein. Weist auch gerne darauf hin, dass die Auskünfte eigentlich nicht von euch eingefordert werden müssen, sondern von den Vertragspartnern selbsttätig erfolgen müssen.
Viele Grüße
euer Vorstand
von Patricia Bochmann | Mai 21, 2021 | Newsletter
Liebe Mitglieder,
nach über 20 Jahren Haftungsdiffusion im Internet zum Nachteil von Urheber*innen ist gestern (20. Mai 2021) das neue „Internetgesetz“ vom Bundestag beschlossen worden. Der CC Composers Club e.V. hat sich in enger Zusammenarbeit mit der Initiative Urheberrecht, der ECSA (European Composer and Songwriter Alliance) und weiteren Institutionen seit vielen Jahren maßgeblich für eine solche Änderung eingesetzt und begrüßt den Beschluss. Manches an der konkreten Ausgestaltung ist kompromisshaft und wird in Praxis und Rechtsprechung geschärft werden müssen.
Aber fest steht, dass es nunmehr einen überfälligen Paradigmenwechsel hin zu mehr Fairness und Nachhaltigkeit gibt: Internet-Plattformen müssen Lizenzen erwerben und für Inhalte Vergütungen leisten, durch deren Verbreitung sie Geld verdienen – zu Gunsten derer, die die Inhalte erschaffen haben und ohne die das milliardenschwere Geschäftsmodell „Plattform für User Generated Content“ nicht existieren würde. Das neue Gesetz ist eine Chance für Kreativschaffende sowie die für ihre Vergütung existenziell wichtigen Verwertungsgesell-schaften, mit Plattformen auf Augenhöhe über angemessene Vergütungen zu verhandeln. Zusätzlich bietet das neue Gesetz, das auf der Basis der 2019 verabschiedeten EU-Direktive zum Urheberrecht ausgestaltet wurde, erweiterte Auskunftsansprüche für Urheber*innen über die Nutzung ihrer Werke.
Der Composers Club wird sich dafür einsetzen, dass das Gesetz in der Praxis trotz einiger darin enthaltener Kompromisse zu einer nachhaltigen künstlerischen und wirtschaftlichen Zukunft für Komponist*innen beitragen wird. Der nachfolgenden Presseerklärung der Initiative Urheberrecht schließt sich der Composers Club an.
Viele Grüße
euer Vorstand
Presseerklärung der Initiative Urheberrecht
Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht
Berlin, 20.05.2021. Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären. Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen. Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt. Die Initiative Urheberrecht stellt fest: Das Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen zu stärken, wurde im Wesentlichen erreicht.
Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre mehr als 40 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, betrachtet die Umsetzung der EU-Direktive in deutsches Recht als Paradigmenwechsel: „Nach acht Jahren harter Verhandlungen gibt es endlich faire Spielregeln im Netz. Die Klärung der Verantwortlichkeit für die Nutzung geschützter Werke und Leistungen im Netz dient allen, nicht nur Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sondern auch den Nutzer:innen und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Auch wenn das Gesetz mit der umstrittenen Bagatellregel, also der Erlaubnis über die kostenfreie Nutzung von kurzen Musikstücken und kleinen Bildausschnitten unter bestimmten Voraussetzungen, der Einführung einer weiten Pastiche-Schranke und der Ablehnung der Verbandsklage nicht alle Erwartungen erfüllt, wurde insgesamt ein annehmbarer Interessenausgleich gefunden“, ergänzt Pfennig.
Die IU betrachtet insbesondere den neuen Direktvergütungsanspruch als Meilenstein für die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen nicht nur gegenüber den Diensteanbieter auf Plattformen, sondern langfristig auch bei der sonstigen Werkverwertung.
Insgesamt stellt das Gesetzespaket die Weichen in Richtung der Herstellung des seit langem geforderten fairen „Level Playing Fields“, besonders im Digitalen. So kommentiert Micki Meuser, Komponist und Musikproduzent: „Eine faire Lizenzierung bringt dem Urheber mehr als Sperrungen.“ Aelrun Goette, Autorin und Regisseurin, betont: „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen.“
Die IU erwartet nun die zügige Umsetzung des Gesetzespakets in die Praxis der verschiedenen Branchen.
Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen
Lesen Sie in Kürze einen Kommentar von Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht: www.urheber.info
Die Initiative Urheberrecht vertritt die Interessen von rund 140.000 Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen in den Bereichen Belletristik und Sachbuch, Bildende Kunst, Design, Dokumentarfilm, Film und Fernsehen, Fotografie, Illustration, Journalismus, Komposition, Orchester, Schauspiel, Spieleentwicklung Tanz, und vielen mehr.
Rückfragen und Kontakt:
Initiative Urheberrecht I Katharina Uppenbrink | Geschäftsführung | Taubenstr. 1 | D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 2091 5807| katharina.uppenbrink@urheber.info | www.urheber.info
von Eva Bekker | Apr 15, 2019 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
das neue EU-Urheberrecht ist nun endgültig beschlossen worden. Heute hat der EU-Rat dem vom EP beschlossenen Gesetzesvorhaben zugestimmt. Die Abstimmung war denkbar knapp – hätte Deutschland sich enthalten oder mit „nein“ gestimmt, wäre die Reform gescheitert.
Die nun unumstößliche Gesetzesrichtlinie bewirkt aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Komponist/innen. So werden Plattformen mit User Uploaded Content (etwa Youtube und Facebook) künftig in die Haftung für Urheberrechtsverletzungen genommen, was dazu führen wird, dass sie in größerem Umfang als bisher Lizenzvereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften wie der GEMA abschließen werden. Anders als bei den bisherigen Verhandlungen können sich Plattformen dann nicht mehr darauf berufen, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Lizenzvereinbarung gibt. Kleinere Plattformen sowie Startups in der IT-Branche sind jedoch nach gewissen Maßgaben von der Haftung ausgenommen, was wir für angemessen halten.
Zu den in der öffentlichen Diskussion sehr kontrovers besprochenen sogenannten „Upload-Filtern“, die von Nutzern hochgeladene Inhalte schon im Vorfeld blockieren könnten, wird es unserer Einschätzung nach nicht in größerem Umfang als bisher kommen. Wenn Plattformen umfassende Lizenzvereinbarungen treffen, gibt es keinen Grund, in größerem Umfang zu filtern als bisher auch – lediglich muss dann in größerem und zuverlässigerem Umfang vergütet werden.
Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Der Composers Club hat sich seit nun vielen Jahren für die Erlangung dieses gesetzlichen Fortschritts engagiert, u. a. über den Dachverband ECSA und die Initiative Urheberrecht, in der die Vorstände des Composers Club fortwährend an der Argumentation und Kommunikation der Richtlinie mitgewirkt haben. Wir sind froh und stolz, dass sich dieser Einsatz nun trotz der erhitzten öffentlichen Debatte in Form einer sachgerechten gesetzlichen Rahmenregelung ausgezahlt hat. Für Urheber/innen erwarten wir mittelfristig eine Verbesserung des Tantiemeneinkommens aus digitalen Nutzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Mrz 27, 2015 | Inhalte, Newsletter
Liebe Mitglieder,
MdEP Julia Reda (Piraten Partei) forderte Urheber und Künstler auf, ihre Gedanken zu ihrem Bericht, dem Entwurf zur Neugestaltung des Urheberrechts, in ihrem Blog zu kommentieren. Auch Komponist John Groves, Präsident des CC Composers Club e.V., postete seine Gedanken. Allerdings verschwand sein Text auch bei mehrfachen Versuchen sofort von Frau Redas Seite… Hier Johns Kommentar zum Nachlesen:
MEPJulia Reda (Pirate Party) asked creators and artists for comments in her blog regarding her report, the draft concerning reshaping creator’s rights. Composers John Groves, president of CC Composers Club e.V, posted his thoughts – strangely enough his comment disappeared right away from that website even at several attempts…. Read John’s thoughts here:
Dear Julia,
Free speech? Believing that dialogue was being sought, I spent my valuable free time to formulate an opinion, only to have my post [number 61] disappear from your website. Very disappointing! Nevertheless, I will still try one last time.
My creator colleagues have already touched on the most salient points, namely: Creators’ rights and copyrights | Creators and artists | Employed scientists and freelance composers.You have coupled each of these together into one basket and tend to use these terms interchangeably – albeit wrongly.
One thing that is very important, is the distinction between artist and creator – in my case, composer. It is en vogue for politicians to continually reiterate that “live” is the new income potential for artists; “playing live and selling merchandise – that’s where the money is today!” Well I am a composer; I don’t play live. I spend my days writing music for advertising. I suppose I could try and drag my piano out into the street, but quite honestly – who would want to buy a T-shirt from me? So you see, creators aren’t automatically artists. But compared to the magnitude of the problem, this is just nit picking. You have asked for our viewpoints, but seeing as you have come so far without it it, it seems highly unlikely that our words are going to change your opinion. We can correct your terminology, but I doubt if we can correct your view.
Nevertheless, I would like to try. „wink“-Emoticon You are obviously a highly intelligent and talented person or you wouldn’t be in the position that you are in, but your view appears to be from a totally different perspective to mine. I see it from the angle as a professional composer – one who has been fortunate to have made a good living in the past. One who is watching empires being built on the backs of the work of my colleagues, while most politicians are just standing by, watching. If we were trees, they would probably see it differently! But I suppose it’s all a matter of perspective: You see it’s from a pirate’s perspective – one that has misinterpreted the concept of a free Internet by translating the word “free” to mean “gratis”, when in fact it was meant as “liberty”. The laws that guarantee us a fair remuneration are in place, but they are not been implemented. Creators are forced to be suppliers of “content” for an all-you-can-eat culture – and not even participate in the revenues! For us, our work is not just “content”; each individual work is a pearl. And we are forced to standby and watch while these works are being sped up, edited and mashed-up together with the works of someone else, without being asked – and without having a say in the matter. We don’t get any money, we don’t get any praise or even a mention. The person who takes our songs and mashes them up sometimes even claims it is a transformative work under the “fair use” provision! (How sick is that?) and, to add insult to injury, the delicate love songs that were so painstakingly crafted in the treasured memory of past relationships are speeded up, mixed with a dance beat and yodelling, and used as a backing track to tap-dancing cat videos to sell advertising space on YouTube!!
The Pirate agenda and their attitudes towards creators’ rights is widely known, so the fault lies with those who gave you this assignment. It’s a bit like asking a vegan to report on steak restaurants. Nevertheless, no matter what your motives are – and assuming that you have good intentions – I urge you to digest these words and those of my colleagues. Should further clarification be necessary, we are prepared to meet you personally – anywhere you choose. Thank you for this opportunity of letting our voice be heard.
John Groves
Mit freundlichen Grüßen
Euer Vorstand
von Eva Bekker | Mrz 19, 2015 | Inhalte, Newsletter
Die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda ist Berichterstatterin für die Evaluation der EU-Urheberrechts-Richtlinie und hat mittlerweile einen Berichtsentwurf vorgestellt. Dieser wird nun heftig diskutiert. Insbesondere gibt es mehr als 550 (!) Änderungsanträge zu Redas Reformvorschlägen von den Vertretern anderer Parteien im Europaparlament, erscheinen doch viele von Redas Vorschlägen als kulturell wenig wünschenswert, vielfach sehr praxisfern und auch als folgenschwere Beschneidung der Rechte professioneller Urheber.
Julia Reda führt nun in einem Interview auf WIRED (https://www.wired.de/collection/latest/julia-reda-uber-urheberrecht-und-lobbyismus-europa) den für sie unangenehmen Gegenwind ganz simpel auf den Einfluss von „Lobbyisten“ und „Industrievertretern“ zurück. Auf die Idee, dass es kulturelle und menschenrechtliche Gründe für Kritik an ihren Positionen geben kann, kommt sie nicht. Auch die Tatsache, dass es massives Lobbying für ihre Sicht der Dinge gibt, erwähnt sie nicht.
Wie wenig differenziert und angemessen Redas Einschätzung urheberrechtlicher Belange ist, zeigt sich auch darin, dass sie den Composers Club e. V. als „Industrievertreter“ bezeichnet. Tatsächlich jedoch sind im Composers Club ca. 300 freiberuflich tätige Komponisten organisiert. Durch ihren Zusammenschluss versuchen hier künstlerisch tätige Individuen, ihre Interessen gerade gegen große Organisationen und „Industrien“ zu stärken und durch einen ehrenamtlich arbeitenden Vorstand nach außen darzustellen. In diesem Sinne hatte der Composers Club in einem kurzen Schreiben (http://www.composers-club.de/betr-stellungnahme-zur-berichterstatter-ernennung-des-juri-ausschusses/) an u. a. verschiedene MdEPs einem kritischen Brief des Komponisten Matthias Hornschuh (der nicht einmal Mitglied des Composers Club, sondern Vorsitzender des Berufsverbandes mediamusic e. V. ist), unterstreichend Gewicht verliehen und ebenfalls Kritik an der Ernennung Julia Redas als Berichterstatterin geäußert. Julia Reda nimmt solche Stellungnahmen, die demokratisch legitim sind und zum politischen Tagesgeschäft gehören, nun offenbar zum Anlass, Personen und Berufsverbände zu diskreditieren, die nicht ihrer Meinung sind. Besonders unschön fällt dabei ins Auge, dass Reda industrieunabhängige Urheber (für die sie das Urheberrecht zu optimieren vorgibt) oder ihre Berufsverbände unlauter als Industrievertreter einordnet, um sich mit ihren Positionen sachlich nicht auseinandersetzen zu müssen.
Wenn Julia Reda die bloße Tatsache, dass an ihrem Berichtsentwurf von vielen Seiten Kritik geübt wird, auf den Einfluss einer (uns betreffend vermeintlichen) Industrie sowie ihrer Lobbyisten zurückführt, sollte sie sich unserer Meinung nach die Frage stellen, inwieweit nicht vielmehr ihr eigener Berichtsentwurf durch den Einfluss von Großunternehmen und ihren Lobbyisten geleitet wurde. Es gibt nämlich ein massives Interesse von Internet-Monopolisten wie Google, die Vorschläge von Julia Reda zu unterstützen. Sie sind es, die von einer Schwächung des Urheberrechts massiv wirtschaftlich profitieren, weil die freiere Verbreitung von digitalen Inhalten über ihre Infrastrukturen IHNEN Geld in die Kassen spült. Es sind Suchmaschinen, Aggregatoren und milliardenschwere Internetportale, die im Gegensatz zu einem lediglich aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten Composers Club teilweise über jährliche Millionensummen für professionelle Einflussnahme durch die Arbeit bezahlter Lobbyisten verfügen.
Mit dem leichtfertigen und unschönen Vorwurf an ihre Politiker-Kollegen, von Lobbyismus geleitet zu sein, versucht Julia Reda von solchen Hintergründen abzulenken. Dabei lenkt sie aber letztlich durch die schiere Unvergleichbarkeit der Umstände die Aufmerksamkeit auf sich selbst und erscheint dabei in zweifelhaftem Licht.
Dass Politiker aller Parteien Änderungsanträge zum Entwurf einreichen, ist unserer Auffassung nach ein Zeichen, dass die Politik nicht vollends käuflich ist und sich die Digital-Politik nicht von milliardenschweren internationalen Konzernen, ihren Lobbyisten und den ihnen zugewandten Branchenverbänden vorschreiben lässt, obwohl diese massiv auf die EU-Politik Einfluss zu nehmen versuchen, wie etwa dieser offene Lobby-Brief zeigt (https://netzpolitik.org/wp-upload/OpenLetter-EnsuringBalance.pdf), der auch von Mathias Schindler (Julia Redas Mitarbeiter) über Twitter verbreitet wurde.
Wir begrüßen dies sehr und danken all jenen Politikern, die sich ideell und konstruktiv in das komplexe, jedoch kulturell und gesamtgesellschaftlich hoch brisante Thema eingebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand