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Bericht von der 6. Urheberkonferenz am 19.11.18 in Berlin

© C.Rinnert

Liebe Kollegen,

am 19. November 2018 trafen sich über 300 Teilnehmer*innen aus Politik, Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Akademie der Künste, um über aktuelle Entwicklungen und Perspektiven des Urheberrechts im Informationszeitalter zu sprechen.

Christiane Wirtz, Staatssekretärin im Justizministerium und Kulturstaatsministerin (sie vertrat Ministerin Barley – btw., Maas war persönlich als Justizminister seiner Zeit vor 3 Jahren vor Ort) und Prof. Dr. Monika Grütters eröffneten mit ihren politischen Keynotes die Konferenz.

v.l.n.r.: Prof. Jeanine Meerapfel, Prof. Monika Grütters, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Kathrin Röggla Foto ©Initiative Urheberrecht/gezett

 

Frau Wirtz wies  auf die möglichen Optionen hin, die schwierige Diskussion um Art. 13 der Brüsseler Urheberrechts-Richtlinie zu befrieden: Die Notwendigkeit für die Plattformen, über den Erwerb der Rechte Verträge abzuschließen und die Verpflichtung der Rechteinhaber, Verträge anzubieten, ggf. in der Form der extended collective licenses (allgemeinverbindliche Verträge) oder sogar einer Schranke, z.B. für die von Nutzern hochgeladenen Werke. Alles in Allem jedoch ließ die  Eröffnungsrede von Frau Wirtz befürchten, dass wir aktuell aus dem Justizministerium (SPD) nicht so viel Unterstützung erhalten werden…. (und das, wo doch Frau Barley nach Brüssel umzieht…)

Frau Grütters konnte nicht umhin, das dann mit einem kurzen Nebensatz entsprechend zu kommentieren. Ihre Rede war beeindruckend und griff in der Thematik die politische Verantwortung der Regierung auf, die Unabhängigkeit und Freiheit des Kreativ-Schaffenden verbindlich zu gewährleisten, also auch seine wirtschaftliche Existenz durch einen entsprechenden europäischen Gesetzesrahmen zu sichern. Wenn die Regierung dies nicht täte, dann tun das Andere…..

Zitat: „Kunst und Kultur brauchen Raum, brauchen Freiheit zur Entfaltung – einen Nährboden, auf dem schöpferische Leistungen auch im digitalen Zeitalter gedeihen können. Und dazu gehört ein Urheberrecht, das es Künstlern und Kreativen ermöglicht, von geistiger Arbeit zu leben.“

Matthias Hornschuh (Komponist, u.a. Mitglied des Aufsichtsrats der GEMA) sprach in seiner Rede ebenfalls diese Notwendigkeit an.

Im Zusammenhang mit der Diskussion der EU-Urheberrechts-Richtlinie wurde auch – ebenfalls beinahe einhellig – die Inpflichtnahme der großen Tech-Giants gefordert. Prof. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, ergänzte: „Es geht darum, dass wir bei der digitalen Verbreitung von Werken und Leistungen der Kunst und Kultur, aber auch von Informationen und Daten, die Demokratie gegen die Machtansprüche der Internetkonzerne verteidigen. Die Regeln werden von den in Europa vom Volk gewählten Parlamenten und Regierungen bestimmt und nicht von ‚Tech Giants’“.

Ein weiterer hervorragender Vortrag von Volker Rieck veranschaulichte das Lobbysystem von Google zur Beeinflussung der Parlamentarier (s. Foto).

© C.Rinnert

Mit freundlichen Grüßen – Christoph Rinnert

Bericht von der Filmtonart 2016

Liebe Mitglieder,

 

Ende Juni fand beim Bayerischen Rundfunk wieder die FILMTONART statt. Der Composers Club hat die Veranstaltung wie auch im letzten Jahr unterstützt. Vorstandsmitglied Anselm Kreuzer war zu Gast auf dem Panel

„Urhebervertragsrecht in der Reform“.

Wir fanden die Veranstaltung insgesamt sehr gelungen. Die Themen und Gäste umfassten Komponieren für Serien, Fatoumata Diawara, Tatort-Kompositionswettbewerb, Daniel Pemperton, Urhebervertragsrecht, Krieg der Sterne, Dreams Rewired, Klaus Voormann, Virtual Reality, Musik zu Games und Film und Smaragdgrün.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete die Ansprache von Schauspielerin Brigitte Hobmeier. die die menschlichen Eigenheiten und skurrilen Situationen innerhalb der Filmbranche – mit besonderem Blick auf die Filmmusik – ins Visier nahm und mit viel Witz pointierte.

Auf dem Panel zum Urhebervertragsrecht, das von Anke Mai (Leiterin Programmbereich Kultur beim BR) moderiert wurde, saßen neben Dr. Anselm Kreuzer der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ansgar Ohly, die auf das Musikverlagswesen spezialisierte Anwältin Ama Walton und der Justiziar des RBB Dr. Reinhard Binder.

Das Gespräch zeigte, dass es trotz unterschiedlicher Interessen sehr wohl möglich ist, das Urhebervertragsrecht konstruktiv zu diskutieren und eine gemeinsame Schnittmenge zu finden. Alle Beteiligten betonten im Verlaufe der Diskussion, dass es wichtig ist, das Recht der Urheber auf angemessene Vergütung (insbesondere nach § 32 UrhG) zu respektieren und in der Praxis umzusetzen.

Im Zentrum der Diskussion stand die Debatte darüber, ob der aktuelle Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht gegenüber dem vorangegangenen deutlich schärferen Referentenentwurf eine Verbesserung oder eine Verschlechterung darstelle. Anselm Kreuzer äußerte zu Beginn der Diskussion den dringenden übergreifenden Appell an die Politik, die gemeinsame Wertschöpfungsbasis von Urhebern und Verwertern zu stärken und die im Telemediengesetz festgeschriebenen Haftungsprivilegien für Host-Provider den realen Gegebenheiten anzupassen. Dienste, die von der Vermarktung von Inhalten leben und Inhalte nicht nur passiv speichern, sondern aufbereiten, müssten endlich in die Verantwortung genommen werden, Urheber und Verwerter nach klaren Regeln an den Erlösen zu beteiligen. Die Debatte um das Urhebervertragsrecht könne wesentlich ergiebiger geführt werden, wenn so die Grundparameter der Wertschöpfung gestärkt seien.

Der Vergleich zwischen Referentenentwurf und Gesetzesentwurf wurde von den Teilnehmern in manchen Details unterschiedlich bewertet.

Anselm Kreuzer hob vor allem drei Aspekte aus Urhebersicht hervor: (1) Transparenz: Der Auskunftsanspruch gegenüber den Verwertern sei im Gesetzesentwurf zu Lasten der Urheber entschärft worden, indem er nur noch für direkte Vertragspartner der Urheber gelte. (2) Rückrufrecht: Dieses sei sinnvoll auf 10 Jahre verlängert worden. Im Referentenentwurf war von 5 Jahren die Rede – eine zu kurze Zeit für eine fruchtbare Zusammenarbeit mit manchen Verwertern. Allerdings sei es nunmehr im Gesetzesentwurf unverständlicherweise auf Verträge mit pauschaler Abgeltung der Nutzungen beschränkt worden. Anselm Kreuzer äußerte den Einwand, dass dies in der Praxis u. U. sogar eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Urheberrechtsgesetz bedeuten könne, da nun sinngemäß über den Umweg des Rückrufrechts erstmals Total-Buyout-Verträge im Gesetz festgehalten und damit für bestimmte Szenarien „abgesegnet“ seien. (3) Angemessene Vergütung: Die im Referentenentwurf sinnvoll vorgenommene Formulierung, „jede Nutzung“ müsse angemessen vergütet werden, sei dadurch aufgeweicht worden, dass im Gesetzesentwurf für die Bewertung der Angemessenheit nur noch die Häufigkeit als eines von vielen Kriterien aufgeführt wird. In diesem Zusammenhang betonte er, dass es seiner Erfahrung nach viele Verträge zwischen Sendern und insbesondere Musik-Urhebern gäbe, die jetzt schon weitestgehend den Urheber-Forderungen an ein gutes Urhebervertragsrecht gerecht würden, aber dass es insbesondere in den neuen Digital-Märkten zunehmend schwieriger werde, angemessene Nutzungsvergütungen auszuhandeln. Das sei der Hauptgrund dafür, dass das Urhebervertragsrecht gestärkt werden müsse.

Ansgar Ohly äußerte, das Urhebervertragsrecht sei für sich genommen wichtig (unabhängig von den Aspekten der Providerhaftung) und die wissenschaftliche Betrachtung der Situation zeige, dass eine angemessene Vergütung, wie sie im Gesetz steht, in der Praxis häufig nicht Realität sei. Er bestätigte, dass das Auskunftsrecht nicht konsequent umgesetzt sei im Gesetzesentwurf und äußerte, dass nach derzeitigem Gesetzesstand Urheber, die von ihren Auskunftsansprüchen Gebrauch machten, Gefahr liefen, auf Black-Lists gesetzt zu werden. Die Bedenken, eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs könne zu einer Festigung von Total-Buyout-Verträgen führen, teilte er nicht.

Reinhard Binder betonte, dass auch die Sender an einer angemessenen Vergütung der für sie arbeitenden Kreativen interessiert seien und dass vor allem lediglich die mögliche Verschärfung der Auskunftsansprüche zu einem u. U. kaum zu handhabenden bürokratischen Aufwand führen könne. Insbesondere der Referentenentwurf sei zu sehr von Worst-Case-Szenarien ausgegangen.

Ama Walton bestätigt die Notwendigkeit, dass die Politik dringend handeln müsse bei der Providerhaftung und erklärte, dass Urheber und Verwerter in einer Symbiose arbeiteten und es Black Lists ihrer Erfahrung nach nicht gebe.

Deutlich wurde am Ende, dass die Zufriedenheit mit dem Gesetzesentwurf auf Verwerterseite größer ausgeprägt ist als auf Urheberseite.

Das Panel wird am 30.07. um 22:30 Uhr auf ARD-Alpha ausgestrahlt.

 

FilmTonArt 2016

Liebe Mitglieder,

wie wir Euch berichteten, fand im Juni die FilmTonArt 2016 in München statt. Der Composers Club hat diese Veranstaltung erneut unterstützt.

Zur von Anke Mai (Leiterin Programmbereich Kultur im BR) geleiteten Podiumsdiskussion „Urhebervertragsrecht in der Reform“ war unser Vorstandsmitglied Dr. Anselm Kreuzer angereist, um mit Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ansgar Ohly, der auf das Musikverlagswesen spezialisierten Anwältin Ama Walton und dem Justiziar des RBB Dr. Reinhard Binder zu debattieren. Da die meisten von Euch der hochinteressanten Veranstaltung nicht beiwohnen konnten, wird es in Kürze einen ausführlichen Bericht geben.

Bis dahin freundliche Grüßen
Eure Eva Bekker

Berlin: CC-Präsident John Groves vertritt den Composers Club bei Podiumsdiskussion im Deutschen Bundestag

Liebe Mitglieder,

am Mittwoch, den 8. Juni 2016 fand unter der Reichstagskuppel eine Podiumsdiskussion über die Bedeutung der Kultur für Gesellschaft und Wirtschaft statt. Mit dabei waren Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kulturstaatsministerin Monika Grütters sowie andere MdBs und Vertreter der Kulturwirtschaft.

Bundeskanzlerin Merkel hielt eine sehr ausgewogene, gute, entspannte, humorvolle Rede, in der es keinen Zweifel gab, dass sie die Rechte der Autoren versteht und unterstützt. Ihre Aussage „Inhalte sind nicht zum Nulltarif zu haben“ lässt hoffen, dass die Bundesregierung uns im schwierigen Prozess der Veränderungen auf dem Nutzungsmarkt unterstützen wird, auch wenn es sicherlich nicht populär ist, für Autorenrechte einzutreten.

Im Rahmen der Veranstaltung hielt auch der Pianist und Dirigent Daniel Barenboim eine exzellente Rede, verbunden mit einem kleinen Konzert mit vier Mitgliedern seines israelisch-arabischen Orchesters.

Nach den einführenden Reden gab es vier parallel ablaufende Podiumsdiskussionen. Unser Präsident John Groves nahm an der Veranstaltung „Der Wert geistigen Eigentums und das Urheberrecht“ teil. Dort sprachen Stefan Heck (MdB), Dieter Gorny (Vorstandsvorsitzender Bundesverband Musikindustrie), Jo Lendle (Schriftsteller und Verleger, Carl Hanser Verlag) und Dr. Clemens Trautmann (Präsident Deutsche Grammophon).

Auffällig war hier, dass es sich bei den Vertretern der Kreativwirtschaft ausschließlich um Verwerter und nicht Urheber handelte. Die Verwerter waren alle auf ihre Art bemüht, zu betonen, dass sie in vielfacher Weise kreativ tätig waren oder sind.

Bei der Publikumsdiskussion kam John Groves als erster Teilnehmer zu Wort und drückte seine Enttäuschung darüber aus, dass kein Urheber auf dem Panel saß. Er betonte zudem, dass sich die Online-Welt bedauerlicherweise zu einem Opt-Out-System entwickelt hat, in dem Kreativschaffende nicht gefragt werden, ob ihre Inhalte verbreitet werden dürfen, sondern allenfalls nachträglich Inhalte – auf eigene Anstrengung hin – löschen lassen können, was in der Regel nicht zu einem „Stay-Down-Effekt“ führt, da die Inhalte meist kurzerhand von anderen Nutzern wieder hochgeladen werden. Er betonte die Notwendigkeit einer nachhaltigen Lösung in Form eines Stay-Down-Gesetzes und sorgte dafür, dass eine von verschiedenen Politikern geäußerte These relativiert wurde, nämlich, dass Kreative in der digitalen Sphäre doch sehr wohl durch die Möglichkeit von Löschanfragen eine Handhabe über ihr geistiges Eigentum hätten. In diesem Zusammenhang stellte John Groves auch den Vorschlag aus der politischen Runde in Frage, „Künstler“ sollten doch mehr live spielen und hätten durch 360-Grad-Deals mit Plattenfirmen oder anderen Verwertern ganz neue Merchandising-Möglichkeiten. Vor allem sei darauf zu achten, dass der Begriff „Künstler“ nicht missverständlich gebraucht werde, da es sich bei vielen Urhebern eben nicht um die Art „Künstler“ handelt, für die Merchandising und Ähnliches in Frage kommt.

Beim Thema Urhebervertragsrecht stimmte John Groves den Rednern zu, dass der erste Entwurf zu weit gegangen sei, da es die gemeinsamen Schaffensgrundlagen von Verwertern und Urhebern gefährdet hätte. Jedoch seien insbesondere vertragliche Transparenz und angemessene Vergütung aller stattfindenden Nutzungen von Werken unerlässlich für das wirtschaftliche Überleben der Urheber. Damit stellte John Groves sich auch gegen die durch die Verwerter auf dem Podium vertretene These, dass es nicht möglich sei, das Wort „angemessen“ in Vergütungsfragen zu definieren. Er sprach sich dafür aus, hier historische Vergleiche (ähnlich dem Vorgehen bei Gewerkschaften) heranzuziehen und vor allem zunächst mal klar unangemessene Vergütungspraktiken zu benennen. Die bei Urhebern ankommenden Vergütungen legaler Streamingdienste seien hier ein gutes Anfangsbeispiel.

Insgesamt bot die Veranstaltung eine gute Gelegenheit zu konstruktiven Gesprächen mit Kollegen aus der Kreativwirtschaft und Politikern aus dem Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Vorstand

 

 

Europa stellt sich hinter Kreativschaffende. Komponisten spielen in der Debatte eine Schlüsselrolle. Ein Bericht von der Creators Conference 2016.

Liebe Mitglieder,

vergangenen Dienstag fand in Brüssel die alljährliche Creators Conference statt, ins Leben gerufen und organisiert von der ECSA (European Composer and Songwriter Association), in der der Composers Club Mitglied und in dessen Vorstand John Groves ist. Die Creators Conference dient vor allem dazu, Politiker in Brüssel für unsere Belange zu sensibilisieren und mit Politikern hinsichtlich ihrer Vorgehensweisen, Fragen und Ziele in einen konstruktiven Dialog zu treten. Durch die Creators Conference machen Urheber sich in Europa sichtbar. ECSA-Präsident Alfons Karabuda betonte, dass Urheber endlich aus der Defensive heraus gekommen seien, um die Debatte um das Urheberrecht aktiv mitbestimmen zu können. Die Komponisten Europas hätten es durch ECSA innerhalb weniger Jahre geschafft, eine führende Kraft in der europäischen Urheberrechtsdebatte zu werden.

Viele MEPs nehmen teil und hören Kreativschaffenden zu

Die diesjährige Veranstaltung werten wir als großen Erfolg mit vielen positiven Signalen aus der EU-Politik für Urheber und ausübende Künstler, aber auch für die Gesamtsituation des Urheberrechts. Schon die Location (der Residence Palace im International Press Center in Brüssel) sorgte für ein sehr angenehmes und professionelles Gesprächs-Umfeld und war in Sachen Teilnehmerzahl nahezu ausgebucht – trotz der am selben Tag stattfindenden Bahn-Streiks in Belgien. Vor allem ist es gelungen, Präsidenten, Sprecher und Verbandsvertreter aus den unterschiedlichsten urheberischen Schaffensbereichen in einen Saal zu bekommen. So konnten die anwesenden Politiker hautnah erleben, dass es gemeinsame Anliegen, etwa bei Regisseuren, Drehbuchautoren, Journalisten, Textern und Komponisten, gibt. Das verleiht den Kernpositionen deutlich mehr Gewicht als ein isoliertes Vorgehen der Verbände. Diese Bündelung der Interessen spiegelte sich positiv in einer hohen Zahl von MEPs, die im Saal anwesend waren.

EC-Viezepräsident will bessere Plattformregulierung

Die Key Note hielt Andrus Ansip, der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt. Mit erfreulicher Klarheit stellte er heraus, dass die Piraterie – vor allem perspektivisch gesehen – der größte Feind der Kreativschaffenden sei. Die EU-Kommission konzentriere sich in diesem Bereich vor allem auf den „Follow-The-Money“-Ansatz, wonach illegal agierenden Plattformen der Geldzufluss durch Werbeschaltung unterbunden werden müsse. Ansip dazu sinngemäß: Es kann nicht sein, dass legale Unternehmen das Geschäft derer ermöglichen, die Inhalte stehlen. Auch müsse es gelingen, die Haftungsregeln für Intermediäre so zu präzisieren, dass nicht länger Plattformen über den Vertrieb von Inhalten Geld verdienen und sich gleichzeitig auf Haftungsprivilegien wie „Save Harbour“ berufen könnten. Ansip dazu: Sobald Plattformen erkennbar ihre Inhalte aufbereiten und organisieren, müssen sie zahlungspflichtig für die stattfindenden Nutzungen sein. Konkrete Zeithorizonte und Maßnahmen in diesem Bereich nannte Ansip nicht, aber wir werten seine klaren Worte als richtungsweisend.

„Geo-Blocking“ wird noch immer kontrovers diskutiert

Gemischt war die Resonanz auf Ansips Auffassung zur Portabilität von Inhalten. Er vertrat, wie auch andere EU-Politiker, die Auffassung, man könne den Anreiz für Piraterie verkleinern, wenn gewährleistet sei, dass ein Zugriff auf bezahlte Dienste aus allen Ländern Europas möglich sei. Er selbst käme aus einem kleinen Land (Estland) und könne nur betonen, wie wichtig es sei, in diesem Land auch ausländische Dienste nutzen zu können. Dem stehe das Geo-Blocking im Weg, auch wenn er zugleich andeutete, dass die territoriale Rechtevergabe durchaus eine Funktion im Inhalte-Markt hätte. Wie genau diese Interessen ohne einen Verfall der Lizenzpreise für Inhalte-Anbieter vereint werden könnten, erläuterte er nicht. Auf die Frage, wieso Portabilität in der EU-Politik offenbar eine größere Rolle spiele als das tagtäglich stattfindende Sterben von kreativen Geschäftszweigen, antwortete Ansip, dass er eine Hierarchie oder Priorisierung einzelner Aspekte ablehne, weil die Dinge sich alle gegenseitig beeinflussten.

Angemessene Vergütung ist im Fokus der Europapolitik

Ein von Ansip und auch nachfolgend von anderen Politikern häufig angeführter Aspekt war die angemessene Vergütung von Kreativen. Auch wenn noch nicht klar ist, wie genau die EU-Politik Kreativschaffenden helfen wird, haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Wichtigkeit dieses Aspekts erkannt wurde und ernsthaft nach Lösungen gesucht wird. Von den Urhebern aus allen Schaffensbereichen wurde immer wieder bestätigt, wie zentral eine effektiv stattfindende angemessene Vergütung für Kreativschaffende sei.

Fronten werden überwunden

Hervorzuheben ist auch, dass eine wechselseitige Annährung von Verbraucherschutz und Urheber-Verbänden stattzufinden scheint. So betonte Ursula Pachl von der Verbraucherschutzorganisation BEUC, dass es ihr nicht darum gehe, Inhalte „kostenlos“ verfügbar zu machen. Alfons Karabuda betonte, wie sehr wir den Dialog mit den Verbrauchern pflegen müssen, um funktionierende Geschäftsmodelle und sinnvolle gesetzliche Regelungen zu fördern.

Bemühung um faire Verträge

Im Podiumsgespräch über „Fair Contractual Practices“ war MEP Dietmar Köster zu Gast, der auch letztes Jahr auf der Creators Conference gesprochen hatte. Es wurde deutlich, dass es Bemühungen zu einem EU-weiten Urhebervertragsrecht gibt, was wir nur begrüßen könnten, da dann kein Wettstreit der einzelnen Länder zu Lasten der Urheber stattfinden könnte. Als einen zentralen Aspekt eines fairen Vertragsrechts nannte Köster die Sicherstellung, dass jedem einzelnen Rechtetransfer vom Urheber hin zu einem Verwerter eine (angemessene) Gegenleistung gegenüber stehen müsse.

Kampf um bessere Urhebervergütungen im Streaming

Im Gespräch über die „Sustainability in Digital Exploitation“ stellte Anders Lassen von der dänischen Verwertungsgesellschaft KODA heraus, wie unzufriedenstellend der aktuelle Deal mit Youtube sei, sowohl substanziell als auch durch den Umstand des „non-disclosure-agreements“, wonach die KODA Stillschweigen über Details des Deals bewahren müsse. Wir hoffen, dass hier erneut ein Signal gesetzt werden konnte, dass Urheber und Verwerter hier die Hilfe der EU-Politik benötigen. Auch die miserablen Vergütungen von Streaming-Diensten wie Spotify oder Netflix sowie der zusätzlich miserable Urheber-Split in der Verteilung dieser Gelder waren Gegenstand der Debatte.

Modernes Europäisches Urheberrecht wird angestrebt

Am Abschluss der Veranstaltung stand ein Gespräch über ein „European, more modern Copyright Law“ mit Maria Martin-Prat aus der Copyright-Unit der Europäischen Kommission. Hier wurde deutlich, dass die EC sich derzeit genau mit dem Status Quo von Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern befasst und sowohl urheberrechtliche als auch wettbewerbsrechtliche Grenzen auslotet, die es bei neuen Gesetzgebungsverfahren einzuhalten gilt.

Schulterschluss unter Kreativschaffenden

Positiv war neben den gehaltvollen Panels auch, dass es viele Gespräche zwischen den Vertretern verschiedener Urheberverbände aus unterschiedlichen Ländern gab und so neue Ideen für gemeinsame Vorgehensweisen entstanden. Der Composers Club ist durch ECSA direkt in das europäische Geschehen eingebunden und hat somit eine hörbare Stimme. Auch 2017 wird es wieder eine Creators Conference geben, und der Composers Club wird sich in enger Zusammenarbeit mit ECSA dafür einsetzen, dass die wirklich brennenden Themen eingebracht werden.

Komponisten haben eine Zukunft in der immer stärker digital geprägten Nutzungswelt, wenn sie ihre Stimme erheben und der Politik die Grundlagen ihrer Wertschöpfung erklären.